Mieterbund warnt vor großen Turbulenzen auf dem Wohnungsmarkt

Der Deutsche Mieterbund warnt zu Jahresbeginn vor dramatischen Verwerfungen auf dem Mietmarkt. “Viele Haushalte werden von ihren Wohnkosten finanziell überlastet sein”, sagte Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz dem “Handelsblatt”. Spätestens in diesem Jahr würden viele Mieter den enormen Anstieg der Heizkosten spüren, da die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 mit Rekordpreisen vor allem für Öl und Gas erst in den kommenden zwölf Monaten zugestellt werde.

Weber-Moritz sagte: “Es drohen zum Teil horrende Nachzahlungen, die vor allem Haushalte mit geringen Rücklagen durch den Verlust ihrer Wohnung existenziell bedrohen.” Somit stünden Mieter 2023 vor einem “sehr herausfordernden Jahr”. Der geringe Wohnungsbau trägt laut Mieterbund ebenfalls zur Verschärfung der Situation bei: Der Druck auf den Mietwohnungsmarkt steige gerade “enorm”.

Um knapp sechs Prozent seien die Angebotsmieten in Deutschland allein im vergangenen Jahr durchschnittlich gestiegen, in manchen Regionen sogar um mehr als zehn Prozent. “Dieser Trend wird sich auch im Jahr 2023 weiter fortsetzen, denn die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist ungebrochen”, prophezeite Weber-Moritz und forderte: “2023 muss das Mietrecht wie vereinbart von der Ampel endlich angepackt werden, um die Mietenexplosion nicht noch weiter anzuheizen.” Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern, in angespannten Wohnungsmärkten die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung auf elf Prozent in drei Jahren abzusenken und den qualifizierten Mietspiegel zu stärken.

red

Nach Taliban-Verbot: 5000 Frauen aus Afghanistan soll Studium ermöglicht werden

Das Bundesentwicklungsministerium will bis zu 5.000 afghanischen Frauen ein Studium außerhalb Afghanistans ermöglichen. Das BMZ will in Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ein entsprechendes Stipendienprogramm in Bangladesch, Kirgistan und Pakistan ins Leben rufen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. In Afghanistan selbst haben die Taliban Frauen den Zugang zu Universitäten und Hochschulen untersagt.

Insgesamt soll das Programm mit sieben Millionen Euro gefördert werden. Davon sollen Stipendien für Bachelorstudiengänge in Bangladesch finanziert werden, für zweijährige Masterstudiengänge in Kirgistan und für sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge in Pakistan. “Die Politik der Taliban ist nicht nur frauenverachtend, sondern auch Gift für die Entwicklung des Landes”, sagte Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) den Funke-Zeitungen.

“Denn wer der Hälfte der Bevölkerung die Bildungschancen verwehrt, raubt dem Land sein Zukunftspotential.” Ohne gut ausgebildete Frauen gebe es keinen Ausweg aus Hunger und Armut. Sie seien auch für die Arbeit von Hilfsorganisationen unverzichtbar.

“Die Taliban müssen die Verbote zurücknehmen, die die Frauen ausschließen”, forderte Schulze. “Wir werden jedenfalls nicht nachlassen, Wege zu suchen, wie wir afghanische Frauen unterstützen können.” Die Unterstützung geflüchteter Afghaninnen beim Studium sei ein Weg.

Damit würden sich die Frauen eine Perspektive für einen guten Job und einen gesicherten Lebensunterhalt schaffen, sagte die Ministerin. “Und sie können ihr Land beim Wiederaufbau unterstützen, sobald es die Rahmenbedingungen in Afghanistan wieder zulassen.” Für die Menschen in Afghanistan sei die Lage “katastrophal”, sagte DAAD-Präsident Joybrato Mukherjee.

Vor allem junge Frauen seien schwer getroffen, könnten kaum mehr am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. “Seit dem Ausschluss aus den Hochschulen fehlt ihnen zudem jede akademische Ausbildungsmöglichkeit”, so Mukherjee. “Das neue Stipendienprogramm ist daher ein wichtiger Baustein, um gemeinsam mit unseren internationalen Partnerorganisationen jungen Frauen die Vorbereitung auf ein Studium zu ermöglichen und geflüchtete Afghaninnen mit Bachelor- und Masterstipendien an Hochschulen in der Region zu fördern.”

red

Das berichtet die Polizei aus dem Landkreis Ludwigsburg

BAB 81/Korntal-Münchingen: Toyota-Fahrer kommt von Fahrbahn und landet auf der Seite

Die rechte Spur der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen musste am Sonntag für rund eine Stunde gesperrt werden, nachdem es gegen 12.45 Uhr zu einem Unfall gekommen war. Ein 47 Jahre alter Toyota-Fahrer verlor im Kurvenbereich der Anschlussstelle, als er auf die Bundesautobahn 81 in Fahrtrichtung Heilbronn auffahren wollte, vermutlich die Kontrolle über seinen PKW. Hierauf kam er zunächst nach links von der Fahrbahn ab und stieß zunächst gegen die linksseitig verlaufende Schutzplanke. Anschließend schleuderte er zurück über die Fahrbahn gegen die rechtsseitig verlaufende Leitplanke und kollidierte mit dieser. Durch die Wucht des Aufpralls kippte der Toyota auf die linke Fahrzeugseite. Der 47-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Toyota war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Korntal-Münchingen befand sich mit zwölf Wehrleuten und drei Fahrzeugen im Einsatz. Es entstand ein Sachschaden von rund 10.000 Euro.

