Darauf müssen Käufer von gebrauchten E-Autos achten

Jetzt ist es soweit. Der Markt für gebrauchte Elektroautos kommt langsam in Bewegung. Das bietet kostenbewussten Einsteigern in die Elektromobilität neue Möglichkeiten. Die Gebrauchtwagen-Experten von Dekra sagen, was beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos zu beachten ist.

“Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos gelten weitgehend die gleichen Regeln wie beim gebrauchten Verbrenner”, erklärt Michael Tziatzios, Leiter Gebrauchtwagen-Management bei der Dekra Automobil GmbH. Er empfiehlt als Mindeststandard eine frische HU, besser aber einen fachmännischen Gebrauchtwagen-Check, der die Bereiche Technik, Karosserie und elektronische Systeme abdeckt.

Beim Kauf eines Elektroautos ist darüber hinaus ein gründlicher Batteriecheck dringend zu empfehlen. “Die Batterie ist das Herzstück des Elektroautos, sie allein macht oft ein Drittel des Fahrzeugwerts aus”, betont Tziatzios. Ein nicht von der Garantie gedeckter Austausch hat in der Regel Kosten im fünfstelligen Bereich zur Folge. “Stellen Sie sicher, dass die Batterie in einem guten Zustand ist und eine ausreichende Kapazität besitzt. Davon hängen Lebensdauer und Reichweite ab.”

Dekra hat dafür einen patentierten Batterie-Schnelltest entwickelt, der mithilfe KI-basierter Berechnungen innerhalb von 15 Minuten präzise über den “State of Health” des Akkus Auskunft gibt.

Daneben sind noch einige weitere Punkte zu berücksichtigen:

Reichweite. “Wir empfehlen Käufern, vorab sicherzustellen, dass die Reichweite dem individuellen Einsatzprofil entspricht”, erklärt der Gebrauchtwagen-Experte. Diese wiederum hängt von der Akkugröße, vom Fahrstil und der Außentemperatur ab. Die in Prospekten ausgewiesenen WLTP-Testwerte seien im Alltag meist nicht zu erreichen. Ein kleinerer Akku könne für den Einsatz auf Kurzstrecken geeignet sein. Wer häufig längere Strecken auf der Autobahn fährt, brauche einen größeren Akku, will er nicht häufig Ladestopps einlegen müssen.

Laden. Im Vorfeld eines Kaufs sind auch Gedanken zur wohnortnahen Ladeinfrastruktur ratsam. Gibt es in der Nähe oder am Arbeitsplatz genügend Ladestationen? Steht in der Garage oder am Wohnhaus eine Wallbox zur Verfügung? Hier ist das Laden im Übrigen günstiger als an einer öffentlichen Ladesäule, außerdem kann das Fahrzeug im Winter vorgeheizt werden. Vorteilhaft ist die Anmeldung bei Anbietern, die möglichst viele Ladestationen abdecken.

Wartungskosten. Aktuell ist die Ansicht verbreitet, die Wartungskosten bei Elektroautos wären niedriger als beim Verbrenner. “Erste Erfahrungen zeigen aber, dass die Wartungskosten höher ausfallen können als erwartet. So korrodieren die Bremsscheiben aufgrund der geringeren Verwendung frühzeitig, so dass sie teilweise früher gewechselt werden müssen als bei Verbrennern”, so Tziatzios. Außerdem haben sich die Stundensätze der Werkstätten für Elektrofahrzeuge erhöht, da die Mitarbeiter für Arbeiten an Elektroautos zusätzliche Qualifikationen brauchen.

Kosten. Nach wie vor sind Elektroautos meist teurer in der Anschaffung als vergleichbare Verbrenner. Daher gilt: Informieren Sie sich vorab genau über die Kosten eines Elektroautos und stellen Preisvergleiche an.

Garantie. Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos ist es außerdem ratsam, auf die Restlaufzeit der Garantie sowie den Garantieumfang zu achten – besonders mit Blick auf die Batterie. In die Kalkulation sind auch die Versicherungskosten einzubeziehen, die bei Elektrofahrzeugen oft höher ausfallen als bei vergleichbaren Verbrennern.

mid/jub

 

Was ist mein Auto noch wert? Preisrückgang bei Gebrauchtwagen im September

Die Preise für Gebrauchtwagen erreichten im September den tiefsten Stand dieses Jahres. Wie aus dem aktuellen Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) des Online-Automarktes AutoScout24 hervorgeht, kostete ein Gebrauchtwagen in diesem Monat durchschnittlich 27.884 Euro und damit 0,9 Prozent weniger als noch im August.
Deutlicher wird der Trend im Vergleich zum März, als die Preise noch auf Höchststand waren: Seitdem haben sie sich um 4,4 Prozent reduziert. Verbraucher gaben damit im September durchschnittlich rund 1.300 Euro weniger für einen Gebrauchten aus als noch im Februar.

