Betrugsfälle in Covid-Testzentren im Raum Ludwigsburg: Polizei nimmt Betreiber fest

Die Betreiber mehrerer Corona-Teststellen im Landkreis Ludwigsburg sollen durch mutmaßlich falsch abgerechnete Corona-Tests einen hohen Betrag ergaunert haben. Nun sitzen beide in Haft.

Mit der Festnahme eines 23 und eines 28 Jahre alten Tatverdächtigen sind der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg bedeutende Erfolge bei der Aufklärung einer Räderdiebstahlsserie im Landkreis Böblingen sowie von Betrugsfällen im Zusammenhang mit Covid-Testzentren im Landkreis Ludwigsburg gelungen. Das teilten Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium Ludwigsburg am Freitag mit.

Mit Beginn des Sommers 2021 registrierte die Polizei insbesondere rund um die Stadt Rutesheim eine Vielzahl von besonders schweren Fällen des Diebstahls von Porscherädern. Bis Ende des Jahres hatte sich die Anzahl der Fälle auf rund 20 summiert. Die Taten ereigneten sich überwiegend in Tiefgaragen. Die Täter bockten die Fahrzeuge auf, demontierten die im Regelfall hochwertigen Räder und stahlen diese anschließend. Mutmaßlich wurden die Räder an Hehler verkauft. Der Gesamtwert des Diebesguts dürfte sich auf über 40.000 Euro belaufen.

Im Zuge der andauernden akribischen Ermittlungen, die ab Herbst 2021 zentral durch die Kriminalpolizei geführt wurden, ergab sich ein Hinweis auf die beiden 23 und 28 Jahre alten Männer. Es stellte sich hierbei heraus, dass die Tatverdächtigen Ende des Jahres 2021 gemeinsam eine Firma gründeten und drei Covid-Testzentren in Bietigheim-Bissingen, Schwieberdingen und Korntal-Münchingen betrieben. Die Serie von Räderdiebstählen riss damit zunächst ab.

Weitere umfangreiche polizeiliche Maßnahmen die Testzentren betreffend, ergaben, dass es dort wohl zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Abrechnung von durchgeführter Tests gekommen sein könnte. Es sollen eine hohe Anzahl nicht durchgeführter Tests zur Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung BW eingereicht worden sein. Seitens der Kassenärztlichen Vereinigung geforderte Nachweise sollen entsprechend manipuliert worden sein, um so die vermeintlich durchgeführte Anzahl bestätigen zu können. Darüber hinaus sollen Bekannte der beiden Tatverdächtigen auf telefonische “Bestellung” hin mit “negativ”-ausgewiesenen Testbescheinigungen versorgt worden sein, ohne dass überhaupt ein Test stattgefunden habe.

Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen wurden die von den Tatverdächtigen eingereichten Abrechnungen durch die Kassenärztliche Vereinigung BW nicht ausbezahlt.

Im März 2022 mussten der 23- und der 28-Jährige die Testzentren in Bietigheim-Bissingen und in Schwieberdingen aufgrund erheblicher Hygienemängel auf behördliche Anordnung hin schließen.

Anfang April 2022 registrierte die Polizei erneut einen Diebstahl von Porscherädern in Rutesheim, der aufgrund der bestehenden Erkenntnisse den beiden Tatverdächtigen zugeordnet werden konnte.

In den Tagen danach wurden die bereits von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des Betrugs beantragten und erlassenen Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen vollstreckt. Ihre Wohnungen sowie die von sieben weiteren Tatverdächtigen im Alter zwischen 25 und 29 Jahren, die als Mitarbeiter in den Teststationen beschäftigt gewesen sein sollen, wurden durchsucht. In den Wohnräumen im Raum Böblingen, Ludwigsburg, Stuttgart und im Enzkreis stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial wie Datenträger und Firmenunterlagen sicher.

Die Haftbefehle gegen den 23 Jahre alten Deutschen und den 28-jährigen Deutsch-Griechen wurden am 11.April durch einen Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart in Vollzug gesetzt und beide wurden in Justizvollzugsanstalten eingewiesen.

red

Quelle: Staatsanwaltschaft Stuttgart / Polizeipräsidium Ludwigsburg

Wenn das Ferienhaus schon belegt ist

Die Masche ist genauso mies wie die Bilder malerisch und die Preise unglaublich günstig sind: Mit gefälschten Anzeigen für Ferienwohnungen nutzen aktuell Betrüger die massive Nachfrage aus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt deshalb vor Fake-Anzeigen im Internet und verrät, wie sich diese Betrugsversuche erkennen lassen.

Wer spontan eine Ferienunterkunft sucht, sollte jedenfalls ganz genau hinschauen: “Auf den bekannten Online-Portalen wie Airbnb, eBay-Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden”, so Rechtsexpertin Kathrin Körber. Urlauber stehen dann vor leeren Grundstücken oder Unterkünften, die bereits anderweitig vermietet sind.

Unseriöse Anzeigen fallen unter anderem dadurch auf, dass bei Buchung nicht nur eine Anzahlung, sondern gleich der vollständige Mietbetrag bezahlt werden soll – unabhängig vom Reisezeitraum. Außerdem können Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. Der Kontakt lässt sich dann nur über eine E-Mail-Adresse oder über WhatsApp herstellen.

Und: Eine genaue Beschreibung der Unterkunft gibt es häufig nicht. “Vorsicht ist auch geboten, wenn der Kontakt verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen”, sagt Verbraucherschützerin Körber. Interessenten sollten zudem niemals die Miet-Überweisung oder eine Anzahlung außerhalb der Plattform vornehmen. Kommen Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram ins Spiel, rät die Expertin, lieber die Finger von den Angeboten zu lassen. Die Dienste seien unsicher und oft ein Hinweis auf einen Betrugsversuch.