 

Remseck am Neckar – Pattonville: Zigarettenautomat aufgesprengt

Ein aufmerksamer Zeuge meldete am Sonntag gegen 21:00 Uhr über Notruf, er habe einen lauten Knall aus dem Bereich John-F.-Kennedy-Allee in Pattonville gehört und anschließend drei Personen in Richtung Pattonville-Mitte flüchten sehen. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung mit mehreren Streifenwagenbesatzungen konnte ein stark beschädigter Zigarettenautomat in der John-F.-Kennedy-Allee festgestellt werden, der offenbar mit Silvesterkrachern / Böllern aufgesprengt werden sollte. Der Automat war durch die Explosion zwar stark deformiert, dennoch war es den Tätern nicht gelungen, an Ware oder Geld im Automaten zu gelangen. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch unbekannt. Weiterhin wurden drei junge Männer im Alter zwischen 16 und 19 Jahren von den Einsatzkräften kontrolliert. Ob und in wie weit diese Personen im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen, ist Gegenstand der Ermittlungen des Polizeiposten Remseck am Neckar. Sachdienliche Hinweise werden dort unter Tel. 07146 28082-0 entgegengenommen.

 

Remseck am Neckar – Neckargröningen: Wohnungseinbrecher auf frischer Tat ertappt

Ein noch unbekannter Mann hebelte am Sonntagabend ein Kellerfenster eines Wohnhauses in der Eichendorffstraße in Neckargröningen auf und verschaffte sich so Zutritt ins Gebäude. Dort begann er, sämtliche Schränke im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss zu durchwühlen. Gegen 18:30 Uhr wurde er von den zurückkehrenden Bewohnern auf frischer Tat ertappt und ergriff zu Fuß die Flucht, wobei er zunächst von einem 53-jährigen Bewohner und dessen 15-jährigem Sohn verfolgt wurde. Im Verlauf der Flucht zog der Unbekannte ein Messer und richtete dies drohend gegen seine Verfolger. Schließlich verloren der 53-Jährige und sein Sohn den Tatverdächtigen im Bereich eines Fußwegs in der Friedhofstraße aus den Augen. Der unbekannte Einbrecher wird als etwa 19 Jahre alter und circa 180 cm großer Mann mit schlanker Statur und dunklem Teint beschrieben. Er war zur Tatzeit bekleidet mit einer schwarzen Mütze, einer dunklen Jacke, blauer Jogginghose und hellen Schuhen. Beim Diebesgut handelt es sich bisherigen Erkenntnissen zufolge um Schmuck und Bargeld in noch unbekanntem Wert.

 

Bietigheim-Bissingen: Randalierende Jugendliche unterwegs

Am Samstagabend sollen sich Zeugenangaben zufolge mehrere Jugendliche im Bereich der Parkplätze in der Schwarzwaldstraße und dem Fischerpfad in Bietigheim-Bissingen aufgehalten und randaliert haben. Ein 19 Jahre alter VW-Lenker fuhr gegen 22.00 Uhr auf diesen Parkplatz, als ihm seinen beiden Mitfahrern eine etwa zehnköpfige Gruppe auffiel, die zu Fuß unterwegs war. Als er erkannte, dass die Personen alle schwarz gekleidet und mit weißen Tüchern vermummt sind, parkte er wieder aus. Eine der Personen stellte sich daraufhin vor den VW und schlug, als der 19-Jährige an ihm vorbeifuhr, mutmaßlich mit einem Schlagstock auf die hintere linke Seitenscheibe des Pkw ein. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro. Die Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Es besteht der Verdacht, dass die Gruppe bereits zuvor Sachbeschädigungen im Bereich der genannten Parkplätze begangen haben könnte. Zeugen und Geschädigte werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, in Verbindung zu setzen.

 

Ludwigsburg: Hoher Schaden nach Pkw-Aufbruch

Bislang unbekannte Täter versuchten in der Nacht zum Montag zunächst einen in der Marbacher Straße auf Höhe der Bushaltestelle “Untere Marbacher Straße” geparkten VW Bus aufzuhebeln. Da dies scheinbar nicht gelang, schlugen die Unbekannten die Heckscheibe des Fahrzeugs ein. Aus dem Inneren entwendeten sie Werkzeug im Wert von rund 4.600 Euro. Zudem beschädigten die Täter den rechten Außenspiegel des Pkw. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt rund 10.000 Euro geschätzt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, in Verbindung zu setzen.

