Spartipps: Kfz-Versicherung für Saisonfahrzeuge wechseln und viel Geld sparen

Viele Versicherte können jetzt noch die Kfz-Versicherung für ihr Saisonfahrzeug wechseln. Laut Verivox-Modellrechnungen liegt die Ersparnis für ein gängiges Cabrio bei durchschnittlich 45 Prozent.

Rund 2,57 Millionen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen waren laut Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2023 zugelassen. Mit dieser saisonalen Zulassung können Halter ihren Kfz-Versicherungsbeitrag deutlich senken. Ein 40-jähriger Alleinfahrer aus München zahlt 39 Prozent weniger für die Kfz-Versicherung seines Peugeot 207 Cabrios, wenn er es acht statt zwölf Monate zulässt. Damit entlastet er sein Budget um rund 126 Euro im Jahr. 134 Euro – 31 Prozent – spart er mit der Saisonzulassung seines BMW R 1250 GS-Motorrads.

Saisonkennzeichen eignen sich für alle Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden – neben Cabrios und Motorrädern auch für Wohnwagen oder Fahrzeuge, die nur im Winter genutzt werden. Wie lange das Kennzeichen gültig ist, entscheidet der Fahrzeughalter selbst. Möglich ist ein Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten. Für künftige Schadenfreiheitsrabatte empfiehlt sich allerdings eine Zulassung für mindestens ein halbes Jahr.

“Um in der Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen, muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate zugelassen sein”, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. “Wenn Fahrer keinen Schaden oder Unfall durch die Versicherung bezahlen lassen, werden die Beiträge im Folgejahr günstiger.”

Außerhalb der Saison gilt eine so genannte Ruheversicherung, die weiterhin für Schäden etwa durch Hagel oder Marderbiss aufkommt und bei Diebstahl einspringt. Allerdings muss das Fahrzeug abgeschirmt vom Straßenverkehr in einer Garage oder auf einem sichtbar abgetrennten Stellplatz abgestellt werden. Das Fahrzeug darf in dieser Zeit nicht gefahren werden.

Die Preise für die Kfz-Versicherung sind im Jahresvergleich stark gestiegen. Aktuell liegen die Beiträge über alle Versicherungsarten hinweg laut dem Kfz-Versicherungsindex von Verivox im Mittel 18 Prozent über dem Vorjahresniveau. Halter von Saisonfahrzeugen können jetzt noch ihre Autoversicherung wechseln und dabei Geld sparen: Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt vier Wochen. Bei Saisonbeginn am 1. April ist die Kündigung somit noch bis Ende Februar möglich, bei Saisonstart am 1. Mai bis Ende März.

Ein Anbietervergleich reduziert die Versicherungskosten fast um die Hälfte. Für das Peugeot 207 Cabrio kann der Halter rund 45 Prozent in der Vollkasko-Versicherung sparen. So hoch ist die Differenz zwischen den günstigsten Tarifen und Angeboten aus dem mittleren Preissegment. Der Modellfahrer zahlt so bis zu 159 Euro weniger für sein saisonal zugelassenes Fahrzeug. Beim BMW-Motorrad sind 40 Prozent – rund 204 Euro – Ersparnis drin.

mid/asg

 

Neue Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr – was Autofahrer in 2024 beachten müssen

Mit Beginn eines neuen Jahres treten regelmäßig neue Vorschriften in Kraft. Das gilt 2024 auch wieder für Kraftfahrer. Hier die wichtigsten im Überblick: Beim Kauf eines Elektroautos gibt es kein Geld mehr vom Staat, die steigende CO2-Abgabe verteuert Kraftstoffe, bei Winterreifen wird das sogenannte Alpine-Symbol Pflicht und im Auto kommt die “Blackbox”.

Teurer wird für Kraftfahrer beispielsweise beim Tanken. Denn am 1. Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft: Sie steigt wegen des Lochs im Bundeshaushalt nun gleich von bislang 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Infolgedessen sollen Benzin und Diesel an der Tankstelle um mindestens rund vier Cent pro Liter mehr kosten, wie Marktkenner prognostizierten. Ab 2025 soll die CO2-Steuer dann auf 50 steigen und im Jahr darauf 65 Euro pro Tonne erreichen.

