Gasanbieter unter der Lupe: Einige Gasversorger täuschen mit “klimaneutralen” Tarifen

Berlin – Die Versprechen vieler Gasversorger, die mit “klimaneutralen” Erdgastarifen werben, gehen oft nicht auf. Das geht aus einer Analyse des Recherchenetzwerks “Correctiv” von über 100 Gas-Angeboten hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Im Zeitraum von 2011 bis 2024 sollen demnach 116 Gasversorger CO2-Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt haben, die laut wissenschaftlicher Einschätzung nicht plausibel nachweisen können, dass Emissionen tatsächlich reduziert oder eingespart wurden. Betroffen sind damit zwei Drittel von insgesamt 16 Millionen ausgewerteten Gutschriften.

Anders als von den Gasversorgern behauptet seien mit sehr großer Wahrscheinlichkeit rund zehn Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 nicht eingespart oder reduziert worden, so Correctiv. Vermutlich liege die Zahl dieser “Phantom-Gutschriften”, wie die Biologin und Kompensationsexpertin Jutta Kill sagte, weitaus höher. Denn auf dem Markt gebe es “kaum ein Kompensationsprojekt, das plausibel nachweisen kann, dass CO2-Emissionen dauerhaft reduziert oder eingespart wurden”, so Kill. Ähnlich äußerten sich auch weitere Experten.

Es sei eine Täuschung, die vor allem dazu diene, eine sterbende Branche am Leben zu halten, sagte Monique Goyens, Direktorin des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) in Brüssel, dem Netzwerk. Anstatt das Geschäftsmodell zu ändern, ließen die Gasversorger ihre Kunden in dem Glauben, sie täten etwas Gutes. Dadurch werde ein wirklich nachhaltiger Lebensstil verhindert. “Das ist inakzeptabel.”

red

Entwarnung für Gasversorgung: Gasspeicher-Füllstände über Durchschnitt

Die Gasspeicher-Betreiber in Deutschland sind entspannt. Die Gasentnahmen seien im Februar gegenüber dem Vormonat deutlich zurückgegangen, teilte die “Initiative Energien Speichern” (Ines) am Donnerstag mit.

Die Gasspeicher-Füllstände seien dementsprechend weiterhin über dem historischen Mittelwert und eine umfangreiche Entleerung im restlichen Winter nicht mehr zu erwarten. Bei “warmen Temperaturen” seien Einspeicherungen bereits wieder ab Mitte März möglich, hieß es. Im Fall “normaler bis kalter Temperaturen” könnten regelmäßige Einspeicherungen ab Ende März beginnen.

Eine erneut vollständige Befüllung der Gasspeicher vor dem kommenden Winter 2024/2025 ist nach Ansicht der Speicherbetreiber unabhängig von den angenommenen Temperaturen möglich. “Angesichts der erwartbar hohen Ausgangsfüllstände haben die Speichernutzer große wirtschaftliche Freiheitsgrade bei der erneuten Befüllung in diesem Jahr”, kommentierte Ines-Geschäftsführer Sebastian Heinermann.

Die “Initiative Energien Speichern” (Ines) ist ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher. Mit derzeit 16 Mitgliedern repräsentiert sie über 90 Prozent der deutschen Gasspeicher-Kapazitäten und etwa 25 Prozent aller Kapazitäten in der EU.

red

Historischer Tiefstand: Energieverbrauch in Deutschland 2023 sinkt deutlich

Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2023 wohl auf ein historisches Tief gefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen rechnet gegenüber dem Vorjahr mit einem Rückgang um knapp 7,9 Prozent auf 10.791 Petajoule (PJ) oder 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten. Damit liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990, teilte die AG am Mittwoch mit.

Eine entsprechende Prognose von Anfang November wurde damit im Kern bestätigt. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte der AG zufolge die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland: Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten demnach Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch habe. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der AG nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus: Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert.

Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,5 Prozent auf 3.879 PJ. Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,3 Prozent zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 Prozent. Der Verbrauch von Flugkraftstoff stieg um 3,9 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl verringerte sich dagegen leicht um 2,3 Prozent.

Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sanken um 16,7 Prozent. Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 4,3 Prozent auf 2.641 PJ. Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+1 Prozent) eingesetzt.

Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich um 2 Prozent. Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 16,9 Prozent auf 937 PJ ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um gut 30 Prozent.

Der Bedarf an Kohle und Koks in der Eisen- und Stahlindustrie verringerte sich dagegen nur relativ gering um 2,1 Prozent. 2023 lag der Primärenergieverbrauch von Braunkohle mit 912 PJ um 21,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Lieferungen von Braunkohle an die Kraftwerke der allgemeinen Versorgung sanken um 23 Prozent.

Die Stromerzeugung aus Braunkohle blieb um rund 25 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Ursachen dieser Entwicklung seien der allgemeine Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland, die Verringerung weiterer Erzeugungskapazitäten im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs, die angestiegene Stromproduktion aus Windenergieanlagen sowie erhöhte Stromimporte aus dem benachbarten Ausland, so die AG. Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 um knapp 80 Prozent zurück, was auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen ist. 2023 wurden zudem 9,2 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert.

Damit wurde Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent, die Importe stiegen dagegen um 38 Prozent an. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich 2023 insgesamt um 2,3 Prozent auf 2.118 PJ. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wuchs um etwa 5 Prozent.

Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich höhere Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land (+15 Prozent). Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion (+1 Prozent). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um 11 Prozent.

Die Biomasse, auf die mehr als Hälfte des gesamten Primärenergieverbrauchs der erneuerbaren Energien entfällt, blieb um 4 Prozent hinter dem Vorjahreswert zurück. Die energiebedingten CO2-Emissionen nahmen nach Schätzung der AG Energiebilanzen 2023 infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern um gut 10 Prozent ab; dies entspricht einer Reduktion in der Größenordnung von 66 Millionen Tonnen.

red

Verbraucherschützer drängen auf Verlängerung der Gassteuersenkung

Um die Belastung der Gaskunden zu reduzieren, spricht sich die Verbraucherzentrale NRW für die Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes über den Jahreswechsel hinaus aus. Sie argumentiert, dass die vorzeitige Beendigung der Mehrwertsteuersenkung mitten in der Heizperiode und überraschend früh erfolgt. Verbraucher benötigen Zuverlässigkeit bei den steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, betonte Christina Wallraf, die Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie merkte an, dass die Energiekostenbelastung der Haushalte immer noch höher ist als vor der Krise. Im Vergleich zu 2021 sind selbst die vergleichsweise günstigen Verträge für Neukunden um rund 60 Prozent teurer. Daher sollte die Mehrwertsteuersenkung für Gas bis zum Ende der kommenden Heizperiode beibehalten werden, schlug Wallraf vor.

Auf der anderen Seite argumentiert Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Instituts, dass es sinnvoll sei, dass der Bund die Mehrwertsteuer für Gas zum 1. Januar wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent anhebt. Er erklärte, dass die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Gas aus geoökologischen, klimatischen und haushaltspolitischen Gründen gerechtfertigt sei. Um die sozialen Belastungen auszugleichen, sollte das bereits versprochene Klimageld zur Kompensation der CO2-Bepreisung schnellstmöglich, jedoch ausschließlich an einkommensschwache Haushalte, ausgezahlt werden, schlug Frondel vor.

red

Deutsche zögern bei Inanspruchnahme des Härtefallfonds für Heizkosten

Der Härtefallfonds, der dazu bestimmt ist, Verbraucher zu unterstützen, die Heizmethoden wie Erdöl, Pellets oder Flüssiggas verwenden, wurde bislang nur begrenzt in Anspruch genommen, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Dienstagausgaben berichten. Obwohl die Bundesregierung den Ländern für das Jahr 2022 insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat, wurden diese Mittel noch nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen. Die Antragsfrist läuft jedoch noch bis zum 20. Oktober.

Bislang wurden von den 1,8 Milliarden Euro weniger als zehn Prozent bewilligt, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Funke-Zeitungen bestätigte. Bis zum Stand vom 6. Oktober wurden bundesweit insgesamt 382.610 Anträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 160,48 Millionen Euro gestellt. Die tatsächlichen Auszahlungen betrugen bisher rund 122,78 Millionen Euro.