 

Marbach am Neckar: Schwerer Diebstahl aus Pkw im Ziegelhüttenweg

Eine noch unbekannte Person schlug am Sonntag zwischen 07:00 Uhr und 07:20 Uhr eine Seitenscheibe eines VW Tiguan ein, der auf einem Stellplatz im Zieglhüttenweg geparkt war. Aus dem Fahrzeuginneren entwendete die Person einen hochwertigen Ledergeldbeutel mit etwas Bargeld und verschiedenen Ausweisen und Karten. Der Sachschaden an dem Pkw beläuft sich auf rund 1.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Lauterbach will Blutspendenausschluss für Homosexuelle aufheben

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will sich dafür einsetzen, dass homosexuelle Männer Blut spenden dürfen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten. “Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein”, heißt es darin.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. “Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben”, sagte Lauterbach dem RND. “Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist”, sagte der SPD-Politiker.

Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit “einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner” hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei “häufig wechselnden” Partnern. Die Richtlinie war zuletzt 2021 zwar leicht entschärft worden, die Deutsche Aidshilfe und andere Verbände sprachen aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen.

Im Koalitionsvertrag einigten sich die Ampel-Parteien schließlich darauf, für eine Gleichbehandlung zu sorgen. Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf “Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person” ermittelt werden darf. “Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig”, heißt es in der Begründung.

Zudem dürften die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein. Die Bundesärztekammer hat nach dem für den 1. April geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue, diskriminierungsfreie Richtlinie auszuarbeiten. Reißt die Ärztekammer diese Frist, wird ihr die Aufgabe entzogen.

Die Richtlinie soll dann vom Paul-Ehrlich-Institut im Einvernehmen mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) geändert werden.

red

Die aktuellen Corona-Zahlen am Dienstag für den Landkreis Ludwigsburg und Deutschland

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen für den gesamten Landkreis Ludwigsburg in der Summe vorläufig 228 neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz liegt bei 81,5. Am vorigen Freitag lag der Wert bei 94,4. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 761. (10.01.2023, 03:08 Uhr).

Quelle: RKI

Wegen der aktuellen Entwicklung der Pandemie und gesunkener Nachfrage nach Informationen hat das Landratsamt zum 23. Dezember den Betrieb des Corona-Dashboards und der Corona-Hotline eingestellt.

RKI meldet bundesweit rund 30000 Corona-Neuinfektionen 

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen vorläufig 30.533 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 25 Prozent oder 10.250 Fälle weniger als am Dienstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 142,4 auf heute 136,6 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 471.400 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 67.500 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 287 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.261 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 180 Todesfällen pro Tag (Vortag: 175).

Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 162.975. Insgesamt wurden bislang 37,54 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

Hospitalisierungsinzidenz sinkt auf 6,67

Die bundesweite Hospitalisierungsrate für Corona-Infizierte ist gesunken. Das RKI meldete am Dienstagmorgen zunächst 6,67 Einweisungen pro 100.000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen (Montag ursprünglich: 7,15, Dienstag letzter Woche ursprünglich 9,29). Am höchsten ist die Hospitalisierungsinzidenz laut der vorläufigen Daten, die stets nachträglich noch nach oben korrigiert werden, in Brandenburg (12,14).

Dahinter folgen Mecklenburg-Vorpommern (9,56), Bremen (9,46), Saarland (8,75), Schleswig-Holstein (8,62), Nordrhein-Westfalen (8,14), Thüringen (8,01), Rheinland-Pfalz (7,77), Bayern (7,38), Hessen (6,88), Sachsen-Anhalt (6,32), Berlin (5,63), Hamburg (5,34), Sachsen (5,32), Niedersachsen (4,76) und Baden-Württemberg (2,63). In der Altersgruppe 0-4 Jahre liegt die Hospitalisierungsinzidenz bundesweit vorläufig bei 2,52, in der Altersgruppe 5-14 Jahre bei 0,28, in der Altersgruppe 15-34 Jahre bei 1,59, in der Altersgruppe 35-59 Jahre bei 2,53, in der Altersgruppe 60-79 Jahre bei 10,70 und bei den Über-80-Jährigen bei 40,02 Krankenhauseinweisungen mit Covid-19 je Woche und 100.000 Einwohner.

red

Mordversuch per Brandstiftung in Ludwigsburger Mietwohnung – Frau (40) in Untersuchungshaft

Eine 40-jährige Frau hat laut einer Meldung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag ein Feuer an der Wohnung einer Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus in Ludwigsburg gelegt. Zunächst flüchtete sie, wurde aber kurz darauf von der Polizei festgenommen.

Was war genau passiert?

