Begrenzte Auswirkungen für Verbraucher bei möglicher Verlängerung der Energiepreisbremse

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Gas- und Strompreisbremse über das Jahresende hinaus bis Ostern 2024 verlängern zu wollen, hat für einen großen Teil der Kunden wohl keine Auswirkungen. “Aktuell liegen nahezu alle Tarife alternativer Anbieter deutlich unterhalb der Energiepreisbremsen”, sagte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie des Vergleichsportals Check24, der FAZ. Eine Verlängerung der Preisbremsen sei folglich nicht notwendig. Zu differenzieren ist allerdings zwischen Kunden in Grundversorgungstarifen und den meist günstigeren Tarifen alternativer Anbieter.

Beim Strom liegen nach Angaben des Portals 91 Prozent der Tarife alternativer Anbieter bei einem Arbeitspreis unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunden, dem Grenzwert der Strompreisbremse. Gleichzeitig lägen noch 62 Prozent der Grundversorgungstarife über 40 Cent je Kilowattstunden. Eine Musterfamilie mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden Strom zahle bei alternativen Anbietern aktuell im Schnitt 1.533 Euro.

Dabei greift die Strompreisbremse nicht mehr. Beim Gas liegen laut Check24 ebenfalls 91 Prozent der Tarife alternativer Anbieter bei einem Arbeitspreis unterhalb des entscheidenden Wertes von 12 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig lägen noch 75 Prozent der Grundversorgungstarife über 12 Cent pro Kilowattstunde.

Laut Bundesnetzagentur hatten im Jahr 2021 24 Prozent der Stromhaushaltskunden einen Grundversorgungstarif, beim Gas waren es 16 Prozent. Tendenziell sind diese Anteile während der Energiekrise gestiegen, da bei vielen Grundversorgern die Preise vergleichsweise lange stabil geblieben waren und Kunden diese Option wählten. Der Energieökonom Andreas Löschel sagte der FAZ, es gebe sowohl Gründe für eine Verlängerung der Preisbremsen als auch dagegen.

So sehe es derzeit gut aus, was die Versorgungssicherheit mit Energie im kommenden Winter angeht. Es bestehe aber ein Restrisiko, dass das Gas doch knapp werden könne, was für einen Erhalt der Sparanreize mit den Kostenbremsen spreche. Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt – allerdings gilt das nur für 80 Prozent des Verbrauchs eines Referenzzeitraums, was Anreize zum Einsparen setzen soll.

red

Der Energiemarkt ist kaum mehr zu verstehen: Ein Fachbeitrag von Ebru Yilmaz

Der Strom- und Gasmarkt schlägt aktuell Kapriolen. Für Verbraucher ein fast unmögliches Unterfangen da den Überblick zu behalten. Schuld daran ist auch die Politik. Unsere Gastautorin Ebru Yilmaz mit dem Versuch etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Ein Gastbeitrag von Ebru Yilmaz:

Der russische Angriff und damit einhergehend der Krieg in Ukraine hat eine Dekade der zuverlässigen und bezahlbaren Erdgasversorgung bzw. Import, anhaltend beendet. Zudem kommt der steigende Bedarf nach Erdgas aus Asien. Bislang war es leider so, das gut 90% des Erdgas Jahresaufkommens vornehmlich aus Russland, Norwegen und Niederlande importiert wurde. Der Löwenanteil stammte aus Russland. Der weitaus bedeutendste Markt für Erdgas war bislang der Wärmemarkt. Gas wird allerdings gegenwärtig nicht nur für die Erzeugung von Wärme genutzt, sondern spielte für den Strombereich ebenso eine zentrale Rolle. Bislang hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern Vorteile gesehen und diese auch als klimafreundlicher eingestuft. Aufgrund der jüngsten Ereignisse ist es jedoch nicht mehr länger möglich auf Erdgas zu setzen. Knappheit ist da, Preise sind explodiert. So suchen Experten nach Alternativen für Erdgas sowohl im Bereich der Verstromung als auch im Bereich der Wärmegewinnung.

