Zuzahlungs-Meister: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen jährlich durchschnittlich 1.500 Euro

Nicht alle ärztlichen Behandlungen werden in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Auch nach einer möglichen Erstattung durch die GKV bezahlen Versicherte häufig dazu. Das geht aus dem großen Zuzahlungsreport hervor, den die Generali Deutschland Krankenversicherung erstmals veröffentlicht hat. Dafür wurden die Leistungsfälle der Kunden hinsichtlich der Kosten untersucht, die nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung von den Versicherten selbst zu zahlen sind.

Die meisten und auch die teuersten Zuzahlungsleistungen decken dabei wichtige und medizinisch sinnvolle Behandlungsfelder ab. Das macht gesetzlich Krankenversicherte zu Zuzahlungs-Meistern: Im Durchschnitt kosteten die zusätzlichen Behandlungen pro Person im Jahr 2021 knapp 1.500 Euro. Betroffen war davon im Schnitt fast jeder fünfte Versicherte (Zuzahlungsquote von 17,6 Versicherten mit Leistungen pro 100 Einwohner).

Den deutlich überwiegenden Anteil aller Extrakosten für Gesundheitsleistungen (mehr als 60 Prozent) stemmen Menschen, die 50 Jahre oder älter sind. Dabei steigen die Kosten pro Person mit zunehmendem Alter: Krankenversicherte ab 50 Jahren zahlen im Schnitt 2.100 Euro pro Jahr dazu. Ab 70 Jahren liegt dieser Betrag bereits bei 3.500 Euro und ab 80 Jahren sogar bei 4.800 Euro pro Jahr.

Allerdings zeigt sich insbesondere bei den Kosten für stationäre Behandlungen und für Zahnbehandlungen schon in jüngeren Jahren eine erhebliche Zuzahlungsleistung: Bei den unter 50-Jährigen beträgt sie bis zu 1.100 Euro bzw. 1.035 Euro durchschnittlich pro Jahr.

“Zusatzleistungen sind für viele Menschen medizinisch notwendig und zudem eine echte finanzielle Herausforderung”, sagt Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland. Diese nicht kalkulierbaren Kosten würden einen Privathaushalt empfindlich belasten. Das beträfe vor allem die über 50-Jährigen, insbesondere Rentner, die solch hohe Ausgaben aufgrund fehlender Einnahmen nicht kompensieren könnten.

Mit 50 Prozent entfallen die meisten Versicherten mit Zusatzleistungen auf den Bereich der Zahnzusatzversicherung. Häufigster Kostenfaktor für rund die Hälfte aller Versicherten: Zahnbehandlung. Direkt danach folgen die Versicherten, die für Zahnersatz zugezahlt haben.

Mit einem Anteil von 40 Prozent an allen erfassten Versicherten mit Leistungen wird im ambulanten Bereich am zweihäufigsten privat zugezahlt. Vor allem Zahlungen für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen (48 Prozent), fallen häufig an. Stationäre Leistungen wie die privatärztliche Behandlung oder Zuschläge für Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer machen rund neun Prozent aller Zusatzzahlenden aus.

mp/asg

Befreiungsantrag für rezeptpflichtige Medikamente

Medikamente sind nicht zum Schnäppchenpreis zu haben. Da ist eine Entlastung für viele Bundesbürger eine schöne Sache. Insgesamt sechs Millionen gesetzlich krankenversicherte Menschen in Deutschland sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Sie sollten deshalb jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen.

Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen haben und regelmäßige Zuzahlungen erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge zur Anwendung kommen. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent, während Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag immer zuzahlungsbefreit sind.

Auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich mit dem aktuellen Zuzahlungsrechner für das Jahr 2019 ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Eine schon zum Jahresbeginn 2019 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. mp/rlo

Arzneimittel: Die richtige Dosierung für Kinder

Immunsystem und Stoffwechsel arbeiten bei Kindern anders im Vergleich zu Erwachsenen. Medikamente, die von den Eltern eingenommen werden, sollten daher nicht bedenkenlos in geringerer Dosis dem Kind verabreicht werden. Die AOK Hessen klärt auf, was zu beachten ist.

Spezielle Arzneimittel für Kinder gibt es beispielsweise im Bereich der Erkältungsmittel, zur Prophylaxe gegen Karies und gegen Rachitis. Diese Arzneimittel sind zumeist extra gekennzeichnet durch den Aufdruck: “Für Säuglinge” oder “Für Schulkinder”. Medikamente mit ätherischen Inhaltsstoffen wie Menthol, Pfefferminz- und Eukalyptusöl können bei Kindern mit Asthma gefährliche Atemnot auslösen. Bei Antibiotika ist der vorgeschriebene Zeitraum der Einnahme genau einzuhalten, damit es bei zu häufiger oder zu niedriger Dosierung nicht zur Resistenzbildung kommt. Die Eignung neuer Medikamente für Kinder und Jugendliche wird durch entsprechende Studien nachgewiesen.