Es gibt verschiedene Erklärungsansätze in den Bundesländern für die geringe Nachfrage. Einige behaupten, der Bund habe die Situation falsch eingeschätzt, indem er den Preisanstieg und die Anzahl der Härtefälle überbewertet habe. Andererseits hätten die strengen Kriterien für mögliche Antragsteller viele davon abgehalten, Anträge zu stellen.

Es ist jedoch auch möglich, dass viele Bürger entweder nichts von dem Angebot gehört haben oder es aus verschiedenen Gründen nicht nutzen möchten. Um als Härtefall anerkannt zu werden, mussten private Haushalte im Jahr 2022 erhebliche Kostensteigerungen im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 bewältigen und mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

red

Deutsche Energiepreise auf Rekordhoch: Strom und Gas verteuern sich deutlich

Im ersten Halbjahr 2023 verzeichneten die deutschen Privathaushalte spürbare Anstiege bei den Kosten für Strom und Erdgas. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag berichtete, erhöhten sich die Gaspreise im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, während die Strompreise um 21,0 Prozent zulegten. Dabei beliefen sich die Durchschnittspreise auf 12,26 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas und 42,29 Cent pro Kilowattstunde für Strom.

Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 Prozent höher. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten “Entlastungspaket” der Bundesregierung berücksichtigt. Die Preise für Strom und Erdgas für private Haushalte stiegen auch im 1. Halbjahr 2023 weiter stark an, trotz zuletzt gesunkener Großhandelspreise.

Aufgrund der in der Regel längeren Vertragslaufzeiten für private Haushalte im Vergleich zu Großkunden und der damit verbundenen langfristigeren Energiebeschaffung der Energieversorger werden die Preisentwicklungen im Großhandel verzögert an die privaten Haushalte weitergereicht. Erdgaskunden mussten nicht nur für die Energie deutlich mehr bezahlen als im 2. Halbjahr 2022, auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte trugen zu den Preissteigerungen bei. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent.

Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden. Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15.000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Nicht-Haushaltskunden, zum Beispiel Unternehmen oder Behörden, zahlten im 1. Halbjahr 2023 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 7,69 Cent je Kilowattstunde. Das waren 4,6 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2022 und 19,6 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2022. Dabei mussten Nicht-Haushaltskunden mit einem geringen Jahresverbrauch von unter 1.000 Gigajoule 10,84 Cent je Kilowattstunde zahlen, das waren 47,3 Prozent mehr als im 2. Halbjahr 2022. Kunden mit einem Verbrauch von über 4 Millionen Gigajoule zahlten hingegen 50,1 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2022 und mit 5,65 Cent je Kilowattstunde wieder deutlich weniger als kleinere Verbraucher. Im 2. Halbjahr 2022 hatte sich dieses Preisverhältnis umgekehrt, sodass Großverbraucher höhere Preise zahlten als Kunden mit einem niedrigen Jahresverbrauch.

Für Strom zahlten Nicht-Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2023 durchschnittlich 20,71 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 0,1 Prozent billiger als im 2. Halbjahr 2022 und 4,4 Prozent teurer als im 1. Halbjahr 2022. Auch bei Strom gab es im 1. Halbjahr 2023 starke Preisrückgänge für Großverbraucher, während Verbraucher mit einem geringeren Jahresverbrauch mehr zahlten als im 2. Halbjahr 2022. So zahlten Kunden mit über 150.000 Megawattstunden Jahresverbrauch mit 15,89 Cent je Kilowattstunde 23,2 Prozent weniger als in der zweiten Jahreshälfte 2022. Bei einem Jahresverbrauch von unter 20 Megawattstunden im Jahr mussten die Kunden im Durchschnitt 32,47 Cent je Kilowattstunde und damit 20,2 Prozent mehr zahlen als im Vorjahreszeitraum, so die Statistiker.

red

Energieverbrauch verzeichnet im ersten Halbjahr 2023 einen Rückgang um sieben Prozent

Berlin – Der Energieverbrauch in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2023 gesunken. Er lag in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund sieben Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraumes, teilte die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen am Mittwoch nach vorläufigen Berechnungen mit. Demnach erreichte der inländische Primärenergieverbrauch im ersten Halbjahr 2023 eine Höhe von 5.561 Petajoule (PJ) beziehungsweise 189,7 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Millionen t SKE).

Nach Einschätzung der AG sind für den beträchtlichen Verbrauchsrückgang, die hohen Energiepreise sowie die schwache konjunkturelle Entwicklung verantwortlich. Von der Witterung gingen im ersten Halbjahr geringe verbrauchssteigernde Effekte aus. Lediglich der im Zuge der aktuellen Flüchtlingsbewegungen zu verzeichnende Bevölkerungsanstieg sorgte für eine Erhöhung des Energieverbrauchs, die aber deutlich geringer ausfiel als die verbrauchssenkenden Effekte.

Die AG Energiebilanzen geht davon aus, dass die Preise wesentlich den Verlauf des Energieverbrauchs bestimmen. Obwohl die Notierungen an den Energiemärkten gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 spürbar zurückgegangen sind, liegt das Preisniveau immer noch deutlich höher als 2021. Die Energiepreise entfalten damit weiterhin Impulse zur Einsparung von Energie, wenn auch in leicht abgeschwächter Intensität. Die verbrauchssenkenden Effekte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden zudem derzeit stark von der deutlich zurückgegangenen Produktionsleistung der energieintensiven Industrien (Chemie, Metalle, Papier und Glas) geprägt.

Während die Produktion des gesamten produzierenden Gewerbes in den ersten fünf Monaten des Jahres stagnierte, verzeichneten die energieintensiven Branchen ein Minus von 13 Prozent. Der Verbrauch von Heizenergien wurde in den ersten sechs Monaten nur in geringem Maße von den Witterungsbedingungen beeinflusst. Zwar lagen die Temperaturen im Berichtszeitraum etwas niedriger als im Vorjahreszeitraum, in den für den Wärmebedarf besonders wichtigen ersten drei Monaten war es jedoch wärmer als im Vorjahr.

Bereinigt um den leicht verbrauchssteigernden Effekt der Witterung wäre der Energieverbrauch im ersten Halbjahr um 7,6 Prozent gesunken. Der Verbrauch von Mineralöl verringerte sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres um 2,0 Prozent. Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um knapp sechs Prozent anstieg, gab es beim Dieselkraftstoff einen leichten Rückgang um gut ein Prozent.

Der Absatz von Flugkraftstoff stieg um 7,5 Prozent. Die Lieferung von Rohbenzin an die chemische Industrie verringerte sich um fast 20 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl stieg dagegen um 16 Prozent, weil viele Verbraucher ihre Lagerbestände aufstockten.

Der Erdgasverbrauch verringerte sich im ersten Halbjahr 2023 um 10,1 Prozent. Der Rückgang ist einerseits auf den gesunkenen Einsatz von Erdgas in der Industrie zurückzuführen, andererseits lag auch der Verbrauch der Haushaltskunden sowie Kleingewerbe rund zehn Prozent unter dem langjährigen Mittel. Die Stromerzeugung aus Erdgas ging nach vorläufigen Berechnungen um rund vier Prozent zurück, die Erzeugung von Fernwärme verringerte sich um gut zwei Prozent.

Der Verbrauch von Steinkohle nahm im ersten Halbjahr um 10,8 Prozent ab. Der Einsatz in Kraftwerken verzeichnete einen Rückgang um fast 19 Prozent. Preisänderungen bei den Brennstoffen und die gesunkene Stromnachfrage führten zu einer Verringerung des Kohleeinsatzes in den Kraftwerken.

Der Absatz von Steinkohle an die Eisen- und Stahlindustrie verminderte sich im Berichtszeitraum um zwei Prozent. Dabei zeigte sich, dass die kohlenstoffintensive Oxygenstahlproduktion nur um 1,7 Prozent sank, während die Elektrostahlerzeugung um 13 Prozent zurückging, da hohe inländische Industriestrompreise im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig sind. Der Verbrauch von Braunkohle nahm um rund 18 Prozent ab.

Dieser Rückgang entspricht der Arbeitsgemeinschaftzufolge weitgehend der Entwicklung der Lieferungen an die Kraftwerke der öffentlichen Versorgung und ist hauptsächlich auf den deutlich gesunkenen Stromverbrauch im Inland sowie günstige Erzeugungsbedingungen im benachbarten Ausland zurückzuführen. Trotz des hohen Rückgangs blieb die Braunkohle mit einem Anteil von knapp 18 Prozent, nach den Erneuerbaren, die zweitwichtigste Verstromungsenergie in Deutschland.

re

Begrenzte Auswirkungen für Verbraucher bei möglicher Verlängerung der Energiepreisbremse

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Gas- und Strompreisbremse über das Jahresende hinaus bis Ostern 2024 verlängern zu wollen, hat für einen großen Teil der Kunden wohl keine Auswirkungen. “Aktuell liegen nahezu alle Tarife alternativer Anbieter deutlich unterhalb der Energiepreisbremsen”, sagte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie des Vergleichsportals Check24, der FAZ. Eine Verlängerung der Preisbremsen sei folglich nicht notwendig. Zu differenzieren ist allerdings zwischen Kunden in Grundversorgungstarifen und den meist günstigeren Tarifen alternativer Anbieter.

Beim Strom liegen nach Angaben des Portals 91 Prozent der Tarife alternativer Anbieter bei einem Arbeitspreis unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunden, dem Grenzwert der Strompreisbremse. Gleichzeitig lägen noch 62 Prozent der Grundversorgungstarife über 40 Cent je Kilowattstunden. Eine Musterfamilie mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden Strom zahle bei alternativen Anbietern aktuell im Schnitt 1.533 Euro.

Dabei greift die Strompreisbremse nicht mehr. Beim Gas liegen laut Check24 ebenfalls 91 Prozent der Tarife alternativer Anbieter bei einem Arbeitspreis unterhalb des entscheidenden Wertes von 12 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig lägen noch 75 Prozent der Grundversorgungstarife über 12 Cent pro Kilowattstunde.

Laut Bundesnetzagentur hatten im Jahr 2021 24 Prozent der Stromhaushaltskunden einen Grundversorgungstarif, beim Gas waren es 16 Prozent. Tendenziell sind diese Anteile während der Energiekrise gestiegen, da bei vielen Grundversorgern die Preise vergleichsweise lange stabil geblieben waren und Kunden diese Option wählten. Der Energieökonom Andreas Löschel sagte der FAZ, es gebe sowohl Gründe für eine Verlängerung der Preisbremsen als auch dagegen.

So sehe es derzeit gut aus, was die Versorgungssicherheit mit Energie im kommenden Winter angeht. Es bestehe aber ein Restrisiko, dass das Gas doch knapp werden könne, was für einen Erhalt der Sparanreize mit den Kostenbremsen spreche. Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt – allerdings gilt das nur für 80 Prozent des Verbrauchs eines Referenzzeitraums, was Anreize zum Einsparen setzen soll.

red

Stadt Kornwestheim unterzeichnet Vertrag mit Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim zur Gaskonzession

Kornwestheim – Nach einem langen Rechtsstreit um die Vergabe der Gaskonzession im Stadtgebiet Kornwestheim hat die Stadt Ende Mai vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gesiegt. Am Montag wurde der entsprechende Vertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) offiziell unterzeichnet. Die SWLB wird somit weiterhin das Gasnetz bis zum Jahr 2039 betreiben.

Oberbürgermeisterin Ursula Keck äußerte sich zufrieden bei der Vertragsunterzeichnung und betonte die Sicherheit des Urteilsspruchs, die nun eine verlässliche Partnerschaft mit der SWLB ermöglicht. Die Stadtverwaltung sieht einer Fortsetzung der Zusammenarbeit freudig entgegen, da diese der Kornwestheimer Bürgerschaft und den kommenden Generationen zugutekommen soll.

Beide Parteien verfolgen nach eigenen Angaben das gemeinsame Ziel einer nachhaltigen Wärmeversorgung auf Basis eines zuverlässigen Gasnetzes, um dem Klimawandel aktiv entgegenzutreten. Christian Schneider, Vorsitzender der SWLB-Geschäftsführung, betonte die Freude über die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Johannes Rager, verantwortlicher Geschäftsführer der SWLB für die Technik, versicherte, dass das Unternehmen weiterhin höchste Qualitätsmaßstäbe bei der Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger von Kornwestheim einhalten werde.

red

Der Energiemarkt ist kaum mehr zu verstehen: Ein Fachbeitrag von Ebru Yilmaz

Der Strom- und Gasmarkt schlägt aktuell Kapriolen. Für Verbraucher ein fast unmögliches Unterfangen da den Überblick zu behalten. Schuld daran ist auch die Politik. Unsere Gastautorin Ebru Yilmaz mit dem Versuch etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Ein Gastbeitrag von Ebru Yilmaz:

