Aktuelle-Zahlen: Corona-Lage im Landkreis Ludwigsburg

Die Lage am Mittwoch (30.09.)

Landkreis Ludwigsburg:

Binnen 24 Stunden hat das Gesundheitsamt für den Landkreis Ludwigsburg weitere 20 bestätigte Corona-Neuinfizierte gemeldet. Einer davon ist ein Reiserückkehrer aus den Niederlanden.

Die Zahl der Gesamtinfizierten im Kreis stieg am Mittwoch somit auf mindestens 2.687. Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben sind, wird vom Landratsamt weiterhin mit 73 (+0) angegeben. Die Zahl der Genesenen wird vom Amt mit ungefähr 2.395 beziffert. In den letzten 7 Tagen wurden 25,5 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Ludwigsburg erfasst. Der Grenzwert liegt bei 50 Neuerkrankungen.

Baden-Württemberg:

Am Mittwoch meldete das Landesgesundheitsamt weitere 286 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 49.698, davon sind ungefähr 43.605 Personen wieder genesen. Gestern wurden 213 Fälle gemeldet. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg im Vergleich zum Vortag um einen auf insgesamt 1.886 (Datenstand: 30.9. – 17Uhr).

Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom RKI für Baden-Württemberg mit R 1,09 angegeben.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Was in Ludwigsburg und im Kreis los war

Bietigheim-Bissingen-Untermberg: Einbruch in Wohnhaus

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu einem Einbruch geben können, der am Dienstag zwischen 17:45 Uhr und 20:30 Uhr in Bietigheim-Bissingen im Ortsteil Untermberg verübt wurde. In einem Wohngebiet, das sich am westlichen Ortsrand befindet, versuchte ein bislang unbekannter Täter an einem Wohnhaus zunächst eine Tür aufzubrechen. Als dies misslang, hebelte der Unbekannte ein Fenster auf und stieg über eine mitgebrachte Leiter in das Gebäude ein. Im Inneren wurde augenscheinlich nur eine Kommode durchwühlt und offenbar nichts entwendet. Mutmaßlich wurde der Einbrecher durch einen heimkehrenden Bewohner gestört, woraufhin er das Weite suchte. Die Höhe des angerichteten Sachschadens beläuft sich auf etwa 100 Euro. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, in Verbindung zu setzen.

Besigheim-Ottmarsheim: Geldbeutel gestohlen

Ein Geldbeutel erbeutete ein bislang unbekannter Täter, der am Dienstag zwischen 13:00 Uhr und 22:00 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße in Ottmarsheim sein Unwesen trieb. Der Unbekannte schlug eine Seitenscheibe eines dort abgestellten Peugeot ein und stahl aus dem Handschuhfach den Geldbeutel mit diversen persönlichen Dokumenten. Darüber hinaus hinterließ er einen Sachschaden von etwa 400 Euro. Zeugenhinweise werden unter der Tel. 07142 405-0 beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen entgegengenommen.

Kornwestheim: Brand in Geschäft

Aus noch unbekannter Ursache entstand am Dienstag gegen 22.00 Uhr in den Lagerräumen eines Nonfood-Geschäfts in der Bahnhofstraße in Kornwestheim ein Feuer. Anwohner hatten die Rauchentwicklung bemerkt und Feuerwehr und Polizei alarmiert. Die Freiwillige Feuerwehr Kornwestheim rückte mit zehn Fahrzeugen und 40 Einsatzkräften aus. Der Brand selbst beschränkte sich auf eine Fläche von etwa einem Quadratmeter und konnte zügig gelöscht werden. Durch Rauch und Ruß wurden jedoch der gesamte Keller, Flure sowie auch die Ladenfläche und Waren in Mitleidenschaft gezogen. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 50.000 Euro geschätzt.

Vaihingen an der Enz: Unfallflucht zwischen Ensingen und Horrheim

Am Dienstag ereignete sich gegen 22.00 Uhr auf der Landesstraße 1106 zwischen Ensingen und Horrheim eine Unfallflucht. Einem 19 Jahre alter Chrysler-Fahrer, der in Richtung Ensingen unterwegs war, kam ein noch unbekannter Fahrzeuglenker in einem kleinen, weißen, sportlichen Fahrzeug entgegen. Der Unbekannte soll im Verlauf einer leichten Kurve auf die Gegenfahrbahn abgekommen sein und den Chrysler in der Folge gestreift haben. Am Chrysler entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Bei dem Kleinwagen könnte es sich um einen Ford gehandelt haben. Weitere Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.

Kornwestheim-Pattonville: Motorrad in Brand geraten

Aus noch ungeklärter Ursache fing am Mittwoch gegen 09:30 Uhr ein Motorrad in der Montanastraße in Kornwestheim-Pattonville an zu brennen. Diesbezüglich rückte die Freiwillige Feuerwehr Kornwestheim mit drei Fahrzeugen und 14 Wehrleuten aus. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand das Motorrad, das im Bereich einer Wendeplatte abgestellt war, bereits in Vollbrand. Darüber hinaus griffen die Flammen auf eine angrenzende Hecke und auf die Abdeckplane eines danebenstehenden Rollers über. Den Brand konnten die Einsatzkräfte der Feuerwehr zügig löschen und wieder abrücken. Derzeit wird der Gesamtschaden auf rund 15.000 Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. Das Polizeirevier Ludwigsburg bittet Zeugen, denen etwas Verdächtiges aufgefallen ist, sich unter der Tel. 07141 18-5353 zu melden.

