Winterstart in Baden-Württemberg: Nur Reifen mit Alpine-Symbol ab 01. Oktober zulässig

Mit den ersten frostigen Temperaturen müssen Autofahrende in Baden-Württemberg neue Regelungen beachten: Ab diesem Winter (2024) gelten nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich. Parallel dazu haben die Straßenmeistereien im Land mit modernster Streutechnik und gefüllten Salzlagern alle Vorbereitungen getroffen, um die Straßen sicher und umweltfreundlich befahrbar zu halten. Verkehrsminister Winfried Hermann appelliert an die Verkehrsteilnehmer, bei Glätte besonders vorsichtig zu fahren und unnötige Fahrten zu vermeiden.

Stuttgart – In den kommenden Herbsttagen werden in Baden-Württemberg erstmalig Temperaturen um den Gefrierpunkt erwartet. Damit alle sicher unterwegs sind, ist die richtige Ausrüstung wichtig: Autofahrerinnen und -fahrer müssen daher bei winterlichen Straßenverhältnissen dafür sorgen, dass geeignete Winterreifen auf ihren Fahrzeugen montiert sind. Um die Winterreifenpflicht zu erfüllen, muss auf den Winterreifen ab diesem Winter (2024) zwingend das Alpine-Symbol sein – ein Piktogramm eines Berges, der eine Schneeflocke umschließt. Der alleinige Aufdruck M+S ohne Alpine-Symbol reicht dagegen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. „Ich empfehle, rechtzeitig einen Blick auf Ihre Reifen zu werfen, um sicher durch den Winter zu kommen“, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Straßenmeistereien sorgen für sichere Straßen

Die Straßenmeistereien sind gut auf den Winter vorbereitet: Die Salzlager sind gefüllt und die Streufahrzeuge stehen bereit. In dieser Zeit sind auch die rund 2.150 Straßenwärterinnen und Straßenwärter besonders stark gefordert. Verkehrsminister Winfried Hermann dankt den Mitarbeitenden in den 44 Stadt- und Landkreisen und den Kommunen für ihren alljährlichen Einsatz: „Die Straßenwärterinnen und -wärter müssen rund um die Uhr und bei den widrigsten Wetterbedingungen bereit sein, auszurücken, damit alle auf den Straßen sicher an ihr Ziel kommen.“ Gleichzeitig appelliert Minister Hermann an alle Autofahrenden, vermeidbare Fahrten bei schlechten Bedingungen möglichst zu verschieben. Bei notwendigen Reisen sei die entsprechende Vorsicht gefragt, so Minister Hermann: „Vor allem, wenn Glätte droht, ist es wichtig, vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren.“

Moderne Technik für den Umweltschutz

Um die Gefahr von Glätte möglichst gering zu halten, sind im ganzen Land Streufahrzeuge unterwegs. Damit diese nicht mehr Streusalz als nötig verwenden und so die Umwelt schonen, kommen verschiedene Techniken zum Einsatz. Moderne Streufahrzeuge können die Temperatur und die Feuchtigkeit der Straßenoberfläche während der Fahrt messen und die Menge an ausgebrachtem Salz automatisch anpassen. Vorbeugend gegen Glätte wird auch flüssige Salzlösung, sogenannte Sole, auf den Straßen versprüht. Die Lösung enthält weniger Salz als beim konventionellen Streuen und wirkt trotzdem länger gegen Eisbildung. So können die negativen Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen.

red

 

Start in die dunkle Jahreszeit: Was Autofahrer ab 01. Oktober beachten müssen

Licht an, Sicherheit voran: Neue Regeln für Autofahrer ab Oktober 2024

Ab 1. Oktober gelten neue Vorschriften für Winterreifen und Beleuchtung – hohe Bußgelder drohen bei Verstößen: Ein Licht-Test wird jedes Jahr im Oktober von den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen angeboten. Der Service, bei dem die Kfz-Werkstätten die Beleuchtung der Autos auf Fehler prüfen, Scheinwerfer richtig einstellen und kleine Reparaturen vornehmen, ist nach Auskunft der ARAG Experten kostenlos.

Wer in der dunklen Jahreszeit unterwegs ist, sollte sicherstellen, dass die Reifen bremsbereit sind und man selbst für andere sichtbar ist. Daher legen die ARAG Experten allen motorisierten Verkehrsteilnehmern den Lichttest im Oktober ans Herz und weisen auf neue gesetzliche Anforderungen für Winterreifen hin.

Bei Autos und Lkws gilt vor allem das Motto: andere sehen. Und trotzdem fährt jeder vierte Pkw mit mangelhafter Beleuchtung und fast jeder neunte blendet andere sogar, weil die Autoscheinwerfer schlecht eingestellt sind. Damit die Scheinwerfer alles richtig ausleuchten und erfassen, wurde 1965 gemeinsam vom Kraftfahrzeuggewerbe und der Verkehrswacht der bundesweite Licht-Test eingeführt. Schirmherr ist der Bundesverkehrsminister.

Ab 1. Oktober 2024 gelten für Winterreifen neue Regeln. Pneus, die nur das Symbol “M+S” (Matsch und Schnee) tragen, erfüllen bei Eis und Schnee nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen und müssen ausgetauscht werden, egal, wie gut erhalten sie sind. Nur wenn sie zusätzlich das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, tragen, dürfen sie weiterhin genutzt werden. Wer sich weiterhin mit M+S- oder gar Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bewegt, muss mit Bußgeldern von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

mid/jub

 

Reifen-Ratgeber: Für wen taugen Ganzjahresreifen?

