USB-C wird Standard: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vereinheitlichung von Ladekabeln

Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mit einer Novelle des Funkanlagengesetzes eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, mit der die Industrie verpflichtet wird, einheitliche Ladekabel anzubieten. Alle Fraktionen stimmten für das Gesetz, die Linken-Gruppe enthielt sich. Die BSW-Gruppe war nicht anwesend.

Ab Ende diesen Jahres soll USB-C als Standard für neue Handys, Tablets, Kopfhörer, tragbare Spielekonsolen und weitere ähnliche Geräte gelten. Ab 2026 soll der Standard auch für Laptops gelten. Darüber hinaus sollen Nutzer Neugeräte künftig auch ohne Netzteil erwerben können. Durch die EU-Richtlinie sollen in der EU 11.000 Tonnen Elektroschrott vermieden werden und Verbraucher 250 Millionen Euro jährlich einsparen.

“Wir hatten zu Beginn einmal 33 verschiedene Ladekabel und das Ganze wurde auch im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft dann entsprechend auf drei reduziert – und jetzt der Sprung auf ein einheitliches”, sagte Jan Metzler (CDU). Ohne Apple beim Namen zu nennen, kritisierte Tabea Rößner (Grüne) den Technologiekonzern. “Lange hatte sich insbesondere ein Hersteller gegen eine gesetzliche Regelung gewehrt, aber die freiwillige Selbstverpflichtung der großen Hersteller von 2009 zeigte eben nicht die erwünschte Wirkung”, sagte sie.

Ralph Lenkert (Linke) sprach von “Abzocke” durch die Technologieunternehmen. “Bitter, wie viel wir seit Jahren unnötig bezahlen mussten und wie viele Ressourcen verschwendet wurden. Damit soll jetzt Schluss sein”, so Lenkert. Er kritisierte zugleich, dass auch künftig Ladeleistung und Software der Kabel variabel sein dürfen. “Da brauche ich keine Fantasie, um zu wissen, dass die Hersteller ihre kunstvollen Variationen vom Stecker auf die Ladeleistung und Software verlagern werden.”

Nicole Bauer (FDP) befürwortete das Gesetz, warnte zugleich jedoch auch vor neuer Bürokratie und mögliche Hindernisse für neue Innovationen durch Richtlinien wie diese. “Deshalb erwartet die FDP-Bundestagsfraktion, dass die EU ein Monitoring der technischen Entwicklungen macht – kontinuierlich, wohlgemerkt – und falls notwendig, schnelle Anpassungen auf den Weg bringt, damit Innovation und technischer Fortschritt nicht gehindert wird”, sagte sie.

red

Weniger Müll, mehr Recycling: EU einigt sich auf schärfere Verpackungsregeln

Brüssel – Bei den Verhandlungen über strengere Verpackungsregeln in der Europäischen Union haben Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt. Die geplanten Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass deutlich mehr Verpackungen wiederverwertbar sein müssen.

Die Vereinbarung setzt auch konkrete Ziele für die Verringerung von Verpackungen: Diese sehen eine Reduzierung von fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 vor. Zudem sollen die EU-Länder verpflichtet werden, insbesondere die Menge an Kunststoffverpackungsabfällen zu reduzieren. Bestimmte Einweg-Plastikverpackungen wie zum Beispiel für frisches Obst und Gemüse oder Miniaturverpackungen für Hygieneartikel sollen ab 2030 verboten werden.

Auch ein Verbot von sehr leichten Plastiktragetaschen ist geplant. Ausnahmen soll es dabei geben, wenn sie aus hygienischen Gründen erforderlich sind oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet werden, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.

Das Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann. Ob die Mitgliedsstaaten den Plänen in der Form zustimmen werden, ist noch unklar.

red

EU will Führerscheine ab 70 begrenzen: Alkoholverbot, Gesundheitschecks und digitale IDs im Gespräch

Das Europäische Parlament diskutiert über die Aktualisierung der EU-Führerscheinlinie. Im Gespräch sind weitreichende Änderungen sowohl für Fahranfänger und -anfängerinnen als auch für Inhabende eines Führerscheins.

Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bewertet die gravierendsten Vorschläge. Die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie soll der Vereinheitlichung dienen. So soll auch ein europaweit gültiger digitaler Führerschein eingeführt werden, der zum Beispiel die grenzübergreifende Nutzung von neuen Mobilitätsformen wie Carsharing erleichtert.

Die EU-Kommission schlägt vor, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Personen über 70 Jahre auf maximal fünf Jahre zu begrenzen, um Fahrtauglichkeitsprüfungen und Auffrischungskurse zu erleichtern. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments haben sich gegen eine Verkürzung der Gültigkeit ab einem bestimmten Alter ausgesprochen.

