Asylanträge in der EU überschreiten wohl Millionenmarke in 2023 – Deutschland mit deutlichem Anstieg

Brüssel – Voraussichtlich mehr als eine Million Asylanträge werden in diesem Jahr in den EU+ Ländern gestellt, was den höchsten Stand seit 2016 darstellt, als 1,23 Millionen Anträge gezählt wurden. Diese Informationen gehen aus bisher unveröffentlichten Daten der EU-Asylagentur (EUAA) hervor, die in einem aktuellen, vertraulichen Bericht der EU-Kommission aufgeführt sind und von der “Welt” berichtet wurden.

Seit Jahresbeginn bis Anfang Oktober (Stichtag: 3. Oktober) wurden insgesamt 801.459 Asylanträge in der EU+ gestellt. Dies stellt den höchsten Wert im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen seit 2016 dar. Die Länder mit dem stärksten Anstieg der Antragszahlen sind Lettland (plus 168 Prozent) und Estland (plus 119 Prozent), hauptsächlich aufgrund der starken Zunahme der illegalen Migration aus Weißrussland infolge des Ukraine-Kriegs. Deutschland belegt den dritten Platz mit einem Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

In Frankreich war der prozentuale Anstieg mit 37 Prozent deutlich geringer als in Deutschland. In Italien stiegen die Zahlen um 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die größten Rückgänge bei den Asylanträgen seit Jahresbeginn verzeichneten Dänemark (minus 56 Prozent), Malta (minus 54 Prozent), Zypern (minus 52 Prozent) und Österreich (minus 41 Prozent).

Ungarn verzeichnete in diesem Jahr die geringste Anzahl von Asylanträgen, insgesamt nur 26 seit Januar. In Deutschland wurden fast ein Drittel der Asylanträge von syrischen Staatsbürgern gestellt (27 Prozent), gefolgt von Migranten aus Afghanistan (17 Prozent) und der Türkei (16 Prozent).

red

EU-Staaten erzielen Kompromiss in Asylreform-Streit

Brüssel – Die EU-Mitgliedsstaaten haben einen Kompromiss in Bezug auf die umstrittene europäische Asylreform erzielt. Die Einigung betraf die sogenannte Krisenverordnung im Bereich Migration und Asyl, die von der spanischen Ratspräsidentschaft bekannt gegeben wurde. Diese Verordnung zielt darauf ab, Krisensituationen und Fälle von “höherer Gewalt” im Zusammenhang mit Migration zu regeln.

Obwohl die genauen Details des Kompromisses nicht sofort bekannt gegeben wurden, handelte es sich um den letzten fehlenden Punkt in der geplanten Asylreform. Die Verhandlungen hatten zuletzt ins Stocken geraten, da es Widerstand gegen die Pläne, insbesondere aus Italien, gab.

Die Reform zielt darauf ab, die irreguläre Migration einzuschränken. Die Krisenverordnung ermöglicht es beispielsweise, Menschen in Zeiten erhöhter Migration für einen längeren Zeitraum in strenger Abschottung festzuhalten. Zudem wäre eine verpflichtende Rücknahme von Asylbewerbern durch Mitgliedsstaaten in solchen Situationen nicht mehr zwingend vorgesehen.

red

Russland-Sanktionen werden bis Januar 2023 verlängert

Die EU verlängert die geltenden Russland-Sanktionen um weitere sechs Monate bis vorerst Ende Januar 2023. Das beschloss der Rat der Europäischen Union an Dienstag. Dazu gehören auch Sanktionen, die schon 2014 eingeführt wurden, als Russland die Krim an sich riss. Im Februar diesen Jahres kamen allerdings weit härtere Maßnahmen hinzu, nachdem Russland den Krieg gegen die Ukraine begonnen hatte.

