Grundsteuerreform: Kanzleramt fordert Änderungen

Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern. Konkret geht es darum, in den Gesetzentwurf als Alternative ein sogenanntes Freigabegesetz hinein zu formulieren, das die Grundsteuer der Gesetzgebungskompetenz der Länder überlässt. Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus Regierungskreisen.

Wörtlich heißt es demnach im nachgebesserten Gesetzentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt: “Der Bundesgesetzgeber könnte bestimmen, dass das Grundsteuer- und Bewertungsrecht in vollem Umfang durch Landesrecht ersetzt werden kann (Artikel 125a Absatz 2 Satz 2 GG). Der Bundesgesetzgeber könnte das Grundsteuergesetz und die Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer aufheben, um den Ländern landesgesetzliche Regelung en zu ermöglichen.”

Schon in wenigen Tagen soll sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf befassen, anschließend ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen. Die Grundsteuerreform muss bis Ende 2019 verabschiedet werden, da sie sonst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersatzlos wegfällt und damit kommunale Steuereinnahmen von inzwischen fast 15 Milliarden Euro jährlich. wid/rlo

Leitzins wird bis 2020 nicht angetastet

Börse von der Zinspolitik enttäuscht

Die von vielen erhoffte Zinswende bleibt aus: Angesichts der unsicheren konjunkturellen Lage will die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins bis mindestens Mitte 2020 nicht antasten. Die Finanzmärkte reagierten mit gemischten Gefühlen.

Am Devisenmarkt profitiert der Euro von dem Zinsentscheid. An den Börsen dagegen zeigten sich die Anleger enttäuscht. Manche hatten offenbar auf eine noch lockerere Geldpolitik der EZB und womöglich gar eine Senkung der Schlüsselzinsen spekuliert. Der Dax büßte seine Kursgewinne komplett ein.

Hintergrund: Ursprünglich hatte die EZB nur bis zum Ende des Sommers 2019 in Aussicht gestellt, an ihren Zinsen nicht zu rütteln. Der Schlüsselsatz zur Versorgung der Banken mit Geld liegt seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent.

Die Geldpolitik hängt stark von der Entwicklung der Inflation ab, erklären Experten. Mittelfristig strebt die EZB eine Teuerungsrate von knapp unter 2,0 Prozent an, berichtet tagesschau.de. Von diesem Niveau ist der Euro-Raum derzeit jedoch weit entfernt. Im Mai 2019 lagen die Verbraucherpreise im Euroraum nach Angaben der Statistikbehörde Eurostat um 1,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. wid/rlo

So steht es um den Energieausweis

2019 laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab dem 1. Juli 2019 ab. Auch hier gilt eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser vergleichbar.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Damit hängt das Ergebnis des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab. wid/rlo

Der Kampf gegen den Plastikmüll

Der Kampf gegen den Verpackungsmüll hat gerade erst begonnen – und es wird kein leichter sein. Ob die neuen EU-Richtlinien die Plastik-Berge wie von Zauberhand verschwinden lassen, steht allerdings in den Sternen. Es ist ein kleiner Schritt, mehr nicht. Die Experten von TÜV SÜD fassen zusammen, worauf Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln achten sollten.

Beim Plastikverpackungsabfall liegt Deutschland laut Institut der Deutschen Wirtschaft je Einwohner bei 37 Kilogramm und damit 6,0 Kilogramm über dem EU-Durchschnitt. Europaparlament und EU-Staaten haben sich nun auf ein Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik geeinigt, das in etwa zwei Jahren in Kraft treten wird. Darunter befinden sich auch bestimmte Wegwerfverpackungen für Lebensmittel, die nur für den kurzzeitigen Einmalverbrauch bestimmt sind. In Deutschland gibt der Handel bereits seit Juli 2016 Plastiktragetaschen im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht mehr gratis ab. Viele Verbraucher sind daher weitestgehend auf selbst mitgebrachte Mehrwegtragetaschen umgestiegen.

