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Ludwigsburg – Der Winter bringt nicht nur niedrige Temperaturen, sondern auch die Pflicht zur Räumung und Streuung von Gehwegen mit sich. Hier sind die wesentlichen Regeln aus der aktuellen Satzung der Stadt Ludwigsburg, die diesen Samstag (9. Dezember) veröffentlicht wird und einen Tag später in Kraft tritt:
- Räumungspflicht: Gehwege müssen von Schnee oder auftauendem Eis so befreit werden, dass die Sicherheit der Fußgänger*innen gewährleistet ist. Die Räumung sollte in einer Breite von mindestens einem Meter erfolgen, auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen.
- Zeitliche Vorgaben: Werktags muss die Räumung bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgen. Tagsüber ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet erst um 21 Uhr.
- Streupflicht: Zum Bestreuen sollten abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Der Einsatz von Salz, salzhaltigen oder anderen umweltschädlichen Stoffen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten nur bei Eisregen, Eisglätte oder an besonderen Gefahrenstellen.
- Zugang zu Fahrbahnen: Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. Wenn Gehwege nur auf einer Straßenseite vorhanden sind, trifft die Räumpflicht diejenigen, vor deren Grundstück sich der Gehweg befindet.
- Schneeentsorgung: Beim Räumen darf Schnee nicht in die Straßenrinne oder auf Abläufe geschippt werden, sondern gehört an den Gehwegrand. Dies verhindert Behinderungen im Fahrzeugverkehr und verstopfte Abläufe bei Tauwetter.
red