“Traditionell ziehen die Preise für Gebrauchtwagen nach dem Ende der Ferienzeit im September an, doch scheinen diese saisonalen Effekte aktuell vorerst auszubleiben”, sagt Stefan Schneck, Vertriebschef Deutschland bei AutoScout24. Offenbar würden sich die überwundenen Engpässe bei der Produktion von Neuwagen mittlerweile auch auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken. Hierdurch erhöhten sich nun auch bei den Gebrauchtwagenhändlern die Bestände. Da die Nachfrage nur bedingt mit dem wachsenden Angebot Schritt halten könne, gingen die Preise zurück.

Preisabschläge waren im September über alle Antriebsarten hinweg zu beobachten. Deutlich rückläufig waren erneut gebrauchte E-Autos (Durchschnittspreis: 33.408 Euro) und Hybridfahrzeuge (38.535 Euro), die sich jeweils um 1,3 Prozent verbilligten. Aber auch Verbrenner waren im September günstiger zu haben als im Vormonat: Der Durchschnittspreis für Diesel ging um 0,8 Prozent auf 29.181 Euro zurück, der von Benzinern um 0,7 Prozent auf 25.689 Euro.

Auch Erdgasfahrzeuge (CNG) waren deutlich günstiger abgegeben und kosteten mit durchschnittlich 15.382 Euro 1,3 Prozent weniger als noch im Vormonat. Autos mit LPG-Antrieb verloren im September mit 0,6 Prozent am wenigsten an Wert und wurden im Schnitt für 18.701 Euro gehandelt.

Auch beim Blick auf die Fahrzeugsegmente zeigt der AGPI vor fast jeder Kategorie ein rotes Minuszeichen. Vor allem teurere Gebrauchte standen im September unter Preisdruck. So gaben Modelle der Oberklasse (64.477 Euro) mit 2,4 Prozent am deutlichsten nach, aber auch Fahrzeuge der Oberen Mittelklasse waren im September um 1,6 Prozent günstiger zu haben und kosteten im Schnitt 32.483 Euro.

Preisabschläge verzeichneten zudem die SUV, die sich um 1,1 Prozent auf durchschnittlich 35.315 Euro verbilligten. Bei den Altersklassen sparten Verbraucher vor allem bei Fahrzeugen zwischen 20 und 30 Jahren: Die Youngtimer verbilligten sich um 2,7 Prozent und kosteten im September durchschnittlich 8.039 Euro. Stabil blieben die Preise hingegen vor allem bei fünf bis zehn Jahre alten Fahrzeugen (22.277 Euro) und Modellen zwischen 10 und 20 Jahren (10.148 Euro).

Der Preisdruck im September ist überraschend, denn die Nachfrage nach Gebrauchtwagen stieg in diesem Monat – und das bei einem leicht rückläufigen Angebot. Mit einem Plus von 19 Prozent nahmen vor allem die Kundenanfragen für Elektrofahrzeuge deutlich zu. Aber auch Modelle mit CNG- (+13 Prozent) und Hybrid-Antrieben (+4,8 Prozent) wurden gesucht.

Während die Nachfrage bei Benzinern um 1,1 Prozent stieg, blieb sie bei Selbstzündern weitestgehend stabil (+0,3 Prozent). Weniger Interesse hatten die Kunden im September lediglich an LPG-Fahrzeugen (-9,6 Prozent). Das Angebot ging über alle Segmente hinweg zurück, am deutlichsten bei LPG-Modellen (-12 Prozent) und bei Hybrid- (-4,7 Prozent) sowie bei E-Autos (-4,2 Prozent).

mid/asg/red

Gebrauchtwagen-Markt entspannt sich etwas

Auf dem zuletzt etwas heiß gelaufenen Gebrauchtwagen-Markt ist Entspannung in Sicht. Die Preise legen im April nur noch um 0,5 Prozent zu, wie das Portal AutoScout24 ermittelt hat. Ein Gebrauchtwagen kostet im Durchschnitt 27.319 Euro – das sind 216 Euro mehr als im Vormonat. Zum Vergleich: Im März hatte der Anstieg noch 1,3 Prozent betragen (347 Euro).

Seit Mitte 2020 hatte AutoScout24 mit dem Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) einen starken Preisanstieg ermittelt. So kostete ein Gebrauchtwagen im Juli 2020 noch durchschnittlich 19.801 Euro – Gebrauchte haben sich seitdem also um 38 Prozent bzw. 7.518 Euro verteuert. Auch beim bislang rückläufigen Angebot an Gebrauchtwagen deutet sich im April dieses Jahres eine Stabilisierung an. Ausnahme: Gebrauchte E-Autos.

