Stadt Ludwigsburg bittet Hundehalter um Rücksicht

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Immer wieder gehen bei der Stadtverwaltung Klagen über unangenehme oder gefährliche Begegnungen mit frei laufenden Hunden ein. Hunde animieren ihr Herrchen oder Frauchen zu Ausflügen in die Natur und vielfach ist der Wald Ziel eines ausgedehnten Spaziergangs. Von Wildtieren wird die Anwesenheit von Hund und Mensch oft registriert, auch wenn wir Rehe oder Hasen gar nicht zu Gesicht bekommen. Ihre Reaktionen können unterschiedlich ausfallen, es bedeutet für die Tiere jedoch immer eine Stress-Situation.

In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es zwar keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist jedoch, dass ein Hund nur dann frei laufen darf, wenn er auch ohne Leine sicher unter Kontrolle ist und die Hundebesitzer ihn unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen sich Herrchen oder Frauchen einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Deshalb die Bitte der Stadtverwaltung an Hundehalter: Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher, vor allem Kinder, begegnen.

Von März bis Juli – während der Schutzzeit des Jungwilds und der Bodenbrüter – ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, Waldstücke, Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Zudem müssen Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen und Trimm-Dich-Pfaden an die Leine genommen werden. Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden

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Öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen oder fremde Privatgrundstücke sind keine Hundeklos. Gleiches gilt für Wiesen und Felder, besonders dann, wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden: Vom Hundekot können erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen, wenn dieser in die Fütterung gelangt. Deshalb haben Halter oder Führer des Hundes dessen Kot unverzüglich zu beseitigen. Die Bewirtschaftung von Äckern darf durch Hunde nicht beeinträchtigt und Pflanzen nicht geschädigt werden.

Deshalb bittet die Stadt alle Hundebesitzer, ihre Hunde ordnungsgemäß zu halten und insbesondere die Bestimmungen der städtischen Polizeiverordnung, des Landeswaldgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes zu beachten.