Darunter sind Beschränkungen für Finanzen, Energie, Technologie, Industrie, Verkehr und Luxusgüter. Öl und Gas kauft die EU allerdings weiterhin in Russland ein.

red

Testpflicht für Deutschland-Rückkehrer: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt beachten

Sie planen einen Urlaub im europäischen Ausland? Oder möchten mal schnell für eine Geschäftsreise ins Nachbarland? Seit dem 01. August müssen alle Reisende ab zwölf Jahren, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, einen negativen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die Regeln und Kosten für Corona-Tests sowie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Welche Corona-Tests werden in Europa durchgeführt?

Es gibt verschiedene Arten von COVID-19-Tests. Üblicherweise werden im europäischen Ausland die folgenden Tests angeboten:

  • PCR-Tests: Mit einem Abstrichaus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum wird festgestellt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Virus ist. Das Verfahren gilt als sicherste Methode, um eine Infektion nachzuweisen. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Die Ergebnisse liegen häufig erst nach 24 Stunden vor.
  • Antigen-Tests (Schnelltests): Ein Abstrich im Nasen- oder Rachenraum ermöglicht es, die vom Virus produzierten Proteine (die Antigene) zu identifizieren.
    Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Ergebnisse sind üblicherweise in weniger als 30 Minuten bekannt. Antigen-Tests sind weniger genau als PCR-Tests.
  • Selbsttests: Die Tests können selbst durchgeführt werden, etwa mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel.
    Die Ergebnisse liegen in etwa zwanzig Minuten vor. Genau wie Antigen-Tests weisen Selbsttests eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests auf.
  • Serologische Tests: Durch eine Blutentnahme wird festgestellt, ob eine Person bereits mit dem Coronavirus infiziert war oder Antikörper entwickelt hat. Serologische Tests zeigen nicht, ob aktuell eine Infektion vorliegt.

 

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten. Quelle: Bundesregierung.de

Kann ein im Ausland durchgeführter PCR-Test in Deutschland erstattet werden?

Wenn Sie im europäischen Ausland einen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) machen lassen, werden die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse nur dann erstattet, wenn die Kosten auch in Ihrem Reiseland für die dort Versicherten übernommen werden.

Handelt es sich nicht um eine sogenannte „Leistung bei Krankheit“ der Krankenkassen in dem jeweiligen EU-Land, haben Sie auch hierzulande keinen Anspruch auf Erstattung.

Denken Sie daran, im Zweifel immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuzeigen.

In vielen Arztpraxen und Krankenhäusern im EU-Ausland wird die EHIC allerdings nicht anerkannt, sodass Sie in Vorleistung treten zu müssen.

Die Rechnung für den Test können Sie im Anschluss an Ihre Reise bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern der Corona-Test wie oben geschildert erstattungsfähig ist.

Sofern Sie daneben auch noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung haben, können Sie sich bereits im Vorfeld informieren, ob diese die Kosten für Corona-Tests eventuell übernimmt.

Wie viel kosten Corona-Tests in den jeweiligen Mitgliedstaaten?

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um Corona-Tests in 27 europäischen Ländern. Nur in drei Ländern sind Corona-Tests für Touristen aktuell noch kostenlos (Dänemark, Niederlande und Österreich). In allen anderen Ländern müssen Sie zahlen.

Hier gibt es Informationen über alle Länder

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum gibt einen Überblick

red

Der Brexit steht: Doch was ändert sich wirklich?

Am 31. Januar 2020 ist es soweit. Dreieinhalb Jahre nachdem Großbritannien sich für einen Austritt aus der EU entschieden hat, verlassen die Briten nun in der Nacht auf Samstag um Mitternacht die EU. Das Land ist dabei gespalten wie eh und je, und so wird wohl nur die Hälfte der Briten den Abend wirklich als ihren neuen Unabhängigkeitstag zelebrieren.

Aber was ändert sich wirklich, wenn der Austritt vollzogen ist? Die kurze Antwort: Erst einmal nicht viel. Denn bis Ende Dezember 2020 gilt die mit Brüssel im Austrittsabkommen vereinbarte Übergangsphase. In dieser Zeit soll ein neues Handelsabkommen mit der EU vereinbart werden.