Diese Faustformel kennt fast jeder Autofahrer: Von “O” bis “O”, also Ostern bis Oktober, sollten Sommerreifen montiert sein, danach steht der Wechsel auf Winterreifen an. Oder man entscheidet sich gleich für den Allrounder unter den Pneus, den Ganzjahresreifen. Für welche Autofahrer der gut geeignet ist, weiß der TÜV Süd.
Reifen mit Bezeichnungen wie All Season, All Climate, Cross Climate oder All Weather sind demnach besonders für all jene geeignet, die mit einer geringeren Kilometerleistung unter gemäßigten Witterungsbedingungen im stadtnahen Bereich unterwegs sind. “Auch die Topografie spielt eine Rolle”, erläutert Thomas Salzinger, Reifenexperte von TÜV SÜD. “Städte mit vielen Steigungen wie beispielsweise Stuttgart verlangen bei matsch- oder schneebedeckter Fahrbahn eher nach reinen Winterreifen als die ebenen urbanen Zentren Norddeutschlands.”

Auch wenn die Spezialreifen für Sommer und Winter immer noch die beste Wahl seien – die Reifenhersteller hätten in den vergangenen Jahren viel Entwicklungsarbeit geleistet und mit ihren Ganzjahresreifen eine gute Alternative bereitgestellt, sofern das Nutzungsverhalten passt. Nur auf Schnee zeigen laut TÜV Süd Ganzjahresreifen Defizite, im Sommer seien sie dagegen die bessere Wahl als seine Winterreifen weiter zu nutzen.

Wichtig: Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorschriften für Winterbereifung verschärft. Seit Januar dieses Jahres genügt die Kennzeichnung M+S bei Neureifen nicht mehr. Sie müssen dann zusätzlich auch das Schneeflockensymbol tragen. Es zeigt ein Bergpanorama mit drei Gipfeln. Für alte Reifen gilt: Reifen, die nur die Buchstaben M und S tragen, dürfen in einer Übergangszeit noch bis September 2024 gefahren werden. Erlaubt ist in Deutschland auch weiterhin, selbst Winterreifen bis 1,6 Millimeter abzufahren.

Besonders bedeutsam sei die Neuregelung für die Fahrer von SUV und ähnlichen Fahrzeugen, teilt der TÜV Süd mit. Deren Standardbereifung sei wegen nordamerikanischer Gepflogenheiten oftmals mit M+S markiert, sie habe aber nur sehr geringe Eignung für Winterbetrieb. In Zukunft dürfen solche Reifen nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden, sofern sie nicht auch mit dem “Alpine”-Symbol versehen sind.

mid/Mst

Unsere Nachbarn und die Winterreifen

Klar: In Deutschland gibt es die “situative Winterreifenpflicht” – bei entsprechender Witterung darf nur mit der passenden Bereifung gefahren werden. Aber wie schaut es in den Nachbarländern aus? Der Autoclub ACE hat Antworten.

So sind in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen von 1. November bis 15. April Winterreifen mit M+S-Symbol ebenso vorgeschrieben wie eine Profiltiefe von mehr als vier Millimetern. Alternativ können bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht auch Schneeketten verwendet werden.

Empfohlen werden Winterreifen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen in der Schweiz. “Eine grundsätzliche Pflicht besteht zwar nicht” so der ACE, “wer aber bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit.” Bei Verkehrsbehinderung wegen unpassender Bereifung fällt ein hohes Bußgeld an.

In Südtirol wiederum gibt es eine Winterausrüstungspflicht: Fahrzeuge dürfen bei Schnee, Matsch oder Eis nur mit Winterreifen oder Schneeketten fahren. In Italien gilt die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lang. Um ganz sicher zu sein, empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion zu informieren.

In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden, speziell in den Bergen. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 3,5 Millimeter, Schneeketten dürfen eingesetzt werden. mid/rhu

Fast alle auf Wintersocken unterwegs

Ab November steigen die meisten Autofahrer auf Winterreifen um. Laut Umfrage lässt nur jeder Hundertste im Winter die Sommerreifen drauf. Am Timing können aber insbesondere Frauen noch arbeiten: Sieben Prozent geben an, dass sie die Reifen erst wechseln, wenn bereits der erste Schnee fällt. Das geht aus einer aktuellen Umfrage von AutoScout24 hervor.

Für mehr als die Hälfte der Autohalter ist der Reifenwechsel ein Fall für den Fachmann: 54 Prozent der Befragten nehmen den Service einer Werkstatt in Anspruch. Nur jeder Vierte legt selbst Hand an. Darunter sind überdurchschnittlich viele Männer: 29 Prozent wechseln selbst, aber immerhin auch 21 Prozent der Frauen. Für acht Prozent der Frauen und ein Prozent der Männer wäre dies aber keine Option: Sie geben an, dass sie gar nicht wüssten, wie man einen Reifen selbst wechselt.

Jeder Hundertste gibt zu, auch im Winter mit Sommerreifen unterwegs zu sein. “Wer bei Schnee und Eis mit der falschen Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch ein Bußgeld zwischen 60 und 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg”, sagt Marit Meineke, Pressesprecherin bei AutoScout24. “Ist ein Unfall die Folge falscher Bereifung, ist das Bußgeld noch höher.” Außerdem könne zusätzlicher Ärger mit der Versicherung drohen und der Fahrer sogar in Mithaftung genommen werden. mid/wa