Der russische Angriff und damit einhergehend der Krieg in Ukraine hat eine Dekade der zuverlässigen und bezahlbaren Erdgasversorgung bzw. Import, anhaltend beendet. Zudem kommt der steigende Bedarf nach Erdgas aus Asien. Bislang war es leider so, das gut 90% des Erdgas Jahresaufkommens vornehmlich aus Russland, Norwegen und Niederlande importiert wurde. Der Löwenanteil stammte aus Russland. Der weitaus bedeutendste Markt für Erdgas war bislang der Wärmemarkt. Gas wird allerdings gegenwärtig nicht nur für die Erzeugung von Wärme genutzt, sondern spielte für den Strombereich ebenso eine zentrale Rolle. Bislang hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern Vorteile gesehen und diese auch als klimafreundlicher eingestuft. Aufgrund der jüngsten Ereignisse ist es jedoch nicht mehr länger möglich auf Erdgas zu setzen. Knappheit ist da, Preise sind explodiert. So suchen Experten nach Alternativen für Erdgas sowohl im Bereich der Verstromung als auch im Bereich der Wärmegewinnung.

Das aktuelle Wärmeproblem, löst gleichzeitig auch eine Herausforderung in der Stromversorgung aus. Denn Erdgaskraftwerke werden sowohl für Strom- als auch für die Wärmeproduktion eingesetzt. Wenn es an einer Stelle für die eine Energieart fehlt, fehlt es gleichzeitig auch an anderer Stelle für die andere Energieart. Des Weiteren kann eine steigende Elektrifizierung im Wärmemarkt das Stromsystem zusätzlich aus- und belasten. Mitunter auch aus diesen Überlegungen heraus sollen für die Stromnetzstabilisierung die drei am Netz verbliebenen Atomkraftwerke vorübergehend weiterbetrieben werden. Denn Erdgas soll aus der Verstromung raus und diese Lücke muss gefüllt werden.

Die beschriebenen Umstände haben in den letzten Monaten die Strom- und Erdgaspreise rasant in die Höhe getrieben. Um die Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine  ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme gegründet. Nachfolgend werden eine Auswahl der Entlastungspunkte erläutert.

Entlastungen im Wärmesegment:

Wie bekannt, hat die Bundesregierung Ende September die angekündigte Gasumlage gestoppt und wird diesen nicht auf die Gaspreise aufschlagen. Parallel dazu wurde beschlossen, die Umsatzsteuer bis März 2024 für den ganzen Gas- und Fernwärmeverbrauch von 19 auf nun 7 Prozent zu senken.

Der Bericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme sieht im Entlastungspaket zusätzlich nachfolgende Maßnahmen vor:

Einmalzahlung im Dezember:

  • Der Staat wird die Dezember Abschlagszahlung aller Gas Haushaltskunden, sowie aller Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio kWh und auch aller Fernwärmekunden übernehmen (außer Industriekunden und Stromerzeugungskraftwerke).
  • Im Rahmen der Dezember Abschlagszahlung kann folgende Berechnung eine einfache Orientierung darstellen:

Bei einem Jahresverbrauch von bspw. 12.000 kWh, wäre der Monatsverbrauch im September 1.000 kWh. Bei einem Vertragspreis von 18 ct/kWh beläuft sich die Einmalzahlung für Dezember auf 180 EUR.

  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Gutschrift im Rahmen der Nebenkostenabrechnung gem. dem Verteilungsschlüssel auf die Wohnungen verteilt.

Gaspreisbremse:

  • Voraussichtlich für den Zeitraum 01.03.2023 – bis 30.04.2024 soll für 80% des Jahresverbrauches, der Grundkontingent genannt wird, ein Brutto Gaspreis von 12 ct/kWh angesetzt werden. Dieser Preis beinhaltet alle Umlagen, Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte.

