Stau hat gegenwärtig Hochsaison. Vor allem an den kommenden Wochenenden laufen die Autobahnen voll. Wichtig dabei ist die Beachtung von Verhaltensregeln.
“Rechts überholen ist auf der Autobahn dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt”, betont der ADAC. Bei stehendem Verkehr dürfe man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. “Rollt links der Verkehr, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen.” Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Zu den wichtigsten Regeln zählt die Bildung der Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr und bei Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden auf 200 bis 320 Euro erhöht.
Rückwärtsfahren oder wenden ist auf der Autobahn immer verboten, es sei denn, die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Dann muss dieser wie ein rechter Fahrstreifen zu gebrauchen.
Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann so der Verkehr am Laufen gehalten werden.
mid/wal