Und bis das steht, bleibt zwischen Brüssel und London zunächst alles beim Alten. Wie diese Verhandlungen am Ende ausgehen, welches Verhältnis Großbritannien und die EU ab 2021 haben werden, das alles ist noch offen und wird sich wohl erst ab dem Frühsommer abzeichnen.

Die Veränderungen mit dem Austrittstag sind vor allem symbolisch: Großbritannien hat seinen Platz am Tisch verloren, Premierminister Boris Johnson wird nur noch zu besonderen Brexit-Debatten nach Brüssel reisen. Das EU-Recht gilt weiterhin, aber die Briten können bereits Abkommen mit Drittländern verhandeln, die aber vor dem Ende der Übergangsphase noch nicht in Kraft treten dürfen.

Ralf Loweg

 

Gerichtsurteil: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Die deutsche Pkw-Maut wird zur unendlichen Geschichte. Mit Pauken und Trompeten wollte die CSU einst ihr Prestige-Projekt durchbringen. Doch es kam wie es kommen musste: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigte dem Vorhaben jetzt die Rote Karte.

Die Richter gaben einer Klage von Österreich keineswegs unerwartet statt. Der Grund: Die geplante Abgabe sei diskriminierend, so die Richter. Die Pkw-Maut hätte ab Oktober 2020 für Deutsche auf Autobahnen und Landstraßen, für Ausländer nur auf Autobahnen gelten sollen. Österreich störte sich daran, dass deutsche Staatsbürger über die Kfz-Steuer entsprechend hätten entlastet werden sollen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof das Aus für das deutsche Maut-Vorhaben verkündet hat, fordert der ADAC nun den vollständigen Verzicht auf die Infrastrukturabgabe. ADAC Vizepräsident für Verkehr, Gerhard Hillebrand: “Für den ADAC war von Beginn an von besonderer Bedeutung, dass kein deutscher Autofahrer durch eine Maut zusätzlich finanziell belastet werden darf. Dieses Versprechen hatte die Bundesregierung gegeben und darauf zählen wir jetzt auch.” Die Koalition hatte seinerzeit eine finanzielle Mehrbelastung der heimischen Autofahrer ausdrücklich ausgeschlossen, erinnert der ADAC. Dieses Versprechen müsse angesichts der bereits hohen Belastungen für Autofahrer eingehalten werden.

Ähnlich wird das Urteil auch an vielen anderen Stelle kommentiert. “Das EuGH-Urteil muss das endgültige Aus für die Pkw-Maut in Deutschland sein. Die CSU ist gefordert, ihre Mautpläne nach 20 Jahren Kampfeszug zu begraben, anstatt noch weitere Gelder zu verbrennen”, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Clubs Europa (ACE). Allein 40 Millionen Euro seien bereits in die Vorbereitung zur Maut-Einführung geflossen. Die Entscheidung des EuGH zeige: Diese Ausgaben wären besser in Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität geflossen, so Stefan Heimlich.

“Das EuGH-Urteil kommt überraschend. Der VDA zählt jetzt darauf, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einhält und es nach diesem Urteil zu keiner Mehrbelastung für die Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw kommt”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA).

“Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Verkehrs- und Umweltpolitik der Großen Koalition. Die von der CSU vorangetriebene Pkw-Maut war von Anfang an ausländerfeindlich, unsozial und ökologisch fragwürdig”, kommentiert Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclub (VCD) die Entscheidung.

Zahlreiche Verbände und Wissenschaftler hätten die Bundesregierung gewarnt, dieses Projekt durchzuziehen, so Gerd Lottsiepen weiter. “Für die Blamage des Verkehrsministeriums müssen die Steuerzahler aufkommen. Es fallen die bis heute angelaufenen Planungskosten und wahrscheinlich auch Entschädigungen von bisher involvierten Firmen an.”

Vor allem auf Druck der CSU war die Maut 2015 beschlossen worden. Schon damals gab es europarechtliche Bedenken. Zunächst hatte auch die EU-Kommission protestiert, sie gab ihren Widerstand nach Änderungen an den Plänen auf. Österreich zog vor Gericht und hat nun Recht bekommen. Dass die Pläne in Deutschland nun noch weiter verfolgt werden, gilt nach Ansicht von Experten als unwahrscheinlich.