Beispiel: Für ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh wäre das Grundkontingent 9.600 kWh welches mit der Preisobergrenze von 12 ct/kWh bewertet werden soll, (anstelle des Vertragspreises von bspw. 18 ct/kWh). So wäre das Ersparnis für ein Abrechnungsjahr ca. 816 EUR. Wenn der Verbraucher weniger Erdgas verbraucht als der Berechnung zugrunde gelegt wurde, muss es die Differenz nicht zurückzahlen, sondern erhält im Rahmen der Jahresabrechnung eine entsprechend, zusätzliche Rückzahlung. Die beschriebene Gaspreisbremse bezieht sich auf den Arbeitspreis eines Gasliefervertrages. Der Grundpreis, der  verbrauchsunabhängige Kosten beinhaltet, soll in ihrer jeweiligen Höhe aus September 2022 eingefroren und wenn möglich nicht weiter erhöht werden. Preisanpassungen am Grundpreis sind jedoch nicht ausgeschlossen.

  • Analog zum Gaspreis soll für Fernwärme ebenso ein Brutto-Preis von 9,5 ct/kWh eingeführt werden.

Die entstandenen Preisrabatte müssen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

  • Zusätzlich beschreibt die Kommission einen Hilfefonds für besonders betroffene Härtefälle mit zinsloser Liquidität Hilfe. Die Definition des Härtefalls ist noch nicht abschließend bestimmt.
  • Wohngeldempfänger sollen ab Januar 2023 zusätzliche Heizkostenzuschüsse erhalten.

Weitere Entlastungsmaßnahmen sind im nachfolgenden Link abrufbar.

Entlastung für Industriekunden:

  • Für Großverbraucher aus der Industrie soll für 70% des Jahresverbrauches (Grundkontingent) aus 2021 ein Erdgas Beschaffungspreis von 7 ct/kWh netto gelten (anders als bei Privathaushalten wie oben beschrieben, ist dieser Preis zuzüglich aller Umlagen, Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte). (Für energieintensive Industriekunden die mit beachtlichem Erdgaseinsatz Dampf herstellen, beläuft sich die Preisdeckelung auf 10 ct/kWh netto). Diese soll lt. Kommission vom 01.01.2023 – 30.04.2024 gelten. Um Missbrauch zu vermeiden plant die Bundesregierung stringente Prüfungen.

Strompreisbremse:

Neben den genannten Maßnahmen in Bezug auf Wärme, hat der Europäische Rat Ende September Notfallmaßnahmen unter anderem zur Senkung der Strompreise und auch zur Reduzierung der Stromnachfrage beschlossen. Dabei sollen Unternehmen die fossile Brennstoffe herstellen und aufgrund der Marktsituation zusätzliche Übergewinne/Zufallsgewinne erwirtschaften konnten, einen Teil der überschüssigen Einnahmen an stark betroffene Endverbraucher (Privathaushalte und Unternehmen) transferieren. In diesem Zusammenhang wird zum 01. Januar 2023 die Strompreisbremse eingeführt.

Haushalte und Unternehmen aus dem kleinen und mittleren Segment werden mit einer Preisdeckelung von 40 ct/kWh entlastet. Bei einem angenommenen Durchschnittspreis im Jahr 2023, in Höhe von ca. 70 ct/kWh und einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh beläuft sich die Entlastung auf ca. 1.500 EUR innerhalb eines Abrechnungsjahres. Der Strompreis für das Kalenderjahr 2023 ist jedoch abhängig von der Beschaffungsstrategie des Energielieferanten, so dass der in diesem Artikel prognostizierter Preis nur eine allgemeine Annahme darstellen kann.

Exkurs Energiepreiszusammensetzung:

Der Erdgaspreis

Der nackte Großhandelspreis für Erdgas am Terminmarkt* notiert derzeit für das Lieferjahr 2023 zwischen 13 ct/kWh – 19 ct/kWh und für das Lieferjahr 2024 bei ca. 9 ct/kWh – 12 ct/kWh. Hinzu kommen regulierte Netznutzungsentgelte, staatlich festgelegte Steuern sowie die CO2 Abgabe die seit 2021 auf alle Endverbraucher umgelegt wird. Der Erdgaspreis für ein Privathaushalt mit ca. 20.000 kWh/p.a. liegt derzeit für das aktuelle Lieferjahr 2022 bei knapp 15,29 ct/kWh. Für Folgezeiträume ab 2023 und fortfolgende Lieferjahre wird der Erdgaspreis einen deutlichen Sprung verzeichnen, denn Energieversorger die jetzt Erdgas für die nächsten 2-3 Jahre beschaffen, sind mit den aktuell historisch gestiegenen Preisen konfrontiert. Die Bundesregierung will dem mit den oben erwähnten Maßnahmen gegensteuern und eine temporäre Abfederung ermöglichen.

