Sommermärchen WM 2006: Anklage gegen “EX-DFB-Funktionäre”

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Das OLG in Frankfurt am Main gab heute bekannt, dass das Sommermärchen auch in Deutschland doch vor Gericht kommt. Es bestehe bei insgesamt vier Angeklagten, darunter die ehemaligen Präsidenten des DFB, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, ein “hinreichender Tatverdacht”, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main am Montag in einer Pressemitteilung.

Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe – Kostenbeteiligung FIFA-Gala 2006 – bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Mio. € im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Eröffnungsentscheidung mit dem gestern veröffentlichten Beschluss. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main zu führen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier angeklagten ehemaligen Sportfunktionären Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor. Die Angeklagten sollen bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben, dass in den genannten Steuererklärungen die Rückzahlung eines Privatdarlehens des Fußballers F.B. i.H.v. 6.7 Mio. € im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei. Es sei zu Unrecht angegeben worden, dass es sich bei der Zahlung von 6,7 Mio. € des Organisationskomitees WM 2006 an die FIFA um eine Beteiligung des DFB an den Kosten einer FIFA-Gala 2006 gehandelt habe.

Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen noch abgelehnt. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Taten, so die Begründung vom Landgericht.

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Nach Angaben des OLG in Frankfurt drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen.