Über 3 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland verdienen unter der Niedriglohnschwelle

Berlin – 2023 lag das Gehalt von rund 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland unterhalb der Niedriglohnschwelle. Das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent der Beschäftigten.

Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag veröffentlichte und über die “Ippen-Media” berichtet. Im regionalen Vergleich wird ein klares West-Ost-Gefälle deutlich. So verdienten am Stichtag des 31. Dezember 2023 in den neueren Bundesländern 22,4 Prozent der Vollzeitbeschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle. Diese lag im vergangenen Jahr bei einem Median-Bruttostundenlohn von 13,04 Euro und damit über dem aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro.

Susanne Ferschl, gewerkschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht in diesen Zahlen einen Grund für zuletzt starke AfD-Wahlergebnisse: “Es ist über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht hinnehmbar, dass gleiche Arbeit in Ostdeutschland systematisch schlechter entlohnt wird als in Westdeutschland. Wenn nach den Wahlergebnissen in Sachsen und Thüringen in den Talkshows dieses Landes wieder über die Frage debattiert wird, was die AfD so stark macht, darf dies nicht vergessen werden”, sagte Ferschl gegenüber “Ippen-Media”.

Die Linken-Politikerin fordert einen Mindestlohn von 15 Euro sowie mehr und stärkere Tarifverträge. Von insgesamt 40 Millionen arbeitenden Menschen in Deutschland lag der Bruttostundenlohn im April 2023 bei 19,17 Euro. In westdeutschen Bundesländern war der Durchschnitt mit 19,50 Euro deutlich höher als der von 17,23 Euro in den ostdeutschen Ländern. Auch die Geschlechterdifferenz wird an den Zahlen der Arbeitsagentur deutlich: Im Gesamtschnitt bekamen Männer 20,29 Euro pro Stunde, Frauen dagegen nur 18,04 Euro.

red

Armut trotz Arbeit: Mindestlohn reicht nicht und zwingt viele zu staatlicher Unterstützung

Berlin – Der gesetzliche Mindestlohn reicht bei Vollzeitbeschäftigten in vielen Fällen nicht für ein Leben ohne staatliche Unterstützung. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, über die der “Spiegel” berichtet.

Demnach erhielten im Januar 2024 rund 269.000 Alleinstehende staatliche Unterstützung für Unterkunft und Heizung – dabei arbeiteten sie Vollzeit. Ihr Stundensatz: der aktuelle Mindestlohn. Der beträgt zurzeit 12,41 Euro. Laut Arbeitsministerium erhalten Alleinstehende, die 37,5 Stunden pro Woche arbeiten, dann einen Zuschuss vom Staat, wenn ihre Ausgaben für Unterkunft und Heizung mehr als 571 Euro monatlich betragen und als “angemessen” gewertet wurden. Das ist vor allem in Städten und Ballungsräumen mit hohen Mieten der Fall.

Welche Kosten als angemessen eingestuft werden, unterscheidet sich von Region zu Region, der Bedarfssatz richtet sich nach dem Mietniveau vor Ort. Durchschnittlich lagen die tatsächlichen Unterkunftskosten von Singles mit Mindestlohn-Vollzeitjob zuletzt bei 709 Euro monatlich. “Nicht nur hohe Verbrauchspreise, auch die explodierenden Mieten fressen die Löhne auf”, so Linken-Politikerin Ferschl.

red

Mehr Geld für Maler und Lackierer im Landkreis Ludwigsburg

Ludwigsburg – Maler haben mehr im Portemonnaie: Die rund 1.010 Maler und Lackierer im Landkreis Ludwigsburg bekommen mehr Geld. Sowohl beim Mindest- als auch beim Tariflohn hat es ein Plus gegeben. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in einer Pressemitteilung hingewiesen. „Der neue Mindestlohn regelt, dass kein Maler und kein Lackierer weniger als 15 Euro pro Stunde verdienen darf. Wer als Quereinsteiger arbeitet, muss mindestens 13 Euro bekommen. Daran müssen sich alle 127 Malerbetriebe im Landkreis Ludwigsburg halten“, sagt der stellvertretende Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwürttemberg, Jürgen Ziegler.

Das sei allerdings nur die „absolute Lohnuntergrenze“. Die IG BAU habe auch einen höheren Tariflohn für die Maler und Lackierer durchgesetzt. Der liege jetzt bei 18,87 Euro pro Stunde, so Jürgen Ziegler. Erfahrene Gesellen verdienen damit nach Angaben der IG BAU Nordwürttemberg gut 3.260 Euro im Monat. Die Gewerkschaft rät allen Beschäftigten, ihren Lohnzettel zu prüfen.

red

Neuer Mindestlohn für Dachdecker im Kreis Ludwigsburg

Ludwigsburg –  Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten: Ab sofort gilt für für die rund 730 fDachdecker im Landkreis Ludwigsburg ein neuer Mindestlohn. Darauf wist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in einer Pressemitteilung (21. März) hin. „Keiner, der als Geselle auf dem Dach arbeitet, darf mit weniger als 15,60 Euro pro Stunde nach Hause gehen. Bei ungelernten Arbeitskräften sind es 13,90 Euro“, so Jürgen Ziegler.

Der stellvertretende Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwürttemberg wertet den neuen Branchen-Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk als wichtige „Lohn-Haltelinie“ auf dem Dach: „Wer als Dachdecker lediglich den Branchen-Mindestlohn verdient, hat damit ab März auf einen Schlag rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tariflohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde“, so Ziegler.

Die neue Lohnuntergrenze gelte für jeden Gesellen, der auf dem Dach arbeite. „Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich“, sagt Jürgen Ziegler. Dafür hätten sich die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks stark gemacht, um dem Lohndumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals – dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei Nicht- Fachkräften) pro Stunde. Insgesamt gibt es im Landkreis Ludwigsburg nach Angaben der Arbeitsagentur 58 Dachdeckerbetriebe mit derzeit rund 730 Beschäftigten.

red

Lohntrickserei in Hotels und Gaststätten im Kreis Ludwigsburg? Hauptzollamt leitet Ermittlungsverfahren ein

Ludwigsburg – Keine Toleranz für unsaubere Spielchen in der Gastro- und Hotellerie-Szene im Kreis Ludwigsburg: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) macht auf unseriöse Praktiken und Lohntrickserei in Hotels und Gaststätten aufmerksam. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Heilbronn, zuständig auch für den Landkreis Ludwigsburg, hat im ersten Halbjahr dieses Jahres 187 Ermittlungsverfahren allein in der Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Diese Zahl liegt um 69 höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die NGG beruft sich dabei auf ihr vorliegende Daten des Bundesministeriums für Finanzen anlässlich einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Die Linke).

“Obwohl die überwiegende Mehrheit der Betriebe im Kreis Ludwigsburg die Spielregeln befolgt, sind die krummen Machenschaften der ‘schwarzen Schafe’ in der Branche ein echtes Ärgernis. Von illegaler Beschäftigung bis zur Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben reichen die Vorwürfe. Etwa 17 Prozent aller im ersten Halbjahr eingeleiteten Ermittlungsverfahren betreffen die Gastronomie und Hotellerie”, erklärt der Geschäftsführer der NGG Stuttgart, Hartmut Zacher. Sogar der gesetzliche Mindestlohn sei nicht überall gezahlt worden, und in sieben Fällen habe der Zoll Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet.

