Neue Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr – was Autofahrer in 2024 beachten müssen

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Mit Beginn eines neuen Jahres treten regelmäßig neue Vorschriften in Kraft. Das gilt 2024 auch wieder für Kraftfahrer. Hier die wichtigsten im Überblick: Beim Kauf eines Elektroautos gibt es kein Geld mehr vom Staat, die steigende CO2-Abgabe verteuert Kraftstoffe, bei Winterreifen wird das sogenannte Alpine-Symbol Pflicht und im Auto kommt die “Blackbox”.

Teurer wird für Kraftfahrer beispielsweise beim Tanken. Denn am 1. Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft: Sie steigt wegen des Lochs im Bundeshaushalt nun gleich von bislang 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Infolgedessen sollen Benzin und Diesel an der Tankstelle um mindestens rund vier Cent pro Liter mehr kosten, wie Marktkenner prognostizierten. Ab 2025 soll die CO2-Steuer dann auf 50 steigen und im Jahr darauf 65 Euro pro Tonne erreichen.

Dagegen können Pendler aufatmen: Die 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt bei 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

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Einen kritischen Blick sollten Autofahrer spätestens zum Ende dieses Jahres auf ihre Winterbereifung werfen. Denn ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol erlaubt. Dabei handelt es sich um das Piktogramm einer Schneeflocke vor der Silhouette eines Berges. Mit dem Stichmonat endet die bisherige, seit 2018 geltende Übergangszeit für Pneus mit der rechtlich ungeschützten M+S-(Matsch und Schnee-)Kennzeichnung. Diese ist künftig nicht mehr ausreichend, um sich bei Schnee und Eis mit einem Auto fortzubewegen. Wer gegen die neue Vorgabe verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen.

Ab Juli dieses Jahres wird dann der Event Data Recorder (EDR) Pflicht. Unter diesem Begriff können sich möglicherweise viele Autofahrer nichts vorstellen, umso mehr unter “Blackbox”. Genau ab dem 7. Juli müssen Neuwagen einen solchen Unfalldatenspeicher, wie er als “Flugschreiber” aus dem Luftverkehr bekannt ist, an Bord haben. Ähnlich diesem soll der EDR Fahrdaten aufzeichnen, die bei einem Unfall zur Klärung des Hergangs sowie der Schuldfrage beitragen können: wie beispielsweise Tempo, Geschwindigkeitsänderungen, Bremsvorgänge, Aktivitäten von ABS und Stabilitätskontrolle, Auslösen eines Airbags und andere Fahrzustände.

Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 haben neu zugelassene Fahrzeuge über bestimmte Fahrerassistenzsysteme zu verfügen, um die Sicherheit beim Fahren zu verbessern. Hierzu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

mid/wal