Das aktuelle Wärmeproblem, löst gleichzeitig auch eine Herausforderung in der Stromversorgung aus. Denn Erdgaskraftwerke werden sowohl für Strom- als auch für die Wärmeproduktion eingesetzt. Wenn es an einer Stelle für die eine Energieart fehlt, fehlt es gleichzeitig auch an anderer Stelle für die andere Energieart. Des Weiteren kann eine steigende Elektrifizierung im Wärmemarkt das Stromsystem zusätzlich aus- und belasten. Mitunter auch aus diesen Überlegungen heraus sollen für die Stromnetzstabilisierung die drei am Netz verbliebenen Atomkraftwerke vorübergehend weiterbetrieben werden. Denn Erdgas soll aus der Verstromung raus und diese Lücke muss gefüllt werden.

Die beschriebenen Umstände haben in den letzten Monaten die Strom- und Erdgaspreise rasant in die Höhe getrieben. Um die Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine  ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme gegründet. Nachfolgend werden eine Auswahl der Entlastungspunkte erläutert.

Entlastungen im Wärmesegment:

Wie bekannt, hat die Bundesregierung Ende September die angekündigte Gasumlage gestoppt und wird diesen nicht auf die Gaspreise aufschlagen. Parallel dazu wurde beschlossen, die Umsatzsteuer bis März 2024 für den ganzen Gas- und Fernwärmeverbrauch von 19 auf nun 7 Prozent zu senken.

Der Bericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme sieht im Entlastungspaket zusätzlich nachfolgende Maßnahmen vor:

Einmalzahlung im Dezember:

  • Der Staat wird die Dezember Abschlagszahlung aller Gas Haushaltskunden, sowie aller Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio kWh und auch aller Fernwärmekunden übernehmen (außer Industriekunden und Stromerzeugungskraftwerke).
  • Im Rahmen der Dezember Abschlagszahlung kann folgende Berechnung eine einfache Orientierung darstellen:

Bei einem Jahresverbrauch von bspw. 12.000 kWh, wäre der Monatsverbrauch im September 1.000 kWh. Bei einem Vertragspreis von 18 ct/kWh beläuft sich die Einmalzahlung für Dezember auf 180 EUR.

  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Gutschrift im Rahmen der Nebenkostenabrechnung gem. dem Verteilungsschlüssel auf die Wohnungen verteilt.

Gaspreisbremse:

  • Voraussichtlich für den Zeitraum 01.03.2023 – bis 30.04.2024 soll für 80% des Jahresverbrauches, der Grundkontingent genannt wird, ein Brutto Gaspreis von 12 ct/kWh angesetzt werden. Dieser Preis beinhaltet alle Umlagen, Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte.

Beispiel: Für ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh wäre das Grundkontingent 9.600 kWh welches mit der Preisobergrenze von 12 ct/kWh bewertet werden soll, (anstelle des Vertragspreises von bspw. 18 ct/kWh). So wäre das Ersparnis für ein Abrechnungsjahr ca. 816 EUR. Wenn der Verbraucher weniger Erdgas verbraucht als der Berechnung zugrunde gelegt wurde, muss es die Differenz nicht zurückzahlen, sondern erhält im Rahmen der Jahresabrechnung eine entsprechend, zusätzliche Rückzahlung. Die beschriebene Gaspreisbremse bezieht sich auf den Arbeitspreis eines Gasliefervertrages. Der Grundpreis, der  verbrauchsunabhängige Kosten beinhaltet, soll in ihrer jeweiligen Höhe aus September 2022 eingefroren und wenn möglich nicht weiter erhöht werden. Preisanpassungen am Grundpreis sind jedoch nicht ausgeschlossen.

  • Analog zum Gaspreis soll für Fernwärme ebenso ein Brutto-Preis von 9,5 ct/kWh eingeführt werden.

Die entstandenen Preisrabatte müssen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

  • Zusätzlich beschreibt die Kommission einen Hilfefonds für besonders betroffene Härtefälle mit zinsloser Liquidität Hilfe. Die Definition des Härtefalls ist noch nicht abschließend bestimmt.
  • Wohngeldempfänger sollen ab Januar 2023 zusätzliche Heizkostenzuschüsse erhalten.

Weitere Entlastungsmaßnahmen sind im nachfolgenden Link abrufbar.

Entlastung für Industriekunden:

  • Für Großverbraucher aus der Industrie soll für 70% des Jahresverbrauches (Grundkontingent) aus 2021 ein Erdgas Beschaffungspreis von 7 ct/kWh netto gelten (anders als bei Privathaushalten wie oben beschrieben, ist dieser Preis zuzüglich aller Umlagen, Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte). (Für energieintensive Industriekunden die mit beachtlichem Erdgaseinsatz Dampf herstellen, beläuft sich die Preisdeckelung auf 10 ct/kWh netto). Diese soll lt. Kommission vom 01.01.2023 – 30.04.2024 gelten. Um Missbrauch zu vermeiden plant die Bundesregierung stringente Prüfungen.