Dagegen können Pendler aufatmen: Die 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt bei 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

Einen kritischen Blick sollten Autofahrer spätestens zum Ende dieses Jahres auf ihre Winterbereifung werfen. Denn ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol erlaubt. Dabei handelt es sich um das Piktogramm einer Schneeflocke vor der Silhouette eines Berges. Mit dem Stichmonat endet die bisherige, seit 2018 geltende Übergangszeit für Pneus mit der rechtlich ungeschützten M+S-(Matsch und Schnee-)Kennzeichnung. Diese ist künftig nicht mehr ausreichend, um sich bei Schnee und Eis mit einem Auto fortzubewegen. Wer gegen die neue Vorgabe verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen.

Ab Juli dieses Jahres wird dann der Event Data Recorder (EDR) Pflicht. Unter diesem Begriff können sich möglicherweise viele Autofahrer nichts vorstellen, umso mehr unter “Blackbox”. Genau ab dem 7. Juli müssen Neuwagen einen solchen Unfalldatenspeicher, wie er als “Flugschreiber” aus dem Luftverkehr bekannt ist, an Bord haben. Ähnlich diesem soll der EDR Fahrdaten aufzeichnen, die bei einem Unfall zur Klärung des Hergangs sowie der Schuldfrage beitragen können: wie beispielsweise Tempo, Geschwindigkeitsänderungen, Bremsvorgänge, Aktivitäten von ABS und Stabilitätskontrolle, Auslösen eines Airbags und andere Fahrzustände.

Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 haben neu zugelassene Fahrzeuge über bestimmte Fahrerassistenzsysteme zu verfügen, um die Sicherheit beim Fahren zu verbessern. Hierzu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

mid/wal

Autoversicherung sparen: Diese Strategien senken Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer müssen in diesem Jahr eine Erhöhung ihres Kfz-Versicherungsbeitrags hinnehmen. Dennoch gibt es auch nach Ablauf der Kündigungsfrist Möglichkeiten, den Beitrag zu senken und Einsparungen von bis zu 42 Prozent zu erzielen. Das verdeutlichen Modellrechnungen des Versicherungs-Vergleichsportals Verivox.

Durchschnittlich 28 Prozent Rabatt sichern sich Autofahrer, die bei ihrer Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung wählen. Eine Werkstattbindung bringt bis zu 36 Prozent Nachlass und 5.000 Kilometer weniger Fahrleistung bis zu 16 Prozent Kostenvorteil. Weitere sechs Prozent Preisnachlass erhalten Versicherte im Schnitt, wenn sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung umstellen.

Bis zu 42 Prozent weniger zahlen Versicherte bei ihrer jährlichen Kfz-Prämie, wenn sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Wie die Auswertung von 70 Kfz-Versicherern zeigt, reduzieren sich die Beitragskosten durchschnittlich um 28 Prozent bei einem Vollkasko-Tarif mit 300 Euro Selbstbeteiligung (150 Euro in der Teilkasko). Für den 45-jährigen Modellfahrer eines Golf VII aus Berlin sind so im Mittel 450 Euro Ersparnis drin.

“In der Regel rechnet sich eine Selbstbeteiligung bereits nach etwas mehr als einem schadenfreien Jahr”, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox GmbH. Die vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer sei de facto nur für Versicherte ratsam, die mindestens einmal im Jahr einen Schaden verursachen.

5.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr statt 10.000 Kilometern – dieser Unterschied führt zu einer Ersparnis von durchschnittlich 16 Prozent oder rund 170 Euro bei der Kfz-Versicherungsprämie. “Die jährliche Fahrleistung ist ein entscheidender Kostenfaktor. Daher ist es ratsam, diese aktiv im Blick zu behalten und bei Änderungen entsprechend anzupassen”, sagt Wolfgang Schütz. Je mehr Kilometer ein Fahrer im Jahr zurücklegt, desto höher ist auch sein Unfallrisiko. Entsprechend steigt auch die Prämie mit der Fahrleistung. Die Verivox-Auswertung zeigt, dass Vielfahrer mit jährlich 25.000 Kilometern im Jahr durchschnittlich 30 Prozent mehr bezahlen als ein Fahrer mit 15.000 Kilometern.