Die nachfolgende Grafik des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft veranschaulicht die Erdgaspreisentwicklung. Die Erdgaspreise am Großhandelsmarkt (fällt in den Bereich Beschaffung und Vertrieb) sind extrem Volatil und verändern sich an der Börse mehrmals am Tag. Die Sprünge innerhalb eines kurzen Zeitraums, beispielsweise einer Woche, sind enorm. Die Auswirkungen der gegenwärtigen extremen Preisniveaus werden Verbraucher somit aufgrund der aktuellen Einkäufe der Energieversorger für die nächsten Kalenderjahre, erst zeitversetzt zu spüren bekommen. Es sei denn, die Entlastungen der ExpertInnen Kommission werden zeitlich verlängert. 

Das gleiche gilt auch für Strom. Die derzeitigen Strompreise für die Kalenderjahre 2023 und 2024 bewegen sich am Terminmarkt seit Juli ungefähr zwischen 35 ct/kWh und 90 ct/kWh. Dies ist der reine Großhandelspreis, hinzu kommen alle Umlagen, Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte die in der nachfolgenden Grafik zu sehen sind. Dort ist zu sehen, dass der aktuelle Strompreis für ein Privathaushalt bei rund 18 ct/kWh liegt, dies ist der Preis der 1-3 Jahre im Voraus am Großhandelsmarkt für das aktuelle Jahr 2022 gesichert wurde. So wird deutlich, in welchem Ausmaß die gegenwärtige Preisrally ist. Analog zu Erdgas, werden auch im Strombereich die Auswirkungen der derzeitigen Preisextreme in den nächsten Perioden, respektive Liefer- bzw. Kalenderjahren zu spüren sein, ausgenommen die politische Gegensteuerung wird für weitere Zeiträume ausgedehnt.

Studien gehen davon aus, dass Energiepreise noch länger schnellen und sehr starken Preisänderungen unterworfen bleiben werden – auch nach der derzeitigen Energiekriese. Dieser finanzieller Umstand macht Effizienz, neben der Motivation für den Klimaschutz, zusätzlich lohnender. Eine zielgenaue Entlastung von Betroffenen mit den genannten Maßnahmen gestaltet sich in der praktischen Umsetzung verteilungspolitisch und administrativ als eine Mammutsaufgabe. Zugleich ist sie eine Symptombekämpfung. Die europäische Union arbeitet mit den Maßnahmen aus dem Paket „Fit für 55“ für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele, nämlich die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 zu senken. Eine hohe Unabhängigkeit in der Energieversorgung muss jedoch deutlich früher erreicht werden.

Der Gebäudesektor kann und wird in diesem Zusammenhang einen gravierenden Beitrag zur Dekarbonisierung und dem Nachfragerückgang nach fossilen Energieträgern leisten, da der gebäuderelevante Endenergieverbrauch am gesamten Endenergieverbrauch bei 44 Prozent liegt. Deshalb arbeiten Experten an Kombilösungen. Dabei geht es darum, strombasierte Lösungen wie Wärmepumpen mit klimafreundlichen Gasen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu verbinden, um zum einen den Strombedarf nicht zu überstrapazieren und gleichzeitig den Bedarf nach fossilen Energieträgern maßgeblich zu senken.

Je höher der Anteil von Energie aus regenerativen Quellen, desto geringer die Abhängigkeit von externen Marktakteuren in Bezug auf die Energieversorgung.

Infos zur Autorin: Ebru Yilmaz ist Akademikerin mit Schwerpunkt Energie und Umwelt. Derzeit ist sie im Bereich technische Energiedienstleistungen sowie Nachhaltigkeitsmanagement tätig.

 

Quellen:

www.bundesregierung.de

www.bmwk.de

www.bdew.de

www.umweltbundesamt.de

www.consilium.europa.eu

Glossar: Terminmarkt: Handel von Energielieferungen für die Zukunft. i.d.R. von 5 Wochen bis zu 4 Jahren im Voraus.

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