Noch ungeklärt sind die Umstände eines versuchten Tötungsdelikts am Freitagnachmittag in der Obere Kasernenstraße in Ludwigsburg. Eine 40 Jahre alte Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses soll im Hausflur vor und an der Wohnungstür einer gleichaltrigen Nachbarin ein Feuer gelegt haben. Die Nachbarin befand sich zu diesem Zeitpunkt, entgegen der Vorstellung der Tatverdächtigen, nicht zuhause. Weitere Mitbewohner bemerkten das Feuer und alarmierten Feuerwehr und Polizei. Ein Nachbar löschte die Flammen mittels Feuerlöschern, so dass bei Ankunft der Feuerwehr Ludwigsburg, die mit 33 Einsatzkräften und sechs Fahrzeugen vor Ort war, keine offenen Flammen mehr bekämpft werden mussten. Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei die Tatverdächtige, die die Flucht ergriffen hatte, unweit des Tatort vorläufig festnehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde sie am Samstag einem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung erließ und in Vollzug setzte. Die 40-jährige Deutsche wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Der entstandene Sachschaden wurde auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Die Ermittlungen dauern derzeit an.

red

Pkw krachen bei Murr zusammen: Zwei Schwerverletzte; Mann verwechselt Gas- und Bremspedal und was sonst noch los war

Murr: Unfall auf der L 1100 fordert zwei schwer verletzte Personen

Zwei schwer verletzte Personen und einen Sachschaden von etwa 15.000 Euro forderte ein Unfall, der sich am Montag gegen 08.45 Uhr auf der Landesstraße 1100 bei Murr ereignete. Eine 42 Jahre alte Ford-Lenkerin, die in Richtung Großbottwar unterwegs war, wollte von der L 1100 nach links auf die Landesstraße 1126 in Fahrtrichtung Steinheim an der Murr abbiegen. Hierzu hatte sie sich auf der Linksabbiegespur eingeordnet. Ein 74-jähriger Skoda-Fahrer, der in dieselbe Richtung unterwegs war, kam auf Höhe der Linksabbiegespur aus noch unbekannter Ursache von der Geradeausspur nach links ab und kollidierte mit dem Ford der 42-Jährigen, der hierdurch nach vorne katapultiert wurde. Der Skoda kam letztlich auf der Mittelinsel zum Stillstand. Der 74-Jährige wie auch die 42 Jahre alte Frau erlitten schwere Verletzungen. Während der Senior vom hinzugerufenen Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen wurde, wurde die Frau mit einem Krankenwagen in eine Klinik gebracht. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Steinheim an der Murr befand sich mit zwei Fahrzeugen und zwölf Einsatzkräften vor Ort. Aufgrund eines größeren Trümmerfelds musste die Fahrbahn gereinigt werden. Während der Unfallaufnahme war die L 1100 teilweise gesperrt. Gegen 11.30 Uhr waren die Maßnahmen vor Ort beendet und die Fahrbahn konnte wieder frei gegeben werden.

 

Vaihingen an der Enz: 62-Jährige verwechselt Brems- und Gaspedal

Zu einem Sachschaden von rund 12.000 Euro kam es bei einem Verkehrsunfall am Montag gegen 10:20 Uhr in der Planckstraße in Vaihingen an der Enz. Eine 62-jährige Renault-Lenkerin wollte auf einem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes vorwärts in eine Parklücke einparken und verwechselte hierbei mutmaßlich das Brems- mit dem Gaspedal. In der Folge beschleunigte das Fahrzeug und prallte frontal gegen einen dortigen Laternenmast. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Der Renault war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

 

Ludwigsburg: Hoher Schaden nach Pkw-Aufbruch

Bislang unbekannte Täter versuchten in der Nacht zum Montag zunächst einen in der Marbacher Straße auf Höhe der Bushaltestelle “Untere Marbacher Straße” geparkten VW Bus aufzuhebeln. Da dies scheinbar nicht gelang, schlugen die Unbekannten die Heckscheibe des Fahrzeugs ein. Aus dem Inneren entwendeten sie Werkzeug im Wert von rund 4.600 Euro. Zudem beschädigten die Täter den rechten Außenspiegel des Pkw. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt rund 10.000 Euro geschätzt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, in Verbindung zu setzen.

 

Remseck am Neckar-Neckargröningen: Opel macht sich selbstständig und hinterlässt mehrere Tausend Euro Sachschaden

Vermutlich da ein 32 Jahre alte Opel-Lenker die Handbremse seines Opel nicht ausreichend angezogen hatte, machte sich der PKW selbstständig und rollte die Blumenstraße in Neckargröningen rückwärts hinunter, wobei er eine Straßenlaterne und zwei weitere geparkte Fahrzeuge touchierte. Ein Zeuge bemerkte dies am Montagmorgen, kurz nach 05.00 Uhr, und alarmierte die Polizei. Während die Laterne nur leicht beschädigt wurde, entstand an den Fahrzeugen, einem Citroen und einem Mercedes, ein geschätzter Sachschaden von insgesamt etwa 9.000 Euro.