Dennoch soll es nach dem Willen des Verkehrsausschusses verpflichtende Gesundheitschecks bei der Beantragung oder Erneuerung eines Führerscheins geben. Geht es nach dem Rat der Europäischen Union soll den Mitgliedsstaaten die Wahl gelassen werden, entweder Gesundheitsüberprüfungen oder Selbsteinschätzungen einzuführen.

Ältere Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu Fitnesschecks zu verpflichten, hält der ACE für eine inakzeptable Diskriminierung. Stattdessen sollten ältere Menschen die Möglichkeit haben, flächendeckend an freiwilligen Rückmeldefahrten teilzunehmen, um so ein direktes Feedback zur eigenen Fahrsicherheit zu erhalten.

Zukünftig könnten europaweit strengere Bedingungen für Fahranfänger und -anfängerinnen während der ersten zwei Jahre gelten: Dazu zählt eine mindestens zweijährige Probezeit und ein absolutes Alkoholverbot, wie es in Deutschland bereits Praxis ist. Darüber hinaus sieht der Richtlinienentwurf vor, dass mit dem Erwerb jeder weiteren Fahrerlaubnisklasse eine neue Probezeit beginnen soll, wobei die Mitgliedsstaaten die Regeln zur Dauer und zu Sanktionen selbst festlegen können.

Des Weiteren sollen die Bedingungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit vereinheitlicht werden. Auch das wird schon seit vielen Jahren in Deutschland praktiziert, jedoch dürfen 17-jährige Fahranfänger und Fahranfängerinnen aktuell nicht in anderen Ländern (mit Ausnahme von Österreich) fahren.

Fahranfängerinnen und -anfänger haben ein besonders hohes Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken. Der ACE begrüßt, dass in Deutschland bewährte Regelungen europaweit eingeführt werden sollen. Besonders die BF 17-Anerkennung im Ausland schafft neue Reisemöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere in grenznahen Regionen.

Die Möglichkeit zum begleiteten Fahren ab 16 Jahren ist jedoch nicht – wie vom ACE gefordert – in der Richtlinie enthalten. Dabei wäre zu erwarten, dass dies das Unfallrisiko in dieser Altersgruppe noch weiter senken würden. Denn wer bereits mit 16 Jahren beginnt unter Aufsicht zu fahren, verdoppelt den Lernzeitraum bis zum 18. Geburtstag und sammelt deutlich mehr Fahrpraxis.

Laut den Plänen der Europäischen Kommission könnte die Gewichtsklasse des Führerscheins Klasse B europaweit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Allerdings erst nach Ende der Probezeit und nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Der Verkehrsausschuss schlägt außerdem eine Ausnahme für konventionelle Wohnmobile bis 4,25 Tonnen vor. Derzeit umfasst die Fahrerlaubnisklasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.

mid/jub

 

Ungarns Präsident Orban blockiert EU-Finanzhilfen für die Ukraine

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat beim EU-Gipfel in Brüssel eine Einigung auf neue Finanzhilfen für die Ukraine verhindert. “Veto gegen zusätzliche Gelder für die Ukraine”, fasste er die bis tief in die Nacht laufenden Verhandlungen zusammen. Unter den restlichen 26 Staats- und Regierungschefs der EU herrschte dagegen Einigkeit darüber.

Im Januar soll nun laut dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte erneut über die Hilfsgelder diskutiert werden. Er sei “zuversichtlich, dass wir Anfang nächsten Jahres eine Einigung erzielen können”, sagte er. EU-Ratspräsident Charles Michel äußerte sich ähnlich.

Bei den Verhandlungen ging es um weitere 50 Milliarden Euro als Unterstützung für die Ukraine in den kommenden Jahren. 17 Milliarden Euro davon sollten als Zuschüsse fließen, 33 Milliarden Euro als Kredite. Zuvor hatte es Orban überraschend ermöglicht, den Start von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu beschließen, indem er der entscheidenden Abstimmung fernblieb.

red

OB Knecht vertritt Ludwigsburg in Brüssel: Einsatz für Kommunen auf EU-Ebene

Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht begab sich vergangene Woche nach Brüssel, um die Interessen seiner Stadt sowie des Städtetags Baden-Württemberg bei verschiedenen EU-Akteuren zu vertreten. In Gesprächen mit Europaabgeordneten wie Professor Dr. René Repasi und Daniel Caspary setzte er sich zudem mit Johannes Noack, Mitglied des Kabinetts von EU-Kommissar Johannes Hahn für Haushalt und Verwaltung, auseinander. Auch mit Florian Hassler, Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa im Staatsministerium Baden-Württemberg, wurden wichtige Themen erörtert.

