Heute Hundeschwimmen im Freibad Hoheneck: Feucht-fröhlicher Spaß für Vierbeiner und ihre Besitzer

Ludwigsburg – Ein spritziges Vergnügen für Vierbeiner steht am heutigen 3. Oktober 2023 in Ludwigsburg auf dem Programm: Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) laden alle Hundeliebhaber und ihre pelzigen Begleiter zum allseits beliebten Hundeschwimmen im Freibad Hoheneck ein. Von 10:00 bis 17:00 Uhr bietet sich Hunden die Gelegenheit, sich im ungechlorten Wasser des Freibads auszutoben, während ihre menschlichen Gefährten vom Beckenrand aus begeistert zuschauen können.

Der Eintrittspreis beträgt lediglich 50 Cent pro Hundepfote und einen Euro pro Person. Die Einnahmen aus dieser spaßigen Veranstaltung kommen einem guten Zweck zugute und werden großzügig von den SWLB gespendet. Tickets sind problemlos vor Ort an der Freibadkasse erhältlich, weshalb eine vorherige Online-Anmeldung nicht erforderlich ist.

red

Stadt Ludwigsburg bittet Hundehalter um Rücksicht

Immer wieder gehen bei der Stadtverwaltung Klagen über unangenehme oder gefährliche Begegnungen mit frei laufenden Hunden ein. Hunde animieren ihr Herrchen oder Frauchen zu Ausflügen in die Natur und vielfach ist der Wald Ziel eines ausgedehnten Spaziergangs. Von Wildtieren wird die Anwesenheit von Hund und Mensch oft registriert, auch wenn wir Rehe oder Hasen gar nicht zu Gesicht bekommen. Ihre Reaktionen können unterschiedlich ausfallen, es bedeutet für die Tiere jedoch immer eine Stress-Situation.

In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es zwar keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist jedoch, dass ein Hund nur dann frei laufen darf, wenn er auch ohne Leine sicher unter Kontrolle ist und die Hundebesitzer ihn unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen sich Herrchen oder Frauchen einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Deshalb die Bitte der Stadtverwaltung an Hundehalter: Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher, vor allem Kinder, begegnen.

Von März bis Juli – während der Schutzzeit des Jungwilds und der Bodenbrüter – ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, Waldstücke, Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Zudem müssen Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen und Trimm-Dich-Pfaden an die Leine genommen werden. Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden

Öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen oder fremde Privatgrundstücke sind keine Hundeklos. Gleiches gilt für Wiesen und Felder, besonders dann, wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden: Vom Hundekot können erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen, wenn dieser in die Fütterung gelangt. Deshalb haben Halter oder Führer des Hundes dessen Kot unverzüglich zu beseitigen. Die Bewirtschaftung von Äckern darf durch Hunde nicht beeinträchtigt und Pflanzen nicht geschädigt werden.

Deshalb bittet die Stadt alle Hundebesitzer, ihre Hunde ordnungsgemäß zu halten und insbesondere die Bestimmungen der städtischen Polizeiverordnung, des Landeswaldgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes zu beachten.

Wenn sich “Waldi” der Magen umdreht

Wenn der Hund sich nicht wohl fühlt, leidet die ganze Familie mit. Doch wenn “Waldi” laut schmatzt, dann zu würgen beginnt und sich schließlich übergibt, ist das kein Grund zur Panik. Würgt ein Hund beispielsweise verdorbenes Futter oder einen Fremdkörper wieder aus, ist dies kein Problem, sondern der Problemlöser. Bleibt es beim sporadischen Erbrechen und hat sich die Lage innerhalb eines Tages beruhigt, ist der Gang zum Tierarzt nicht unbedingt erforderlich. Treten aber zusätzliche Beschwerden wie Durchfall, Fieber oder Atemnot auf oder verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Tieres zunehmend, sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.
Akutes Erbrechen ist manchmal sogar ein Symptom für lebensbedrohliche Notfälle. Dazu zählen Vergiftungen aller Art oder ein durch Fremdkörper verursachter Darmverschluss. Einen dramatischen Sonderfall stellt die sogenannte “Magendrehung” dar. Besonders häufig betroffen sind große Hunderassen wie Deutsche Dogge, Deutscher Schäferhund oder Irish Setter. Dabei dreht sich der Magen um die eigene Achse. Mageneingang und -ausgang verschließen sich und der Mageninhalt kann nicht mehr abtransportiert werden. Der Hund reagiert mit erfolglosem Würgen. Im Magen bilden sich Gase, die den Bauch aufblähen. Es ist allerhöchste Eile geboten, da nur noch ein chirurgischer Eingriff helfen kann.

Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn sich Brechanfälle regelmäßig wiederholen. Chronisches Erbrechen kann ein Symptom für schwerwiegende Störungen der Körperfunktionen sein. Das sind beispielsweise Erkrankungen der Verdauungsorgane, bakterielle Infektionen oder bösartige Tumore. In diesen Fällen ist es zwingend notwendig, den Tierarzt zu konsultieren, dem eine Vielzahl von Diagnosemöglichkeiten zur Verfügung stehen. mp/rlo