 

Möglingen: Versuchter Einbruch in Schulgebäude

Bislang unbekannte Täter versuchten zwischen Donnerstag (05. Januar) und Montag (09. Januar) beharrlich, in ein zu einer Schule in der Hanfbachstraße in Möglingen gehörendes Gebäude einzudringen. Nachdem vermutlich gleich mehrere Versuche, eine Tür aufzuhebeln, fehlschlugen, griffen die Unbekannten zu einem etwa 15 kg schweren Ziegelstein. Diesen warfen sie gegen die Doppelverglasung der Tür, welche der brachialen Gewalt jedoch standhielt. Die Täter gelangten zwar nicht in das Gebäude, verursachten aber einen Sachschaden in Höhe von mindestens 1.500 Euro. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Asperg, Tel. 07141 15001-70, in Verbindung zu setzen.

 

Ludwigsburg – Eglosheim: Einbruch in Bäckerei

In der Nacht zum Montag brachen bislang unbekannte Täter in eine Bäckerei in der Teinacher Straße in Ludwigsburg-Eglosheim ein. Über die Terrassentür verschafften sie sich gewaltsam Zutritt zum Gebäude. In der Folge wurden die Büroräumlichkeiten durchsucht und eine dreistellige Summe Bargeld entwendet. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Zeugenhinweise nimmt der Polizeiposten Ludwigsburg-Eglosheim, Tel. 07141 22150-0, entgegen.

 

Besigheim: Brand einer Gartenhütte auf der Liebensteiner Höhe

Am Montag kurz vor 09:00 Uhr wurde die Polizei über den Brand einer Gartenhütte auf einem Gartengrundstück im Gewann “Liebensteiner Höhe” in Besigheim informiert. Die Freiwilligen Feuerwehren Besigheim (drei Fahrzeuge und zwölf Einsatzkräfte) und Ottmarsheim (zwei Fahrzeuge und acht Wehrleute) rückten aus, um das Feuer zu löschen. Die Gartenhütte, in der Holz und Baumaterialien gelagert waren, brannte vollständig nieder, der Sachschaden beläuft sich auf rund 2.500 Euro. Die Brandursache ist noch unklar. In den letzten Wochen kam es wiederholt zu Bränden auf Gartengrundstücken im Gewann “Liebensteiner Höhe”. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg führt die Ermittlungen und nimmt sachdienliche Hinweise unter Tel. 0800 1100225 entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Große Mehrheit der Bundesbürger für erweiterte Pfandpflicht

Die Bundesbürger stehen hinter der erst im letzten Jahr auf Einwegflaschen im Fruchtsaftbereich erweiterten Pfandpflicht. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der GfK für einen Getränkehersteller. Demnach war 74 Prozent aller Befragten die erweiterte Pfandpflicht bekannt und 90 Prozent fanden sie gut.

Unter den Ablehnenden der erweiterten Pfandpflicht sei der Anteil in Berlin höher als in den restlichen Bundesländern, hieß es. Im Auftrag der Valensina-Gruppe hatte die GfK bereits Mitte Dezember 2022 rund 1.000 Verbraucher im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt, wie erst jetzt bekannt wurde. Im Januar 2022 waren die Ausnahmeregeln in Sachen Pfandpflicht für Saft und andere Getränke offiziell weggefallen.

Die Bundesregierung setzte mit der Novelle des Verpackungsgesetzes zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und hatte damit fast alle bisher geltenden Ausnahmen der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen gestrichen. Herstellern wurde aber noch eine Karenzzeit bis Ende Juni 2022 eingeräumt.

red

Mobilfunk wird teurer: Telefónica kündigt deutliche Preiserhöhungen an

München – Der Mobilfunkanbieter Telefónica Deutschland hat erhebliche Preiserhöhungen angekündigt. Die Grundpreise für Neukunden sollen im Mobilfunk bei allen Tarifen von Konzernmarken wie O2 oder Blau im Frühjahr um bis zu zehn Prozent steigen, berichtet das “Handelsblatt”. Markus Haas, Vorstandschef von Telefónica Deutschland, sagte der Zeitung: “Mehr Leistung zum selben Preis ist – anders als früher – nicht mehr möglich.”

Dafür seien etwa die nötigen Investitionen in den Netzausbau zu hoch. Parallel werden Haas zufolge die Inklusivleistungen “verbessert”. Es gehe nicht “um platte Preisaufschläge”, sagte er.

Beginnen werde man in Kürze bei den Prepaid-Angeboten. Haas` Ankündigung markiert eine Trendwende. Andere Mobilfunkanbieter könnten sich bald zu ähnlichen Anpassungen entschließen.

Die Deutsche Telekom teilte dem “Handelsblatt” mit, sich hinsichtlich möglicher Preiserhöhungen “alle Optionen” offen zu halten. Vodafone lehnte eine Stellungnahme ab. Die Telekommunikationsbranche ist vor allem von steigenden Strom- und Lohnkosten sowie höheren Aufwendungen für den Ausbau ihrer Netzinfrastruktur betroffen.

red

Führerscheinumtausch: Wer jetzt nur noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit hat

In zehn Jahren müssen 42 Millionen alte Führerscheine in Deutschland in einen neuen Checkkarten-Führerschein getauscht sein. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, seinen Führerschein umzutauschen. Der Auto Club Europa (ACE) erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.