Besigheim: Unfallflucht

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, sucht Zeugen einer Unfallflucht, die sich am Dienstag zwischen 11.30 Uhr und 13.30 Uhr in der Tiefgarage eines Einkaufsmarkts in der Riedstraße in Besigheim ereignete. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker touchierte vermutlich beim Ein – oder Ausparken einen Skoda. Es entstand ein Sachschaden von etwa 2.500 Euro. Der Unbekannte machte sich jedoch, ohne sich um den Unfall zu kümmern, davon.

Remseck am Neckar-Neckargröningen: Unfall zwischen Radfahrer und PKW-Lenkerin

Leichte Verletzungen erlitt ein 13 Jahre alter Radfahrer, der am Mittwoch gegen 07.35 Uhr auf der Landesstraße 1100 auf Höhe der U-Bahn-Endhaltestelle in Neckargröningen in einen Unfall verwickelt war. Eine 79 Jahre alte Mitsubishi-Lenkerin befuhr die L 1100 aus Richtung der Ludwigsburger Straße bzw. L 1140 kommend und bog schließlich nach rechts in Richtung Aldingen ab. An der dortigen Fußgängerfurt, im Bereich der Meslay-Du-Maine-Straße, musste die PKW-Fahrerin zunächst anhalten, da die für sie geltende Ampel rot zeigte. Als die Ampel auf “grün” umsprang, fuhr die Frau an. Nahezu zeitgleich überquerte ein 13-jähriger Radler, mutmaßlich obwohl die Ampel der Fußgängerfuhrt rot war, die Straße. Der Junge wurde von dem Mitsubishi erfasst und stürzte schließlich auf die Straße. Er erlitt leichte Verletzungen und musste durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtsachschaden von etwa 500 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Ravensburger Kinderwelt sucht mit neuen Angeboten Weg aus dem Corona-Loch

Von Uwe Roth

Seit Juni ist die Ravensburger Kinderwelt nach dem Lockdown wieder geöffnet. Doch nun möchte die Kornwestheimer Indoor-Attraktion mit ihrem Herbst-/Winterprogramm so richtig durchstarten, um zumindest ein wenig den Corona-bedingten Einnahmen-Ausfall während der zehnwöchigen Schließung auszugleichen. Am Dienstag (29. September) hat Siglinde Nowack, Geschäftsführerin der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH, das Programm vorgestellt. Um zu zeigen, welche Bedeutung die Anwesenheit des Ravensburger Spieleherstellers für die Stadt Kornwestheim hat, war Oberbürgermeistern Ursula Keck anwesend. Der 2013 im Wette-Center eröffnete Indoor-Spielplatz mit pädagogischer Betreuung ist ein Eigenbetrieb der Stadt Kornwestheim und erfüllt mit dem Beschluss des Gemeinderats somit kommunale Aufgaben.

Die Rathaus-Chefin sagte: „Die Kinderwelt ist in Ort, in dem die unterschiedlichsten Familien zusammenkommen und sich kennenlernen können.“ Eltern geben ihre Kinder nicht für einen bestimmten Zeitraum ab, wie in einer Halle mit verschiedenen Hüpfburgen, sondern Groß und Klein spielen und lernen gemeinsam, lobte sie das „einzigartige Konzept“, wie Nowack es bezeichnete. Die Kinderwelt sei ein Ort der Integration, sagte Keck. Kinder aus Migrationsfamilien lernten beim Spiel die deutsche Sprache. Die anwesenden Mütter und Väter profitierten davon gleichermaßen.

Bereits seit 18. September läuft eine Schnupper-Preis-Aktion: Noch bis zum 23. Oktober gilt an jedem Freitag bereits ab 13 Uhr (ansonsten 16 Uhr) ein vergünstigter Tarif. Jede Person zahlt 7,50 Euro. Normalerweise kostet der Eintritt für ein Kind zwischen 6 und 14 Jahren 14 Euro. Letzteres ist der Preis für den Einlass zu den Aktionen während der Herbstferien. Täglich gibt es jeweils um 11 und 15 Uhr pädagogisch geleitete Workshops. Eine Gruppe darf maximal sechs bis acht Kinder groß sein. Ohne Abstandsregeln wäre für doppelt so viele Kinder Platz. Im Angebot sind eine Spiele-Erfinder-Werkstatt, das Basteln eines eigenen Memories oder das eines Puzzles. Freitags ist Halloween Bastel-Motto. Der November soll zum Treffen von Müttern mit ihren Kindern werden. Zwei Mütter zahlen den reduzierten Preis von jeweils 7,50 Euro.

Zwei besondere Tage in der Kinderwelt sollen der 28. und 29. November werden: Bei freiem Eintritt können sich die Kinder in der Halle austoben, während die Erwachsenen die Waren an den Ständen einiger Kunsthandwerker begutachten können, die von der Stadt dorthin eingeladen werden. Danach wird es weihnachtlich: Bis zum 20. Dezember werden Weihnachtskarten und -sterne gebastelt, Kerzen verziert und Weihnachtskugeln bemalt.

