Alkoholisierter 29-Jähriger baut Unfall und beleidigt Polizisten

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Vermutlich weil sich ein 29-Jähriger alkoholisiert hinter das Steuer eines BMW gesetzt hatte, ereigneten sich am Dienstag gegen 16.10 Uhr in Ditzingen zwei Unfälle, bei denen ein Sachschaden von etwa 11.000 Euro entstand.

Der 29-Jährige, der aus Richtung der Autobahnanschlussstelle Stuttgart-Feuerbach kam, war auf der zweispurigen Siemensstraße in Richtung Hirschlanden in Schlangenlinien auf dem linken Fahrstreifen unterwegs. Aufgrund seiner Fahrweise musste ein 60 Jahre alter Ford-Lenker, der den rechten Fahrstreifen befuhr, mehrfach bremsen sowie ausweichen, um einen Zusammenstoß mit dem BMW zu vermeiden. Auf Höhe einer Tankstelle kam der BMW-Lenker dann auf die Fahrbahn des 60-Jährigen und prallte gegen seinen Ford. Nachdem der 29-Jährige anschließend seine Fahrt, ohne anzuhalten, in Richtung Hirschlanden fortgesetzt hatte, ereignete sich im weiteren Verlauf noch ein Unfall. An einer Ampelanlage fuhr der 29 Jahre alte BMW-Lenker mutmaßlich bei Rot in den Kreuzungsbereich zur Dieselstraße ein. Hierbei stieß er mit einer 26-Jährigen, die ebenfalls am Steuer eines BMW saß, und bei Grün von der Dieselstraße nach links auf die Siemensstraße einbiegen wollte, zusammen. Durch die Kollision erlitt die junge Fahrerin leichte Verletzungen und wurde mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide BMW waren in der Folge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme nahmen Polizeibeamte bei dem 29-Jährigen Alkoholgeruch wahr. Aufgrund dessen sollte sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen. Vor der Fahrt ins Krankenhaus beleidigte der 29-Jährige die eingesetzten Beamten mehrfach und stieß einen Polizisten beiseite. Um das aggressive Verhalten des Querulanten zu unterbinden, wurde dieser zu Boden gebracht und mit Handschließen gefesselt. Auf dem Weg ins Krankenhaus und bei der anschließenden Blutentnahme beleidigte er die Beamten fortlaufend. Nachdem der Führerschein des Mannes beschlagnahmt worden war, musste er mit richterlicher Anordnung bis Mittwochmorgen in einer Gewahrsamseinrichtung bleiben.