Tannenbaum sicher auf Reisen

ANZEIGE

Alle Jahre wieder: Es duftet nach gebrannten Mandeln und in den Geschäften glitzern die Christbaumkugeln. Star jedes Wohnzimmers ist traditionell der in Kerzenlicht getauchte und festlich geschmückte Weihnachtsbaum. Doch bevor Nordmanntanne, Blaufichte & Co. Kinder- und Erwachsenenaugen zum Leuchten bringen, stehen ihr Transport und ihre sichere Beleuchtung auf dem vorweihnachtlichen Programm. Und die Reise des Baums will geübt sein.

Worauf man dabei achten sollte, erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt: Idealerweise passt der Baum in den Kofferraum oder mit umgeklapptem Rücksitz in den Innenraum. Für zusätzlichen Halt am besten mit Spanngurten sichern. Wer den Baum auf dem Autodach transportieren möchte, sollte ihn ebenfalls mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger gut befestigen.

Wenn der Baum im Kofferraum transportiert wird, muss der Fahrer einige Dinge beachten: Das gute Stück darf maximal 1,5 Meter herausragen. Bei einer Strecke unter 100 Kilometern sind bis zu drei Meter erlaubt. Autofahrer müssen unter Umständen auf die Kennzeichnung der weihnachtlichen Fracht achten: “Reicht der Baum mehr als einen Meter über den Pkw hinaus, muss die Spitze beispielsweise mit einer roten Fahne versehen werden. Auch die Rückleuchten und das Kennzeichen dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich eine rote Leuchte erforderlich”, sagt der Versicherungsexperte. Wer den Weihnachtsbaum nicht richtig sichert und andere dadurch gefährdet, riskiere ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

ANZEIGE

Auf der Fahrt nach Hause heißt es dann: Runter vom Gas! Denn wer einen Baum auf dem Dach oder im Kofferraum transportiert, sollte vorsichtig unterwegs sein und auf keinen Fall zu dicht auf andere Fahrzeuge auffahren. “Das zusätzliche Gewicht kann die Fahreigenschaften des Wagens erheblich beeinflussen”, betont Bärnhof. Erhöhte Vorsicht gelte insbesondere in Kurven, beim Beschleunigen oder Bremsen. Fällt der Christbaum trotz aller Vorsichtsmaßnahmen herunter und nehmen andere Verkehrsteilnehmer dadurch Schaden, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. mid/wal