Stadt Kornwestheim und Ravensburger hoffen auf eine große Resonanz, um doch noch mit einer zufriedenstellenden Bilanz das Jahr beenden zu können. 2020 habe so gut angefangen, berichtete Geschäftsführerin Nowack: Bis zum 13. März sei es perfekt gelaufen. „Es hätte das beste Jahr aller Zeit werden können“, zeigte sie sich überzeugt. Pro Öffnungstag kamen im Durchschnitt 220 Personen. Das entsprach einem Plus von 18,7 Prozent gegenüber den Erwartungen im Wirtschaftsplan. Doch dann kam die Schließung. „Ein unglaublicher Einschlag“, so Nowack. Im Juni durfte die Kinderwelt wieder öffnen. Doch erst im Juli seien die jungen Gäste zögerlich wiedergekommen. Dabei habe die Hitze sicherlich geholfen. Wenn es draußen über 30 Grad warm war, machte das Spiel in der klimatisierten Halle mehr Spaß.

Sieben Tipps für ein gesundes Herz

Rauchen, Bewegungsmangel, Übergewicht, schädlicher Dauerstress und ungesunde Ernährung – lauter Faktoren, die Herz- und Kreislauferkrankungen auslösen können. Zum Weltherztag ruft die Deutsche Herzstiftung die Bundesbürger zur frühzeitigen Vorsorge in Form eines gesunden Lebensstils auf, um Risikokrankheiten für Herz- und Gefäßleiden zu vermeiden. Sieben Schritte können dabei helfen.

Herzinfarkt, Herzschwäche, Bluthochdruck, Schlaganfall: Herz- und Kreislauferkrankungen führen jedes Jahr zu sehr vielen Klinikeinweisungen und Sterbefällen. Allein wegen der koronaren Herzkrankheit (KHK), der Grunderkrankung des Herzinfarkts, werden in Deutschland fast 660.000 Menschen stationär aufgenommen. Über 122.000 Menschen sterben daran, darunter befinden sich fast 49.000 Herzinfarkttote.

“Ein gesunder Lebensstil bewirkt viel für das Herz-Kreislauf-System, nur sollte man schrittweise vorgehen und sich nicht zu viel auf einmal vornehmen”, rät der Kardiologe und Reha-Spezialist Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Chefarzt der Curschmann-Klinik am Timmendorfer Strand.

Die folgende Checkliste soll Motivierten zu einem herzgesunden Leben verhelfen:

– Aktiv sein, sich mehr bewegen

– Mit dem Rauchen aufhören

– Gesünder essen, Zucker vermeiden

– Aufs Gewicht achten

– Auf den Blutdruck achten

– Den Cholesterinspiegel im Auge behalten

– Auf ausreichend Entspannung im Alltag achten

Rudolf Huber / glp

So beeinflusst die Corona-Krise die Mobilität

Wir befinden uns zwar immer noch mitten in der Coronavirus-Pandemie, doch seit einiger Zeit sind die Maßnahmen gelockert. Wie wirkt sich das auf das Mobilitätsverhalten der Menschen aus? Damit hat sich das Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in einer Umfrage beschäftigt. Das Ergebnis: Der öffentliche Verkehr verliert an Boden, die Bedeutung individueller Transportmittel, insbesondere des privaten PKW, steigt. Eine erste Befragung hatte während des Lockdowns im April 2020 stattgefunden.

“Es zeichnet sich ab, dass es ein ‘Wie davor’ nicht geben wird. Die Frage ist vielmehr, wie die neue mobile Normalität aussehen wird. Im Ausnahmezustand erprobte Verhaltensweisen haben sich eingeprägt und beeinflussen neue Routinen”, fasst Prof. Barbara Lenz, Direktorin des DLR-Instituts für Verkehrsforschung, zusammen.

Diese Veränderungen seien mit Chancen und Risiken für das Gelingen der Verkehrswende verbunden. “Die Menschen probieren umweltfreundliche Alternativen aus, nutzen zum Beispiel das Fahrrad. In einigen Städten sind sogenannte Pop-up-Radwege entstanden, die das unterstützen. Durch das Arbeiten im Homeoffice entfällt der Weg zur Arbeit.”

Gleichzeitig fände, so Lenz weiter, eine Rückbesinnung auf individuelle, weniger nachhaltige Verkehrsmittel statt: “Das eigene Auto geht als deutlicher Gewinner aus der Corona-Krise hervor, der öffentliche Verkehr als Verlierer. Auch nachhaltige Mobilitätskonzepte wie das Carsharing sind geschwächt. Der Weg zur Verkehrswende ist dadurch weiter geworden. Denn für ihren Erfolg ist ein starker öffentlicher Verkehr notwendig. Hierauf sollte in Zukunft ein deutliches Augenmerk liegen”.