Eine weitere Option zur Kostensenkung liegt in der Werkstattbindung. Damit nutzen Autofahrende dann bei Kaskoschäden die Partnerwerkstatt des Versicherers und erhalten dadurch im Schnitt zwölf Prozent Rabatt (130 Euro) auf ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. In der Spitze liegt die Einsparung sogar bei 36 Prozent. Für reguläre Wartungs- und Reparaturarbeiten bleibt die Wahl der Werkstatt weiterhin dem Versicherten überlassen.

Auch wenn die monatliche Zahlweise der Kfz-Versicherungsbeiträge bequem erscheint, summieren sich dadurch Mehrkosten von durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr. Das sind 89 Euro mehr für denselben Tarif im Vergleich zu Versicherten, die ihren Beitrag jährlich entrichten. In Einzelfällen betragen die Aufschläge sogar bis zu 491 Euro.

Ähnlich ist es auch bei der viertel- oder halbjährlichen Zahlungsweise: Hier lassen Autofahrende im Schnitt sechs bzw. vier Prozent Rabatt liegen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Einer der 70 ausgewerteten Kfz-Versicherer rabattiert monatliche Zahlungen mit bis zu 22 Prozent, die vierteljährliche Zahlweise mit bis zu 24 Prozent.

mid/asg

Steigende Beiträge in der Kfz-Versicherungsbranche: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

In diesem Jahr sehen sich Kfz-Versicherungsunternehmen mit einem beispiellosen wirtschaftlichen Druck konfrontiert, verursacht durch gestiegene Schadenquoten und erhöhte Reparaturkosten. Die Auswirkungen sind so gravierend, dass viele Anbieter für das kommende Jahr massive Beitragserhöhungen angekündigt haben, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.

Laut dem Vergleichsportal Verivox verzeichnen wir historische Erhöhungen von beeindruckenden 14 Prozent. Diese Nachricht kommt zu einer Zeit, in der Autofahrer vor der Entscheidung stehen, wie sie mit den steigenden Versicherungskosten umgehen sollen.

Über alle Versicherungsarten hinweg liegen günstige Tarife im Schnitt 27 Prozent unter dem Preisniveau von Angeboten aus dem mittleren Preissegment. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex von Verivox. In der Regel ist ein Versicherungswechsel zwar nur bis einen Monat vor Ende der Laufzeit möglich, und für die meisten Versicherten ist deshalb am 30. November Stichtag. Doch nach Prämienerhöhungen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu.

Auch wenn der Beitrag insgesamt sinkt oder stabil bleibt, können die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht haben. “Nach einem unfall- und schadenfreien Jahr steigt der Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und erhält einen höheren Schadenfreiheitsrabatt”, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. “Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.”

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Rechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

mid/wal

Kfz-Versicherung: Wieso die Beiträge für Autobesitzer steigen und wie man sparen kann

Am 30. November ist für die meisten Autobesitzer Stichtag: Wer einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, muss in der Regel bis Ende November handeln. Und da die Versicherungswirtschaft mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnet, steht betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ob mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Versicherung: Die Experten des Versicherers ARAG geben zur anstehenden Wechselsaison Tipps, wie man bei der Kfz-Versicherung sparen kann und worauf man achten sollte.

Was ist der Grund für die erwarteten Beitragserhöhungen?
Die ARAG Experten weisen auf Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin, wonach die Ausgaben für Haftpflichtschäden – hier gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um 54 Prozent – und Verwaltung bei knapp 33 Millionen Euro lagen, die Beitragseinnahmen aber lediglich rund 30 Millionen Euro betrugen. Grund für diese Diskrepanz sind die hohe Inflation und vor allem stark gestiegene Reparaturkosten und immer teurere Ersatzteile. Zudem verzeichnet die Branche eine Zunahme von 15 Prozent an Autodiebstählen.

