Hecken-Countdown in Ludwigsburg: Die letzten Tage für einen frischen Schnitt

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Ludwigsburg-  Der meteorologische Frühlingsanfang am 1. März markiert nicht nur den Beginn des Frühlings, sondern auch den Auftakt der Schutzperiode für Bäume, Sträucher und Röhrichtbestände gemäß dem Naturschutzgesetz. Diese Schonzeit erstreckt sich bis Ende September. Für diejenigen, die umfangreiche Heckenschnitte oder Baumpflegemaßnahmen planen, ist es daher ratsam, diese noch bis Ende Februar durchzuführen. Form- und Pflegeschnitte, die schonend sind, unterliegen nicht den zeitlichen Beschränkungen des Naturschutzrechts.

Die Verkehrssicherungspflicht spielt eine entscheidende Rolle beim Zurückschneiden von Pflanzen. Der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung betont, dass Grundstückseigentümer übermäßig wuchernde Bäume und Sträucher kontrollieren müssen, insbesondere wenn das Grün in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragt. Der Schnitt sollte bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.

Die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Ampeln wird oft durch voll belaubte Bäume und Sträucher beeinträchtigt, was eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Außerhalb von Ortschaften sind Landwirte in der Regel betroffen, da ihre großen Fahrzeuge oft kaum passieren können. Das Ausweichen von Hecken und Gehölzen führt oft zu Schäden an Nachbargrundstücken. Darauf weist die Stadt Ludwigsburg in einer Pressemitteilung hin.

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Darüber hinaus können Fußgänger durch herabhängende oder überstehende Äste und Zweige verletzt oder ihre Kleidung beschädigt werden. Es ist daher erforderlich, über Gehwegen einen Freiraum von 2,50 Metern und über Fahrbahnen sowie Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen freizuhalten. Vernachlässigt jemand die Pflege seiner Gehölze, könnte er für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Privathaushalte im Landkreis Ludwigsburg haben die Möglichkeit, ihr Schnittgut kostenfrei am Häckselplatz „Aldinger Weg“ in Oßweil abzugeben. Dieser ist von Dienstag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

red