Drive-in-Testzentrum öffnet am Montag in Kornwestheim

 Kornwestheim. Eine Drive-in-Teststelle, die auch mit dem Auto angefahren werden kann, geht am kommenden Montag, 19. April 2021, an den Start. Auf dem Parkplatz des Globus-Baumarktes im Wilkin-Areal an der Leibnizstraße 10 werden die Nasenabstriche für den Corona-Schnelltest durch das geöffnete Autofenster abgenommen. Doch auch wer ohne Auto, also zu Fuß, kommt, kann sich dort testen lassen.

Die Teststelle Nord wird von der Stadt Kornwestheim in Zusammenarbeit mit dem ASB (Arbeiter-Samariter-Bund) betrieben. Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland hat einmal in der Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest in einer Teststelle. In den vergangenen Wochen hat die Stadt Kornwestheim mit verschiedenen Kooperationspartnern drei Teststellen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet eingerichtet. “Die Nachfrage nach den Testungen ist groß”, schildert Michael Siegel, Leiter des zuständigen Fachbereichs Recht, Sicherheit und Ordnung, seine Erfahrungen. Mit dem Testzentrum Nord wird dem großen Bedarf Rechnung getragen. Zudem bietet sich erstmals die Möglichkeit, direkt mit dem Auto zum Test zu fahren. Firmen, die ihre Mitarbeiter/-innen testen lassen wollen, können sich Zeitfenster reservieren lassen.

“Mit dem vierten Testzentrum, das mit dem Auto angefahren werden kann, ist die Stadt Kornwestheim bestens aufgestellt”, zeigt sich Oberbürgermeisterin Ursula Keck sehr zufrieden. Durch das geöffnete Autofenster seien kontaktarme Testungen möglich. Ebenso wie in den anderen Testzentren in der Johanneskirche in der Stadtmitte und in den Containern auf dem Salamander-Areal und am Kimry-Platz liegt das Testergebnis nach zirka 20 Minuten vor.

Das Testzentrum Nord im Wilkin-Areal ist Montag – Donnerstag von 9:00 – 13:00 Uhr, Dienstag und Freitag von 14:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch von 12:00 – 16:00 Uhr sowie Samstag von 7:00 – 13:00 Uhr geöffnet. Die Termine können sowohl online unter https://kornwestheim.covid19-testtermin.de/online als auch telefonisch unter (07154) 202-8021 gebucht werden. Das Telefon ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, montags von 14 Uhr bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr besetzt.

red

Quelle: Stadt Kornwestheim

EQS – die S-Klasse unter den Elektroautos

Der Mercedes EQS betritt die Weltbühne der Automobilität. Das Spitzenmodell aus dem Hause Daimler ist eine Luxuslimousine mit starkem Elektromotor und hoher Reichweite. Technologisch ist der EQS mit allen Wassern moderner Fahrzeugentwicklung gewaschen. In Corona-Zeiten fällt die Weltpremiere bescheiden aus: Mercedes-Benz präsentiert das Fahrzeug im Netz und veranstaltet flankierend eine Telefonkonferenz. Der Motor-Informations-Dienst (mid) ist live zugeschaltet.

Selbstbewusst versteht sich der EQS als S-Klasse unter den Elektroautos. Darum soll der im Sommer 2021 auf den Markt kommende Edel-Stromer auch die gesamte Komforttechnik der Stuttgarter Oberklasse-Limousine erhalten. Beim Design gibt es Unterschiede zur Traditions-Karosse mit Verbrennungsmotoren: So fehlt der klassische Kühlergrill, der für manche Fans das Gesicht der Sterne-Marke darstellt. Dafür punktet der EQS beim Front-Design mit einem modern-eleganten schwarzen Panel mit großem Mercedes-Stern in der Mitte.