Wie kann man durch die Fahrleistung sparen?
Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet. Wer also weniger gefahren ist, als vertraglich vereinbart, kann nicht nur mit einer Rückzahlung rechnen, sondern kann bei vielen Versicherungen auch den Beitrag nach unten anpassen lassen. Übrigens: Die Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer verpflichtet sind, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert.

Welche weiteren Einsparpotenziale gibt es für bestehende Tarife?
Wer die Prämie in einem Rutsch als Jahresbeitrag zahlt, kommt oft günstiger davon, als wenn monatlich, viertel- oder halbjährlich überwiesen wird, denn dann können Ratenzuschläge hinzukommen. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann.

Eine weitere Ersparnis könnte darin liegen, eine Versicherung mit Werkstattbindung zu wählen. Dann dürfen Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt werden. Das sind dann mitunter auch freie Werkstätten. Darüber hinaus sollte man als Neuwagenbesitzer bedenken, dass es bei nicht autorisierten Werkstätten unter Umständen keine Originalteile gibt und damit die Herstellergarantie verlorengehen kann.

Welche Fristen müssen Versicherungsnehmer bei einem Wechsel beachten?
Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch Achtung: Die Experten weisen darauf hin, dass immer mehr Kfz-Versicherer auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten. So läuft ein Vertrag, der beispielsweise am 15. September abgeschlossen wurde, am 14. September des Folgejahres aus und müsste vier Wochen vorher, also Mitte August, gekündigt werden.

mid/wal

Änderungen in 2024: Was Autofahrer jetzt wissen müssen – Vom Führerscheintausch über Plaketten bis zu Förderungen

Das Jahr 2024 wird für Autobesitzer in Deutschland zu einem Wendepunkt, da eine Vielzahl bedeutender Veränderungen und Pflichten bevorsteht. Zeit, einen Blick auf die anstehenden Neuerungen zu werfen, die die Art und Weise, wie wir uns auf deutschen Straßen fortbewegen, maßgeblich beeinflussen werden. Hier ist ein Ausblick auf das, was im kommenden Jahr auf Autofahrer zukommt:

1. Neue Farbe für die HU-Plakette 2024 Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt werden, eine blaue Plakette, sofern sie die Kontrolle erfolgreich bestehen. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre später erforderlich, im Jahr 2026. Für Neufahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, und die Plakette trägt die Kennzeichnung “27” in Gelb.

2. Führerschein-Umtausch: Neue Dokumente für bestimmte Geburtsjahrgänge Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis spätestens 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihre veralteten “Lappen” – die rosa oder grauen Papierführerscheine – gegen moderne Scheckkarten-Führerscheine auszutauschen. Nach diesem Datum müssen diejenigen, die noch immer mit den alten Dokumenten unterwegs sind, mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen und den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der erneuerte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und ist für 25 Euro erhältlich.

3. Neue Assistenzsysteme werden zur Pflicht Um die Sicherheit von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern weiter zu erhöhen, werden verschiedene neue Assistenzsysteme verpflichtend. Diese beinhalten fortschrittliche automatische Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten und weitere Funktionen, darunter Müdigkeitswarner, Rückfahrassistenten, Abbiegeassistenten, Kollisionswarner, die Aufzeichnung von Daten bei Unfällen (Blackbox), Notbremsleuchten und erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche. Diese Systeme sind bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Fahrzeugmodelle verpflichtend und werden ab dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw zur Pflicht.

4. Reduzierte E-Auto-Förderung Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Privatpersonen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Die Förderung richtet sich nach dem Datum des Förderantrags, und der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

5. Neue Runde der Wallbox-Solarförderung Nachdem die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig beendet wurde, wird sie im Jahr 2024 erneut mit einem Budget von 200 Millionen Euro aufgelegt. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Stromversorgung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

6. Überarbeitung der Führerscheinregelungen in Diskussion Derzeit werden neue Richtlinien für den Führerschein diskutiert. Vorschläge reichen von Gewichtsbegrenzungen für Fahrzeuge von Fahranfängern bis zu verstärkten Untersuchungen für ältere Fahrer. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefällt wurde, könnte bis Ende 2023 eine Entscheidung erwartet werden.

7. Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland in neue Typklassen eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten dabei höhere Einstufungen im Vergleich zum Vorjahr, während etwa 5,4 Millionen Autos in niedrigere Klassen wechseln. Diese Änderungen können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, führen jedoch nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Kosten. Die neuen Einstufungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge.

8. CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne an. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Spritpreise und den Alltag der Autofahrer haben.

Das kommende Jahr bringt also eine Vielzahl von Änderungen und Pflichten für Autofahrer in Deutschland mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Fristen zu informieren, um eventuelle Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

red

Kfz-Werkstatt-Stundensatz 2023: Preisvergleich in deutschen Städten

Stuttgart – In München schlägt die Autoreparatur mit durchschnittlich 174,50 Euro pro Stunde am stärksten zu Buche, wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Autotechnikunternehmens Carly ergab. Diese Studie verglich die Stundenverrechnungssätze und Reparaturkosten von Werkstätten in zwanzig deutschen Städten und zeigte, dass die Preise je nach Standort um bis zu 48 Prozent variieren.

Die Dekra-Stundensätze verdeutlichen, dass auch Hamburg mit 158 Euro pro Stunde für Karosserie-, Lackier- und Mechanikarbeiten zu den teureren Städten gehört. In Wuppertal und Düsseldorf sind die Stundensätze mit 155,90 bzw. 153,50 Euro ähnlich hoch. Auch Essen, eine weitere Stadt in Nordrhein-Westfalen, reiht sich mit 153,40 Euro pro Stunde in diese Kategorie ein. Im Durchschnitt liegen die Stundensätze in deutschen Großstädten bei 148,50 Euro.

In Leipzig können Autobesitzer von einem vergleichsweise günstigen Satz von 126 Euro pro Stunde profitieren, der niedrigste Wert im Vergleich. Dresden folgt knapp dahinter mit 129,10 Euro pro Stunde. In Nordrhein-Westfalen zeigen sich große Unterschiede, wobei Wuppertal, Düsseldorf und Essen zu den teureren Städten gehören, während Münster und Bielefeld mit 133,50 bzw. 135,10 Euro pro Stunde kostengünstigere Alternativen bieten. Auch Bonn reiht sich mit einem Stundensatz von 138,80 Euro in diese Gruppe ein.

Es ist erwähnenswert, dass Stuttgart in dieser Untersuchung auf Platz 8 landet, mit durchschnittlichen Werkstattkosten von 152,17 Euro pro Stunde. Dies macht die baden-württembergische Landeshauptstadt zu einer der etwas preiswerteren Optionen in Deutschland.

Die Kosten für Dienstleistungen wie den Wechsel von Bremsbelägen, Batterien oder Motoröl variieren je nach Stadt. In Frankfurt am Main sind diese Wechsel mit durchschnittlich 462,90 Euro am teuersten, wobei der Ölwechsel mit 359 Euro besonders ins Gewicht fällt.

Auch in Dresden und Köln sollten Autobesitzer tiefer in die Tasche greifen, wobei hier durchschnittlich 446,20 bzw. 425,60 Euro pro Dienstleistung anfallen. Bochum und Essen erheben mit durchschnittlich 407,50 bzw. 406,90 Euro pro Stunde ebenfalls höhere Kosten.

Für Autobesitzer in Essen und Bochum kann sich ein Besuch in Dortmund lohnen, wo durchschnittlich niedrigere Preise von 312,30 Euro pro Stunde veranschlagt werden. Auch Berlin und Leipzig bieten vergleichsweise günstige Werkstattpreise von 329,60 bzw. 344,80 Euro pro Stunde. Insgesamt zählen Hamburg und München zu den teureren Städten, wobei das Wechseln von Bremsbelägen, Batterien oder Motoröl in Hamburg mit durchschnittlich 364,80 Euro pro Dienstleistung vergleichsweise preiswert ist und Hamburg unter die Top Fünf der günstigsten Städte fällt.