Tatsächlich sind es in erster Linie E-Autos und Hybridfahrzeuge, die überproportional an Wert gewinnen: Mit einem Durchschnittspreis von 45.071 Euro kosten Stromer im April 13,8 Prozent mehr als im Vormonat; Hybride verteuern sich im gleichen Zeitraum immerhin um 1,4 Prozent auf 41.998 Euro. Davon abgesehen entwickeln sich die Angebotspreise einigermaßen stabil: Benziner verteuern sich lediglich um 0,7 Prozent auf durchschnittlich 24.655 Euro, Diesel um 0,2 Prozent auf 29.279 Euro. Während der Durchschnittspreis für Erdgasfahrzeuge unverändert bei 17.616 Euro verbleibt, sinken die Angebotspreise bei LPG-Modellen sogar um 0,8 Prozent (Durchschnittspreis: 16.576 Euro).

Ein weiteres Signal der Entspannung im Gebrauchtwagenmarkt ist das sich stabilisierende Angebot. Während der AGPI noch im Sommer vergangenen Jahres Rückgänge im deutlich zweistelligen Prozentbereich verzeichnete, steigt das Angebot in fast allen Segmenten wieder an. Aber: Das Angebot an gebrauchten Stromern sinkt im April drastisch: E-Autos werden um ein Drittel (-31,4 Prozent) weniger angeboten als noch im März. Auch der Bestand an Hybridfahrzeugen (-5,9 Prozent), Erdgasautos (-3,7 Prozent) und LPG-Fahrzeugen (-2 Prozent) ist weiterhin rückläufig. Während das Angebot an Benzinern mit +0,9 Prozent noch leicht steigt, nehmen die Angebote von Autos mit Dieselmotor um 5,4 Prozent zu.

Andreas Reiners / glp

Gebrauchte Kleinwagen stärker gefragt

Gebrauchte Kleinwagen ziehen aktuell im Preis deutlich an. Ebenso Mittelklässler, Vans und SUV aus zweiter oder dritter Hand. Gleichzeitig sinken die durchschnittliche Kilometerleistung und parallel dazu das Fahrzeugalter, hat das Portal mobile.de festgestellt.

Im November wurden für Minis 6,8 Prozent mehr verlangt als im Vormonat, in der Mittelklasse waren es 5,6, bei Vans 5,4 und bei den angesagten SUV 5,1 Prozent. Der Durchschnittspreis der Second-Hand-Fahrzeuge liegt aktuell bei 23.764 Euro. Anhand von rund 750.000 Inseraten wird erkennbar, dass die Fahrzeuge im Schnitt 51.738 Kilometer auf dem Tacho haben. Und damit um 0,7 Prozent weniger als im Oktober 2018 und sogar 7,2 Prozent weniger als im November vergangenen Jahres. Das durchschnittliche Fahrzeugalter liegt bei rund 42 Monaten. “Wer junge Gebrauchte sucht, hat derzeit beste Chancen”, meint dazu Daniel Breves, Commercial Director bei mobile.de. mid/rhu

Berg- und Talfahrt bei Gebrauchten PKW’s

Laut des Branchendienstes “kfz-betrieb” hat der Pkw-Gebrauchtwagenmarkt im November wieder deutlich geschwächelt. So hätten nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im vergangenen Monat 608.093 Fahrzeuge den Besitzer gewechselt – das sind 3,8 Prozent weniger als im November 2017.

Damit zeigt sich das Marktgeschehen wieder einmal extrem schwer einschätzbar, der “kfz-betrieb” spricht gar von einer Berg- und Talfahrt. Denn noch im Oktober waren die Umschreibungszahlen um satte 8,7 Prozent hochgeschnellt, im September hatten sie wiederum um zwei Prozent nachgelassen. Fürs Gesamtjahr rechnen Experten mit einem Rückgang um rund ein Prozent. mid/rhu

Fälschung im Scheckheft kein Kavaliersdelikt

Das Scheckheft gilt als Garant für korrekte Informationen über die Wartung eines Fahrzeugs. Behauptet ein Verkäufer wahrheitswidrig Eigenschaften, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Bei den zugesicherten Eigenschaften muss es sich allerdings um wesentliche wertbildende Faktoren handeln, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München hervorgeht (Urteil vom 10.1.2018, AZ: 142 C 10499/17.) Über einen aktuellen Fall Berichtet die Fachzeitschrift “kfz-betrieb”.

Im verhandelten Fall erwarb der Kläger bei dem Beklagten einen Gebrauchtwagen zum Preis von 4.500 Euro, welchen der Beklagte zuvor im Internet zum Verkauf inseriert hatte. In der Anzeige war unter anderem aufgeführt, dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt sei.

Kurze Zeit später erklärte der Kläger mit anwaltlichem Schreiben den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung und forderte den Beklagten unter Fristsetzung zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises auf. Er führt an, dass das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt sei, obwohl dies in dem Inserat vermerkt war und der Kläger diese Eigenschaft im Zuge der Verkaufsverhandlungen noch einmal bestätigt habe. Der Beklagte verweigert die Rückabwicklung.

Der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vollumfänglich begründet. Der Kläger hat den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, sodass er gemäß § 142 BGB als nichtig anzusehen ist. mid/wal