Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen: Das sollten Ersthelfer wissen

Verkehrsunfälle ereignen sich täglich. Wer in die Situation kommt, einen Unfall direkt mitzuerleben, ist verpflichtet zu helfen. Jede Sekunde kann entscheidend sein. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, rät regelmäßig das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein, und erläutert die wichtigsten Schritte für Ersthelfer und Ersthelferinnen.

Wichtig: Wer versucht Verletzten zu helfen, macht alles richtig. Wer hilft, muss auch bei Fehlern keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

1. Ruhe bewahren und Überblick verschaffen

Bestmöglich helfen kann nur, wer sich nach einem Unfall zunächst einen Überblick über die Situation verschafft. Wichtig dabei: Das eigene Fahrzeug muss sicher – mit eingeschalteter Warnblinkanlage und auf dem Seitenstreifen oder, falls dieser nicht vorhanden ist, möglichst weit rechts am Straßenrand – abgestellt werden. Der Eigenschutz hat höchste Priorität, somit ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Muss die Straße betreten werden, ist höchste Vorsicht gefragt: Der Verkehr sollte im Blick behalten werden. Es gilt, ruhig zu bleiben und im ersten Schritt in Erfahrung zu bringen, wie viele Verletzte und mögliche Helfende es gibt.

2. Unfallstelle absichern

Noch bevor der Notruf abgesetzt wird oder man sich um Verletzte kümmert, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Indem das Warndreieck gut sichtbar aufgestellt wird, können weitere Unfälle verhindert werden. Die Entfernung zur Unfallstelle sollte in Ortschaften 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 bis 400 Meter betragen.

3. Notruf absetzen

Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist, gilt es, entweder mit dem Smartphone die 112 zu wählen oder eine Notrufsäule auf der Autobahn zu nutzen, um den Unfall zu melden und Hilfe anzufordern. Viele moderne Autos besitzen das automatische Notrufsystem “E-Call” – auch darüber kann der Notruf abgesetzt werden. Am Telefon sollte in jedem Fall übermittelt werden, wo der Unfall passiert, was geschehen ist und wie viele Involvierte mit welchen Verletzungen es gibt. Zudem sollte durchgegeben werden, wer anruft, nebst einer Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.

4. Unterstützung holen

Wer zu diesem Zeitpunkt noch allein an der Unfallstelle ist, sollte sich nun, je nach Notwendigkeit, durch Winken und Gesten bemerkbar machen, um andere Verkehrsteilnehmende zum Helfen aufzufordern.

5. Verletzten helfen

Im nächsten Schritt gilt es, die Verletzten zu betreuen, bis die Rettungskräfte eintreffen. Je nach Verletzungen der Unfallopfer sollten beispielsweise blutende Wunden versorgt und Verletzte bei Bewusstsein beruhigt werden. Bei bewusstlosen Personen muss die Atmung überprüft werden. Wer atmet, sollte in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Ist keine Atmung festzustellen oder ist sie unregelmäßig, sollten Herzdruckmassage und Beatmung erfolgen. Dazu sollte der Betroffene mit nach hinten geneigtem Kopf auf dem Rücken liegen. Die Herzdruckmassage erfolgt mit dem Handballen – bestenfalls in einer Frequenz von 100-mal pro Minute und mit einer Drucktiefe von etwa fünf Zentimetern. Der richtige Druckpunkt ist in der Mitte des Brustkorbs auf dem Brustbein. Idealerweise wird die Herzdruckmassage mit der Beatmung abgewechselt: nach 30-mal Drücken, folgt zweimaliges Beatmen. Dann wird der Vorgang wiederholt.

mid/jub

Baden-Württemberg verabschiedet neues Rettungsdienstgesetz

Stuttgart, 17. Juli 2024 – Im Landtag von Baden-Württemberg wurde vergangene Woche ein wegweisendes Rettungsdienstgesetz verabschiedet, das für mehr Rechtssicherheit sorgen und die Chancen der Digitalisierung nutzen soll. Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes für die Patientenversorgung im Land: „Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Mittelpunkt. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige und noch schnellere, am Wohle des Patienten orientierte Notfallhilfe.“

Verkürzte Planungsfristen und moderne Planungsinstrumente

Eine der zentralen Neuerungen ist die Anpassung der Planungsfrist: Künftig soll das erste Rettungsmittel innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen, und zwar in 95 Prozent der wirklichen Notfälle. „Das ist freilich ambitioniert – doch wir verbessern damit die Versorgung“, sagte Strobl. Diese klare Frist ersetzt die bisherige ungenaue Zeitspanne von zehn bis 15 Minuten und schafft so mehr Planungssicherheit.