Für den Umtausch der Führerscheine gibt es zwei Gründe: Einerseits sind die Scheckkarten-Führerscheine fälschungssicherer als die grauen oder rosa “Lappen”. Andererseits wird so die Arbeit der Behörden in der EU grenzübergreifend vereinfacht, da die Führerscheine dann einheitlich sind. Vor 2013 gab es in Europa mehr als 110 gültige Führerscheinformate – künftig gibt es nur noch eines. Der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.

Die Umtauschfrist hängt im ersten Schritt vom Ausstellungsdatum ab: Wurde der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzenden ausschlaggebend. Für die ersten Jahrgänge ist die Umtauschfrist bereits vergangenes Jahr abgelaufen.

Nun müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ab dem 19. Januar 2023 ein neues Fahrerlaubnisdokument vorweisen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch ein Jahr länger Zeit. Für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten andere Fristen: Die ersten Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 müssen erst zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Übrigens kann der Umtausch auch früher geschehen, es muss keine Frist abgewartet werden.

Für den Umtausch des Führerscheins muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle aufgesucht werden. Dies kann in einigen Regionen auch das Bürgeramt sein. Je nach Auslastung der Behörden kann es schwierig werden, kurzfristig einen Termin zu erhalten. Wer bis jetzt noch keinen Termin hat, sollte schnell handeln und telefonisch oder online einen vereinbaren. Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Für den Behördengang sollten neben dem alten Führerschein auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt, wenn der aktuelle Wohnsitz vom Ort der ausstellenden Behörde abweicht.

Dieser Auszug der persönlichen Daten kann bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, kostenfrei und häufig online beantragt werden. Üblicherweise wird der Auszug dann direkt an die neue Führerscheinstelle gesandt, die den Umtausch vornimmt. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für den neuen Checkkarten-Führerschein wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