Verwöhnte Mercedes-Kundschaft muss nicht auf hohe Reichweiten verzichten. Der Hersteller verspricht eine 770 Kilometer lange Fahrt von Ladepunkt zu Ladepunkt. Nach 15-minütigem Schnelladen soll es bereits weitere 300 Kilometer vorangehen. Bekanntlich sind entsprechende Akkus nicht ganz leicht. An die 700 Kilogramm wiegt die von Mercedes selbst entwickelte Lithium-Ionen-Batterie mit 400-Volt-Architektur. Zugunsten der Umweltfreundlichkeit werde sie allerdings CO2-neutral gefertigt und grün verstromt, teilt Christoph Starzynski, Leiter Mercedes-EQ, auf Nachfrage des mid mit.

Das Thema Energieeffizienz spielt bei einem Elektromodell wie dem EQS in die Entwicklung vieler Details hinein. So verzichtet Mercedes-Benz auf digitale Außenspiegel und entscheidet sich für die konventionelle Bauart. Der Grund: Der Pluspunkt hinsichtlich Aerodynamik werde mehr als aufgefressen vom höheren Stromverbrauch. Das Display müsse schließlich mit Strom versorgt werden.

Über einen Mangel an moderner Technik kann sich wohl niemand beklagen. Zum Beispiel gibt es eine Intelligente Rekuperation mit drei Stärken – von der kraftvollen Verzögerung bis zum sanften Segeln. Die Stufen sind über Schaltwippen am Lenkrad einstellbar. Außerdem verfügt der EQS über eine Hinterachslenkung mit einem Lenkwinkel von bis zu zehn Grad. Stolz sei man auch auf die Filterleistung. “Im EQS gibt es die sauberste Luft, die man heute in einem Fahrzeug haben kann”, betont Starzynski.

Die neue Oberklassen-Generation von E-Fahrzeugen basiert auf einer eigens dafür entwickelten Architektur, die in jeder Hinsicht skalierbar und modellübergreifend einsetzbar ist: Radstand und Spurweite sowie alle übrigen Systemkomponenten, insbesondere die Batterien, sind dank des modularen Systembaukastens variabel.

Alle EQS-Versionen besitzen einen elektrischen Antriebsstrang (eATS) an der Hinterachse, die Versionen mit 4Matic zusätzlich auch einen eATS an der Vorderachse. Erhältlich ist der EQS also sowohl mit Hinter- als auch Allradantrieb. Zunächst kommen die Versionen EQS 450+ mit 245 kW/ 333 PS und EQS 580 4Matic mit 385 kW/524 PS zu den Händlern. Die Höchstgeschwindigkeit hat Mercedes auf 210 km/h begrenzt.

Dass der Sterne-Stromer im obersten Fahrzeug-Segment zu Hause ist, demonstriert auch der Plan, neben AMG-Versionen auch einen EQS Maybach ins Portfolio aufzunehmen. Konkretes will man aber noch nicht verraten – ebenso wenig die Anschaffungspreise. Mittlerweile hat Daimler eine Online-Präsentation mit zahlreichen Details ins Netz gestellt.

Lars Wallerang / glp

Leergutdiebstahl in Asperg: Frau wird mit 36 Kisten erwischt

Wegen Diebstahls ermittelt das Polizeirevier Ludwigsburg gegen zwei 35 und 37 Jahre alte Tatverdächtige, die am Donnertag gegen 16.30 Uhr in der Straße “Heckenwiesen” in Asperg Leergut aus einem LKW entwendeten.

Die beiden Frauen wurden von einem Zeugen beobachtet, wie sie eine Seitenklappe des LKW öffneten und eine noch unbekannte Anzahl Kisten von der Ladefläche ab- und anschließend in zwei PKW einluden. Der Zeuge alarmierte die Polizei. Die am Tatort eingetroffenen Polizeibeamten stellten dort nur noch die 37 Jahre alte Frau fest. Ihre Komplizin hatte in einem Geländewagen die Flucht ergriffen. Im Fahrzeug, in dem die 37-Jährige saß, stellten die Polizisten insgesamt 36 9-er Kisten fest. Der Wert beläuft sich auf etwa 120 Euro. Im Anschluss wurde an der Wohnanschrift der 35-Jährigen in Ludwigsburg der Geländewagen von Beamten überprüft. Weiteres Diebesgut konnte jedoch nicht aufgefunden werden.

Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei sucht weitere Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben und bittet diese, sich unter Tel. 07141 18-5353 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Großputz in den Straßentunneln im Kreis Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Einmal im Jahr ist Großputz in den Straßentunneln im Landkreis Ludwigsburg. In diesem Jahr finden die Reinigungs- und Wartungsaktionen in der Zeit vom 19. bis 30. April statt.

Die Arbeiten umfassen bei allen Tunneln die Reinigung der Tunneldecke und der Tunnelwände mit einer Spezialmaschine, die Reinigung der Entwässerungsanlagen und die Wartung der Beleuchtungsanlagen sowie der technischen Einrichtungen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die Tunnel während der Arbeiten für den öffentlichen Verkehr zeitweise gesperrt werden:

  • Tunnel B27a bei Stammheim in der Nacht vom 19. April auf 20. April. Die Arbeiten beginnen um 19.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr früh beendet sein. Die Umleitung führt über die Landesstraße 1143 und die Ortsdurchfahrt Kornwestheim.
  • Galerie B10 bei Zuffenhausen in der Nacht vom 20. April auf 21. April. Die Arbeiten beginnen um 21.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein.
  • Tunnel Hochbergfeld im Zuge der Landesstraße 1100 bei Großbottwar in der Nacht vom 26. zum 27. April. Die Arbeiten beginnen um 20.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über Kleinbottwar und Steinheim.
  • Tunnel Bergkelter im Zuge der Landesstraße 1125 bei Murr in der Nacht vom 27. zum 28. April. Die Arbeiten beginnen um 20.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über die Ortdurchfahrt Murr.
  • Tunnel Steingrube im Zuge der Landesstraße 1100 bei Murr in der Nacht vom 28. zum 29. April. Die Arbeiten beginnen um 20.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über die Ortdurchfahrt Murr.
  • Tunnel Besigheim im Zuge der Bundesstraße 27 in Besigheim in der Nacht vom 29. zum 30. April. Die Arbeiten beginnen um 20.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über die Ortdurchfahrt Besigheim.

red

Quelle: Landratsamt Ludwigsburg

Dreijährige im Drogeriemarkt von Hund gebissen und weitere Meldungen aus dem Landkreis

Kornwestheim: Dreijährige von Chihuahua gebissen

Am Dienstagnachmittag, gegen 16.50 Uhr, kam es in einem Drogeriemarkt in der Holzgrundstraße in Kornwestheim zu einem Vorfall zwischen einem drei Jahre alten Mädchen und einem kleinen Hund. Das Kind befand sich gemeinsam mit der Mutter und einem weiteren Geschwisterchen im Kassenbereich hinter einer noch unbekannten Frau. Diese hatte einen kleinen, schwarzen Hund auf dem Arm, den sie während des Bezahlens absetzte. Die beiden Kinder liefen zwischen der Frau und ihrer Mutter umher. Währenddessen biss der Hund die Dreijährige ins Bein. Das Mädchen begann zu weinen und die Mutter kümmerte sich um sie. Die unbekannte Frau beendete ihren Bezahlvorgang und verließ mit ihrem angeleinten Hund, bei dem es sich um einen Chihuahua handeln dürfte, das Geschäft, ohne sich um den Vorfall zu kümmern. Das Kind wurde glücklicherweise nur minimal verletzt. Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu der unbekannten Frau geben können.

