So sieht der Schul- und Kita-Betrieb nach den Weihnachtsferien im Südwesten aus

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern. Baden-Württemberg will jedoch vor allem für jüngere Kinder eine Ausnahme machen. Das Kultusministerium hat jetzt den weiteren Fahrplan für die Schulen und Kitas vorgelegt und die Rahmenbedingungen für die Notbetreuung veröffentlicht. 

„Die bundesweiten Einschränkungen zu verlängern und die Maßnahmen in Corona-Hotspots zu verschärfen ist aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen notwendig. Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass wir Schulen und Kitas differenziert betrachten, denn unser Anspruch ist, allen Schülerinnen und Schülern auch in Pandemiezeiten eine gute Bildung zu ermöglichen. Gerade in der Grundschule ist digitaler Unterricht nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Zudem gibt es viele Kinder, die beim Lernen zu Hause keine Unterstützung erhalten“, sagt Kultusministerin Eisenmann und fügt an: „Dass die älteren Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden und den beruflichen Schulen vorerst Fernunterricht haben sollen, ist nachvollziehbar und vertretbar. Die Grundschulen und Kitas über weitere Wochen komplett geschlossen zu halten, fände ich sehr schwierig. Deshalb ist es unser Ziel, Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.“

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen wurden heute über die konkrete Umsetzung informiert.

Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Letzteres gilt seit Juli 2020 bereits für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Auch für die Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben.

Regelungen im Einzelnen ab dem 11. Januar 2021

  • Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg

Bildungsgewerkschaft fordert Wechselunterricht für Schulen in Baden-Württemberg

Das Coronavirus wütet weiter – und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Die Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt den Beschluss von Bund und Ländern grundsätzlich, fordert allerdings Wechselunterricht an allen Schulen im Südwesten und eine klare Strategie für Schulen und Kitas in Form eines Stufenplans, der vorgibt, bei welchen Inzidenzwerten, welche Maßnahmen greifen sollen.

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt den Beschluss, den Lockdown für Schulen und Kitas bis 31. Januar zu verlängern, grundsätzlich“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe.

Länder regeln konkretes Vorgehen selbst

In dem Beschluss betonen Bund und Länder: „Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.“ Darin wird auch auf negative Folgen von Schließungen für Bildungsbiografien und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Dennoch müssten die Maßnahmen entsprechend des letzten Beschlusses von Bund und Ländern vom 13. Dezember bis Ende Januar verlängert werden, heißt es weiter.

“Bisher haben sich die Kultusministerinnen und -minister bei dieser Frage weggeduckt.”

Die Schulen brauchen jetzt eine klare Strategie und einen Stufenplan, der vorgibt, bei welchen Inzidenzwerten, welche Maßnahmen greifen sollen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) bieten hierfür eine gute Basis. Bei der Umsetzung müssen die Schulen wissen, wer sie wie unterstützt. Auf dieser Grundlage können Schulleitungen und Lehrkräfte dann vor Ort gemeinsam mit den Gesundheitsämtern flexibel auf die Pandemie-Situation vor Ort reagieren. “Es muss eine klare Ansage geben, ab welchem Inzidenzwert die Schulen auf Fernunterricht umstellen. Bisher haben sich die Kultusministerinnen und -minister bei dieser Frage weggeduckt”, so Tepe.

GEW für Wechselunterricht nach Lockdown

Die Kultusminister der Länder hatten bereits am Montag für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler dran seien und danach schrittweise die älteren Jahrgänge.

Die GEW setzt sich nach Beendigung des Lockdowns zunächst für Wechselunterricht ein. Tepe hatte am Montag erklärt: „Es wäre besser gewesen, wenn die Kultusministerien in den Ländern die Weihnachtferien genutzt hätten, um ihre Hausaufgaben zu machen: nämlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass guter Wechsel- und Distanzunterricht gemacht werden können, um Abstände zwischen den Menschen einzuhalten. Nur so kann die Gesundheit von Lehrenden, Lernenden und deren Eltern effektiv geschützt werden. Das gilt auch für die Grundschulen, um die Corona keinen Bogen macht. Es bleibt dabei: Das Recht auf Bildung und der Gesundheitsschutz müssen unter einen Hut gebracht werden.“

red

Feuerwehren aus dem Land helfen Erdbebenopfer in Kroatien

Nach dem Erdbeben in der kroatischen Region Banija haben Feuerwehren aus Baden-Württemberg dringend benötigtes Material zur Verfügung gestellt. Innenminister Thomas Strobl dankt allen Beteiligten für ihre große Hilfsbereitschaft.

