Deutscher Anwaltverein warnt vor Belastung des Justizsystems durch digitale Strafanträge

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Berlin – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt Besorgnis angesichts der Pläne des Justizministeriums, digitale Strafanträge zu ermöglichen. Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV, erklärte gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben), dass die Einführung solcher Anträge eine enorme Belastung für das Justizsystem bedeuten könnte. Derzeit erfordere jeder Strafantrag bereits viel Arbeit von allen Beteiligten, und die Pläne des Justizministeriums könnten das System an den Rand des Kollapses bringen.

Pinar betonte, dass Strafanträge per E-Mail zumindest sicherstellen würden, dass der Antragsteller den Sachverhalt schriftlich darlegen müsse. Dennoch seien digitale Strafanträge nicht die bevorzugte Methode. Bei persönlichen Strafanträgen könne die Polizei beispielsweise wichtige Informationen wie Verletzungen direkt festhalten, während solche Informationen online möglicherweise verloren gehen könnten.

Das Bundesjustizministerium plant derzeit, den Prozess der Einreichung von Strafanträgen und Erklärungen elektronisch zu erleichtern, anstatt sie ausschließlich persönlich im Original oder per Post einzureichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

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red