In der ersten und zweiten Befragung verbinden die Teilnehmenden sehr unterschiedliche Gefühle mit den Verkehrsmitteln: Großes Unbehagen äußern sie gegenüber Bahn, Flugzeug, Carsharing und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Besonders unwohl fühlen sich die Befragten im Flugzeug (31 Prozent), gefolgt von Bahn und ÖPNV (25 Prozent). Allerdings ist bei Personen, die häufig den ÖPNV nutzen, das Unbehagen besonders stark ausgeprägt. Frauen sind dabei kritischer als Männer. Besonders unwohl fühlen sich auch junge Menschen und Städter.

Das Auto ist weiterhin mit einem deutlichen Wohlfühlfaktor verknüpft. Dieser ist im Sommer weniger stark ausgeprägt als im Frühling, aber nach wie vor deutlich vorhanden. 80 Prozent geben keine Veränderung an, 16 Prozent fühlen sich deutlich wohler. Im Lockdown hat rund ein Drittel der Personen aus Haushalten ohne Auto den eigenen Pkw vermisst. Dieser Wert ist auf ein Fünftel zurückgegangen. Fast 60 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln geben an, dass ihnen das eigene Fahrzeug fehlt. Von den Befragten, die im Alltag Fahrrad fahren, sind es nur 13 Prozent. Die Absicht von Personen aus Haushalten ohne Auto, ein solches zu kaufen, bleibt bei sechs Prozent. Bei knapp drei Vierteln davon steht die Kaufabsicht in Zusammenhang mit Corona.

Andreas Reiners / glp

Die Vorschriften bei Isolierung oder Quarantäne

Wer sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hat, muss in Isolierung. Diese Zwangspause ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Und schon der bloße Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus kann dazu führen, dass eine Quarantäne nötig wird. Doch welche Regeln gibt es für die sogenannte “Absonderung”?

Während eine Isolierung immer von der zuständigen Behörde – in der Regel vom Gesundheitsamt – angeordnet wird, kann eine Quarantäne auch freiwillig angetreten werden, so die ARAG Experten: “Die Isolierung kann je nach Schwere der Erkrankung zu Hause oder auch im Krankenhaus erfolgen und gilt für die Menschen, die sich sicher mit dem Coronavirus infiziert haben.” Bislang kann die Isolation frühestens nach zehn Tagen aufgehoben werden, wenn Betroffene seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr zeigen.

Eine Quarantäne wird dagegen schon beim bloßen Verdacht auf eine Infektion zeitlich befristet angeordnet, etwa weil Betroffene engen Kontakt zu Infizierten hatten. Sie dauert in der Regel 14 Tage. Ihre Einhaltung wird von den zuständigen Behörden kontrolliert.

Diese Behörden können auch zur Quarantäne zwingen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Infektionsschutzgesetz, Paragraf 30. Wer sich nicht an die Anordnung der Behörde hält, kann sogar durch einen gerichtlichen Beschluss zwangsweise untergebracht werden. Und er muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet, die sich nicht in die vorgeschriebene Quarantäne begeben, müssen je nach Bundesland mit einem Bußgeld von 3.000 bis 25.000 Euro rechnen. Wer aufgrund einer angeordneten Quarantäne Verdienstausfälle erleidet, hat in der Regel Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung sind drin. Dabei zahlt zunächst der Arbeitgeber und beantragt dann eine Erstattung bei der anordnenden Behörde.

Müssen Arbeitnehmer nach einem Urlaub in 14-tägige Quarantäne, weil das Reiseziel unerwartet während ihres Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wird, stehen die Chancen auf Lohnfortzahlung ebenfalls gut, auch wenn es nach Auskunft der ARAG Experten keine geltende Rechtsprechung dazu gibt. Wer hingegen wissentlich in ein Risikogebiet verreist, kann seine Lohnansprüche für die Fehlzeit verlieren.

Rudolf Huber / glp

Wie man beim Heizen sparen kann

Das Heizen ist ein gewichtiger Kostenfaktor. Im Schnitt entfallen übers Jahr 70 Prozent der verbrauchten Energie – und damit auch der Energiekosten – auf die Heizung, deutlich weniger auf Strom und Warmwasser. Wer seine Heizkosten und CO2-Emissionen senken möchte, sollte deshalb zum Beginn der Heizsaison am 1. Oktober über mögliche Sparpotenziale nachdenken. Darauf macht die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online aufmerksam.

Am einfachsten lässt sich ein Einspareffekt während der Heizsaison beim Lüften erreichen. Statt die Fenster lange zu kippen, sollten sie zum Stoßlüften weit geöffnet werden. Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus kann so pro Jahr etwa 80 Euro sparen und 315 Kilogramm CO2 vermeiden. Und: Mit programmierbaren Thermostaten sind im Schnitt 65 Euro und 250 Kilogramm CO2 weniger möglich.

Eigentümer sollten vor allem drei kurzfristige Optionen prüfen:

Das Dämmen der Heizungsrohre in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rechnet sich besonders schnell und kann selbst erledigt werden. Mit Materialkosten von etwa 70 Euro lassen sich laut co2online pro Jahr etwa 310 Euro sparen und 1.045 Kilogramm CO2 vermeiden.

Dank 30 Prozent staatlicher Förderung rentiert sich auch der Tausch alter Heizungspumpen oft innerhalb kurzer Zeit. Die Kosten liegen für ein Einfamilienhaus im Schnitt bei etwa 300 Euro, die jährliche Ersparnis bei rund 105 Euro und 210 Kilogramm CO2.

