440,6 Milliarden Euro: Gesundheitsausgaben steigen auf Rekordwert

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind im Corona-Jahr 2020 auf einen neuen Höchststand von 440,6 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 5.298 Euro je Einwohner, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Damit stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf erstmals seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1992 auf einen Wert über 5.000 Euro.

Die Gesundheitsausgaben waren 2020 insgesamt 26,8 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als 2019. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2020 bei 13,1 Prozent und damit 1,2 Prozentpunkte höher als 2019. Nur nach der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 war ein vergleichbarer Anstieg festzustellen, als der Anteil gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte gestiegen war. Die Anstiege gingen in beiden Jahren mit einem Rückgang des nominalen BIP (2009: -4,0 Prozent; 2020: -3,0 Prozent) einher. Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatten im Jahr 2020 einen großen Einfluss auf die Gesundheitsausgaben.

Sie trugen wesentlich dazu bei, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte um 73,4 Prozent oder 13,0 Milliarden Euro auf 30,7 Milliarden Euro stiegen. Der Anteil der öffentlichen Haushalte an den Gesundheitsausgaben belief sich damit auf 7,0 Prozent. Im Jahr 2019 hatte der Anteil noch bei 4,3 Prozent gelegen.

Allein über den Gesundheitsfonds wurden rund 12,2 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgegeben. Diese Ausgaben hat der Bund größtenteils erstattet. Mit einem Ausgabenanteil von 54,8 Prozent war die gesetzliche Krankenversicherung auch im Jahr 2020 größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen, so die Statistiker weiter.

Ihre Ausgaben beliefen sich auf 241,5 Milliarden Euro und lagen somit 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro über denen des Jahres 2019. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck waren 2020 mit 57,1 Milliarden Euro oder 13,0 Prozent der Gesundheitsausgaben zweitgrößter Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Ausgabenrückgang um 0,9 Prozent beziehungsweise 536 Millionen Euro auf. Die soziale Pflegeversicherung hatte einen Anteil von 10,7 Prozent an den Gesundheitsausgaben.

Im Vergleich zu 2019 verzeichnete sie mit einem Plus von 12,0 Prozent oder 5,1 Milliarden Euro auf 47,2 Milliarden Euro den stärksten Ausgabenanstieg nach den öffentlichen Haushalten. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 2,2 Prozent oder 774 Millionen Euro auf 35,4 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 8,0 Prozent der Ausgaben.

18,2 Milliarden Euro der Gesundheitsausgaben im Jahr 2020 standen als laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Darunter bildeten mit 14,0 Milliarden Euro oder 77,1 Prozent Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beispielsweise der Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Heilmittelerbringer sowie Corona-Prämien den größten Ausgabenposten. Weitere 1,37 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent der ausgewiesenen Corona-Ausgaben wurden für Tests im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder Tests beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxen ausgegeben.

Nicht darin enthalten sind sogenannte Selbsttests, die Privathaushalte im Einzelhandel oder Drogeriemärkten gekauft haben. Die Ende Dezember 2020 begonnene Impfkampagne verursachte bis zum Jahresende 2020 Ausgaben von 2,65 Millionen Euro. Neben den laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden 2020 unter anderem rund 700,6 Millionen Euro für Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser für die Bereitstellung von intensivmedizinischen Betten und Beatmungsgeräten ausgegeben.

Für das Jahr 2021 wird auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte ein weiterer Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 465,7 Milliarden Euro geschätzt, so das Bundesamt. Das wären 25,1 Milliarden Euro oder 5,7 Prozent mehr als im Jahr 2020. In Bezug auf die Corona-Pandemie werden insbesondere die Ausgaben für Testungen und die Impfkampagne einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Gesundheitsausgaben haben.

red / dts

Testpflicht für Deutschland-Rückkehrer: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt beachten

Sie planen einen Urlaub im europäischen Ausland? Oder möchten mal schnell für eine Geschäftsreise ins Nachbarland? Seit dem 01. August müssen alle Reisende ab zwölf Jahren, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, einen negativen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die Regeln und Kosten für Corona-Tests sowie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Welche Corona-Tests werden in Europa durchgeführt?

Es gibt verschiedene Arten von COVID-19-Tests. Üblicherweise werden im europäischen Ausland die folgenden Tests angeboten:

  • PCR-Tests: Mit einem Abstrichaus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum wird festgestellt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Virus ist. Das Verfahren gilt als sicherste Methode, um eine Infektion nachzuweisen. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Die Ergebnisse liegen häufig erst nach 24 Stunden vor.
  • Antigen-Tests (Schnelltests): Ein Abstrich im Nasen- oder Rachenraum ermöglicht es, die vom Virus produzierten Proteine (die Antigene) zu identifizieren.
    Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Ergebnisse sind üblicherweise in weniger als 30 Minuten bekannt. Antigen-Tests sind weniger genau als PCR-Tests.
  • Selbsttests: Die Tests können selbst durchgeführt werden, etwa mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel.
    Die Ergebnisse liegen in etwa zwanzig Minuten vor. Genau wie Antigen-Tests weisen Selbsttests eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests auf.
  • Serologische Tests: Durch eine Blutentnahme wird festgestellt, ob eine Person bereits mit dem Coronavirus infiziert war oder Antikörper entwickelt hat. Serologische Tests zeigen nicht, ob aktuell eine Infektion vorliegt.

