E-Roller im Landkreis: Positive Bilanz und Expansionspläne in Ludwigsburg und Umgebung

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Ludwigsburg – Das E-Roller-Sharing Lub-e zieht eine positive Bilanz nach seinem ersten Jahr im Kreis Ludwigsburg und plant eine Erweiterung seiner Verfügbarkeit sowie einen Zuwachs seiner Flotte. Seit dem Start Ende April 2023 in Ludwigsburg und Kornwestheim hat sich das Betriebsgebiet um Pleidelsheim und Marbach erweitert. Die markanten gelben Flitzer haben in den ersten zehn Monaten bereits über 2.500 Fahrten ermöglicht und überzeugen dabei durch ihren geräuschlosen Elektromotor sowie die Verwendung von grünem Ökostrom, wie der Anbieter Süwag und die Stadt Ludwigsburg bekannt gibt.

Im Gegensatz zu den Leihscootern anderer Anbieter, wie TIER und Zeus, die unter anderem in Ludwigsburg, Asperg, Tamm, Möglingen und Schwieberdingen angeboten werden, zielen die Lub-es auf eine andere Zielgruppe ab und fördern mit ihren durchschnittlichen Fahrstrecken von 3,5 Kilometern auch die interkommunale Mobilität.

Um das Angebot weiter zu stärken, sollen zeitnah 15 weitere Roller hinzukommen, womit dann insgesamt 65 Lub-es im Kreis Ludwigsburg verfügbar wären. In Kooperation mit mehreren Kommunen wird angestrebt, das Betriebsgebiet auszuweiten.

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Die Nutzung der E-Roller gestaltet sich unkompliziert: Nutzerinnen und Nutzer müssen lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und einen PKW-Führerschein besitzen. Über die Süwag2go-App, die in den gängigen Appstores heruntergeladen werden kann, können die Roller lokalisiert und freigeschaltet werden. Ein Helm aus dem Helmfach muss vor Fahrtantritt aufgesetzt werden.

Falsch abgestellte Roller können direkt beim Anbieter gemeldet werden, der für eine umgehende Umplatzierung sorgt. Die Kontaktdaten sind kostenfrei unter 0800 330 461 112 oder per E-Mail an go@suewag.de erreichbar. In Ludwigsburg können falsch abgestellte Roller auch über die Mängelmelder-App oder per E-Mail an emobilitaet@ludwigsburg.de gemeldet werden. Zusätzlich wurden in der Ludwigsburger Innenstadt spezielle Motorradstellplätze eingerichtet, an denen die Lub-es ausschließlich abgestellt werden dürfen.

red