Die gesamte Heizanlage durch einen hydraulischen Abgleich optimal auf das Gebäude einzustellen, kostet im durchschnittlichen Einfamilienhaus etwa 690 Euro. Dafür sinken die Ausgaben für Energie um etwa 85 Euro pro Jahr und um 290 Kilogramm CO2. Auch dafür gibt es 30 Prozent Zuschuss vom Staat.

Wie groß das persönliche Sparpotenzial ist, zeigen Online-Heizkostenrechner wie der HeizCheck auf www.heizspiegel.de. Hauseigentümer sollten auch prüfen, ob ein neuer Heizkessel oder eine Sanierung sinnvoll sind – am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Energieberater.

Rudolf Huber / glp

Coronavirus: 1798 Neuinfizierte und 17 Tote binnen 24 Stunden

In Deutschland wurden innerhalb 24 Stunden weitere +1.798 Corona-Infektionen verzeichnet. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die neuesten Corona-Zahlen am Mittwochmorgen veröffentlicht (Stand: 30.09. – 00.00 Uhr). Gestern wurden 2.089 Fälle registriert. Am Samstag (26.09.) wurden mit 2.507 Fällen die höchste Zahl an Neuinfektionen seit April gemeldet.

Der Höhepunkt bei den täglich gemeldeten Neuansteckungen hatte Ende März bei mehr als 6000 gelegen. Die Zahl war dann in der Tendenz gesunken und ist im Juli wieder gestiegen. Die Zahl der registrierten Neuinfektionen ist auch davon abhängig, wie viele Menschen getestet werden.

Das RKI in Berlin hat die Gesamtzahl der infizierten Menschen mit mindestens 289.219 angegeben. Ungefähr 253.000 Patienten haben eine Sars-CoV-2 Infektion überstanden. Im Zusammenhang mit Covid-19 starben insgesamt 9.488 Menschen. Das sind 17 mehr als am Vortag.  (Datenstand: 30.09., 00.00 Uhr)

 

Übersicht:

Fallzahlen 29. September – 2089 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 28. September – 1192 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 27. September – 1411 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 26. September – 2507 Corona-Neuinfektionen (höchster Wert seit April) 

Fallzahlen 25. September – 2153 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 24. September – 2143 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 23. September – 1769 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 22. September – 1821 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 21. September – 922 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 20. September – 1345 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 19. September – 2297 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 18. September – 1916 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 17. September – 2194 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 16. September – 1901 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 15. September – 1407 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 14. September – 927 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 13. September – 920 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 12. September – 1.630 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 11. September – 1.484 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 10. September – 1.892 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 9. September – 1.176 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 8. September – 1.499 Corona-Neuinfektionen

Fallzahlen 7. September – 814 Corona-Neuinfektionen

 

red

Bund und Länder beschliessen neue Corona-Maßnahmen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Dienstag über die weiteren Schritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Auf einer Pressekonferenz informierten Merkel, Markus Söder (CSU) und Peter Tschentscher (SPD) über die getroffenen Maßnahmen.

Bund und Länder wollen schnell und regional angepasst handeln, um die Zahl der Neuinfektionen in der Corona-Pandemie niedrig zu halten. “Aber wir wissen, dass vor uns die schwierigere Zeit liegt, die Herbst- und Wintermonate”, betonte Bundeskanzlerin Merkel nach einer Videokonferenz am Dienstag mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Die steigenden Infektionszahlen seien Grund zur Beunruhigung. Aber man wisse, dass man sich dem mit den richtigen Maßnahmen auch entgegenstellen könne, sagte Merkel. Deshalb habe man heute darüber beraten, welche Botschaften man an die Menschen in Deutschland senden könne. “Denn wir wissen, dass wir all das nur durchsetzen können, wenn es eine Bereitschaft der Menschen gibt, den Regeln zu folgen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Pandemie nicht weiter ausbreitet.”

Man habe sich klar darauf verständigt, dass “wir Prioritäten haben: Wir wollen die Wirtschaft am Laufen halten und wir wollen, dass Kinder in Schulen und Kitas gehen können soweit wie möglich”, so Merkel.

Das sind die wichtigsten getroffenen Maßnahmen im Überblick:

  • Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten, sagte Bayerns Ministerpräsident Söder.
  • In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. Es werde jedoch dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
  • Ab einer Infektionsrate von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sollen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 begrenzt werden. Für private Räume wird in diesem Fall dringend empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. 
  • Falschangaben in Restaurants und anderen Gastwirtschaften sollen künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft werden können. Merkel sagte, das sei “kein Kavaliersdelikt”. Konkretes regeln die Länder. Schleswig-Holstein etwa will bis zu 1.000 Euro verlangen.

red

Quelle: Bundesregierung

Maskenkontrollen: Mehr als 20.000 Verstöße in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hatte letzte Woche die Verlängerung der Corona-Verordnung des Landes bis 30. November sowie einige Änderungen der Regelungen ab 30. September, unter anderem zur Maskenpflicht, beschlossen. Auch im öffentlichen Nahverkehr ist der Mund-Nase-Schutz Pflicht. Damit sich alle daran halten, führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch. 