In Anspielung auf die berühmten Lach- und Sachgeschichten aus dem Kinder-Fernsehen bleibt festzuhalten: Die “Sendung mit der Maut” ist endgültig zur Lachnummer verkommen.

Telefonate ins EU-Ausland werden billiger

Nach Telefonaten ins Ausland kann schon mal die Telefonrechnung explodieren. Doch vor dieses Szenario hat die EU einen neuen Riegel geschoben. Allerdings muss man einige Dinge beachten.

Allgemein gilt: Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten ab 15. Mai netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden. “Die mobile Kommunikation wird durch die neuen Regelungen innerhalb der EU vereinfacht und preiswerter”, lobt die Verbraucherzentrale NRW. Die Regelung zu den neuen Preisobergrenzen für Telefonate vom Inland ins EU-Ausland gilt jedoch zunächst nur für eine Dauer von etwa fünf Jahren.

Und: Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, in denen die Preisobergrenze nicht berücksichtigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen.

Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben den EU-Ländern auch Auslandsgespräche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden. Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Kunden sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für sie trotz Wegfall der Preisobergrenzen günstiger ist, raten die Verbraucherschützer.

Die Preisobergrenzen gelten ab dem 15. Mai. Bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli in Kraft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen. Kunden sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welcher Tarif für sie der günstigste ist, um nicht durch die automatische Umstellung in eine Kostenfalle zu geraten, erklärt die Verbraucherzentrale.

Telefonieren und Simsen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, können weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Die Preisdeckelung gilt nämlich nicht bei Verbindungen in Länder wie Thailand, die Schweiz oder die Türkei. Auch bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während eines Flugzeug-Trips innerhalb der EU können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. Hierfür gilt bisher noch keine Preis-Deckelung. cid/wal

Frankreich macht Druck bei Digitalsteuer


cid Groß-Gerau – Internet-Riesen wie Google verdienen in Europa Milliarden, zahlen aber nur wenig Steuern. Viele Länder wollen das ändern – scheitern aber auch am Widerstand Deutschlands. Nun macht Frankreich Druck.

“Wir müssen die Sachen voranbringen, wir müssen die Positionen aufbrechen, das machen wir heute”, sagt Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire. Denn es gehe um nichts weniger als die Frage nach der Steuergerechtigkeit: “Wie besteuern wir die digitalen Riesen, die ihre und unsere Daten, die Daten aller Landsleute verwenden – und die 14 Steuerpunkte weniger zahlen als mittelständische Unternehmen, Autozulieferer, Großbäcker oder Firmen für öffentliche Arbeiten.”

Diese 14 Steuerpunkte sind die Zahl, die die EU-Kommission bereits vor längerer Zeit errechnet hat. Das Ziel war, mit einer abgestimmten Digitalsteuer eine europäische Antwort auf die gravierende Ungleichheit zu geben – etwa mit einem gemeinsamen Steuersatz von drei Prozent auf die in der EU erwirtschafteten Umsätze.

23 der 27 EU-Staaten haben sich im Prinzip auf diese Position einigen können. Doch wirklich weitergekommen sind die Verhandlungen nicht, weil Irland, Schweden, Dänemark und Finnland weiterhin dagegen sind – und die EU muss in diesen Fragen einstimmig einscheiden. Auch Deutschland habe mehrfach auf die Bremse gedrückt, berichtet tagesschau.de.

Im April 2019 soll das Gesetz in Frankreich in die Nationalversammlung gehen. Wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, wird Frankreich rückwirkend für 2019 drei Prozent Steuern erheben, auf alle Umsätze, die mit Internet-Werbung und Datenhandel in Frankreich erzielt werden. Besteuert werden sollen nur die großen Konzerne mit einem Mindestumsatz von 750 Millionen Euro weltweit und mindestens 25 Millionen Euro in Frankreich. cid/rlo

Der Kampf gegen den Plastikmüll

Der Kampf gegen den Verpackungsmüll hat gerade erst begonnen – und es wird kein leichter sein. Ob die neuen EU-Richtlinien die Plastik-Berge wie von Zauberhand verschwinden lassen, steht allerdings in den Sternen. Es ist ein kleiner Schritt, mehr nicht. Die Experten von TÜV SÜD fassen zusammen, worauf Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln achten sollten.