Der Besuch beinhaltete eine Podiumsdiskussion zum Thema “Die Rolle der Kohäsionspolitik in der grünen und digitalen Transformation – bereit für die Zukunft?”. Neben Peter Berkowitz, Direktor der EU-Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung, Matthias Ecke, SPD-Mitglied des Europäischen Parlaments, Katja Fischer, Bürgermeisterin der Stadt Trochtelfingen, und Professor Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, nahm auch OB Knecht teil.

Die Kohäsionspolitik verfolgt das Ziel, Standortnachteile abzubauen und strukturschwachen Regionen beim Wachstum zu unterstützen, indem sie Projekte fördert und finanziell unterstützt. Knecht betonte die Notwendigkeit, die Interessen und Herausforderungen der baden-württembergischen Kommunen auf Landes- und Europaebene zu vertreten. Besonders hervorgehoben wurde die Wichtigkeit, dass Regelungen aus Brüssel und Straßburg genau auf die kommunale Lebenspraxis zugeschnitten sind, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz, Stadtplanung und beschleunigte Verfahren in der Vergabe.

red

SPD verteidigt EU-Visaerleichterungen für Türkei

Die SPD verteidigt die von der EU geplanten Visa-Erleichterungen für Menschen aus der Türkei. “Der gestern vorgelegte Bericht zum Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der türkisch-europäischen Beziehungen”, sagte der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe Macit Karaahmetoglu am Freitag. Insbesondere mögliche Visa-Erleichterungen für Geschäftsleute, Studierende und Menschen mit Angehörigen in der EU seien “sinnvoll und sollten nicht als Geschenk für den türkischen Machthaber fehlinterpretiert werden”.

Viele Menschen sähen derzeit aufgrund restriktiver Visabestimmungen ihre geschäftlichen und familiären Beziehungen bedroht. “Im Zuge solcher Erleichterungen halte ich es für unerlässlich, auch die dazugehörige Infrastruktur in den Botschaften und Konsulaten Deutschlands deutlich zu verbessern”, sagte Karaahmetoglu. Nicht nur in der Türkei, sondern in vielen anderen Ländern erhielten Menschen kaum noch Termine und müssen teils über sechs Monate warten.

“Dies trifft sogar Eheleute, obwohl sie alle Voraussetzungen inklusive notwendiger Sprachnachweise erfüllen”. Das sei schon mit Blick auf Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) “grenzwertig”, so der SPD-Politiker. “Solche Zustände sind einem modernen Einwanderungsland wie Deutschland unwürdig und schaden unserem Ansehen weltweit”, sagte Karaahmetoglu.

red

Asylanträge in der EU überschreiten wohl Millionenmarke in 2023 – Deutschland mit deutlichem Anstieg

Brüssel – Voraussichtlich mehr als eine Million Asylanträge werden in diesem Jahr in den EU+ Ländern gestellt, was den höchsten Stand seit 2016 darstellt, als 1,23 Millionen Anträge gezählt wurden. Diese Informationen gehen aus bisher unveröffentlichten Daten der EU-Asylagentur (EUAA) hervor, die in einem aktuellen, vertraulichen Bericht der EU-Kommission aufgeführt sind und von der “Welt” berichtet wurden.

Seit Jahresbeginn bis Anfang Oktober (Stichtag: 3. Oktober) wurden insgesamt 801.459 Asylanträge in der EU+ gestellt. Dies stellt den höchsten Wert im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen seit 2016 dar. Die Länder mit dem stärksten Anstieg der Antragszahlen sind Lettland (plus 168 Prozent) und Estland (plus 119 Prozent), hauptsächlich aufgrund der starken Zunahme der illegalen Migration aus Weißrussland infolge des Ukraine-Kriegs. Deutschland belegt den dritten Platz mit einem Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

In Frankreich war der prozentuale Anstieg mit 37 Prozent deutlich geringer als in Deutschland. In Italien stiegen die Zahlen um 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die größten Rückgänge bei den Asylanträgen seit Jahresbeginn verzeichneten Dänemark (minus 56 Prozent), Malta (minus 54 Prozent), Zypern (minus 52 Prozent) und Österreich (minus 41 Prozent).

Ungarn verzeichnete in diesem Jahr die geringste Anzahl von Asylanträgen, insgesamt nur 26 seit Januar. In Deutschland wurden fast ein Drittel der Asylanträge von syrischen Staatsbürgern gestellt (27 Prozent), gefolgt von Migranten aus Afghanistan (17 Prozent) und der Türkei (16 Prozent).

red

EU-Staaten erzielen Kompromiss in Asylreform-Streit

Brüssel – Die EU-Mitgliedsstaaten haben einen Kompromiss in Bezug auf die umstrittene europäische Asylreform erzielt. Die Einigung betraf die sogenannte Krisenverordnung im Bereich Migration und Asyl, die von der spanischen Ratspräsidentschaft bekannt gegeben wurde. Diese Verordnung zielt darauf ab, Krisensituationen und Fälle von “höherer Gewalt” im Zusammenhang mit Migration zu regeln.

