Berlin – Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 462 versuchte und vollendete Sprengungen von Geldautomaten in Deutschland. Wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Freitagausgabe) berichtet, waren das etwas weniger Fälle als 2022, dem bisherigen Rekordjahr mit 496 Fällen.
Die Täter brauchen immer weniger Versuche, um an das Bargeld in den Automaten zu kommen. 2022 waren 60 Prozent der Sprengungen erfolgreich. Eine Auswertung vorläufiger Zahlen der Landeskriminalämter durch deutet darauf hin, dass die Erfolgsquote der Sprenger noch einmal zugenommen haben könnte oder zumindest auf dem hohen Niveau bleibt.
Ein Grund dafür: Gasgemische wie noch vor einigen Jahren kommen kaum noch zum Einsatz. Stattdessen setzen die Täter auf Festsprengstoffe, etwa aus illegalen Cobra-Böllern, die allerdings nicht nur die Automaten knacken, sondern häufig auch enorme Schäden in den Bankfilialen oder Gebäuden anrichten.
In den Bundesländern entwickelten sich die Fallzahlen im vergangenen Jahr sehr unterschiedlich. So stiegen sie in Baden-Württemberg leicht auf 42 Fälle an, wie das Landeskriminalamt in Stuttgart der FAZ mitteilte. In Hessen wurde 2023 laut dem LKA in Wiesbaden sogar ein Rekordwert von 61 Fällen registriert, ein Plus von rund 50 Prozent. In Bayern sank die Zahl leicht auf 21. Das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen zählte nach eigenen Angaben 153 Sprengungen und damit ein Minus von 15 Prozent. In Niedersachsen wurde die Zahl der Sprengungen fast halbiert, auf nunmehr 39.
Im Kampf gegen die Geldautomatensprenger hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schon im November 2022 zu einem “Runden Tisch” eingeladen. Die Bankenverbände erklärten sich damals bereit, insbesondere Automaten an Risikostandorten besser zu schützen.
Nach einer ersten Evaluierung im Juni 2023 kritisierten die Innenminister der Länder, die sich bei ihrer gemeinsamen Sitzung ebenfalls mit dem Thema beschäftigten, dass die freiwillige Umsetzung “bisher nicht im erforderlichen Maß erfolgte”. Sie baten das Bundesinnenministerium, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem die Betreiber von Geldautomaten zu Mindeststandards beim Schutz verpflichtet würden. Oliver Huth vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wirbt für eine entsprechende gesetzliche Regelung. “Das können wir nicht den Banken überlassen – es geht schließlich um ein Sicherheitsrisiko”, sagte er der FAZ.
Das Bundesinnenministerium teilte der Zeitung auf Anfrage mit, dass ein entsprechendes Gesetz die “ultima ratio” sei und bleibe. Vorerst will das Innenministerium weiter auf eine freiwillige Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Geldautomaten durch die Betreiber setzen. Außerdem setzt sich das Ministerium von Nancy Faeser nach eigenen Angaben für eine Strafverschärfung bei Geldautomatensprengungen ein.
red