Die Ergebnisse dieser Analyse können unter folgendem Link eingesehen werden: Link zur Analyse.

red

Mietwagen sind im Ausland oft unterversichert

Hinter einem preiswerten Mietwagen kann sich eine Kostenfalle verbergen. Und zwar dann, wenn das Fahrzeug unterversichert ist. Viele Urlauber achten nicht auf diesen Aspekt, auch wenn sie beim eigenen Wagen sorgfältiger auf den Versicherungsschutz schauen.

Um nicht in die Falle zu tappen, empfiehlt sich auch bei der Mietwagenbuchung der Blick auf die enthaltenen Leistungen. Denn im Schadensfall schießen sonst die Kosten rasant in die Höhe. Zum Tag der Autoversicherung am 1. Februar nennt der Mietwagenexperte Sunny Cars einige Punkte, die beim Mietwagen unbedingt versichert sein sollten:

Beispielsweise sei der Abschluss eines Vollkaskoschutzes unerlässlich. Vor allem wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat, ist dies essentiell, um nicht auf den Unfallkosten sitzen zu bleiben. Auch wer daran denkt, ist noch nicht auf der sicheren Seite, denn oft bleibt der Kunde auf der Selbstbeteiligung sitzen. Wer das nicht will, benötigt einen Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung.

Manchmal steckt aber der Teufel im Detail: Schäden an Glas, Dach und Reifen sind keine Seltenheit bei Unfällen. Gerne nehmen Mietwagenanbieter beziehungsweise Versicherungen diese jedoch aus. Somit gilt es bei der Anmietung stets zu checken, ob auch diese Autoteile zum Leistungsumfang des Versicherungsschutzes gehören. Gleiches gilt für Kupplung und Unterboden inklusive Ölwanne, denn Schäden daran gehen gerne schnell ins Geld.

Ein Unfall führt nicht selten zu einem Personenschaden beim Fahrer oder mitfahrenden Personen. Die Insassen sind jedoch nicht automatisch bei der Vollkasko mitversichert. Darum raten die Experten zu einer Unfallversicherung inklusive einer Deckung von bis zu 20.000 Euro pro Person im Mietwagen.

Auch Abschleppkosten können beträchtlich sein. Oft ist die nächste Werkstatt weit weg und viele Schäden passieren nachts oder am Wochenende. Je nach Abschleppdienst und Land summieren sich die Kosten schnell auf eine beachtliche Höhe. Daher empfiehlt es sich, dass deren Erstattung im Schadensfall im Leistungsumfang des Mietwagenanbieters enthalten ist.

Unvorhergesehene Ärgernisse sind vielfältig. Schlüssel oder Fahrzeugpapiere können weg oder beschädigt sein; auch Langfinger machen vor Mietwagen oder den darin eingebauten elektronischen Geräten nicht halt. Darum sollte der Mieter immer genau auf den Leistungsumfang der Versicherung achten. mid/wal

Wechsel bei der Ludwigsburger mhplus: Thomas John übernimmt stellvertretenden Vorsitz

Wechsel im mhplus Verwaltungsrat:
Thomas John ist übernimmt stellvertretenden Vorsitz

Ludwigsburg: Thomas John (53) ist neuer alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der mhplus Krankenkasse. Das entschied der Verwaltungsrat der gesetzlichen Krankenkasse in der vergangenen Woche in seiner konstituierenden Sitzung nach Fusion mit der Metzinger BKK. John folgt in der Funktion als Arbeitgebervertreter im Vorsitz ab sofort Wolfgang Findeis, der weiterhin im Gremium aktiv ist. Als vorsitzenden Versichertenvertreter wählte der Verwaltungsrat erneut Jürgen Hornung. Der Versichertenvertreter hat in diesem Jahr die Federführung des Gremiums inne, die jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres zwischen den beiden alternierenden Vorsitzenden wechselt. Thomas John ist Personalleiter der MANN+HUMMEL Gruppe. Er ist somit dem Trägerunternehmen verbunden, das die mhplus Krankenkasse 1952 als Betriebskrankenkasse MANN+HUMMEL gründete. Bereits seit Juli 2017 ist John Mitglied der Selbstverwaltung der mhplus.
Der Verwaltungsrat besteht aus ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten. Diese bestimmen gemeinsam über die politische und strategische Ausrichtung ihrer Krankenversicherung.