“Betroffene sollten umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und den jeweiligen Plattform-Betreiber informieren”, erklärt Körber. So könne verhindert werden, dass weitere Nutzer der fiesen Masche zum Opfer fallen. Wurde schon eine Zahlung veranlasst, sollte möglichst zeitnah die Bank kontaktiert werden. Denn: In manchen Fällen ist noch eine Rückbuchung möglich.

Rudolf Huber / glp

Enkeltrickbetrüger hauen 82-jährige übers Ohr

Bislang unbekannte Täter brachten mit dem sogenannten Enkeltrick am Mittwoch eine 82-Jährige in Bietigheim-Bissingen um Bargeld und Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Sie war gegen 09:00 Uhr von ihrem angeblichen Enkel angerufen worden, der vorgab für einen Notartermin dringend Geld zu benötigen. Daraufhin erklärte sich die Angerufene bereit, ihrem vermeintlichen Enkel aus der Notlage zu helfen, der ihr daraufhin direkt ein Taxi für den Weg zur Bank bestellte. Kaum war die Seniorin mit dem Geldbetrag wieder daheim angekommen, wurde sie von dem Anrufer überredet auch ihren Goldschmuck zur Verfügung zu stellen. Anschließend ließ der Betrüger die 82-Jährige gegen 15:00 Uhr wiederrum von einem Taxi in die Nähe des Bahnhofs fahren, wo sie das Geld und den Schmuck an eine unbekannte Abholerin übergab. Bei ihr handelt es sich um eine schlanke, etwa 30 bis 40 Jahre alte Deutsche, die ein hellgraues Damenkostüm trug. Die Kriminalpolizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen übernommen und bittet um sachdienliche Hinweise unter Tel. 07141/18-9 zu melden.

Tipps der Polizei:

Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.

Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.

Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.

Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

Informieren Sie sofort die Polizei über den Polizeiruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.

Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

85-jähriger in Ditzingen einem Betrüger aufgesessen

Am Mittwoch gegen 13:00 Uhr wurde ein 85 Jahre alter Passant in der Glemsstraße in Ditzingen von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Der Unbekannte saß in einem Auto, das vor einem Wohnhaus in einer Einfahrt abgestellt war. Der Autofahrer verwickelte den Senior in ein Gespräch und gaukelte ihm mutmaßlich vor, dass er der Sohn eines ehemaligen Arbeitskollegen sei. Im weiteren Gesprächsverlauf wollte der Unbekannte sich Geld vom 85-Jährigen leihen und schenkte ihm im Gegenzug drei Jacken, die wohl in Italien produziert worden sind. Nach dieser vermeintlichen Schenkung bat der Täter erneut um Bargeld. Dieser Bitte kam der Senior nach und ging zu einer Bankfiliale, wo er Geld vom Konto abgehoben hat. Nachdem der ältere Herr daraufhin zum Unbekannten, der in seinem Auto wartete, zurückgekehrt war, überreichte er ihm eine dreistellige Bargeldsumme. Dies war offenbar der geforderte Betrag für die zuvor übergebenen Jacken. Als der Senior schließlich zu Hause war, musste er feststellen, dass sich in der Plastiktüte nur noch zwei der insgesamt drei Jacken befanden. Diese sind allerdings nicht die Geldsumme wert, die der Senior dem Betrüger überreicht hatte. Bei dem Unbekannten soll es sich um einen südländisch aussehenden Mann im Alter von etwa 40 Jahren handeln, der zirka 175 bis 180 cm groß ist. Er hat ein rundes Gesicht, kurze schwarze Haare und war mit einer dunklen Strickjacke und einer Hose bekleidet. Darüber hinaus trug er an der rechten Hand einen Ring und sprach Deutsch mit italienischem Akzent. Bei dem Pkw, mit dem der Unbekannte unterwegs war, könnte es sich um einen dunkelgrauen oder schwarzen Fiat 500, ähnlich eines SUV handeln. An dem Auto waren vermutlich italienische Kennzeichen angebracht. Das Polizeirevier Ditzingen ermittelt wegen Warenbetrug und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Tel. 07156/4352-0, zu melden.

Pol-LB/red

Fälschung im Scheckheft kein Kavaliersdelikt

Das Scheckheft gilt als Garant für korrekte Informationen über die Wartung eines Fahrzeugs. Behauptet ein Verkäufer wahrheitswidrig Eigenschaften, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Bei den zugesicherten Eigenschaften muss es sich allerdings um wesentliche wertbildende Faktoren handeln, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München hervorgeht (Urteil vom 10.1.2018, AZ: 142 C 10499/17.) Über einen aktuellen Fall Berichtet die Fachzeitschrift “kfz-betrieb”.

Im verhandelten Fall erwarb der Kläger bei dem Beklagten einen Gebrauchtwagen zum Preis von 4.500 Euro, welchen der Beklagte zuvor im Internet zum Verkauf inseriert hatte. In der Anzeige war unter anderem aufgeführt, dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt sei.

Kurze Zeit später erklärte der Kläger mit anwaltlichem Schreiben den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung und forderte den Beklagten unter Fristsetzung zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises auf. Er führt an, dass das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt sei, obwohl dies in dem Inserat vermerkt war und der Kläger diese Eigenschaft im Zuge der Verkaufsverhandlungen noch einmal bestätigt habe. Der Beklagte verweigert die Rückabwicklung.

Der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vollumfänglich begründet. Der Kläger hat den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, sodass er gemäß § 142 BGB als nichtig anzusehen ist. mid/wal

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