Strompreisbremse:

Neben den genannten Maßnahmen in Bezug auf Wärme, hat der Europäische Rat Ende September Notfallmaßnahmen unter anderem zur Senkung der Strompreise und auch zur Reduzierung der Stromnachfrage beschlossen. Dabei sollen Unternehmen die fossile Brennstoffe herstellen und aufgrund der Marktsituation zusätzliche Übergewinne/Zufallsgewinne erwirtschaften konnten, einen Teil der überschüssigen Einnahmen an stark betroffene Endverbraucher (Privathaushalte und Unternehmen) transferieren. In diesem Zusammenhang wird zum 01. Januar 2023 die Strompreisbremse eingeführt.

Haushalte und Unternehmen aus dem kleinen und mittleren Segment werden mit einer Preisdeckelung von 40 ct/kWh entlastet. Bei einem angenommenen Durchschnittspreis im Jahr 2023, in Höhe von ca. 70 ct/kWh und einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh beläuft sich die Entlastung auf ca. 1.500 EUR innerhalb eines Abrechnungsjahres. Der Strompreis für das Kalenderjahr 2023 ist jedoch abhängig von der Beschaffungsstrategie des Energielieferanten, so dass der in diesem Artikel prognostizierter Preis nur eine allgemeine Annahme darstellen kann.

Exkurs Energiepreiszusammensetzung:

Der Erdgaspreis

Der nackte Großhandelspreis für Erdgas am Terminmarkt* notiert derzeit für das Lieferjahr 2023 zwischen 13 ct/kWh – 19 ct/kWh und für das Lieferjahr 2024 bei ca. 9 ct/kWh – 12 ct/kWh. Hinzu kommen regulierte Netznutzungsentgelte, staatlich festgelegte Steuern sowie die CO2 Abgabe die seit 2021 auf alle Endverbraucher umgelegt wird. Der Erdgaspreis für ein Privathaushalt mit ca. 20.000 kWh/p.a. liegt derzeit für das aktuelle Lieferjahr 2022 bei knapp 15,29 ct/kWh. Für Folgezeiträume ab 2023 und fortfolgende Lieferjahre wird der Erdgaspreis einen deutlichen Sprung verzeichnen, denn Energieversorger die jetzt Erdgas für die nächsten 2-3 Jahre beschaffen, sind mit den aktuell historisch gestiegenen Preisen konfrontiert. Die Bundesregierung will dem mit den oben erwähnten Maßnahmen gegensteuern und eine temporäre Abfederung ermöglichen.

Die nachfolgende Grafik des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft veranschaulicht die Erdgaspreisentwicklung. Die Erdgaspreise am Großhandelsmarkt (fällt in den Bereich Beschaffung und Vertrieb) sind extrem Volatil und verändern sich an der Börse mehrmals am Tag. Die Sprünge innerhalb eines kurzen Zeitraums, beispielsweise einer Woche, sind enorm. Die Auswirkungen der gegenwärtigen extremen Preisniveaus werden Verbraucher somit aufgrund der aktuellen Einkäufe der Energieversorger für die nächsten Kalenderjahre, erst zeitversetzt zu spüren bekommen. Es sei denn, die Entlastungen der ExpertInnen Kommission werden zeitlich verlängert. 

Das gleiche gilt auch für Strom. Die derzeitigen Strompreise für die Kalenderjahre 2023 und 2024 bewegen sich am Terminmarkt seit Juli ungefähr zwischen 35 ct/kWh und 90 ct/kWh. Dies ist der reine Großhandelspreis, hinzu kommen alle Umlagen, Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte die in der nachfolgenden Grafik zu sehen sind. Dort ist zu sehen, dass der aktuelle Strompreis für ein Privathaushalt bei rund 18 ct/kWh liegt, dies ist der Preis der 1-3 Jahre im Voraus am Großhandelsmarkt für das aktuelle Jahr 2022 gesichert wurde. So wird deutlich, in welchem Ausmaß die gegenwärtige Preisrally ist. Analog zu Erdgas, werden auch im Strombereich die Auswirkungen der derzeitigen Preisextreme in den nächsten Perioden, respektive Liefer- bzw. Kalenderjahren zu spüren sein, ausgenommen die politische Gegensteuerung wird für weitere Zeiträume ausgedehnt.