Ein Beben der Stärke 6,4 hatte am 29. Dezember 2020 Kroatien heimgesucht. Am schwersten betroffen ist die Region um die Städte Sisak, Petrinja und Glina. Im Zentrum von Sisak wird von Schäden an 90 Prozent der Gebäude berichtet. Kroatien stellte über den Katastrophenmechanismus der Europäischen Union ein Hilfeleistungssuchen an die europäischen Staaten.

„Die Feuerwehren in Baden-Württemberg beweisen aufgrund einer jahrelangen Verbundenheit mit den kroatischen Feuerwehren bereits große Hilfsbereitschaft. So haben zahlreiche Feuerwehren nach einem Aufruf durch den Landesfeuerwehrverband (LFV) dringend benötigtes Material zur Verfügung gestellt. Dieses ist teilweise schon am Samstagabend im Schadengebiet angekommen. Weiteres ist derzeit noch auf dem Weg dorthin“, so Innenminister Strobl.

Schnelle Hilfe vor Ort ist entscheidend

Der langjährige Vizepräsident des LFV, Gerhard Lai, hat die Aktion federführend initiiert und koordiniert. „Schnelle Hilfe vor Ort ist entscheidend – Danke den Feuerwehren, Danke Gerhard Lai für die tatkräftige Koordination!“, so Strobl.

Außerdem laufe Hilfe über Gemeindepartnerschaften. So ist beispielsweise seit zwei Tagen die Feuerwehr Mengen mit Einsatzkräften vor Ort im Einsatz. Auch Hilfsorganisationen unterstützen.

„Von ganzem Herzen danke ich allen Frauen und Männern, die sich derzeit um Hilfe für Kroatien bemühen und Beispielgebendes leisten. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es – das gilt hier unmittelbar, direkt und sofort. Allen Beteiligten gilt mein ganz großer Dank. Für mich ist es freilich auch selbstverständlich, dass wir uns als Innenministerium im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens beteiligen und mit unserem Hilfsangebot über 500 Schlafsäcke einen kleinen Teil der benötigten Hilfe beisteuern können. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, Solidarität zu zeigen und den Menschen Hilfe vor Ort zu geben, dort wo sie diese Hilfe so dringend benötigen“, so Strobl abschließend.

red

Sieben neue Millionäre auf einen Schlag

Bei Heidelberg, im Raum Reutlingen, in Schwäbisch Gmünd, im Kreis Tuttlingen, in Ulm sowie in und bei Weinheim darf gejubelt werden: Kurz vor dem Jahreswechsel räumten sieben Glückspilze und viele weitere Gewinner bei der Lotterie Silvester-Millionen ab. Das teilte Lotto Baden-Württemberg mit.

Schlüssel zum Hauptgewinn von je einer Million Euro waren die Losnummern 1316631 (Raum Heidelberg), 0212337 (Raum Reutlingen), 1479784 (Schwäbisch Gmünd), 1073101 (Kreis Tuttlingen), 1109746 (Ulm), 1686782 (Weinheim) und 1680783 (Raum Weinheim). Mit Ausnahme der Gewinner aus der Nähe von Heidelberg und aus dem Raum Weinheim, die mit Kundenkarte bzw. online spielten und damit bekannt sind, erwarben die frisch gebackenen Millionäre ihre Lose anonym in Lotto-Annahmestellen. Zum Abruf des komplett steuerfreien Gewinns müssen sie die gültige Spielquittung vorlegen.

Sieben weitere Tipper freuen sich über je 100.000 Euro. Diese Gewinne wurden mit den Losnummern 0400559 (Albstadt), 1158783 (Raum Göppingen), 1312809 (Göppingen), 1354851 (Mannheim), 0893390(Neckarsulm), 1644247 (Riedlingen) und 0853121 (Waiblingen) erzielt.

1.750 Teilnehmer der Silvester-Lotterie waren in der dritten Gewinnklasse erfolgreich. Sie erhalten jeweils 1.000 Euro. Im vierten Gewinnrang gab es 105.000 Treffer, die je zehn Euro einbringen.

