Kfz-Versicherung: Wieso die Beiträge für Autobesitzer steigen und wie man sparen kann

Am 30. November ist für die meisten Autobesitzer Stichtag: Wer einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, muss in der Regel bis Ende November handeln. Und da die Versicherungswirtschaft mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnet, steht betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ob mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Versicherung: Die Experten des Versicherers ARAG geben zur anstehenden Wechselsaison Tipps, wie man bei der Kfz-Versicherung sparen kann und worauf man achten sollte.

Was ist der Grund für die erwarteten Beitragserhöhungen?
Die ARAG Experten weisen auf Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin, wonach die Ausgaben für Haftpflichtschäden – hier gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um 54 Prozent – und Verwaltung bei knapp 33 Millionen Euro lagen, die Beitragseinnahmen aber lediglich rund 30 Millionen Euro betrugen. Grund für diese Diskrepanz sind die hohe Inflation und vor allem stark gestiegene Reparaturkosten und immer teurere Ersatzteile. Zudem verzeichnet die Branche eine Zunahme von 15 Prozent an Autodiebstählen.

Wie kann man durch die Fahrleistung sparen?
Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet. Wer also weniger gefahren ist, als vertraglich vereinbart, kann nicht nur mit einer Rückzahlung rechnen, sondern kann bei vielen Versicherungen auch den Beitrag nach unten anpassen lassen. Übrigens: Die Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer verpflichtet sind, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert.

Welche weiteren Einsparpotenziale gibt es für bestehende Tarife?
Wer die Prämie in einem Rutsch als Jahresbeitrag zahlt, kommt oft günstiger davon, als wenn monatlich, viertel- oder halbjährlich überwiesen wird, denn dann können Ratenzuschläge hinzukommen. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann.

Eine weitere Ersparnis könnte darin liegen, eine Versicherung mit Werkstattbindung zu wählen. Dann dürfen Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt werden. Das sind dann mitunter auch freie Werkstätten. Darüber hinaus sollte man als Neuwagenbesitzer bedenken, dass es bei nicht autorisierten Werkstätten unter Umständen keine Originalteile gibt und damit die Herstellergarantie verlorengehen kann.

Welche Fristen müssen Versicherungsnehmer bei einem Wechsel beachten?
Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch Achtung: Die Experten weisen darauf hin, dass immer mehr Kfz-Versicherer auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten. So läuft ein Vertrag, der beispielsweise am 15. September abgeschlossen wurde, am 14. September des Folgejahres aus und müsste vier Wochen vorher, also Mitte August, gekündigt werden.

mid/wal

Tannenbaum sicher auf Reisen

Alle Jahre wieder: Es duftet nach gebrannten Mandeln und in den Geschäften glitzern die Christbaumkugeln. Star jedes Wohnzimmers ist traditionell der in Kerzenlicht getauchte und festlich geschmückte Weihnachtsbaum. Doch bevor Nordmanntanne, Blaufichte & Co. Kinder- und Erwachsenenaugen zum Leuchten bringen, stehen ihr Transport und ihre sichere Beleuchtung auf dem vorweihnachtlichen Programm. Und die Reise des Baums will geübt sein.

Worauf man dabei achten sollte, erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt: Idealerweise passt der Baum in den Kofferraum oder mit umgeklapptem Rücksitz in den Innenraum. Für zusätzlichen Halt am besten mit Spanngurten sichern. Wer den Baum auf dem Autodach transportieren möchte, sollte ihn ebenfalls mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger gut befestigen.

Wenn der Baum im Kofferraum transportiert wird, muss der Fahrer einige Dinge beachten: Das gute Stück darf maximal 1,5 Meter herausragen. Bei einer Strecke unter 100 Kilometern sind bis zu drei Meter erlaubt. Autofahrer müssen unter Umständen auf die Kennzeichnung der weihnachtlichen Fracht achten: “Reicht der Baum mehr als einen Meter über den Pkw hinaus, muss die Spitze beispielsweise mit einer roten Fahne versehen werden. Auch die Rückleuchten und das Kennzeichen dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich eine rote Leuchte erforderlich”, sagt der Versicherungsexperte. Wer den Weihnachtsbaum nicht richtig sichert und andere dadurch gefährdet, riskiere ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Auf der Fahrt nach Hause heißt es dann: Runter vom Gas! Denn wer einen Baum auf dem Dach oder im Kofferraum transportiert, sollte vorsichtig unterwegs sein und auf keinen Fall zu dicht auf andere Fahrzeuge auffahren. “Das zusätzliche Gewicht kann die Fahreigenschaften des Wagens erheblich beeinflussen”, betont Bärnhof. Erhöhte Vorsicht gelte insbesondere in Kurven, beim Beschleunigen oder Bremsen. Fällt der Christbaum trotz aller Vorsichtsmaßnahmen herunter und nehmen andere Verkehrsteilnehmer dadurch Schaden, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. mid/wal