Am Dienstag (29.09.) hat Innenminister Thomas Strobl das Kabinett nun über das Ergebnis der Masken-Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr unterrichtet. Exakt 1.950 Polizeibeamte kontrollierten dabei fast 100.000 Personen, so der Minister. Insgesamt wurden 20.085 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt. Das teilte die Landesregierung am Dienstag mit.

Strobl hat den Ministerrat darüber informiert, dass die Polizei Baden-Württemberg bis zum gestrigen Montag flächendeckend insgesamt 26 Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Maskentragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgeführt hat: „Der weit überwiegende Teil der Fahrgäste kommt der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV nach und verhält sich damit verantwortungsbewusst sowie respekt- und rücksichtvoll. Die Kontrollen stoßen auf eine große Akzeptanz und positive Resonanz in der Bevölkerung. Bei den Kontrollen gilt, dass beharrliche Maskenverweigerer konsequent zur Anzeige gebracht werden“, so Innenminister Thomas Strobl.

Knapp 100.000 Personen kontrolliert

„Bei den bisherigen Kontrollen setzte die Polizei insgesamt 1.950 Polizeibeamtinnen und -beamte ein und kontrollierte fast 100.000 Personen. Dabei wurden 20.085 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt, von denen 566 Verstöße zur Anzeige gebracht wurden. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Fahrgäste in den Verkehrsmitteln der Maskentragepflicht weit überwiegend nachkommen. Insbesondere an den Bahnsteigen und den Bushaltestellen mussten die Menschen allerdings häufiger daran erinnert werden, dass sie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Die Angesprochenen waren fast ausnahmslos einsichtig und setzen eine Maske auf – deshalb wurde in diesen Fällen in der Regel von einer Anzeige abgesehen. Nur in wenigen Fällen hatte es die Polizei mit beharrlichen, teils renitenten Maskenverweigerern zu tun, die dann auch selbstverständlich konsequent zur Anzeige gebracht wurden. Bei einer Kontrolle am Bahnhof in Friedrichshafen musste ein Maskenverweigerer sogar aus einem Linienbus getragen werden, da er sich vehement weigerte, ordnungsgemäß eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den ausgesprochenen Platzverweis mehrfach missachtete“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl.

Die Schwerpunktkontrollen der Polizei Baden-Württemberg sind eng mit den jeweiligen sachlich zuständigen Ortspolizeibehörden sowie den Verkehrsunternehmen abgestimmt. Bis zum 9. Oktober 2020 sind noch 13 weitere Schwerpunktaktionen der Polizei Baden-Württemberg geplant.