 

Bönnigheim/Besigheim: Straftatenserie aufgeklärt – Zwei Tatverdächtige in Haft

Mehr als 30 Straftaten, darunter Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte in Bönnigheim, Besigheim und Freiberg am Neckar, Urkundenfälschung und Tankbetrug, gehen den Ermittlungen des Polizeipostens Kirchheim am Neckar zufolge auf das Konto von zwei Heranwachsenden im Alter von 19 und 20 Jahren. Auf die Spur der Tatverdächtigen kamen die Ermittler, nachdem der 20-Jährige in der Nacht zum 10. April den Pkw seines Vaters in Bönnigheim gestohlen und sich damit ohne Fahrerlaubnis zusammen mit dem 19-Jährigen und einem weiteren Bekannten auf den Weg nach Berlin machte. Vor Fahrtantritt und auf der Strecke betankten sie das Fahrzeug, ohne die fälligen Rechnungen zu bezahlen. Auf dem Rückweg des Trios fiel aufmerksamen Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg das mittlerweile zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeug auf der Autobahn auf und wurde kontrolliert. Während ihr Begleiter wieder auf freien Fuß kam, wurden die beiden Tatverdächtigen vorläufig festgenommen und den Ermittlern aus Baden-Württemberg überstellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurden sie am Mittwoch einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt, der die beantragten Haftbefehle in Vollzug setzte und sie in eine Justizvollzugsanstalt einwies. Die ihnen zur Last gelegten Straftaten räumten die beiden jungen Männer mittlerweile ein.

 

Mundelsheim: Erdreich durch Motoröl verschmutzt – Polizei sucht Zeugen

Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg sucht Zeugen zu einer Verschmutzung des Erdreichs durch Motoröl, die am Mittwoch gegen 08:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Discounters in der Pleidelsheimer Straße in Mundelsheim festgestellt worden war.

Dort hatte ein bislang unbekannter Kraftfahrzeugführer eine etwa 15 Quadratmeter große Öllache hinterlassen, die sich über mehrere Parkplätze erstreckte und auch Erdreich und Pflanzenbewuchs verschmutzte. Aufgrund der ausgetretenen Menge an Motoröl dürfte es sich bei dem Kraftfahrzeug mindestens um einen Kleintransporter gehandelt haben.

Zeugen können sich hierzu beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter Tel. 07142 405 0 melden.

 

Korntal-Münchingen: Roller fährt gegen BMW – ein Leichtverletzter

Am Donnerstag fuhr ein 42-jähriger Rollerfahrer gegen 13:20 Uhr im Parkplatzbereich eines Supermarktes in der Schwieberdinger Straße in Kallenberg gegen den BMW eines 40-Jährigen und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte den Mann zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Der 42-Jährige kam zuvor über einen angrenzenden Feldweg eingefahren und geriet beim Rechtsabbiegen zu weit nach links, so dass er mit dem 40-jährigen BMW-Fahrer kollidierte, der gerade beim Einparken war.

Der verursachte Sachschaden wurde auf insgesamt etwa 2.500 Euro geschätzt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Was man über E-Scooter wissen sollte

Mit den steigenden Temperaturen werden sie wieder attraktiver: die E-Scooter. Doch wo dürfen sie fahren – und was muss man sonst noch bei einem Leih- oder dem eigenen Roller wissen?

Alle Scooter dürfen auf Radwegen und -fahrstreifen unterwegs sein, so ARAG-Experte Tobias Klingelhöfer. Gibt es die nicht, gehören die kleinen Flitzer auf die Fahrbahn. Die ursprüngliche Regelung, E-Scooter, die zwischen sechs und zwölf Stundenkilometer schnell sind, auf Gehwegen fahren zu lassen, wurde vom Bundesrat verworfen.

Eine spezielle Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Vorgeschrieben ist aber eine Haftpflichtversicherung. Die wird hinten am Fahrzeug durch einen Versicherungsaufkleber mit fälschungssicherem Hologramm dokumentiert.

Alkohol am Lenker ist laut Klingelhöfer gar keine gute Idee. Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge: Für Fahranfänger heißt das 0,0 Promille, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot.

Wer einen Unfall mit einem nicht zugelassenen E-Scooter baut, haftet für alle verursachten Schäden. Zudem kostet es 70 Euro Bußgeld und die Polizei kann Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verhängen. Dafür werden 150 bis 500 Euro fällig. Auch Rotlichtverstöße sind auf dem elektrischen Roller kein Kavaliersdelikt: Passiert dabei ein Unfall, setzt es ein Bußgeld von 180 Euro. Zudem kostet es einen Punkt in Flensburg.