 

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten. Quelle: Bundesregierung.de

Kann ein im Ausland durchgeführter PCR-Test in Deutschland erstattet werden?

Wenn Sie im europäischen Ausland einen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) machen lassen, werden die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse nur dann erstattet, wenn die Kosten auch in Ihrem Reiseland für die dort Versicherten übernommen werden.

Handelt es sich nicht um eine sogenannte „Leistung bei Krankheit“ der Krankenkassen in dem jeweiligen EU-Land, haben Sie auch hierzulande keinen Anspruch auf Erstattung.

Denken Sie daran, im Zweifel immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuzeigen.

In vielen Arztpraxen und Krankenhäusern im EU-Ausland wird die EHIC allerdings nicht anerkannt, sodass Sie in Vorleistung treten zu müssen.

Die Rechnung für den Test können Sie im Anschluss an Ihre Reise bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern der Corona-Test wie oben geschildert erstattungsfähig ist.

Sofern Sie daneben auch noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung haben, können Sie sich bereits im Vorfeld informieren, ob diese die Kosten für Corona-Tests eventuell übernimmt.

Wie viel kosten Corona-Tests in den jeweiligen Mitgliedstaaten?

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um Corona-Tests in 27 europäischen Ländern. Nur in drei Ländern sind Corona-Tests für Touristen aktuell noch kostenlos (Dänemark, Niederlande und Österreich). In allen anderen Ländern müssen Sie zahlen.

Hier gibt es Informationen über alle Länder

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum gibt einen Überblick

red

Telefonate ins EU-Ausland werden billiger

Nach Telefonaten ins Ausland kann schon mal die Telefonrechnung explodieren. Doch vor dieses Szenario hat die EU einen neuen Riegel geschoben. Allerdings muss man einige Dinge beachten.

Allgemein gilt: Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten ab 15. Mai netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden. “Die mobile Kommunikation wird durch die neuen Regelungen innerhalb der EU vereinfacht und preiswerter”, lobt die Verbraucherzentrale NRW. Die Regelung zu den neuen Preisobergrenzen für Telefonate vom Inland ins EU-Ausland gilt jedoch zunächst nur für eine Dauer von etwa fünf Jahren.

Und: Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, in denen die Preisobergrenze nicht berücksichtigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen.

Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben den EU-Ländern auch Auslandsgespräche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden. Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Kunden sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für sie trotz Wegfall der Preisobergrenzen günstiger ist, raten die Verbraucherschützer.

Die Preisobergrenzen gelten ab dem 15. Mai. Bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli in Kraft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen. Kunden sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welcher Tarif für sie der günstigste ist, um nicht durch die automatische Umstellung in eine Kostenfalle zu geraten, erklärt die Verbraucherzentrale.

Telefonieren und Simsen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, können weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Die Preisdeckelung gilt nämlich nicht bei Verbindungen in Länder wie Thailand, die Schweiz oder die Türkei. Auch bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während eines Flugzeug-Trips innerhalb der EU können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. Hierfür gilt bisher noch keine Preis-Deckelung. cid/wal

Ein E-Auto ist kostengünstiger als der Benziner

Sind E-Autos derzeit wirklich nur etwas für Überzeugungstäter, bei denen finanzielle Aspekte nur eine untergeordnete Rolle spielen? Laut einer aktuellen ADAC-Untersuchung stimmt das meist – aber nicht immer. Denn ein Stromer unterbot in der Fünf-Jahres-Bilanz sein Benzin-Pendant bei den Unterhaltskosten.

Fest steht: “Bei der Rentabilität, sprich den Autokosten pro Kilometer, können die meisten Stromkarossen noch immer nicht mit vergleichbaren Diesel- oder Benziner-Modellen mithalten”, so der ADAC. Im aktuellen Autokostenvergleich schaffte das dann auch tatsächlich nur der BMW i3. In Zahlen: Gegenüber einem in Ausstattung und Leistung vergleichbaren 2er-Benziner von BMW (55,4 Cent) ist das E-Mobil aus München um 3,1 Cent pro Kilometer günstiger unterwegs.

Gleich dahinter rangiert im Kostenvergleich der e-Golf von VW, der mit 54,1 Cent pro Kilometer aber um 5,5 Cent teurer ist als der vergleichbare Benziner. Auf Platz drei fährt der Nissan Leaf Acenta mit einem 7,5 Cent pro Kilometer-Aufschlag zum vergleichbaren Benziner. Die kostengünstigsten E-Autos sind mit 43,0 Cent pro Kilometer der Smart Fortwo Electric Drive der alten Baureihe, mit 43,9 Cent pro Kilometer der Renault Zoe Z.E. Life und mit 45,7 Cent der VW e-Up. mid/rhu