Studien gehen davon aus, dass Energiepreise noch länger schnellen und sehr starken Preisänderungen unterworfen bleiben werden – auch nach der derzeitigen Energiekriese. Dieser finanzieller Umstand macht Effizienz, neben der Motivation für den Klimaschutz, zusätzlich lohnender. Eine zielgenaue Entlastung von Betroffenen mit den genannten Maßnahmen gestaltet sich in der praktischen Umsetzung verteilungspolitisch und administrativ als eine Mammutsaufgabe. Zugleich ist sie eine Symptombekämpfung. Die europäische Union arbeitet mit den Maßnahmen aus dem Paket „Fit für 55“ für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele, nämlich die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 zu senken. Eine hohe Unabhängigkeit in der Energieversorgung muss jedoch deutlich früher erreicht werden.

Der Gebäudesektor kann und wird in diesem Zusammenhang einen gravierenden Beitrag zur Dekarbonisierung und dem Nachfragerückgang nach fossilen Energieträgern leisten, da der gebäuderelevante Endenergieverbrauch am gesamten Endenergieverbrauch bei 44 Prozent liegt. Deshalb arbeiten Experten an Kombilösungen. Dabei geht es darum, strombasierte Lösungen wie Wärmepumpen mit klimafreundlichen Gasen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu verbinden, um zum einen den Strombedarf nicht zu überstrapazieren und gleichzeitig den Bedarf nach fossilen Energieträgern maßgeblich zu senken.

Je höher der Anteil von Energie aus regenerativen Quellen, desto geringer die Abhängigkeit von externen Marktakteuren in Bezug auf die Energieversorgung.

Infos zur Autorin: Ebru Yilmaz ist Akademikerin mit Schwerpunkt Energie und Umwelt. Derzeit ist sie im Bereich technische Energiedienstleistungen sowie Nachhaltigkeitsmanagement tätig.

 

Quellen:

www.bundesregierung.de

www.bmwk.de

www.bdew.de

www.umweltbundesamt.de

www.consilium.europa.eu

Glossar: Terminmarkt: Handel von Energielieferungen für die Zukunft. i.d.R. von 5 Wochen bis zu 4 Jahren im Voraus.

In diesen Bundesländern wird der höchste Preis für Strom und Gas gezahlt

Die gestiegenen Kosten für Strom und Gas belasten vor allem Verbraucher in Thüringen und Sachsen. In den beiden Bundesländern muss ein Einpersonenhaushalt (Jahresverbrauch: 1.500 kWh Strom, 5.000 kWh Gas) im Schnitt 8,0 bzw. 7,7 Prozent des verfügbaren Einkommens für diese Energiekosten verwenden. Im Bundesdurchschnitt sind es 6,3 Prozent.

In Hamburg beträgt der Anteil der Energiekosten am verfügbaren Einkommen durchschnittlich nur 4,9 Prozent, in Bayern 5,3 Prozent und in Bremen 5,5 Prozent. Westdeutsche verwenden im Schnitt 6,1 Prozent ihrer Kaufkraft für Strom und Gas, Ostdeutsche 7,3 Prozent – rund ein Fünftel mehr.

“In den ostdeutschen Bundesländern wird ein größerer Teil des verfügbaren Einkommens für die Energiekosten fällig”, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. “Das liegt einerseits daran, dass die Kaufkraft dort etwa zwölf Prozent niedriger ist als in den westdeutschen Bundesländern. Gleichzeitig zahlen ostdeutsche Verbraucher auch absolut mehr für Energie – z. B. aufgrund höherer Netznutzungsentgelte.”

Während Einpersonenhaushalte derzeit 6,3 Prozent des verfügbaren Einkommens für Energiekosten aufwenden, lag die Energiekostenquote im Vorjahr bei lediglich 4,0 Prozent, 2020 bei 3,9 Prozent.

Die durchschnittliche Kaufkraft ist seit 2020 um 4,3 Prozent gestiegen (von 1.981 Euro auf 2.067 Euro pro Monat). Strom für einen Singlehaushalt ist im gleichen Zeitraum aber durchschnittlich 33 Prozent teurer geworden, der Gaspreis hat sich mehr als verdoppelt (+109 Prozent).