mid/asg

Seite 951 von 2301
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1.000 1.001 1.002 1.003 1.004 1.005 1.006 1.007 1.008 1.009 1.010 1.011 1.012 1.013 1.014 1.015 1.016 1.017 1.018 1.019 1.020 1.021 1.022 1.023 1.024 1.025 1.026 1.027 1.028 1.029 1.030 1.031 1.032 1.033 1.034 1.035 1.036 1.037 1.038 1.039 1.040 1.041 1.042 1.043 1.044 1.045 1.046 1.047 1.048 1.049 1.050 1.051 1.052 1.053 1.054 1.055 1.056 1.057 1.058 1.059 1.060 1.061 1.062 1.063 1.064 1.065 1.066 1.067 1.068 1.069 1.070 1.071 1.072 1.073 1.074 1.075 1.076 1.077 1.078 1.079 1.080 1.081 1.082 1.083 1.084 1.085 1.086 1.087 1.088 1.089 1.090 1.091 1.092 1.093 1.094 1.095 1.096 1.097 1.098 1.099 1.100 1.101 1.102 1.103 1.104 1.105 1.106 1.107 1.108 1.109 1.110 1.111 1.112 1.113 1.114 1.115 1.116 1.117 1.118 1.119 1.120 1.121 1.122 1.123 1.124 1.125 1.126 1.127 1.128 1.129 1.130 1.131 1.132 1.133 1.134 1.135 1.136 1.137 1.138 1.139 1.140 1.141 1.142 1.143 1.144 1.145 1.146 1.147 1.148 1.149 1.150 1.151 1.152 1.153 1.154 1.155 1.156 1.157 1.158 1.159 1.160 1.161 1.162 1.163 1.164 1.165 1.166 1.167 1.168 1.169 1.170 1.171 1.172 1.173 1.174 1.175 1.176 1.177 1.178 1.179 1.180 1.181 1.182 1.183 1.184 1.185 1.186 1.187 1.188 1.189 1.190 1.191 1.192 1.193 1.194 1.195 1.196 1.197 1.198 1.199 1.200 1.201 1.202 1.203 1.204 1.205 1.206 1.207 1.208 1.209 1.210 1.211 1.212 1.213 1.214 1.215 1.216 1.217 1.218 1.219 1.220 1.221 1.222 1.223 1.224 1.225 1.226 1.227 1.228 1.229 1.230 1.231 1.232 1.233 1.234 1.235 1.236 1.237 1.238 1.239 1.240 1.241 1.242 1.243 1.244 1.245 1.246 1.247 1.248 1.249 1.250 1.251 1.252 1.253 1.254 1.255 1.256 1.257 1.258 1.259 1.260 1.261 1.262 1.263 1.264 1.265 1.266 1.267 1.268 1.269 1.270 1.271 1.272 1.273 1.274 1.275 1.276 1.277 1.278 1.279 1.280 1.281 1.282 1.283 1.284 1.285 1.286 1.287 1.288 1.289 1.290 1.291 1.292 1.293 1.294 1.295 1.296 1.297 1.298 1.299 1.300 1.301 1.302 1.303 1.304 1.305 1.306 1.307 1.308 1.309 1.310 1.311 1.312 1.313 1.314 1.315 1.316 1.317 1.318 1.319 1.320 1.321 1.322 1.323 1.324 1.325 1.326 1.327 1.328 1.329 1.330 1.331 1.332 1.333 1.334 1.335 1.336 1.337 1.338 1.339 1.340 1.341 1.342 1.343 1.344 1.345 1.346 1.347 1.348 1.349 1.350 1.351 1.352 1.353 1.354 1.355 1.356 1.357 1.358 1.359 1.360 1.361 1.362 1.363 1.364 1.365 1.366 1.367 1.368 1.369 1.370 1.371 1.372 1.373 1.374 1.375 1.376 1.377 1.378 1.379 1.380 1.381 1.382 1.383 1.384 1.385 1.386 1.387 1.388 1.389 1.390 1.391 1.392 1.393 1.394 1.395 1.396 1.397 1.398 1.399 1.400 1.401 1.402 1.403 1.404 1.405 1.406 1.407 1.408 1.409 1.410 1.411 1.412 1.413 1.414 1.415 1.416 1.417 1.418 1.419 1.420 1.421 1.422 1.423 1.424 1.425 1.426 1.427 1.428 1.429 1.430 1.431 1.432 1.433 1.434 1.435 1.436 1.437 1.438 1.439 1.440 1.441 1.442 1.443 1.444 1.445 1.446 1.447 1.448 1.449 1.450 1.451 1.452 1.453 1.454 1.455 1.456 1.457 1.458 1.459 1.460 1.461 1.462 1.463 1.464 1.465 1.466 1.467 1.468 1.469 1.470 1.471 1.472 1.473 1.474 1.475 1.476 1.477 1.478 1.479 1.480 1.481 1.482 1.483 1.484 1.485 1.486 1.487 1.488 1.489 1.490 1.491 1.492 1.493 1.494 1.495 1.496 1.497 1.498 1.499 1.500 1.501 1.502 1.503 1.504 1.505 1.506 1.507 1.508 1.509 1.510 1.511 1.512 1.513 1.514 1.515 1.516 1.517 1.518 1.519 1.520 1.521 1.522 1.523 1.524 1.525 1.526 1.527 1.528 1.529 1.530 1.531 1.532 1.533 1.534 1.535 1.536 1.537 1.538 1.539 1.540 1.541 1.542 1.543 1.544 1.545 1.546 1.547 1.548 1.549 1.550 1.551 1.552 1.553 1.554 1.555 1.556 1.557 1.558 1.559 1.560 1.561 1.562 1.563 1.564 1.565 1.566 1.567 1.568 1.569 1.570 1.571 1.572 1.573 1.574 1.575 1.576 1.577 1.578 1.579 1.580 1.581 1.582 1.583 1.584 1.585 1.586 1.587 1.588 1.589 1.590 1.591 1.592 1.593 1.594 1.595 1.596 1.597 1.598 1.599 1.600 1.601 1.602 1.603 1.604 1.605 1.606 1.607 1.608 1.609 1.610 1.611 1.612 1.613 1.614 1.615 1.616 1.617 1.618 1.619 1.620 1.621 1.622 1.623 1.624 1.625 1.626 1.627 1.628 1.629 1.630 1.631 1.632 1.633 1.634 1.635 1.636 1.637 1.638 1.639 1.640 1.641 1.642 1.643 1.644 1.645 