Info:

Die mhplus Krankenkasse ist eine gesetzliche Krankenversicherung. Über 900 Mitarbeiter betreuen deutschlandweit mehr als eine halbe Million Versicherte. Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in Ludwigsburg. Vorstand ist Winfried Baumgärtner. Der gelernte Jurist lenkt seit August 2000 das Unternehmen.

red

Kult-Autos: Coole Oldtimer aus den 1980er

Tipps vom TÜV: Coole Oldies von 1989

Wer 1989 das Licht der Welt erblickt hat, wird als Millennial bezeichnet und der Generation Y zugerechnet. Autos dieses Baujahres werden 2019 zu Oldtimern. Der TÜV-Verband hat alte “TÜV-Reporte” durchforstet und anhand der Mängellisten Oldie-Tipps zusammengestellt.

Wer kennt sie nicht, die Kult-Autos der späten 1980er. Als Föhn-Frisuren, Stehkragen-Hemden und Blazer mit Schulterpolstern “in” waren und der autistische “Rain Man” die Herzen der Kinobesucher erweichte, lagen auch Autos wie der Mazda MX-5 – inzwischen der meistverkaufte Roadster weltweit – und der Opel Calibra voll im Trend. Zum japanischen Kult-Roadster ist im TÜV-Report 2001 zu lesen: “Fast unverwüstlich in den relevanten Teilen und in jedem Alter eine Empfehlung wert” und “Der kleine Roadster zeigt Mercedes-Qualität.” Nur Ölverlust sei zu beachten.

Mercedes-Qualität hat freilich auch der Mercedes SL, Baureihe R129. “Überdurchschnittlich solider Roadster ohne große Schwächen”, lobt der TÜV-Report 2001. Auch hier gilt: Auf Ölverlust achten.

Beim Opel Calibra kritisierte der TÜV 1995 die “unzureichende Wirkung der Handbremse”, ansonsten wurde das Opel-Coupé positiv bewertet. Allerdings zeigten sich öfters Mängel an Rädern und Bereifung, was wohl auf die Beliebtheit in der Tuning-Szene zurückzuführen ist. Das kann heute zum Problem werden: Unverbastelte Calibras sind eher schwer zu finden.

Noch ein Stern am 30er-Himmel ist die Mercedes E-Klasse (W124), die 1989 ein Facelift erhielt, unter anderem mit verchromten Zierleisten, Holzverkleidung an den Türinnenseiten und Lenkrad und Schalthebel mit Lederüberzügen. TÜV-relevant war 1995 und 2001 wenig, echte Langzeitqualitäten bescheinigen die Prüfer.

Ebenfalls 1989 an den Start gegangen sind die Modelle Citroen XM, Subaru Legacy und Nissan Maxima. Letzterer grenze an ein Wunder, stellten die TÜV-Prüfer 2001 fest. Der Maxima sei immer besser als der Durchschnitt. Das Gegenteil war beim Franzosen der Fall: Schon früh (1995) überraschte der Citroen mit Mängeln an relevanten Teilen.

Grundsätzlich empfiehlt der TÜV, beim Kauf eines Oldtimers Experten zu Rate zu ziehen und ein Gutachten einzuholen – so könne man den Zustand und den angemessenen Preis in Erfahrung bringen. Weiterer Tipp: Wer einen Oldtimer besitzt, sollte ein “H-Kennzeichen” beantragen und so Steuern sparen.

Auch vergünstigte Versicherungstarife lohnen sich. Außerdem gelten bestimmte Ausnahmeregeln, etwa bei der Einfahrt in eine städtische Umweltzone, teilt der Verband mit. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen: ein Oldtimer-Gutachten, das den Originalzustand ausweist. mid/Mst

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