red

Seite 1721 von 2301
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1.000 1.001 1.002 1.003 1.004 1.005 1.006 1.007 1.008 1.009 1.010 1.011 1.012 1.013 1.014 1.015 1.016 1.017 1.018 1.019 1.020 1.021 1.022 1.023 1.024 1.025 1.026 1.027 1.028 1.029 1.030 1.031 1.032 1.033 1.034 1.035 1.036 1.037 1.038 1.039 1.040 1.041 1.042 1.043 1.044 1.045 1.046 1.047 1.048 1.049 1.050 1.051 1.052 1.053 1.054 1.055 1.056 1.057 1.058 1.059 1.060 1.061 1.062 1.063 1.064 1.065 1.066 1.067 1.068 1.069 1.070 1.071 1.072 1.073 1.074 1.075 1.076 1.077 1.078 1.079 1.080 1.081 1.082 1.083 1.084 1.085 1.086 1.087 1.088 1.089 1.090 1.091 1.092 1.093 1.094 1.095 1.096 1.097 1.098 1.099 1.100 1.101 1.102 1.103 1.104 1.105 1.106 1.107 1.108 1.109 1.110 1.111 1.112 1.113 1.114 1.115 1.116 1.117 1.118 1.119 1.120 1.121 1.122 1.123 1.124 1.125 1.126 1.127 1.128 1.129 1.130 1.131 1.132 1.133 1.134 1.135 1.136 1.137 1.138 1.139 1.140 1.141 1.142 1.143 1.144 1.145 1.146 1.147 1.148 1.149 1.150 1.151 1.152 1.153 1.154 1.155 1.156 1.157 1.158 1.159 1.160 1.161 1.162 1.163 1.164 1.165 1.166 1.167 1.168 1.169 1.170 1.171 1.172 1.173 1.174 1.175 1.176 1.177 1.178 1.179 1.180 1.181 1.182 1.183 1.184 1.185 1.186 1.187 1.188 1.189 1.190 1.191 1.192 1.193 1.194 1.195 1.196 1.197 1.198 1.199 1.200 1.201 1.202 1.203 1.204 1.205 1.206 1.207 1.208 1.209 1.210 1.211 1.212 1.213 1.214 1.215 1.216 1.217 1.218 1.219 1.220 1.221 1.222 1.223 1.224 1.225 1.226 1.227 1.228 1.229 1.230 1.231 1.232 1.233 1.234 1.235 1.236 1.237 1.238 1.239 1.240 1.241 1.242 1.243 1.244 1.245 1.246 1.247 1.248 1.249 1.250 1.251 1.252 1.253 1.254 1.255 1.256 1.257 1.258 1.259 1.260 1.261 1.262 1.263 1.264 1.265 1.266 1.267 1.268 1.269 1.270 1.271 1.272 1.273 1.274 1.275 1.276 1.277 1.278 1.279 1.280 1.281 1.282 1.283 1.284 1.285 1.286 1.287 1.288 1.289 1.290 1.291 1.292 1.293 1.294 1.295 1.296 1.297 1.298 1.299 1.300 1.301 1.302 1.303 1.304 1.305 1.306 1.307 1.308 1.309 1.310 1.311 1.312 1.313 1.314 1.315 1.316 1.317 1.318 1.319 1.320 1.321 1.322 1.323 1.324 1.325 1.326 1.327 1.328 1.329 1.330 1.331 1.332 1.333 1.334 1.335 1.336 1.337 1.338 1.339 1.340 1.341 1.342 1.343 1.344 1.345 1.346 1.347 1.348 1.349 1.350 1.351 1.352 1.353 1.354 1.355 1.356 1.357 1.358 1.359 1.360 1.361 1.362 1.363 1.364 1.365 1.366 1.367 1.368 1.369 1.370 1.371 1.372 1.373 1.374 1.375 1.376 1.377 1.378 1.379 1.380 1.381 1.382 1.383 1.384 1.385 1.386 1.387 1.388 1.389 1.390 1.391 1.392 1.393 1.394 1.395 1.396 1.397 1.398 1.399 1.400 1.401 1.402 1.403 1.404 1.405 1.406 1.407 1.408 1.409 1.410 1.411 1.412 1.413 1.414 1.415 1.416 1.417 1.418 1.419 1.420 1.421 1.422 1.423 1.424 1.425 1.426 1.427 1.428 1.429 1.430 1.431 1.432 1.433 1.434 1.435 1.436 1.437 1.438 1.439 1.440 1.441 1.442 1.443 1.444 1.445 1.446 1.447 1.448 1.449 1.450 1.451 1.452 1.453 1.454 1.455 1.456 1.457 1.458 1.459 1.460 1.461 1.462 1.463 1.464 1.465 1.466 1.467 1.468 1.469 1.470 1.471 1.472 1.473 1.474 1.475 1.476 1.477 1.478 1.479 1.480 1.481 1.482 1.483 1.484 1.485 1.486 1.487 1.488 1.489 1.490 1.491 1.492 1.493 1.494 1.495 1.496 1.497 1.498 1.499 1.500 1.501 1.502 1.503 1.504 1.505 1.506 1.507 1.508 1.509 1.510 1.511 1.512 1.513 1.514 1.515 1.516 1.517 1.518 1.519 1.520 1.521 1.522 1.523 1.524 1.525 1.526 1.527 1.528 1.529 1.530 1.531 1.532 1.533 1.534 1.535 1.536 1.537 1.538 1.539 1.540 1.541 1.542 1.543 1.544 1.545 1.546 1.547 1.548 1.549 1.550 1.551 1.552 1.553 1.554 1.555 1.556 1.557 1.558 1.559 1.560 1.561 1.562 1.563 1.564 1.565 1.566 1.567 1.568 1.569 1.570 1.571 1.572 1.573 1.574 1.575 1.576 1.577 1.578 1.579 1.580 1.581 1.582 1.583 1.584 1.585 1.586 1.587 1.588 1.589 1.590 1.591 1.592 1.593 1.594 1.595 1.596 1.597 1.598 1.599 1.600 1.601 1.602 1.603 1.604 1.605 1.606 1.607 1.608 1.609 1.610 1.611 1.612 1.613 1.614 1.615 1.616 1.617 1.618 1.619 1.620 1.621 1.622 1.623 1.624 1.625 1.626 1.627 1.628 1.629 1.630 1.631 1.632 1.633 1.634 1.635 1.636 1.637 1.638 1.639 1.640 1.641 1.642 1.643 1.644 1.645 