Ganz einfach ist das Fahren mit dem E-Scooter nicht. Das Trittbrett ist relativ kurz. Fahrer müssen sich mit beiden Händen am schmalen Lenker festhalten und haben keinen Arm frei, um anzuzeigen, wenn sie abbiegen wollen. Und da weder Blinker oder Bremsleuchten vorgeschrieben sind, werden Bremsvorgänge und Fahrtrichtungswechsel von anderen Verkehrsteilnehmern oft spät oder gar nicht erkannt.

Auch glatte oder holprige Straßen sind für E-Scooter-Fahrer wegen der meist kleinen Räder eine besondere Herausforderung und nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Anfängern rät der ARAG-Experte daher unbedingt zu einigen Übungsrunden ohne Verkehr, etwa auf einem leeren Parkplatz.

Rudolf Huber / glp

Marbacher Bürgermeister Jan Trost ins Amt eingesetzt

MARBACH AM NECKAR. Marbachs wiedergewählter Bürgermeister Jan Trost ist am Donnerstagabend (15. April) in einer Sitzung des Gemeinderats ins Amt eingesetzt worden. „Auch wenn die beiden Wahlgänge für Sie – und die Mitbewerber und die jeweiligen Unterstützer – sicherlich nervenaufreibend waren: Rückblickend gesehen ist es für die Demokratie insgesamt sowie für die Stadt Marbach gut, dass sich mehrere und vor allem qualifizierte Bewerber für den Bürgermeisterposten in Marbach interessierten. Das spricht für Ihre Stadt und für die Demokratie! Und es spricht am Ende nun auch für Sie, der Sie gestärkt und aus einer echten Wahl heraus in Ihre zweite Amtszeit starten. Die Mehrheit der Bevölkerung hat Ihnen das Vertrauen ausgesprochen“, stellte Landrat Dietmar Allgaier fest.

Landrat: „Möchte Ihnen gerne die Unterstützung und Begleitung des Landkreises für die Gartenschau anbieten“

Der Chef der Kreisverwaltung blickte auf Trosts erste Amtszeit zurück: „In den letzten acht Jahren hat sich Marbach am Neckar positiv entwickelt und Sie haben viele Projekte angestoßen, begleitet und umgesetzt.“ Als Beispiele nannte er den Ausbau der Kita-Landschaft, die Generalsanierung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums (FSG) und des Bildungszentrums. Die Digitalisierung habe durch den Start des Glasfaseranschlusses beim FSG im Sommer 2020 einen starken Impuls bekommen, so Allgaier weiter. Auch für die älteren Marbacherinnen und Marbacher habe sich viel getan, so sei das neue Pflegeheim in Rielingshausen gebaut und der Bürgerbus in der Kernstadt etabliert worden. „Bauen und Stadtentwicklung waren ohnehin ein Schwerpunkt Ihrer Politik der letzten Jahre: Die Fußgängerzone wurde unter breiter Bürgerbeteiligung umgestaltet und die Niklastorstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.“ Im Bereich Wirtschaft seien Fortschritte durch die Ansiedlung der Netzstabilitätsanlage der EnBW Baden-Württemberg im Energie- und Technologiepark sowie mit dem neuen Firmenstandort für die Firma EgeTrans erreicht worden. Schließlich habe Marbach zusammen mit Benningen für das Jahr 2033 den Zuschlag für das Großprojekt Gartenschau bekommen: „Auf diesem Weg möchte ich Ihnen, aber auch dem Gemeinderat, gerne die Unterstützung und die Begleitung des Landkreises anbieten, denn die Gartenschau wird weit über die Stadt- und Landkreisgrenzen hinaus ihre Wirkung entfalten.“

Viele Berührungspunkte zwischen Stadt und Landkreis habe es bei der Entwicklung des Klinikstandorts gegeben. In diesem Zusammenhang bedankte sich Allgaier ausdrücklich bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für das gute Miteinander. „Ich hoffe sehr, dass wir den eingeschlagenen Weg nun auf der Basis der gemeinsamen Verständigung auch beschreiten können“, sagte der Landrat.