Zacher fordert eine verstärkte Überwachung der FKS in der heimischen Gastronomie und Hotellerie sowie ein energischeres Vorgehen gegen die “schwarzen Schafe”. Diese schadeten den ehrlichen Betrieben und ihren Beschäftigten. Es könne nicht toleriert werden, dass einige Gastro- und Hotelchefs durch zwielichtige Praktiken einen Wettbewerbsvorteil erlangen. “Vom Küchenchef über den Barkeeper bis zum Kellner: Beim Lohn oder den Sozialabgaben zu tricksen, um das Weihnachtsmenü billiger zu machen oder mehr Profit zu generieren, ist eindeutig kriminell”, betont Hartmut Zacher. Wer keine oder weniger Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zahle, gefährde die Sozialkassen. Das habe auch direkte Auswirkungen auf die Beschäftigten, da jeder nicht eingezahlte Euro die spätere Rente schmälere. Zacher appelliert an die Gastro-Beschäftigten, sich nicht von unseriösen Chefs einschüchtern zu lassen und derartige Lohnpraktiken nicht zu akzeptieren. Auch die Gäste sollten ein wachsames Auge auf unseriöse Praktiken haben und sich nicht von zweifelhaften Machenschaften beeindrucken lassen, insbesondere wenn die Rechnung für das Weihnachtsessen ausschließlich auf einem Bierdeckel oder Kellnerblock präsentiert wird.

red

Verwendete Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Jedes fünfte Bundesunternehmen ohne Tarifvertrag

In beinahe jedem fünften Unternehmen mit Bundesbeteiligung sind Tarifverträge nicht vorhanden. Laut einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion gibt es derzeit elf Bundesunternehmen ohne jegliche Tarifbindung oder Anlehnung an Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für Entgelte. Der Bund hält insgesamt eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an 55 Unternehmen.

Einige dieser nicht tarifgebundenen Unternehmen gehören dem digitalen Sektor an, in denen, wie das Finanzministerium erklärte, “angemessene Entgelte notwendig sind, um qualifiziertes Personal zu gewinnen oder zu halten”. In 16 Unternehmen, darunter die Deutsche Bahn, die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die Autobahn GmbH und die Deutsche Flugsicherung, existiert eine Tarifbindung. 28 weitere Unternehmen haben Tarifverträge oder kollektive Gesamtbetriebsvereinbarungen für Entgelte abgeschlossen.

Die Linke kritisiert diesen Zustand scharf. Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Partei, bezeichnete die Situation als heuchlerisch und fordert verbindliche Vorgaben für Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, um Tarifverträge mit den entsprechenden Gewerkschaften abzuschließen.

red

Mindestlohn-Verstöße im Landkreis Ludwigsburg: 39 Verfahren und 209.000 Euro Bußgeld

Heilbronn/Ludwigsburg – Das Hauptzollamt Heilbronn, zuständig für den Landkreis Ludwigsburg, hat im letzten Jahr 39 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne missachtet, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Insgesamt wurden aufgrund dieser kriminellen Praktiken Bußgelder in Höhe von rund 209.000 Euro verhängt, berichtet die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) unter Berufung auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist.

Zum Vergleich: Im Jahr 2021 führte das Hauptzollamt Heilbronn 45 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Mindestlöhnen durch, bei denen Bußgelder in Höhe von rund 198.000 Euro verhängt wurden.

Jürgen Ziegler, stellvertretender Bezirksvorsitzender der IG BAU Nordwürttemberg, betonte die Notwendigkeit, verstärkt gegen Mindestlohnverstöße vorzugehen, insbesondere auf Baustellen. Er erklärte, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) härtere Kontrollen durchführen sollte und die Präsenz des Zolls im Landkreis Ludwigsburg erhöht werden sollte. Zudem forderte er zusätzliches Personal für die FKS, um das Risiko für Mindestlohnbetrüger zu erhöhen. “Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Vor allem auch auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe”, betont Ziegler.

Die IG BAU betont, dass die gemeldeten Ermittlungsverfahren wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs sind, und dass die tatsächliche Zahl der Verstöße höher sein könnte und fordert einen größeren Kontrolldruck, um Mindestlohnbetrug und Mindestlohntricksereien aufzudecken.

red

Die Hälfte der Arbeitnehmer im Osten muss mit weniger als 3.000 Euro Brutto zurechtkommen

Von über drei Millionen Vollzeitbeschäftigten im Osten verdienen 51 Prozent unter 3.000 Euro brutto im Monat, im Westen sind es dagegen nur 31 Prozent. Das geht aus neuen Zahlen hervor, die die Linksfraktion beim Bundesamt für Statistik erfragt hat und über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten. Sie zeigen, dass es auch 33 Jahre nach der deutschen Einheit immer noch gravierende Unterschiede im Lohnniveau zwischen Ost und West, vor allem in den unteren Einkommensschichten, gibt.