Bei Schmerzmittel und Medikamenten zur Krebsbehandlung bleibt Fachärzten oft nur der Griff zur Medizin für Erwachsene. Die Dosierung wird dann aufgrund von Erfahrungswerten angepasst. Einen Hinweis auf die Verträglichkeit für Kinder und Jugendliche gibt zudem die Konzentrationsangabe des Wirkstoffs eines entsprechenden Medikaments, so die AOK-Experten. mp/BB

Regeln für Online-Apotheken

Medikamente über das Internet zu bestellen, ist für viele eine ganz normale Sache geworden. Das spart oft Zeit und Geld. Aber nicht immer geht alles glatt, und dann ist der Ärger groß. Doch wie steht es eigentlich um die Rechte der Kunden?

Dazu gibt es jetzt ein neues Urteil: Demnach dürfen Online-Apotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen, heißt es da. Das hat jedenfalls das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die bekannte niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos zu beraten.

“Verbraucher dürfen grundsätzlich auch online bestellte Medikamente innerhalb von 14 Tagen zurücksenden,” sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. “Denn das hat nach den Oberlandesgerichten Naumburg und Karlsruhe jetzt auch das Kammergericht Berlin betätigt.” cid/rlo

Pflanzliche Medizin: Die sanfte Alternative

Medikamente haben Nebenwirkungen. Und jeder Mensch reagiert völlig unterschiedlich darauf. Deshalb wird der Kreis derer, die auf pflanzliche Arzneimittel zurückgreifen, immer größer. Denn die pflanzlichen Präparate gelten als sanfte und nebenwirkungsarme Alternative.

Chemisch-synthetische Arzneimittel enthalten meist nur eine Substanz oder eine Kombination aus chemischen Verbindungen, die genau bekannt ist. Pflanzliche Arzneimittel hingegen sind aus zerkleinerten Pflanzenteilen einer Pflanze oder Extrakten daraus hergestellt, die viele verschiedene Inhaltsstoffe enthalten und deren Eigenschaften sich synergistisch ergänzen können.

Wie bei allen anderen Arzneimitteln kommt es auch bei natürlichen Präparaten auf die Dosierung sowie auf die Grunderkrankungen und die individuelle Befindlichkeit des Patienten an. Leidet ein Patient beispielsweise an Blähungen, Völlegefühl oder Sodbrennen, können pflanzliche Medikamente durchaus helfen.

Sollten Vorerkrankungen bekannt sein, dürfen bestimmte Arzneimittel erst gar nicht eingenommen oder nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt angewandt werden. Grund dafür ist, dass viele Arzneimittel zum Großteil über Leber und Nieren abgebaut werden. Wie heißt es doch so schön in der Werbung: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. mp/rlo

Neue Medikamente gegen seltene Krankheiten

Immer mehr Krankheiten erfordern immer neue Medikamente. Aus diesem Grund forschen Wissenschaftler rund um die Uhr. 2018 war ein besonders produktives Jahr, zumindest wenn man der Bilanz der Industrie glauben kann. So haben die forschenden Pharma-Unternehmen immerhin 36 neue Medikamente auf den Markt gebracht, darunter zwölf gegen Krebs- und zehn gegen Stoffwechselerkrankungen.

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat die neuen Medikamente gegen seltene Krankheiten als den bisherigen Therapiemöglichkeiten überlegen eingestuft. Als selten wertet die EU Krankheiten, an denen höchstens fünf von 10.000 EU-Bürgern leiden; das entspricht derzeit maximal 256.000 EU-Bürgern. An der Stoffwechselstörung Alpha-Mannosidose, die zu kognitiven und Immundefiziten führt, leiden in der EU rund 5.000 Menschen. Am Sly-Syndrom mit seinen Knochendeformationen und Sehstörungen sind sogar weltweit weniger als 100 Menschen erkrankt; es ist damit eine der seltensten bekannten Krankheiten überhaupt.

“Für viele Patienten bedeuten die neuen Medikamente bessere Behandlungsmöglichkeiten; für einige sogar die erste gezielte Therapie überhaupt”, sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). mp/rlo

Medikamente: Kehrtwende beim Online-Handel

Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist für Gesundheitsminister Jens Spahn vorerst vom Tisch. Es sei europarechtlich unwägbar, ob und wie ein solches Verbot umgesetzt werden könne, sagte der CDU-Politiker.

Der Versandhandel müsse die Ausnahme und nicht die Regel sein, so der Gesundheitsminister am Rande der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Er fühle sich verpflichtet, über die Apotheken vor Ort die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu solle etwa der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden. Auch sollten zusätzliche Dienstleistungen für Apotheker, etwa bei Präventionsangeboten, definiert und honoriert werden.

Zudem möchte Jens Spahn die Rabatte für ausländische Online-Apotheken auf 2,50 Euro je Packung begrenzen. Darüber hinaus soll der Marktanteil des Versandhandels eine Grenze von fünf Prozent nicht übersteigen – sonst sollen weitere Rabattbeschränkungen möglich werden. mp/rlo