Verbraucherschützer drängen auf Verlängerung der Gassteuersenkung

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Um die Belastung der Gaskunden zu reduzieren, spricht sich die Verbraucherzentrale NRW für die Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes über den Jahreswechsel hinaus aus. Sie argumentiert, dass die vorzeitige Beendigung der Mehrwertsteuersenkung mitten in der Heizperiode und überraschend früh erfolgt. Verbraucher benötigen Zuverlässigkeit bei den steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, betonte Christina Wallraf, die Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie merkte an, dass die Energiekostenbelastung der Haushalte immer noch höher ist als vor der Krise. Im Vergleich zu 2021 sind selbst die vergleichsweise günstigen Verträge für Neukunden um rund 60 Prozent teurer. Daher sollte die Mehrwertsteuersenkung für Gas bis zum Ende der kommenden Heizperiode beibehalten werden, schlug Wallraf vor.

Auf der anderen Seite argumentiert Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Instituts, dass es sinnvoll sei, dass der Bund die Mehrwertsteuer für Gas zum 1. Januar wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent anhebt. Er erklärte, dass die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Gas aus geoökologischen, klimatischen und haushaltspolitischen Gründen gerechtfertigt sei. Um die sozialen Belastungen auszugleichen, sollte das bereits versprochene Klimageld zur Kompensation der CO2-Bepreisung schnellstmöglich, jedoch ausschließlich an einkommensschwache Haushalte, ausgezahlt werden, schlug Frondel vor.

red

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