Deutscher Anwaltverein warnt vor Belastung des Justizsystems durch digitale Strafanträge

Berlin – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt Besorgnis angesichts der Pläne des Justizministeriums, digitale Strafanträge zu ermöglichen. Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV, erklärte gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben), dass die Einführung solcher Anträge eine enorme Belastung für das Justizsystem bedeuten könnte. Derzeit erfordere jeder Strafantrag bereits viel Arbeit von allen Beteiligten, und die Pläne des Justizministeriums könnten das System an den Rand des Kollapses bringen.

Pinar betonte, dass Strafanträge per E-Mail zumindest sicherstellen würden, dass der Antragsteller den Sachverhalt schriftlich darlegen müsse. Dennoch seien digitale Strafanträge nicht die bevorzugte Methode. Bei persönlichen Strafanträgen könne die Polizei beispielsweise wichtige Informationen wie Verletzungen direkt festhalten, während solche Informationen online möglicherweise verloren gehen könnten.

Das Bundesjustizministerium plant derzeit, den Prozess der Einreichung von Strafanträgen und Erklärungen elektronisch zu erleichtern, anstatt sie ausschließlich persönlich im Original oder per Post einzureichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

red

Kommen jetzt Fahrverbote auf Ludwigsburg zu?

Der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg muss überarbeitet werden

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. November einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Ludwigsburg wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben.

Das Land und die Stadt Ludwigsburg hatten vorgetragen, mit der im September 2019 wirksam gewordenen 2. Fortschreibung des Planes sei der Anspruch auf schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm/Kubikmeter erfüllt, da die darin vorgesehenen Maßnahmen, zu denen insbesondere Dieselfahrverbote nicht gehörten, nach aus ihrer Sicht zutreffenden Prognosen zur Einhaltung des Grenzwertes ausreichten. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt und hat das Land zu einer Neuplanung nach Maßgabe seiner Entscheidungsgründe verurteilt.

Somit hat das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Ludwigsburg stattgegeben.

Die Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor, sie werden voraussichtlich noch im Lauf dieses Jahres bekanntgegeben.

Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich, die der VGH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (10 S 2741/18).

Sommermärchen WM 2006: Anklage gegen “EX-DFB-Funktionäre”

Das OLG in Frankfurt am Main gab heute bekannt, dass das Sommermärchen auch in Deutschland doch vor Gericht kommt. Es bestehe bei insgesamt vier Angeklagten, darunter die ehemaligen Präsidenten des DFB, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, ein “hinreichender Tatverdacht”, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main am Montag in einer Pressemitteilung.

Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe – Kostenbeteiligung FIFA-Gala 2006 – bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Mio. € im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Eröffnungsentscheidung mit dem gestern veröffentlichten Beschluss. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main zu führen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier angeklagten ehemaligen Sportfunktionären Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor. Die Angeklagten sollen bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben, dass in den genannten Steuererklärungen die Rückzahlung eines Privatdarlehens des Fußballers F.B. i.H.v. 6.7 Mio. € im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei. Es sei zu Unrecht angegeben worden, dass es sich bei der Zahlung von 6,7 Mio. € des Organisationskomitees WM 2006 an die FIFA um eine Beteiligung des DFB an den Kosten einer FIFA-Gala 2006 gehandelt habe.

Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen noch abgelehnt. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Taten, so die Begründung vom Landgericht.

Nach Angaben des OLG in Frankfurt drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen.

 

Recht: Klinik muss verlorene Zahnprothese nicht ersetzen

Dass bei einem Klinikaufenthalt persönliche Gegenstände verloren gehen, kommt vor. Dass der Streit um den Verlust vor Gericht landet, gehört nicht zur Tagesordnung. Wenn dann die Kläger auch noch auf Granit beißen, ist das für sie umso ärgerlicher.

Eine Erbengemeinschaft hatte eine Klinik verklagt, weil die Zahnprothese des verstorbenen Vaters bei einem Krankenhausaufenthalt verloren gegangen war. Die Klägerin wollte rund 6.000 Euro Schaden ersetzt bekommen, der durch den Verlust der Prothese entstanden sei. Der Neuwert hätte rund 9.000 Euro betragen.

Der Schadensersatzforderung erteilte das Landgericht Osnabrück (Az.: 7 O 1610/18) eine Absage. Die Beeinträchtigung durch den Verlust treffe den persönlichen, nicht in Geld messbaren Bereich, argumentierte das Gericht. Die Zahnprothese diene wesentlich der Herstellung von körperlichen Fähigkeiten wie der Nahrungsaufnahme und dem unbeeinträchtigten Sprechen. Es gehe daher im Ergebnis um eine Kompensation für die fortdauernde Beeinträchtigung der Persönlichkeit. Ein solcher Anspruch sei zweckgebunden und bestehe nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese. Fiktive Kosten könnten in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. mp/Mst