Kfz-Versicherung 2024: So ändern sich die Versicherungsbeiträge für Millionen Autofahrer

Berlin – Für Millionen Autofahrer in Deutschland ändern sich ab sofort die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am vergangenen Donnerstag mitteilte, spiegeln die neuen Einstufungen die aktuelle Schadenbilanz der 413 Zulassungsbezirke wider und beeinflussen damit die Versicherungsbeiträge für viele Fahrzeughalter.

Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Gewinner und Verlierer

Rund 9,4 Millionen Autofahrer werden in diesem Jahr von den Veränderungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betroffen sein. “Für 49 Bezirke und etwa 4,7 Millionen Autofahrer steigen die Klassen, während in 59 Bezirken die Regionalklassen für ebenso viele Versicherte günstiger werden”, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders in Bayern profitieren Autofahrer: Hier können sich 24 Zulassungsbezirke und fast jeder vierte Fahrzeughalter über bessere Einstufungen freuen.

Anders sieht es in Großstädten wie Offenbach und Berlin aus. “Diese Städte haben die schlechtesten Schadenbilanzen, was sich in höheren Regionalklassen widerspiegelt”, so Käfer-Rohrbach weiter. Hier liegen die Schäden fast 40 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt.

Kaskoversicherung: Wetterkapriolen beeinflussen die Einstufungen

Auch in der Kaskoversicherung kommt es zu Anpassungen: Rund 5,8 Millionen Autofahrer müssen sich auf höhere, etwa 4,5 Millionen auf niedrigere Regionalklassen einstellen. Besonders in Bayern und Hessen führen teure Hagelschäden des vergangenen Jahres zu einer ungünstigeren Einstufung in Voll- und Teilkaskoversicherungen. Demgegenüber profitieren Kaskoversicherte in Baden-Württemberg und Sachsen von niedrigeren Regionalklassen.

Hintergrund: Was die Regionalklassen bedeuten

Die Regionalklassen, die jährlich vom GDV neu berechnet werden, basieren auf den Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland. Diese Einstufungen beeinflussen, wie hoch der Versicherungsbeitrag für Fahrzeughalter ausfällt. Dabei gilt: Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger die Versicherung. Allerdings lässt sich aus einer Veränderung der Regionalklasse allein nicht auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages schließen.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung vor allem auf den Schäden Dritter nach Unfällen basiert, fließen in die Kaskoversicherung auch selbstverschuldete Unfälle sowie Schäden durch Diebstähle, Brände oder Naturereignisse ein. Die Schadenbilanzen werden versicherungsmathematisch in Indexwerte umgerechnet, die letztlich die Regionalklasse bestimmen.

Ein Tool zur Abfrage aller Regionalklassen in ganz Deutschland befindet sich hier auf unserer Verbraucher-Website „Die Versicherer“.

red

Verursacher muss unbrauchbares Gutachten zahlen

Wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss dem Unfallgegner auch dann die Kosten für ein Gutachten erstatten, wenn dieses fehlerhaft und sogar unbrauchbar ist. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im Fall ging es um ein Unfallgutachten im Wert von rund 1.000 Euro, für dessen Kosten die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers nicht aufkommen wollte. Begründung: Das Gutachten sei wegen handwerklicher Mängel unbrauchbar. Der Privatgutachter der Geschädigten hatte den Restwert des Fahrzeugs nicht richtig ermittelt.

Kein Grund, die Kosten nicht zu übernehmen, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 24. Oktober 2018 (Aktenzeichen: 31 C 1884/16 (17)). Fehler des Sachverständigen seien dem Unfall-Geschädigten nicht zurechenbar, so das Gericht. Der Unfallverursacher müsse nur dann nicht haften, wenn die Unfallgegnerin erkennen konnte, dass das Gutachten fehlerhaft war und entsprechend Nachbesserung vom Gutachter verlangen konnte. Dann könne vom Schädiger nicht verlangt werden, Schadenersatz für ein unbrauchbares Gutachten zu leisten – das war hier aber nicht der Fall. mid/Mst