Unsere Nachbarn und die Winterreifen

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Klar: In Deutschland gibt es die “situative Winterreifenpflicht” – bei entsprechender Witterung darf nur mit der passenden Bereifung gefahren werden. Aber wie schaut es in den Nachbarländern aus? Der Autoclub ACE hat Antworten.

So sind in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen von 1. November bis 15. April Winterreifen mit M+S-Symbol ebenso vorgeschrieben wie eine Profiltiefe von mehr als vier Millimetern. Alternativ können bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht auch Schneeketten verwendet werden.

Empfohlen werden Winterreifen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen in der Schweiz. “Eine grundsätzliche Pflicht besteht zwar nicht” so der ACE, “wer aber bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit.” Bei Verkehrsbehinderung wegen unpassender Bereifung fällt ein hohes Bußgeld an.

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In Südtirol wiederum gibt es eine Winterausrüstungspflicht: Fahrzeuge dürfen bei Schnee, Matsch oder Eis nur mit Winterreifen oder Schneeketten fahren. In Italien gilt die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lang. Um ganz sicher zu sein, empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion zu informieren.

In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden, speziell in den Bergen. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 3,5 Millimeter, Schneeketten dürfen eingesetzt werden. mid/rhu

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