Obwohl die genauen Details des Kompromisses nicht sofort bekannt gegeben wurden, handelte es sich um den letzten fehlenden Punkt in der geplanten Asylreform. Die Verhandlungen hatten zuletzt ins Stocken geraten, da es Widerstand gegen die Pläne, insbesondere aus Italien, gab.

Die Reform zielt darauf ab, die irreguläre Migration einzuschränken. Die Krisenverordnung ermöglicht es beispielsweise, Menschen in Zeiten erhöhter Migration für einen längeren Zeitraum in strenger Abschottung festzuhalten. Zudem wäre eine verpflichtende Rücknahme von Asylbewerbern durch Mitgliedsstaaten in solchen Situationen nicht mehr zwingend vorgesehen.

red

Russland-Sanktionen werden bis Januar 2023 verlängert

Die EU verlängert die geltenden Russland-Sanktionen um weitere sechs Monate bis vorerst Ende Januar 2023. Das beschloss der Rat der Europäischen Union an Dienstag. Dazu gehören auch Sanktionen, die schon 2014 eingeführt wurden, als Russland die Krim an sich riss. Im Februar diesen Jahres kamen allerdings weit härtere Maßnahmen hinzu, nachdem Russland den Krieg gegen die Ukraine begonnen hatte.

Darunter sind Beschränkungen für Finanzen, Energie, Technologie, Industrie, Verkehr und Luxusgüter. Öl und Gas kauft die EU allerdings weiterhin in Russland ein.

red

Testpflicht für Deutschland-Rückkehrer: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt beachten

Sie planen einen Urlaub im europäischen Ausland? Oder möchten mal schnell für eine Geschäftsreise ins Nachbarland? Seit dem 01. August müssen alle Reisende ab zwölf Jahren, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, einen negativen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die Regeln und Kosten für Corona-Tests sowie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Welche Corona-Tests werden in Europa durchgeführt?

Es gibt verschiedene Arten von COVID-19-Tests. Üblicherweise werden im europäischen Ausland die folgenden Tests angeboten:

  • PCR-Tests: Mit einem Abstrichaus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum wird festgestellt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Virus ist. Das Verfahren gilt als sicherste Methode, um eine Infektion nachzuweisen. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Die Ergebnisse liegen häufig erst nach 24 Stunden vor.
  • Antigen-Tests (Schnelltests): Ein Abstrich im Nasen- oder Rachenraum ermöglicht es, die vom Virus produzierten Proteine (die Antigene) zu identifizieren.
    Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Ergebnisse sind üblicherweise in weniger als 30 Minuten bekannt. Antigen-Tests sind weniger genau als PCR-Tests.
  • Selbsttests: Die Tests können selbst durchgeführt werden, etwa mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel.
    Die Ergebnisse liegen in etwa zwanzig Minuten vor. Genau wie Antigen-Tests weisen Selbsttests eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests auf.
  • Serologische Tests: Durch eine Blutentnahme wird festgestellt, ob eine Person bereits mit dem Coronavirus infiziert war oder Antikörper entwickelt hat. Serologische Tests zeigen nicht, ob aktuell eine Infektion vorliegt.

 

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten. Quelle: Bundesregierung.de

Kann ein im Ausland durchgeführter PCR-Test in Deutschland erstattet werden?

Wenn Sie im europäischen Ausland einen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) machen lassen, werden die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse nur dann erstattet, wenn die Kosten auch in Ihrem Reiseland für die dort Versicherten übernommen werden.

Handelt es sich nicht um eine sogenannte „Leistung bei Krankheit“ der Krankenkassen in dem jeweiligen EU-Land, haben Sie auch hierzulande keinen Anspruch auf Erstattung.

Denken Sie daran, im Zweifel immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuzeigen.

In vielen Arztpraxen und Krankenhäusern im EU-Ausland wird die EHIC allerdings nicht anerkannt, sodass Sie in Vorleistung treten zu müssen.

Die Rechnung für den Test können Sie im Anschluss an Ihre Reise bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern der Corona-Test wie oben geschildert erstattungsfähig ist.

Sofern Sie daneben auch noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung haben, können Sie sich bereits im Vorfeld informieren, ob diese die Kosten für Corona-Tests eventuell übernimmt.

Wie viel kosten Corona-Tests in den jeweiligen Mitgliedstaaten?

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um Corona-Tests in 27 europäischen Ländern. Nur in drei Ländern sind Corona-Tests für Touristen aktuell noch kostenlos (Dänemark, Niederlande und Österreich). In allen anderen Ländern müssen Sie zahlen.

Hier gibt es Informationen über alle Länder

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum gibt einen Überblick

red

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