“Die steigenden Energiepreise der vergangenen Monate haben die wachsende Kaufkraft deutlich übertroffen”, sagt Suttner. “Mit sparsamen Verhalten und dem Wechsel zu günstigeren Anbietern konnten Verbraucher diese Entwicklung lediglich abmildern.”

Die Kosten für Strom eines Einpersonenhaushalts liegen mit im Schnitt 713 Euro pro Jahr aktuell deutlich über dem Vorjahr (539 Euro). Versorger kaufen Strom derzeit zu sehr hohen Preisen an der Börse ein: Im April des aktuellen Jahres kostete eine Megawattstunde 159,47 Euro. Im Vorjahresmonat wurden nur 51,59 Euro fällig – ein Plus von 209 Prozent (Leipziger Strombörse EEX Day Ahead volumengewichtet).

Auch der durchschnittliche Gaspreis bleibt hoch. Ein Singlehaushalt zahlt im Schnitt 840 Euro im Jahr für Gas. Im Vorjahr waren es 411 Euro. Im April kostete eine Megawattstunde an der europäischen Gasbörse (European Gas Spot Index THE) durchschnittlich 104 Euro. Zum Vergleich: Im April 2021 waren es lediglich 21 Euro (+395 Prozent).

Gründe für die stark gestiegenen Preise sind u. a. Unsicherheiten an den Märkten durch mögliche Energiesanktionen oder Gas- bzw. Ölimportverbote aus Russland.

Andreas Reiners / glp

Abschaffung der EEG-Umlage: Bundestag beschließt Entlastung für Verbraucher

Der Bundestag hat für eine Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage gestimmt. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel stimmten am Donnerstag die Koalitionsfraktionen, die Unionsfraktion und die Linke gegen die Stimmen der AfD. Mit dem Gesetz sollen die Verbraucher nach Willen der Koalition bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.

Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollen künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

So wolle man die breite Mitte entlasten – “von der Rentnerin über den BAföG-Bezieher und die Familie bis hin zum Handwerk”, schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) als Reaktion auf Twitter.

red / dts

Strompreise auf Rekordhoch: Vergleichen und sparen

Wer Preise vergleicht, kann sparen. Das gilt auch für Strom. Denn die Strompreise sind in Deutschland auf ein neues Rekordhoch geklettert. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom für private Haushalte durchschnittlich 30,4 Cent – so viel wie noch nie.

Verbraucher können den Preisanstieg bremsen, indem sie sich um günstigeren Strom kümmern. Zwar spüren auch alternative Stromanbieter den höheren Kostendruck, dennoch lohnt sich ein Preisvergleich. Wer noch nie den Anbieter gewechselt hat und das günstigste, verbraucherfreundliche Angebot wählt, spart mit einem Wechsel durchschnittlich 277 Euro pro Jahr ein.

“Der starke Strompreisanstieg der letzten 20 Jahre geht vor allem auf stetig steigende Steuern, Abgaben und Umlagen in diesem Zeitraum zurück”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. “Solange der Gesetzgeber hier nicht nachjustiert, werden Haushalte auch in Zukunft nicht nachhaltig beim Strom entlastet.”

Vor einem Jahr lagen die Kosten noch bei 28,75 Cent. Auf Jahressicht bedeutet das einen Anstieg von 5,7 Prozent. In den vergangenen zehn Jahren hat der Strompreis um ein Viertel zugelegt, seit der Jahrtausendwende müssen Verbraucher mehr als das Doppelte für Strom aufwenden.

Hauptgrund für den aktuellen Strompreisanstieg sind allerdings nicht die staatlichen Umlagen und Abgaben, sondern die Entwicklung bei den Großhandelspreisen. Diese sind im Jahresverlauf deutlich angestiegen und derzeit so hoch wie zuletzt im März 2013. Während der mengengewichtete Durchschnittspreis an der Strombörse EEX im Januar 2021 noch bei 45,29 Euro je Megawattstunde lag, waren es im Juli schon 50,81 Euro. Damit sind die Kosten der Versorger seit Anfang des Jahres um 12 Prozent gestiegen.

Andreas Reiners / glp

Der Staat als Strompreis-Treiber

Sinkende Stromkosten sind gerade in Wahlkampfzeiten ein Politikum. Dabei ist und bleibt der deutsche Staat selbst der größte Preistreiber: Allein im Jahr 2021 zahlen private Haushalte über 20 Milliarden Euro für Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom. Das entspricht einer Abgabenquote von 53 Prozent. Damit ist der Staatsanteil seit 2006 um 13 Prozentpunkte angestiegen, heißt es bei Verivox.