Während von den 19 Millionen Vollzeitbeschäftigten im Westen im vergangenen Jahr 16,5 Prozent unter 2.500 Euro brutto monatlich verdienten, waren es im Osten doppelt so viele. Ähnlich sieht es in der Rubrik “unter 2.000 Euro” aus, unter die im Westen 6,4 Prozent fielen und im Osten 12,3 Prozent. Der Ostbeauftragte der Linksfraktion Sören Pellmann, sieht im geringen Lohnniveau in Deutschland insgesamt einen “Anschlag auf die Mittelschicht und damit eine Gefahr für die Demokratie”, wie er dem RND sagte.

“Wenn im Osten sogar jeder Zweite in Vollzeit weniger als 3.000 Euro brutto verdient, dann hält das eine Gesellschaft auf Dauer kaum aus, und das erklärt auch so manches Umfrageergebnis”, sagte Pellmann. Der Linken-Politiker stellte eine Verbindung zwischen niedrigen Löhnen und geringen Renten her und warnte vor einer “Altersarmutszone Ost”. Pellmann forderte eine “Lohn- und Rentenoffensive für ganz Deutschland”.

Deutliche höhere Löhne und eine große Rentenreform seien das Gebot der Stunde, sagte er.

red

Streit über Mindestlohn: SPD drängt auf 14 Euro, FDP bleibt skeptisch

Berlin – In der Ampelkoalition ist ein neuer Streit über die Höhe des Mindestlohns ausgebrochen. Die SPD will im nächsten Jahr eine zusätzliche Mindestlohnerhöhung auf bis zu 14 Euro durchsetzen – die FDP ist dagegen. “Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland die Europäische Mindestlohnrichtlinie im nächsten Jahr umsetzt”, sagte SPD-Chef Lars Klingbeil der “Bild am Sonntag”.

Darauf werde die SPD in der Bundesregierung drängen. “Dann kann auch der Mindestlohn noch einmal ansteigen. Bei einer vollständigen Umsetzung wären das laut Experten zwischen 13,50 und 14 Euro.”

Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Erhöhung um 41 Cent zum nächsten Januar hält Klingbeil für unzureichend: “Das Leben ist teurer geworden, deshalb brauchen wir generell höhere Löhne im Land. Natürlich sind 12,41 Euro besser als 12 Euro. Aber das reicht nicht.”

FDP-Vize Wolfgang Kubicki reagierte verärgert auf die Forderung von Klingbeil: “Ich halte von diesem Vorstoß rein gar nichts”, sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. “Wenn Lars Klingbeil konsequent wäre, würde er fordern, die Mindestlohnkommission komplett aufzulösen, denn bei der letzten außerplanmäßigen Erhöhung wurde deutlich gemacht, dass dies eine einmalige Abweichung gewesen sei.” Wer meine, immer wieder mit Forderungen aufzutrumpfen, die zulasten des “sozialen Friedens” gingen und die den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter schwächten, werde mit dem Widerstand der FDP rechnen müssen.

red

Mindestlohn: Geplante Erhöhung auf 12,41 Euro (2024) und 12,82 Euro (2025)

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Das schlug die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Montag vor. “Die Positionen lagen sehr weit auseinander, sodass es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte”, sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, in der Bundespressekonferenz.

Grundlage der Empfehlung sei eine “Gesamtabwägung”, bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe. Der Mindestlohn in Deutschland war zum 1. Januar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Nach mehreren Steigerungen beträgt er aktuell 12 Euro, wobei die letzte Erhöhung durch die Ampel-Koalition per Gesetz erfolgte und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission.

Letztere berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Gremium wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern.

red

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