Verkehrstote steigen: 2022 deutlich mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss in Deutschland

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Nachdem in den Pandemiejahren 2020 und 2021 die Zahl der Toten und Verletzten bei Verkehrsunfällen gesunken war, sind im vergangenen Jahr wieder deutlich mehr Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Allerdings lag die Anzahl der Verkehrstoten demnach weiterhin unter dem Niveau der Zeit vor der Pandemie.

Laut Destatis starben im vorigen Jahr in Deutschland 2.782 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr. Das waren neun Prozent oder 220 Todesopfer mehr als im Vorjahr (2.562) und neun Prozent weniger als 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie (3.046 Todesopfer), wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte. Bei diesen fällt insbesondere die deutlich höhere Zahl an Unfällen unter Alkoholeinfluss ins Auge.

So registrierten die Statistiker 2022 genau 38.771 Unfälle unter Alkoholeinfluss. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 2015 bis 2019 lagen diese Zahlen in der Regel zwischen 34.000 und 36.000. Während der Corona-Pandemie, als Lockdown, Homeoffice und Homeschooling das Verkehrsaufkommen insgesamt spürbar sinken ließen, gingen die Alkoholunfälle auf unter 33.000 zurück.

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Im vorigen Jahr schnellte deren Zahl dann wieder hoch auf über 38.000. Das bedeutet ein Plus von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben von Statista waren im Jahr 2022 alles in allem rund 167.000 Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr zu verzeichnen.

Was bedeutet nun die 0,5-Promillegrenze konkret? Wenn ein Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut bei einer Kontrolle keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, begeht er wegen Alkoholisierung eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen beim erstmaligen Verstoß 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wer mit mindestens 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug lenkt, gilt als absolut fahruntüchtig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt, wie der ADAC erläutert. Es zählt nur der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutanalyseergebnisse. Und ab mindestens 1,1 Promille macht man sich definitiv strafbar.

Im schlimmsten Fall kann auch eine Gefängnisstrafe drohen. Darüber hinaus gilt es, ein weiteres, gegebenenfalls nicht unerhebliches wirtschaftliches Risiko, zu bedenken: Denn unter Umständen verweigert bei einem Autounfall mit Alkohol die Versicherung die Leistung. Und das kann richtig teuer werden.

mid/wal