Zum Schluss richtete er den Blick nach vorne: „Es ist für Sie als Bürgermeister aber auch für die Mitglie- der des Gemeinderats nun wichtig und essenziell, die Sacharbeit im Vordergrund zu sehen. Manchmal nützt es in solchen Situationen, den ,Reset‘-Knopf zu drücken und einfach von vorne anzufangen. Dazu haben Sie, Herr Trost, jetzt die Chance, da Sie ganz am Anfang der zweiten Amtszeit stehen. Und da ich Sie kenne und auch viele Mitglieder des Gemeinderats im letzten Jahr persönlich kennenlernen konnte, bin ich mir sicher, dass Ihnen dies auch gemeinsam gelingen wird und Sie die Aufgaben der Zukunft miteinander anpacken und angehen werden.“ Denn für die nächsten acht Jahre habe sich Trost in seinem Wahlprogramm viel vorgenommen. Dafür wünschte Allgaier Trost alles Gute, viel Erfolg, Durchhaltevermögen, Gestaltungsfreude und ein glückliches Händchen“. Er freue sich auf die weitere Zusammenarbeit mit Trost, sowohl als Bürgermeister als auch als Kreisrat.

red

Photovoltaik: Warnung vor Haustür-Verträgen

Hohe Nachfrage lockt auch unseriöse Anbieter ans Licht – so wie aktuell bei der Photovoltaik. Sie versuchen mit dubiosen Methoden, Hausbesitzer zu schnellen Geschäftsabschlüssen zu bewegen.

Aktuell häufen sich wieder Beschwerden von Verbrauchern über Firmen, die an der Haustür oder am Telefon Solaranlagen verkaufen wollen. Diese Angebote sind unseriös: Der Preis ist oft zu hoch angesetzt, hinzu kommt, dass die Montage der Anlage und die zugehörigen Dienstleistungen, etwa die Meldung an den Netzbetreiber, meist nur mangelhaft sind.

“Wer eine Solarstromanlage auf sein Dach bauen möchte, sollte nicht übereilt an der Haustür einen Vertrag unterschreiben”, so Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen Wohnen, Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er rät dazu, sich auch nicht von Schnäppchenpreisen und hohen Rabatten zu einer Unterschrift drängen zu lassen. Und: Bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht.

“Wer überrumpelt wurde oder den Vertragsabschluss zwischenzeitlich bereut, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Soweit nicht ordentlich belehrt oder das Widerrufsrecht nicht gewährt wurde, können Verbraucher noch innerhalb eines Jahres und 14 Tagen zurücktreten”, so Bauer.

Besondere Vorsicht ist geboten, da die Unternehmen oft vorgeben, sie würden im Auftrag von lokalen Stadtwerken oder gar der Landesregierung handeln. Das ist aber nicht der Fall, solche Firmen sind nicht seriös. “Geben Sie an der Haustüre oder am Telefon keine persönlichen Informationen wie Bankdaten oder Stromzählernummer weiter”, warnt Bauer. Wer befürchtet, eine Anlage bei einer unseriösen Firma gekauft zu haben, kann sich auch an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Generell empfiehlt es sich beim Thema Photovoltaik, mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. Denn die unterscheiden sich für Anlagen bei ein und denselben Kunden im Preis um bis zu 80 Prozent. Das zeigt ein aktueller Vergleich des Geldratgebers Finanztip.

Rudolf Huber / glp

Gefahren für Blinde im Straßenverkehr

In Deutschland leben offiziellen Zahlen zufolge zwischen 1,2 und 1,5 Millionen blinde und sehbehinderte Personen. Diese Zahlen zeigen, wie groß die Herausforderung der moderne Straßenverkehr für Sehbehinderte und in noch stärkerem Maße für Blinde ist. Denn auf sie lauern – trotz Hilfen wie Leitsystemen oder Ampeln mit akustischen Signalen – auf unseren Straßen etliche Gefahren.