2021 werden sich die privaten Stromkosten auf rund 38,6 Milliarden Euro belaufen. Geschätzt 9,3 Milliarden Euro (24 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,8 Milliarden Euro (23 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,5 Milliarden Euro – also über die Hälfte – machen staatlich veranlasste Preisbestandteile aus.

“Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, KWKG-Umlage, §19-NEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und die Umlage für abschaltbare Lasten: Acht verschiedene Steuern und Umlagen lasten derzeit auf Strom. Damit ist Elektrizität eines der am stärksten besteuerten Güter in Deutschland”, sagt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,5 Cent je Kilowattstunde fällig. Für eine dreiköpfige Familie bedeutet das eine jährliche Belastung von 309 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.

Die Mehrwertsteuer macht mit einem Anteil von 16 Prozent (19 Prozent auf den Nettopreis) einen wesentlichen Posten auf der Stromrechnung aus. Aus Verbrauchersicht besonders ärgerlich: Sie wird auch auf sämtliche Umlagen und Abgaben aufgeschlagen – und Strom damit de facto doppelt besteuert. Die Mehrwertsteuer auf Strom belastet eine dreiköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden mit 194 Euro pro Jahr. Würde Strom als lebensnotwendiges Gut eingestuft und damit unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fallen, entspräche das einer jährlichen Entlastung von 123 Euro.

“Jeder Haushalt in Deutschland könnte schlagartig zehn Prozent weniger für Strom bezahlen, wenn der Gesetzgeber ihn für lebensnotwendig erachten würde”, so Storck.

Rudolf Huber / glp

Strompreise in Deutschland am höchsten

Die Strompreise für Privathaushalte in Deutschland sind so hoch wie nie. In der Grundversorgung zahlen Verbraucher in Deutschland im Durchschnitt 32,2 Cent pro kWh. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Verbraucherportals StromAuskunft hervor.

Bei dem günstigsten Alternativanbieter kostet die kWh demnach 27,5 Cent. Allein in den ersten drei Monaten 2019 haben etwa zwei Drittel der 826 Grundversorger in Deutschland die Strompreise erhöht – und zwar um durchschnittlich rund 5,0 Prozent.

“Mittlerweile haben wir in Deutschland die höchsten Strompreise in Europa. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die hohen Umlagen und Steuern. Die reine Stromerzeugung ist nicht die Ursache für die hohen Kosten. Auch wenn die Preise gestiegen sind, kostet eine Kilowattstunde im Großhandel weniger als fünf Cent,” sagt Dr. Jörg Heidjann, Herausgeber der Strompreis Studie.

Wie viel Geld Verbraucher für Strom in Deutschland ausgeben hängt neben dem Verbrauch auch vom Wohnort ab. Im Durchschnitt bezahlt ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 1.127 Euro pro Jahr in der Grundversorgung und 959 Euro beim günstigsten Alternativanbieter. wid/rlo

Earth Hour – Stromsparen ohne “Stand-by”

Viele Elektrogeräte verbrauchen unnötig Energie, indem sie im “Stand-by”-Modus verweilen, und nicht komplett vom Netz genommen sind. Dadurch werden jedes Jahr knapp vier Milliarden Euro verschleudert – allein in Deutschland.

Zur Earth Hour (30. März), mit der auf den Klimawandel hingewiesen werden soll, geht in vielen Städten rund um den Globus bei öffentlichen Gebäuden eine Stunde lang das Licht aus. Auch Verbraucher sollten sich beteiligen, empfehlen die Tarifexperten von Check24, und legen folgende Beispielrechnung vor: Stündlich verbrauchten deutsche Privathaushalte rund 1,5 Millionen kWh für Elektronik im Ruhemodus – das entspreche knapp 445.000 Euro pro Stunde. Im Jahr fielen so 13 Milliarden kWh Strom an, mehr als ein mittleres Kernkraftwerk jährlich erzeuge. Unnötige Kosten: rund 3,9 Milliarden Euro.