Die Ziehung der Gewinnzahlen fand am 31. Dezember unter notarieller Aufsicht in der Stuttgarter Lotto-Zentrale statt. Die Silvester-Millionen gingen 2020 zum elften Mal exklusiv in Baden-Württemberg an den Start. Die 1,75 Millionen Lose zum Preis von je zehn Euro waren erneut bereits Mitte Dezember vergriffen. Das Spielprinzip der Lotterie ist einfach: Aus dem Zahlenbereich 0000001 bis 1750000 wurde nach dem Zufallsprinzip eine Nummer ermittelt und dem Tipper ausgehändigt. Jede der 1,75 Millionen Losnummern wurde nur einmal vergeben.

red

Quelle: Lotto Baden-Württemberg

“Upskirting” und “Gaffer-Fotos” sind ab 01. Januar eine Straftat

Fotografieren unter den Rock, das so genannte „Upskirting“, und „Gaffer-Fotos“ von Toten sind ab 1. Januar 2021 strafbar. Baden-Württemberg hatte entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuchs wesentlich mitinitiiert. Das gab die Landesregierung am Mittwoch an. 

Zum 1. Januar 2021 treten Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft, die Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren wesentlich mitinitiiert hatte. Künftig ist das unbefugte Fotografieren unter den Rock, das so genannte „Upskirting“, oder in den Ausschnitt eine Straftat. Strafbar macht sich auch, wer Fotos oder Videos von Todesopfern nach Unfällen fertigt oder verbreitet.

Upskirting als Sexualdelikt eingestuft

Baden-Württembergs Minister Guido Wolf hatte im Mai 2019 die rechtspolitische Debatte um eine Strafbarkeit des „Upskirtings“ eröffnet und einen entsprechenden Straftatbestand gefordert. Am 25. Juni 2019 traf sich Wolf mit Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, den beiden Initiatorinnen der Petition „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“. Baden-Württemberg erstellte daraufhin im September 2019 gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einen Gesetzesentwurf und brachte diesen erfolgreich in den Bundesrat ein.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn das Upskirting nun in Deutschland strafbar wird, ist das ein historischer Erfolg für die beiden Initiatorinnen. Was als Petition zweier mutiger junger Frauen begann, wird am 1. Januar 2021 Gesetz. Die Strafbarkeitslücke ist geschlossen. Solche Aufnahmen sind demütigende Eingriffe in die Intimsphäre und können nun strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die betroffenen Frauen werden in nicht hinnehmbarer Weise als bloßes Objekt der Begierde herabgewürdigt. Noch schlimmer ist es, wenn in der Folge solche Aufnahmen regelmäßig über das Internet einem unbegrenzten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden.“

Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, bei den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, wird nun zu diesem Zweck eine neue Vorschrift (§ 184k StGB) eingefügt. Hierzu Minister Wolf: „Der neue Straftatbestand ist auch ein Erfolg für Baden-Württemberg. Wir haben dieses Thema in die rechtspolitische Diskussion in Deutschland eingebracht und in zahlreichen Gesprächen erreicht, dass die Bundesjustizministerin in einem wichtigen Punkt nachgegeben hat: Upskirting wurde als Sexualdelikt eingestuft. Das ist nur folgerichtig, denn als solches empfinden es die Opfer auch.“ Der erste Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vom 11. März 2020 hatte zunächst vorgesehen, die Regelung zum Upskirting in § 201a des Strafgesetzbuches im Abschnitt „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs“ einzufügen. Dagegen hatten sich jedoch die beiden Initiatorinnen sowie Justizminister Guido Wolf gewandt.

Auch Fotografieren von Toten wird strafbar

Ab 1. Januar 2021 wird zudem mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 aufgrund eines von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrags Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der handelt nicht nur respektlos, sondern gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es war allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird.“

red

Baden-Württemberg kippt Quarantäne-Ausnahme für Tagesausflüge

Das Land Baden-Württemberg verschärft ab Mittwoch die Einreise-Verordnung: Das Land will ab sofort mit einer Quarantänepflicht den kleinen Grenzverkehr für Wintersportler und Einkaufstouristen nach Frankreich und in die Schweiz deutlich beschränken. Quarantänefreie Einreisen aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiär bedingten Gründen sollen möglich bleiben. Das gab die Landesregierung am Dienstag bekannt.