“Ob auf eine Verpackung verzichtet werden kann, hängt stark von der Art des Lebensmittels ab”, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. “Schüttgut, Obst und Gemüse sowie pflanzliche Öle können gut unverpackt gekauft werden. Bei Fleisch-, Wurst-, Käsewaren sowie Milchprodukten ist das schwieriger.”

Verpackungen halten Lebensmittel frisch, schützen das Aroma und sichern einen hygienischen Transport. Sie verhindern nicht nur den vorzeitigen Verderb, sondern sind auch Informations-, Deklarations- und Werbefläche. Beispiele dafür sind die Pflichtangaben sowie die Hygieneanforderungen.

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt bestimmte Informationen für Lebensmittel vor: So müssen zum Beispiel Nährwertkennzeichnung, Allergene, Zutatenverzeichnis bei verarbeiteten Lebensmitteln, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum dem Verbraucher vor dem Kauf als Information zugänglich sein.

“Nicht geprüft werden können die von Verbrauchern selbst mitgebrachten Mehrwegverpackungen wie Gläser, Beutel, Becher, Schüsseln oder Kartonagen. Ganz wichtig ist, dass damit hygienisch alles in Ordnung ist und die Verschlüsse der Verpackungen einwandfrei funktionieren”, sagen die Experten vom TÜV Süd. Denn der beste Unverpackt-Einkauf hilft nicht, wenn das Lebensmittel wegen Verschmutzung, Fehlaromen, Vermischung oder mechanischer Beanspruchung letztlich nicht verwendet wird.

Häuslekäufer werden immer jünger

Galt es früher als spießig, sich schon in jungen Jahren nach einem Eigenheim umzuschauen, ist das heute voll im Trend. Denn aktuelle Zahlen belegen: Immobilienkäufer werden immer jünger.

Sechs von zehn Immobilienkäufer sind zwischen 30 und 39 Jahre alt, doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Das zeigt eine Online-Umfrage des Immobiliendienstleisters McMakler. Nur 25 Prozent der Käufer in den letzten zwölf Monaten waren in den Vierzigern. Die drittgrößte Käufergruppe sind mit fünf Prozent die 50- bis 59-Jährigen, gefolgt von Menschen der Altersklasse 20 bis 29 Jahre, die vier Prozent der Immobilienkäufer ausmachen.

Steigende Mieten, niedriges Zinsniveau und einfache Kreditvergaben seien der Grund für die Verjüngungskur bei Immobiliengeschäften, so die Erklärung von Hanno Heintzenberg, von McMakler. wid/ms

Steuer – Arbeitnehmern bleibt in 2019 mehr Geld übrig

2019 bringt mehr netto vom Brutto

Das gerade begonnene Jahr soll tatsächlich das berühmte “mehr netto vom Brutto” bringen – und zwar für sehr viele Arbeitnehmer. “Die gesetzlichen Änderungen bei der Einkommensteuer und der Sozialversicherung wirken sich durch die Bank weg positiv auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus”, heißt es beim Softwarehaus und IT-Dienstleister Datev.

Im Detail: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Prozentpunkte, gleichzeitig wird die Pflegeversicherung im gleichen Umfang angehoben. Zum Ausgleich trägt künftig der Arbeitgeber die Hälfte vom Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer bislang alleine stemmen musste.

Wie zu erwarten, kommt das im Schnitt deutliche Plus in der Lohntüte nicht bei allen Beschäftigten im gleichen Umfang an. So erzielen die mittleren Gehaltsklassen bei ihren Nettobezügen den größten Zuschlag. Jenseits der 6.500 Euro-Schwelle wird es wieder etwas weniger, weil die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zuschlägt. “Am meisten profitieren deshalb über alle Steuerklassen hinweg Beschäftigte mit einem monatlichen Brutto-Gehalt von 6.500 Euro”, heißt es bei Datev. Und am allerbesten erwischen es Alleinerziehende und Alleinstehende in dieser Gehaltsklasse. Sie können sich über ein Plus von 498 beziehungsweise 492 Euro im Jahr freuen. Am wenigsten kommt bei Verheirateten mit einem Einkommen von 1.500 Euro an. Doch auch bei ihnen bleiben immerhin noch 90 Euro im Jahr hängen.

wid/rh

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