Differenzierte Notfallversorgung und prähospitale Zeiten

„Nicht jeder Notfall ist gleich“, erklärte Strobl weiter. Während bei schweren Notfällen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen schnelle Maßnahmen erforderlich sind, könne bei weniger dringenden Fällen wie einem gebrochenen Schlüsselbein der Gang ins Krankenhaus ausreichend sein. Auch die sogenannte Prähospitalzeit – die Zeit bis zur Ankunft im richtigen Krankenhaus – wird künftig stärker berücksichtigt. Hochqualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten erweiterte Befugnisse, um bestimmte Medikamente eigenständig zu verabreichen.

Einführung des telenotärztlichen Systems

Ein weiterer innovativer Ansatz ist das telenotärztliche System, das ab dem nächsten Jahr in Pilotstandorten in Ludwigsburg und Freiburg eingeführt wird. „Wir wollen, dass die Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe bekommen“, betonte Strobl. Notärztinnen und Notärzte können dann aus der Ferne die Behandlung steuern und medizinische Maßnahmen delegieren. „Das ist gut für die Patientinnen und Patienten und hilft solange, bis die Notärztinnen und Notärzte am Einsatzort eintreffen“, so Strobl.

Bewährte Förderpraxis und finanzielle Unterstützung

Die bisherige Förderpraxis bleibt bestehen. Innenminister Strobl versicherte, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes weiterhin auf zwei Grundsäulen beruht: der Förderung von Investitionsmaßnahmen durch das Land und der Finanzierung der Benutzungsentgelte durch die Krankenkassen. Diese Förderung umfasst Baumaßnahmen für Rettungswachen sowie die Beschaffung von Rettungsmitteln im Bereich der Berg- und Wasserrettungsdienste.

red

Drastischer Anstieg von Fehlanrufen auf die 112 belastet Rettungsdienste

Stuttgart – Die Anzahl der Fehlanrufe über die 112 ist in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, teilt die DRF Luftrettung mit. Dadurch würden Notfallfahrzeuge oder Rettungshubschrauber blockiert und stünden für dringende medizinische Notfälle nicht zur Verfügung.

Patienten müssen durch gezielte Information zu den Wahlmöglichkeiten zwischen den Rufnummern 116117 (Patientenservice, der bei Bedarf den ärztlichen Bereitschaftsdienst einbindet) und 112 (Rettungsdienst für akute und lebensbedrohliche Notfälle) befähigt werden, die für sie passende Rufnummer zu wählen. Einsatzkräfte können auf diese Weise präziser eingesetzt werden.

Der Europäische Tag des Notrufs 112 soll das Bewusstsein für die EU-weit verfügbare Notfall-Rufnummer 112 erhöhen und ist gleichzeitig der Anerkennung der Arbeit aller, die zu den Rettungsdiensten beitragen, gewidmet. Der Europäischen Tag des Notrufs 112 findet jedes Jahr am 11. Februar statt, da die Notrufnummer im Datum enthalten ist (11.2.). Er wurde im Jahr 2009 vom Europäischen Parlament, vom Rat der Europäischen Union und von der EU-Kommission eingeführt, um die europaweite Gültigkeit des Euronotrufs 112 in der europäischen Bevölkerung zu verankern und die Vorteile der europaweiten Notrufnummer bekannter zu machen.

Die DRF Luftrettung mit Sitz in Filderstadt ist eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas. Von 32 Stationen an 30 Standorten in Deutschland aus starten die Hubschrauber und Ambulanzflugzeuge der gemeinnützigen Organisation zu ihren Einsätzen. Hierzu gehören Einsätze in der Notfallrettung, Verlegungsflüge von kritisch kranken oder verletzten Personen zwischen Kliniken und Rückholungen aus dem Ausland.

mp/wal