Um Grenzübertritte angesichts der Pandemielage vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß zu reduzieren, ist eine quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs nicht mehr möglich, teilt die Landesregierung weiter mit. Von Mittwoch, 23. Dezember 2020 an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung “Einreise-Quarantäne”. In den letzten Wochen hat die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum des Infektionsgeschehens mit verschärften Maßnahmen in Baden-Württemberg reagiert. Aufgrund der Infektionslage sowohl in Baden-Württemberg als auch in den Grenzregionen ergibt sich aktuell zudem Handlungsbedarf bei den Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, erklärt die Landesregierung weiter mit.

Grenzübertritte vorübergehend auf zwingend notwendiges Maß reduzieren

Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.

„Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart. „Wir appellieren an die Menschen, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen und alle nicht notwendigen Kontakte zu unterlassen.“

Nach der bisherigen Verordnung galten im Rahmen der 24-Stunden-Regelung keinerlei Einschränkungen. Die 24-Stunden-Regelung bleibt zwar mit Blick auf den gemeinsamen Lebensraum weiterhin grundsätzlich erhalten. So besteht auch weiterhin keine Quarantänepflicht, wenn die Grenze insbesondere aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiär bedingten Gründen überquert wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Trauschein sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. An der bestehenden 72-Stunden-Regelung ändert sich ebenfalls nichts.

Quarantänepflicht bei Reisen zu touristischen Zwecken oder Einkäufen

Künftig besteht jedoch Quarantänepflicht, wenn mit der Reise touristische Zwecke verfolgt werden oder lediglich eingekauft wird. Wer also beispielsweise aus Baden-Württemberg einen Ski-Ausflug in die Schweiz unternimmt oder zum Einkaufen nach Frankreich fährt, muss sich künftig nach seiner Rückkehr in grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen, die lediglich zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren. Unabhängig von möglichen Reisen sind die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber und verschärft zwischen 20 und 5 Uhr zu beachten.

red

Schulen und Kitas in Baden-Württemberg schließen ab 16. Dezember

Nach dem aktuellen Beschluss von Bund und Ländern zu den Corona-Maßnahmen werden Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. “Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen unausweichlich”, heißt es in der Mitteilung der Landesregierung.

Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

Drastischer Schritt unausweichlich

„Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen auf Rekordniveau unausweichlich. Wenn in Deutschland das komplette gesellschaftliche Leben heruntergefahren werden muss, ist es selbstverständlich, dass wir auch bei den Schulen und Kitas einen Beitrag zur Kontaktminimierung leisten müssen“, sagt Kultusministerin Eisenmann und fügt an: „Allerdings brauchen wir klare und verbindliche Perspektiven für die Kitas und Schulen, sie müssen prioritär wieder geöffnet werden, denn unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung.“ Die Politik dürfe nicht aus dem Blick verlieren, dass Schulschließungen mit zahlreichen negativen Folgen für die Gesellschaft, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, verbunden sind. „Deshalb sollten die Einschränkungen des Regelbetriebs so kurz wie möglich werden und auf den Zeitraum bis 10. Januar 2021 beschränkt bleiben“, so Eisenmann.

Schulen und Kitas werden geschlossen / Notbetreuung wird eingerichtet

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen werden morgen zeitnah über die konkrete Umsetzung informiert:

  • Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet (weitere Informationen siehe unten). Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

Fernunterricht für Abschlussklassen

Schülerinnen und Schüler der Abschussjahrgänge werden im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2020 im Fernunterricht unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs).

reg

So sehen die genauen Ausgangsbeschränkungen für den Südwesten aus

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat die Landesregierung von Baden-Württemberg am Freitag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab Samstag dem 12. Dezember in Kraft treten.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt, gibt die Landesregierung an.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist, heißt es in der Mitteilung weiter. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Diese Maßnahmen ergreift Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember 2020. Hier wird sich Ministerpräsident Kretschmann dafür einsetzen, das ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Friseure, Barbershops und Solarien sollen ebenfalls schließen.
  • In Sportstätten und Schwimmbädern soll Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Amateurindividualsport untersagt. Das betrifft öffentliche und private Sportanlagen, Bolzplätze und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang.
  • Der Einzelhandel soll keine besonderen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen mehr durchführen dürfen. Das betrifft etwas Ausverkäufe, Sonntagsöffnungen oder Aktionen wie Late Night-Shopping.
  • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll nur nach vorherigen negativen Antigen-Test und mit einer FFP2-Maske erlaubt.

red

Ab morgen Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg

Wegen immer weiter steigenden Corona-Infektionen, gilt bereits ab diesem Samstag, 12. Dezember in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung.

Wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann am Freitag bei einer außerordentlichen Pressekonferenz in Stuttgart bekannt gab, ist das Verlassen des Hauses ab dem Wochenende nur noch aus “triftigen Gründen” (hier der Link) erlaubt. Hierzu zählen auch “Einkäufe”und “Zusammenkünfte” von maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Derzeit sei die Infektionslage außer Kontrolle, so Kretschmann.

Nach 20.00 Uhr sind sind die Ausnahmen weiter eingeschränkt. Besuche von Freunden und Verwandten nach 20.00 Uhr sind nur zwischen dem 23. und dem 26. Dezember erlaubt. Die Maßnahmen gelten zunächst für die nächsten vier Wochen.

Trotz der geplanten Ausweitung der Ausgangsbeschränkungen sollen Schulen, Kitas sowie auch Universitäten und Hochschulen vorerst geöffnet bleiben. Auch der Einzelhandel im Land darf in der Vorweihnachtszeit trotz der geplanten  Ausgangsbeschränkungen auch tagsüber weiterhin öffnen – vorerst. Das könnte sich bereits am Wochenende jedoch ändern. Kretschmann sagte, er wolle die Gespräche mit den anderen Ländern und dem Bund am Sonntag abwarten.

red

Corona-Pandemie: Baden-Württemberg steht harter Lockdown bevor

Die Landesregierung hat sich mit den Kommunalen Landesverbänden über die aktuelle Coronalage ausgetauscht und auf eine gemeinsame Linie beim weiteren Vorgehen in der Corona-Krise verständigt. Sie kommen gemeinsam zu der Einschätzung, dass ein harter Lockdown nach Weihnachten bis mindestens 10. Januar 2021 unerlässlich ist. Das gab die Landesregierung am Freitag bekannt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich Donnerstagabend gemeinsam mit weiteren Vertretern der Landesregierung mit den Präsidenten der Kommunalen Landesverbände in einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz über die aktuelle Coronalage ausgetauscht und auf eine gemeinsame Linie beim weiteren Vorgehen in der Corona-Krise verständigt. Alle Beteiligten waren sich einig darüber, dass das Infektionsgeschehen dramatische Ausmaße angenommen habe und dringender Handlungsbedarf bestehe, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Landesregierung wird sich hierzu heute in einer Sondersitzung des Kabinetts beraten, heißt es in der Mitteilung.

Ministerpräsident Kretschmann machte deutlich: „Die Lage ist leider alarmierend. Wir haben Anzeichen für eine erneute exponentielle Zunahme der Neuinfektionen, deshalb müssen wir zwingend die Maßnahmen drastisch verschärfen.“ Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Kommunalen Landesverbänden, dass sie weitere einschneidende Maßnahmen unterstützen.

Landesregierung und Kommunale Landesverbände kommen gemeinsam zu der Einschätzung, dass ein harter Lockdown nach Weihnachten bis mindestens 10. Januar 2021 unerlässlich ist. Ministerpräsident Kretschmann wird sich auf der für Sonntag anberaumten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin entsprechend dafür einsetzen. Sofern eine bundeseinheitliche Lösung nicht gefunden werden kann, hat Ministerpräsident Kretschmann angekündigt, dass er eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarländern Baden-Württembergs anstreben wird.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Die viel zu hohen Infektionszahlen machen harte Maßnahmen notwendig. Ich weiß, dass die Corona-Pandemie der Bevölkerung bereits viel abverlangt hat. Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz, die landesweit über 160 liegt, muss es im Kampf gegen Corona jetzt aber härtere Einschnitte geben. Das ist notwendig, denn die Lage ist dramatisch: Es geht um das Leben von Menschen – das zu schützen ist unser oberstes Ziel. Deshalb ist mein dringender Appell, meine eindringliche Bitte an die Bevölkerung: Seien Sie vernünftig, seien Sie diszipliniert, halten Sie sich strikt an die geltenden Vorgaben und reduzieren Sie Ihre Kontakte auf das absolut notwendige Minimum.“

Die Vertreter der Kommunalen Seite betonten, dass sie die Lageeinschätzung teilen und bereit sind, eine Verschärfung der Maßnahmen im Schulterschluss mit der Landesregierung mitzutragen.

reg

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