1.646 1.647 1.648 1.649 1.650 1.651 1.652 1.653 1.654 1.655 1.656 1.657 1.658 1.659 1.660 1.661 1.662 1.663 1.664 1.665 1.666 1.667 1.668 1.669 1.670 1.671 1.672 1.673 1.674 1.675 1.676 1.677 1.678 1.679 1.680 1.681 1.682 1.683 1.684 1.685 1.686 1.687 1.688 1.689 1.690 1.691 1.692 1.693 1.694 1.695 1.696 1.697 1.698 1.699 1.700 1.701 1.702 1.703 1.704 1.705 1.706 1.707 1.708 1.709 1.710 1.711 1.712 1.713 1.714 1.715 1.716 1.717 1.718 1.719 1.720 1.721 1.722 1.723 1.724 1.725 1.726 1.727 1.728 1.729 1.730 1.731 1.732 1.733 1.734 1.735 1.736 1.737 1.738 1.739 1.740 1.741 1.742 1.743 1.744 1.745 1.746 1.747 1.748 1.749 1.750 1.751 1.752 1.753 1.754 1.755 1.756 1.757 1.758 1.759 1.760 1.761 1.762 1.763 1.764 1.765 1.766 1.767 1.768 1.769 1.770 1.771 1.772 1.773 1.774 1.775 1.776 1.777 1.778 1.779 1.780 1.781 1.782 1.783 1.784 1.785 1.786 1.787 1.788 1.789 1.790 1.791 1.792 1.793 1.794 1.795 1.796 1.797 1.798 1.799 1.800 1.801 1.802 1.803 1.804 1.805 1.806 1.807 1.808 1.809 1.810 1.811 1.812 1.813 1.814 1.815 1.816 1.817 1.818 1.819 1.820 1.821 1.822 1.823 1.824 1.825 1.826 1.827 1.828 1.829 1.830 1.831 1.832 1.833 1.834 1.835 1.836 1.837 1.838 1.839 1.840 1.841 1.842 1.843 1.844 1.845 1.846 1.847 1.848 1.849 1.850 1.851 1.852 1.853 1.854 1.855 1.856 1.857 1.858 1.859 1.860 1.861 1.862 1.863 1.864 1.865 1.866 1.867 1.868 1.869 1.870 1.871 1.872 1.873 1.874 1.875 1.876 1.877 1.878 1.879 1.880 1.881 1.882 1.883 1.884 1.885 1.886 1.887 1.888 1.889 1.890 1.891 1.892 1.893 1.894 1.895 1.896 1.897 1.898 1.899 1.900 1.901 1.902 1.903 1.904 1.905 1.906 1.907 1.908 1.909 1.910 1.911 1.912 1.913 1.914 1.915 1.916 1.917 1.918 1.919 1.920 1.921 1.922 1.923 1.924 1.925 1.926 1.927 1.928 1.929 1.930 1.931 1.932 1.933 1.934 1.935 1.936 1.937 1.938 1.939 1.940 1.941 1.942 1.943 1.944 1.945 1.946 1.947 1.948 1.949 1.950 1.951 1.952 1.953 1.954 1.955 1.956 1.957 1.958 1.959 1.960 1.961 1.962 1.963 1.964 1.965 1.966 1.967 1.968 1.969 1.970 1.971 1.972 1.973 1.974 1.975 1.976 1.977 1.978 1.979 1.980 1.981 1.982 1.983 1.984 1.985 1.986 1.987 1.988 1.989 1.990 1.991 1.992 1.993 1.994 1.995 1.996 1.997 1.998 1.999 2.000 2.001 2.002 2.003 2.004 2.005 2.006 2.007 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 2.013 2.014 2.015 2.016 2.017 2.018 2.019 2.020 2.021 2.022 2.023 2.024 2.025 2.026 2.027 2.028 2.029 2.030 2.031 2.032 2.033 2.034 2.035 2.036 2.037 2.038 2.039 2.040 2.041 2.042 2.043 2.044 2.045 2.046 2.047 2.048 2.049 2.050 2.051 2.052 2.053 2.054 2.055 2.056 2.057 2.058 2.059 2.060 2.061 2.062 2.063 2.064 2.065 2.066 2.067 2.068 2.069 2.070 2.071 2.072 2.073 2.074 2.075 2.076 2.077 2.078 2.079 2.080 2.081 2.082 2.083 2.084 2.085 2.086 2.087 2.088 2.089 2.090 2.091 2.092 2.093 2.094 2.095 2.096 2.097 2.098 2.099 2.100 2.101 2.102 2.103 2.104 2.105 2.106 2.107 2.108 2.109 2.110 2.111 2.112 2.113 2.114 2.115 2.116 2.117 2.118 2.119 2.120 2.121 2.122 2.123 2.124 2.125 2.126 2.127 2.128 2.129 2.130 2.131 2.132 2.133 2.134 2.135 2.136 2.137 2.138 2.139 2.140 2.141 2.142 2.143 2.144 2.145 2.146 2.147 2.148 2.149 2.150 2.151 2.152 2.153 2.154 2.155 2.156 2.157 2.158 2.159 2.160 2.161 2.162 2.163 2.164 2.165 2.166 2.167 2.168 2.169 2.170 2.171 2.172 2.173 2.174 2.175 2.176 2.177 2.178 2.179 2.180 2.181 2.182 2.183 2.184 2.185 2.186 2.187 2.188 2.189 2.190 2.191 2.192 2.193 2.194 2.195 2.196 2.197 2.198 2.199 2.200 2.201 2.202 2.203 2.204 2.205 2.206 2.207 2.208 2.209 2.210 2.211 2.212 2.213 2.214 2.215 2.216 2.217 2.218 2.219 2.220 2.221 2.222 2.223 2.224 2.225 2.226 2.227 2.228 2.229 2.230 2.231 2.232 2.233 2.234 2.235 2.236 2.237 2.238 2.239 2.240 2.241 2.242 2.243 2.244 2.245 2.246 2.247 2.248 2.249 2.250 2.251 2.252 2.253 2.254 2.255 2.256 2.257 2.258 2.259 2.260 2.261 2.262 2.263 2.264 2.265 2.266 2.267 2.268 2.269 2.270 2.271 2.272 2.273 2.274 2.275 2.276 2.277 2.278 2.279 2.280 2.281 2.282 2.283 2.284 2.285 2.286 2.287 2.288 2.289 2.290 2.291 2.292 2.293 2.294 2.295 2.296 2.297 2.298 2.299 2.300 2.301