Landwirte protestieren erneut: Traktorkolonnen führen am Dienstag zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Kreis Ludwigsburg

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Ludwigsburg – Weitere Bauernproteste in der Region: Für den morgigen Dienstag, den 30. Januar 2024, steht im Rahmen der anhaltenden Bauernproteste eine zentrale Aktion auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart bevor. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg erwartet dadurch erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen in seinem Zuständigkeitsbereich. Mehrere Traktorkolonnen sind von Landwirten für die Anfahrt zur Kundgebung in Stuttgart angemeldet worden und werden durch die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg rollen.

Ab 09:00 Uhr werden beispielsweise mehrere hundert Traktoren aus Richtung Vaihingen an der Enz über die B10 nach Stuttgart aufbrechen. Auch die Route eines Konvois aus dem Landkreis Heilbronn führt durch den Landkreis Ludwigsburg, über Marbach am Neckar und Remseck am Neckar in Richtung Stuttgart.

Im Landkreis Böblingen sind ebenso zwei Traktorkolonnen geplant. Mehrere hundert Traktoren werden in den Bereichen Bad Teinach und Rottweil starten und über Weil der Stadt bzw. Herrenberg und Böblingen weiter nach Stuttgart ziehen.

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Die Veranstaltung in Stuttgart soll voraussichtlich um 13:00 Uhr beginnen und bis etwa 15:00 Uhr dauern, wodurch sowohl die morgendliche Anreise nach Stuttgart als auch die Abreise nach Ende der Veranstaltung im Berufsverkehr stattfinden werden.

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg wird entlang der betroffenen Strecken verkehrspolizeiliche Maßnahmen durchführen. Verkehrsbehinderungen sind jedoch unvermeidlich. Allen Verkehrsteilnehmenden wird daher geraten, am Tag der Proteste die betroffenen Strecken und Bereiche zu meiden, ausreichend Zeit einzuplanen oder nach Möglichkeit auf das Auto zu verzichten.

Um einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen zu gewährleisten und die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung in einem angemessenen Rahmen zu halten, werden alle Teilnehmenden darauf hingewiesen, die Vorgaben der Versammlungsbehörden zu befolgen und den Anweisungen der polizeilichen Einsatzkräfte Folge zu leisten. Rettungsgassen sind stets zu bilden, und Einsatzfahrzeuge von Polizei oder Rettungskräften dürfen nicht behindert werden.

redf