Ein großes Problem: Die Infrastruktur unserer Verkehrswege ist noch lange nicht tatsächlich barrierefrei, wie Behinderte und ihre Verbände immer wieder beklagen. In dieser Hinsicht hat sich in den vergangenen Jahren zwar Einiges zum Positiven verändert, doch Blinde im Straßenverkehr benötigen nun einmal besondere Rücksicht.

Zu den bekanntesten Hilfsmitteln, die Blinden und Menschen mit Sehbehinderung eine selbstständige Fortbewegung im öffentlichen Raum ermöglichen oder erleichtern sollen, gehören sicherlich die Ampeln mit akustischen Signalen.

Zudem sollen sogenannte Blindenleitsysteme gewährleisten, dass sehbehinderte und blinde Menschen sich mithilfe des Blindenlangstocks ohne Begleitung selbstständig im öffentlichen Verkehrsraum zurechtfinden können. Solche Leitsysteme bestehen häufig aus Rillen- und Noppenplatten, die auf Straßen und Plätzen sowie an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und auf Bahnhöfen ausgelegt sind. Derartige sogenannte Bodenindikatoren mit Rillen oder Noppen weisen zum einen Blinden den Weg, zum anderen sollen sie die sehbehinderten Mitmenschen auf eine Gefahr aufmerksam machen.

Diese Leitsysteme werden entweder mit den Füßen oder mit dem Blindenlangstock wahrgenommen und sollten sich möglichst immer farblich von ihrer Umgebung abheben. Damit sie ihre Funktion erfüllen können, dürfen sie auf keinen Fall zugeparkt oder auch mit Fahrrädern oder E-Scootern zugestellt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert zudem, dass Bodenindikatoren immer mit einem seitlichen Abstand von mindestens 60 Zentimeter frei zugänglich bleiben sollten. Denn dieser Abstand wird benötigt, um sich seitlich an dem Bodenindikator mit dem Langstock pendelnd vorbeibewegen zu können, so die Interessenvertretung der Blinden und Sehbehinderten.

Der DBSV weist darüber hinaus darauf hin, dass für seine Mitglieder das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern auf gemeinsamen Gehwegen vielfach ein erhebliches Problem darstellt. Denn nicht nur die meist deutlich unterschiedlichen Geschwindigkeiten, mit denen Radler und zu Fuß Gehende unterwegs sind, sorgen häufig für Konflikte. Für Blinde und Sehbehinderte bedeutet auch die Geräuscharmut von Fahrrädern ein Risiko, weil diese im allgemeinen Verkehrslärm überhört werden. Als besonders kritisch hebt der Verband Situationen hervor, bei denen von Blinden oder Sehbehinderten ein Radweg gequert werden muss, um eine Ampel oder den Bord an der Straße zu erreichen.

Um solches Konfliktpotential zu entschärfen, plädiert der DBSV dafür, Fuß- und Radwege, wo immer möglich und sinnvoll, zu trennen. Darüber hinaus soll allen Gehenden, gleich ob sie über ein intaktes Augenlicht verfügen oder nicht, ein sicheres Queren sowohl von Radwegen wie auch von Straßen gewährleistet werden, so der Blindenverband.

Andreas Reiners / glp

Warnung vor dem Hunde – und dann?

“Warnung vor dem Hunde” oder “Hier wache ich”: Solche Schilder zeigen, dass sich (möglicherweise) ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte trotzdem den Besitzer zur Verantwortung ziehen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Viele Hundebesitzer glauben, dass ein Warnschild sie von der Haftung befreit, wenn ihr Vierbeiner unerwünschte Besucher beißt. “Das ist falsch: Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand betreten kann”, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Hundebesitzer haften sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt.

Der Grund: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Verletzungen – im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen.

Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. “Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebissen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich”, so Barthelmann. “Allerdings wird der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt.”

Rudolf Huber / glp

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