Beim Plastikverpackungsabfall liegt Deutschland laut Institut der Deutschen Wirtschaft je Einwohner bei 37 Kilogramm und damit 6,0 Kilogramm über dem EU-Durchschnitt. Europaparlament und EU-Staaten haben sich nun auf ein Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik geeinigt, das in etwa zwei Jahren in Kraft treten wird. Darunter befinden sich auch bestimmte Wegwerfverpackungen für Lebensmittel, die nur für den kurzzeitigen Einmalverbrauch bestimmt sind. In Deutschland gibt der Handel bereits seit Juli 2016 Plastiktragetaschen im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht mehr gratis ab. Viele Verbraucher sind daher weitestgehend auf selbst mitgebrachte Mehrwegtragetaschen umgestiegen.

“Ob auf eine Verpackung verzichtet werden kann, hängt stark von der Art des Lebensmittels ab”, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. “Schüttgut, Obst und Gemüse sowie pflanzliche Öle können gut unverpackt gekauft werden. Bei Fleisch-, Wurst-, Käsewaren sowie Milchprodukten ist das schwieriger.”

Verpackungen halten Lebensmittel frisch, schützen das Aroma und sichern einen hygienischen Transport. Sie verhindern nicht nur den vorzeitigen Verderb, sondern sind auch Informations-, Deklarations- und Werbefläche. Beispiele dafür sind die Pflichtangaben sowie die Hygieneanforderungen.

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt bestimmte Informationen für Lebensmittel vor: So müssen zum Beispiel Nährwertkennzeichnung, Allergene, Zutatenverzeichnis bei verarbeiteten Lebensmitteln, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum dem Verbraucher vor dem Kauf als Information zugänglich sein.

“Nicht geprüft werden können die von Verbrauchern selbst mitgebrachten Mehrwegverpackungen wie Gläser, Beutel, Becher, Schüsseln oder Kartonagen. Ganz wichtig ist, dass damit hygienisch alles in Ordnung ist und die Verschlüsse der Verpackungen einwandfrei funktionieren”, sagen die Experten vom TÜV Süd. Denn der beste Unverpackt-Einkauf hilft nicht, wenn das Lebensmittel wegen Verschmutzung, Fehlaromen, Vermischung oder mechanischer Beanspruchung letztlich nicht verwendet wird.

Neue Medikamente gegen seltene Krankheiten

Immer mehr Krankheiten erfordern immer neue Medikamente. Aus diesem Grund forschen Wissenschaftler rund um die Uhr. 2018 war ein besonders produktives Jahr, zumindest wenn man der Bilanz der Industrie glauben kann. So haben die forschenden Pharma-Unternehmen immerhin 36 neue Medikamente auf den Markt gebracht, darunter zwölf gegen Krebs- und zehn gegen Stoffwechselerkrankungen.

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat die neuen Medikamente gegen seltene Krankheiten als den bisherigen Therapiemöglichkeiten überlegen eingestuft. Als selten wertet die EU Krankheiten, an denen höchstens fünf von 10.000 EU-Bürgern leiden; das entspricht derzeit maximal 256.000 EU-Bürgern. An der Stoffwechselstörung Alpha-Mannosidose, die zu kognitiven und Immundefiziten führt, leiden in der EU rund 5.000 Menschen. Am Sly-Syndrom mit seinen Knochendeformationen und Sehstörungen sind sogar weltweit weniger als 100 Menschen erkrankt; es ist damit eine der seltensten bekannten Krankheiten überhaupt.

“Für viele Patienten bedeuten die neuen Medikamente bessere Behandlungsmöglichkeiten; für einige sogar die erste gezielte Therapie überhaupt”, sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). mp/rlo

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