Wer also darauf achtet, welche Elektrogeräte im Ruhemodus verweilen, kann nicht nur bares Geld, sondern auch viel CO2 einsparen. Nicht nur zur Earth Hour. wid/Mst

Energieversorger BEV ist pleite: Stadtwerke bieten Unterstützung an

Billigtarife haben ihren Preis – hunderttausende Verbraucher verlieren nach Pleiten von Discount-Stromanbietern wie zum Beispiel der „BEV“ ihre Boni und Guthaben. Betroffene Kunden der BEV haben sich bereits an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) gewandt und um Rat gefragt. Ulf Lauche, Bereichsleiter Privatkundenvertrieb rät zum Insolvenz-Notfallplan: „Die Insolvenz eines Energie-Billiganbieters bedeutet vor allem einen finanziellen Verlust für den Kunden. Mein Tipp: Zählerstand ablesen, Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, auf keinen Fall weiter Geld für Abschlagszahlungen überweisen. Zu guter Letzt Sepa-Lastschriftmandate schriftlich – am besten per Einschreiben – widerrufen!“ Auch können Betroffene Guthaben zurückfordern und Schadensersatz beanspruchen. „Billiganbieter ködern mit hohen Boni und Angeboten online – so gewinnen sie tausende Kunden, an denen sie zwar im ersten und oft auch im zweiten Jahr nicht verdienen, jedoch auf die Vergesslichen hoffen, die nicht kündigen“, erläutert Lauche die Vorgehensweise der Billiganbieter. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und Preisgarantie sorgen massive Strompreiserhöhungen für Gewinne. „Das Geschäftsmodell der Strom-Discounter geht zunehmend seltener auf, weil sie unseriös kalkulieren. Das führt zum Scheitern ihres Geschäftsmodells und – wie im aktuellen Fall – zur Insolvenz. Für die Kunden bedeutet das: satte Preisanstiege, nicht ausgezahlte Boni und Guthaben“, so Lauche. Der Stadtwerke-Experte rät, Internet-Vergleichsportale zu hinterfragen: „Nach der aktuellen Pleitenserie stehen Portalanbieter wie Verivox und Check24 in der Kritik. Billigenergieanbieter profitieren von den Internet-Plattformen, weil sie darüber in kurzer Zeit viele Kunden gewinnen. Und die Portale erhalten für jeden über ihre Internetseiten abgeschlossenen Vertrag Provisionen von den Energieanbietern.“
Auch das Bundeskartellamt kritisierte, dass einige Portale einzelne Angebote überwiegend aufgrund der höheren Provisionen voranstellen würden. Die Stadtwerke finden diesen Umgang unlauter gegenüber Kunden, denn rund ein Viertel entscheidet sich für diese Billig-Offerten. „Wer verunsichert ist, kann mit uns Kontakt aufnehmen. Anders als anonyme Online-Anbieter sind wir persönlich erreichbar – telefonisch unter 07141/9102680 und in unserem Kundencenter in der Seestraße 18 in Ludwigsburg. Hier stehen wir Betroffenen Face-to-Face zur Seite“, garantiert der Bereichsleiter Privatkundenvertrieb.

 

Strom und Gas werden teurer

Das hören Verbraucher gar nicht gerne: Für Februar, März und April 2019 erhöhen 97 örtliche Versorger die Strompreise. Der Strompreis erreicht in Deutschland damit ein Rekordwert. Auch bei den Gaspreisen zählen die Energieexperten von Verivox 64 Preiserhöhungen.

Im bundesdeutschen Durchschnitt sind die Strompreise bereits von Dezember 2018 auf Januar 2019 um rund 2,0 Prozent angestiegen. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) kletterten die Stromkosten damit auf durchschnittlich 1.153 Euro und erreichten ein Allzeithoch.

Dieser Wert wird in den kommenden Monaten noch deutlich übertroffen werden: Für Februar, März und April haben aktuell 97 örtliche Grundversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 6,0 Prozent angekündigt. Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch entspricht das rund 75 Euro zusätzlicher Kosten.

Die Entwicklung bei den Gaspreisen verläuft ähnlich. Die durchschnittlichen Gaskosten in Deutschland sind von Dezember 2018 auf Januar 2019 um über 2,0 Prozent gestiegen. Ein Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh startete mit Durchschnittskosten von 1.197 Euro ins neue Jahr.

Die Gaspreise werden weiter anziehen. Für Februar, März und April haben derzeit 64 örtliche Gasversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 10,0 Prozent angekündigt. Die Mehrkosten betragen laut Experten rund 130 Euro pro Jahr. wid/rlo

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