Ludwigsburg – Das Landratsamt Ludwigsburg will die Verwaltung einfacher und schneller für die Bürger machen: Mit dem Digitalisierungsbericht 2024 stellt François Guilmin, Leiter für Digitalisierung und IT, die aktuellen Entwicklungen vor. „Unser Ziel ist es, eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung zu schaffen,“ erklärt Guilmin.
Aktuelle Neuerungen für Bürger
Bereits 123 Dienstleistungen lassen sich jetzt online abrufen, darunter beliebte Services wie Kfz-Zulassung oder Anträge in der Ausländerbehörde. Wer die Wartezeiten beim Amt vermeiden möchte, kann neuerdings auch Termine bequem von zuhause aus buchen – möglich ist das bereits in mehreren Abteilungen wie etwa im Jobcenter und in der Waffenbehörde. In Zukunft soll dieses Angebot auf alle Bereiche des Landratsamts ausgeweitet werden.
Mehr Bequemlichkeit: Online zahlen und digitale Fahrzeugzulassung
Guilmin hebt hervor, dass das Landratsamt auch eine elektronische Bezahlplattform eingerichtet hat, um Verwaltungsgebühren direkt online zu begleichen. So ist das System etwa für die Infektionsschutzbelehrung bereits nutzbar und wird in den kommenden Monaten weiter ausgebaut. Ein weiterer Schritt: In der Kfz-Zulassungsstelle können Bürger jetzt komplett online Fahrzeuge an- und abmelden – die Nutzung der Autos ist danach direkt erlaubt.
Virtuelles Bauamt und digitale Akte für schnellere Prozesse
Für Unternehmen und Bauherren wird es im Bauwesen leichter: Das „virtuelle Bauamt“, das vor kurzem startete, ermöglicht es, Bauanträge digital einzureichen. Zusätzlich arbeitet das Landratsamt an der Digitalen Baurechtsakte, die künftig schnellere Genehmigungen für Bauprojekte verspricht.
Blick in die Zukunft: Online-Poststelle und neue Rechte für Bürger
Bis Ende 2025 soll die digitale Verwaltung noch weiter ausgebaut werden. So plant das Landratsamt eine virtuelle Poststelle, mit der Bürger und Unternehmen sicher und rechtsverbindlich mit den Behörden kommunizieren können. Zudem soll eine fortschrittliche elektronische Postversandlösung eingeführt werden, die den Datenaustausch noch einfacher macht. Und perspektivisch bringt das „Onlinezugangsgesetz 2.0“ (OZG 2.0) bis 2029 weitere Rechte für Bürger, die alle Verwaltungsleistungen digital einfordern können.
red