1.646 1.647 1.648 1.649 1.650 1.651 1.652 1.653 1.654 1.655 1.656 1.657 1.658 1.659 1.660 1.661 1.662 1.663 1.664 1.665 1.666 1.667 1.668 1.669 1.670 1.671 1.672 1.673 1.674 1.675 1.676 1.677 1.678 1.679 1.680 1.681 1.682 1.683 1.684 1.685 1.686 1.687 1.688 1.689 1.690 1.691 1.692 1.693 1.694 1.695 1.696 1.697 1.698 1.699 1.700 1.701 1.702 1.703 1.704 1.705 1.706 1.707 1.708 1.709 1.710 1.711 1.712 1.713 1.714 1.715 1.716 1.717 1.718 1.719 1.720 1.721 1.722 1.723 1.724 1.725 1.726 1.727 1.728 1.729 1.730 1.731 1.732 1.733 1.734 1.735 1.736 1.737 1.738 1.739 1.740 1.741 1.742 1.743 1.744 1.745 1.746 1.747 1.748 1.749 1.750 1.751 1.752 1.753 1.754 1.755 1.756 1.757 1.758 1.759 1.760 1.761 1.762 1.763 1.764 1.765 1.766 1.767 1.768 1.769 1.770 1.771 1.772 1.773 1.774 1.775 1.776 1.777 1.778 1.779 1.780 1.781 1.782 1.783 1.784 1.785 1.786 1.787 1.788 1.789 1.790 1.791 1.792 1.793 1.794 1.795 1.796 1.797 1.798 1.799 1.800 1.801 1.802 1.803 1.804 1.805 1.806 1.807 1.808 1.809 1.810 1.811 1.812 1.813 1.814 1.815 1.816 1.817 1.818 1.819 1.820 1.821 1.822 1.823 1.824 1.825 1.826 1.827 1.828 1.829 1.830 1.831 1.832 1.833 1.834 1.835 1.836 1.837 1.838 1.839 1.840 1.841 1.842 1.843 1.844 1.845 1.846 1.847 1.848 1.849 1.850 1.851 1.852 1.853 1.854 1.855 1.856 1.857 1.858 1.859 1.860 1.861 1.862 1.863 1.864 1.865 1.866 1.867 1.868 1.869 1.870 1.871 1.872 1.873 1.874 1.875 1.876 1.877 1.878 1.879 1.880 1.881 1.882 1.883 1.884 1.885 1.886 1.887 1.888 1.889 1.890 1.891 1.892 1.893 1.894 1.895 1.896 1.897 1.898 1.899 1.900 1.901 1.902 1.903 1.904 1.905 1.906 1.907 1.908 1.909 1.910 1.911 1.912 1.913 1.914 1.915 1.916 1.917 1.918 1.919 1.920 1.921 1.922 1.923 1.924 1.925 1.926 1.927 1.928 1.929 1.930 1.931 1.932 1.933 1.934 1.935 1.936 1.937 1.938 1.939 1.940 1.941 1.942 1.943 1.944 1.945 1.946 1.947 1.948 1.949 1.950 1.951 1.952 1.953 1.954 1.955 1.956 1.957 1.958 1.959 1.960 1.961 1.962 1.963 1.964 1.965 1.966 1.967 1.968 1.969 1.970 1.971 1.972 1.973 1.974 1.975 1.976 1.977 1.978 1.979 1.980 1.981 1.982 1.983 1.984 1.985 1.986 1.987 1.988 1.989 1.990 1.991 1.992 1.993 1.994 1.995 1.996 1.997 1.998 1.999 2.000 2.001 2.002 2.003 2.004 2.005 2.006 2.007 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 2.013 2.014 2.015 2.016 2.017 2.018 2.019 2.020 2.021 2.022 2.023 2.024 2.025 2.026 2.027 2.028 2.029 2.030 2.031 2.032 2.033 2.034 2.035 2.036 2.037 2.038 2.039 2.040 2.041 2.042 2.043 2.044 2.045 2.046 2.047 2.048 2.049 2.050 2.051 2.052 2.053 2.054 2.055 2.056 2.057 2.058 2.059 2.060 2.061 2.062 2.063 2.064 2.065 2.066 2.067 2.068 2.069 2.070 2.071 2.072 2.073 2.074 2.075 2.076 2.077 2.078 2.079 2.080 2.081 2.082 2.083 2.084 2.085 2.086 2.087 2.088 2.089 2.090 2.091 2.092 2.093 2.094 2.095 2.096 2.097 2.098 2.099 2.100 2.101 2.102 2.103 2.104 2.105 2.106 2.107 2.108 2.109 2.110 2.111 2.112 2.113 2.114 2.115 2.116 2.117 2.118 2.119 2.120 2.121 2.122 2.123 2.124 2.125 2.126 2.127 2.128 2.129 2.130 2.131 2.132 2.133 2.134 2.135 2.136 2.137 2.138 2.139 2.140 2.141 2.142 2.143 2.144 2.145 2.146 2.147 2.148 2.149 2.150 2.151 2.152 2.153 2.154 2.155 2.156 2.157 2.158 2.159 2.160 2.161 2.162 2.163 2.164 2.165 2.166 2.167 2.168 2.169 2.170 2.171 2.172 2.173 2.174 2.175 2.176 2.177 2.178 2.179 2.180 2.181 2.182 2.183 2.184 2.185 2.186 2.187 2.188 2.189 2.190 2.191 2.192 2.193 2.194 2.195 2.196 2.197 2.198 2.199 2.200 2.201 2.202 2.203 2.204 2.205 2.206 2.207 2.208 2.209 2.210 2.211 2.212 2.213 2.214 2.215 2.216 2.217 2.218 2.219 2.220 2.221 2.222 2.223 2.224 2.225 2.226 2.227 2.228 2.229 2.230 2.231 2.232 2.233 2.234 2.235 2.236 2.237 2.238 2.239 2.240 2.241 2.242 2.243 2.244 2.245 2.246 2.247 2.248 2.249 2.250 2.251 2.252 2.253 2.254 2.255 2.256 2.257 2.258 2.259 2.260 2.261 2.262 2.263 2.264 2.265 2.266 2.267 2.268 2.269 2.270 2.271 2.272 2.273 2.274 2.275 2.276 2.277 2.278 2.279 2.280 2.281 2.282 2.283 2.284 2.285 2.286 2.287 2.288 2.289 2.290 2.291 2.292 2.293 2.294 2.295 2.296 2.297 2.298 2.299 2.300 2.301