Ab Juli 2023 höhere Verzugszinsen für Verbraucher und Unternehmen

Nachdem die Bundesbank zu Beginn des Jahres erstmals nach sieben Jahren den sogenannten Basiszinssatz geändert hat, steigt er nun weiter kräftig an. So wird er zum 1. Juli 2023 von 1,62 auf 3,12 Prozent angehoben, wie die Bundesbank mitteilte. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, wobei die aber bei Verbrauchergeschäften stets fünf Prozentpunkte über dem festgelegten Wert liegen, bei Handelsgeschäften sogar neun Prozentpunkte darüber.

Wenn Verbraucher ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, müssen sie also ab Juli mit 8,12 Prozent Strafzinsen rechnen, Unternehmen müssen künftig 12,12 Prozent pro Jahr draufzahlen, wenn sie in Verzug geraten. Höher war der Basiszinssatz zuletzt im Jahr 2008.

red

Vorsicht: Abzocke durch telefonischen Computer-Support

Im elektronischen Zeitalter brauchen Menschen bei ihrem Computer manchmal die Hilfe von Profis. Doch da ist Vorsicht geboten. Derzeit kursieren wieder verschiedene Maschen, bei denen Verbraucher bei angeblichen Computer-Problemen geholfen werden soll. Dabei wollen die dreisten Abzocker aber nur an die Daten des Verbrauchers und an dessen Geld. Die Verbraucherzentrale rät: Angebliche Support-Gespräche sofort beenden und keine Software installieren.

Die Verbraucherzentrale war sogar selbst von einem solchen Anruf betroffen. Der Anrufer gab in gebrochenem Deutsch vor, dass der Computer des Mitarbeiters gehackt worden sei und durch Dritte versucht würde, die IP-Adresse zu missbrauchen.

Der Mitarbeiter würde zu einer Microsoft-Sicherheitsfirma gehören, die bei der Problembehebung unterstützt. Anschließend forderte der Anrufer den VZB-Mitarbeiter auf, die Ereignisanzeige auf seinem Computer aufzurufen. Dort aufgeführte Fehlermeldungen sollten ihm die Dringlichkeit des Anrufs aufzeigen.

Nach Schilderungen betroffener Verbraucher ist bisher bekannt, dass die Abzocker im Anschluss versuchen, den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Fernsteuerungs-Software zu installieren. Über diese Software versuchen die Anrufer Schadsoftware zu platzieren oder auch persönliche Daten abzugreifen.

Derzeit melden sich auch Verbraucher, denen durch ein Pop-up-Fenster während des Besuchs einer Internetseite dringender Handlungsbedarf vermittelt wird. Die Verbraucher rufen die angegebene Telefonnummer an und werden wiederum aufgefordert, eine Fernsteuerungs-Software zu installieren. Anschließend erhalten Betroffene Rechnungen für die Behebung der angeblichen Computer-Probleme sowie für vermeintlich abgeschlossene Wartungsverträge.

“All diese Maschen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Daten des Verbrauchers abgreifen und Geld erlangen”, so Michele Scherer, Referentin Digitale Welt bei der VZB. Die angebotene Hilfe ist immer nur ein Vorwand. So schickt Microsoft nach eigenen Angaben unaufgefordert weder E-Mails noch fordern Mitarbeiter per Telefon oder Hinweis am PC persönliche Daten an.

“Wir raten allen Betroffenen, solche Anrufe schnellstmöglich zu beenden”, so Scherer weiter. Verbraucher sollten auf keinen Fall persönliche Daten von sich preisgeben und keine Fernsteuerung des Computers zulassen. “Haben die angeblichen Support-Mitarbeiter bereits Zugriff darauf erhalten, sollten Verbraucher den PC sofort vom Internet trennen und Passwörter und Zugangsdaten ändern”, rät die Verbraucherschützerin. Auch eine anschließende Untersuchung des Computers auf schädliche Software durch einen Experten ist wichtig.

Ralf Loweg

MEHL-RÜCKRUF: Kunstmühle Reisgang GmbH ruft „Mehlzauber Roggenmehl Type 1150“ zurück

Kunstmühle Reisgang GmbH ruft eine Charge „Roggenmehl Type 1150“ zurück

Reisgang: Die Kunstmühle Reisgang GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine Charge Mehlzauber „Roggenmehl Type 1150“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.07.20 zurück. Das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet sich auf der Oberseite der Verpackung.

In dem Roggenmehl wurde eine erhöhte Menge an Ergotalkaloide festgestellt. Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst. Ein Verzehr kann zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck oder in seltenen Fällen Halluzinationen führen. Die Kunstmühle Reisgang GmbH hat umgehend reagiert und die Ware sofort aus dem Verkauf genommen.

Betroffen ist ausschließlich das im Freistaat Bayern verkaufte „Roggenmehl Type 1150“ mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum. Alle anderen Produkte der Kunstmühle Reisgang GmbH sind davon nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Kunden, die das Roggenmehl erworben haben, sollten dieses in der jeweiligen Verkaufsstätte zurückgeben. Dort erhalten sie den Kaufpreis ohne Vorlage
eines Kassenbons zurückerstattet.

Betroffener Artikel:

Produkt: Roggenmehl Type 1150
Bezeichnung: Mehlzauber
Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.07.20
Hersteller: Kunstmühle Reisgang GmbH

Das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet sich auf der Oberseite der Verpackung.

Diesel-Paket fällt bei Verbrauchern durch

Die Diesel-Problematik erschüttert das Vertrauen von Autofahrern – viele glauben nicht, dass die Bundesregierung das Problem in den Griff bekommt. Doch trotz der Unzufriedenheit mit den Maßnahmen für Eigentümer älterer Diesel, würden viele Deutsche einen neuen Selbstzünder kaufen.

Neun von zehn Befragten sind mit dem zwischen Bundesregierung und Autoherstellern ausgehandelten Diesel-Paket unzufrieden. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie von AutoScout24, für die das Online-Portal 1.300 Nutzer befragt hat. Rund drei Viertel der Befragten geben an, dass ihr Vertrauen in die Regierung nach der Verabschiedung der Maßnahmen gesunken sei. Kritik gibt es auch für die fehlende Klarheit der Regelungen.

Aber: Vom Diesel-Kauf würde das die Befragten nicht abhalten. Mehr als die Hälfte – 55 Prozent – würden bei ihrem nächsten Autokauf möglicherweise einen Diesel erwerben – bei den derzeitigen Dieselfahrern setzen 71 Prozent auf diese Motorisierung. Nur 24 Prozent der Befragten würden dagegen ein Hybrid-Fahrzeug kaufen, Elektrofahrzeuge kommen nur bei 15 Prozent in Frage.

Insgesamt wird die Diesel-Frage im Jahr 2019 Auswirkungen auf den Neuwagenmarkt haben. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) rechnet bei den privaten Neuzulassungen mit einem Rückgang von etwa drei Prozent auf rund 1,23 Millionen Pkw. Denn das Marktsegment werde nicht in dem Umfang wie 2018 von Umtauschprämien profitieren. mid/Mst