Vorfall in Besigheim: 42-Jähriger wirft Hund in die Enz und attackiert Halterin

Im Laufe des Freitags kam es am Enzplatz in Besigheim mehrmals zu Streitigkeiten zwischen einem 42-jährigen Mann und einer 54 Jahre alten Frau.

Zunächst bedrohte er die Dame und warf anschließend ihren Hund in die Enz. Im weiteren Verlauf beleidigte er sie, warf ihr eine Bierdose an den Kopf, wodurch sie kurzzeitig das Bewusstsein verlor, und trat anschließend auf die am Boden liegende Frau ein. Durch den Angriff erlitt sie leichte Verletzungen. Der Mann, der zudem gegen das Fahrrad der Dame trat, forderte umstehende Passanten auf, die Frau ebenfalls körperlich anzugehen. Die Vorfälle konnten im Laufe des Tages durch mehrere Passanten beobachtet werden, die der Frau teilweise auch zu Hilfe kamen. Personen, die in diesem Zusammenhang Feststellungen getroffen haben, werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter Tel. 07142/405-0 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Mehr als 80.000 Euro Schaden: 18-Jähriger schrottet BMW

Am frühen Samstagmorgen, gegen 03:00 Uhr, befuhr der 18-jährige Fahrer eines BMW die Bundesstraße 295 von der BAB 81/Anschlussstelle Feuerbach kommend in Fahrtrichtung Stuttgart. Der Pkw-Lenker beschleunigte sein Fahrzeug zunächst auf der rechten Spur, geriet daraufhin ins Schleudern und prallte in der Folge gegen die dortige Leitplanke. Anschließend drehte sich das Fahrzeug um die eigene Achse und kam letztlich entgegen der Fahrtrichtung auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen. Durch den Unfall wurden Teile des BMW auf die Gegenfahrbahn geschleudert und beschädigten dort den entgegen kommenden Lkw Daimler Benz eines 36-Jährigen. Verletzt wurde hierbei niemand.

Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf insgesamt etwa 82.250 Euro. Der BMW war im Anschluss nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Wohnungsmarktbericht Stuttgart 2021: Einfamilienhaus kostet durchschnittlich 859.000 Euro

Die Immobilienpreise in der Landeshauptstadt kennen weiterhin nur eine Richtung; Das Statistische Amt in Stuttgart hat den Bericht „Wohnungsmarkt Stuttgart 2021“ veröffentlicht. Danach zeigt sich der Stuttgarter Wohnungsmarkt von der Corona-Krise bislang wenig beeindruckt. Die Immobilienpreise und Mieten steigen derzeit in allen Stuttgarter Wohnlagen weiter.

Zwar beeinflusst die Corona-Pandemie die Einwohnerentwicklung und die räumlichen Muster der Wanderungsbewegungen. Ein deutlicher Rückgang bei der Auslandszuwanderung und der überregionalen, innerdeutschen Wanderung sowie eine Intensivierung intraregionaler Abwanderungen bescherten der Stadt Stuttgart 2020 einen unerwartet hohen Einwohnerverlust von rund einem Prozent, das heißt 6300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Rückgang hält auch in den ersten Monaten des Jahres 2021 an (-3788 Einwohner bis Ende April) und sorgt temporär für Entlastung am Stuttgarter Wohnungsmarkt. Noch immer herrscht aber ein Nachfrageüberschuss an Wohnungen.

Die Frage, wie wir wohnen, ist in der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen noch wichtiger geworden. Die Stadt Stuttgart muss sich nach wie vor mit einem angespannten Wohnungsmarkt auseinandersetzen. Angesichts der knappen Flächen für den Wohnungsbau nutzt die Stadt alle verfügbaren Instrumente, um einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts zu leisten. Dafür werden systematisch vorhandene Wohnungsbau-Potenziale gesucht und entwickelt. Dies betonen Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, und Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport.

Nachfrage nach Wohnraum weiterhin größer als das Angebot

Wegen der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage und Enge am Wohnungsmarkt sind viele Wohnungssuchende in Stuttgart nach wie vor bereit, sehr hohe Mieten zu zahlen. Das Mietpreisniveau des Stuttgarter Mietspiegels ist zwischen 2018 und 2020 um durchschnittlich 7,7 Prozent auf 10,34 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gestiegen. Mit der höchsten Steigerung seit 20 Jahren fällt der Anstieg etwas höher aus als vor zwei Jahren (+ 7,2 Prozent). Die aktuelle Steigerungsrate liegt innerhalb des gleichen Zeitraumes deutlich über der Entwicklung der Nettokaltmieten in Baden- Württemberg (+ 4,1 Prozent).

Die durchschnittliche Angebotsmiete der aktuell am Markt angebotenen Wohnungen stieg im ersten Halbjahr 2020 auf 14,70 Euro je Quadratmeter nettokalt (+3,2 Prozent zum Vorjahr). Allerdings hat sich die Mietendynamik bei den inserierten Wohnungen, wie auch in den anderen deutschen Metropolen, zuletzt abgeschwächt. „Mit den hohen Zuwächsen der vorangegangenen Jahre hat der seit Jahren andauernde Boom wohl seinen Höhepunkt überschritten, eine ausgeglichene Marktsituation ist jedoch noch nicht in Sicht“, erläutert Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amts der Landeshauptstadt. „Zudem sind viele Stuttgarter Mieter von hohen Wohnkostenbelastungen betroffen: Im Schnitt gaben die Mieterhaushalte 2020 rund 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Bruttokaltmiete aus. Knapp 41 Prozent der Mieterhaushalte geben mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens aus, um ihre Miete zu bezahlen, während 59 Prozent eine Mietbelastungsquote unterhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens haben. 20 Prozent der Mieter wenden sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete auf.“

Wohnungen zur Selbstnutzung und als Kapitalanlage sind wegen fehlender Anlagealternativen und den günstigen Finanzierungsbedingungen weiter sehr gefragt. Das Angebot für Wohnungskäufer bleibt jedoch deutlich hinter der Nachfrage zurück. Die Zahl der Verkäufe von Wohnimmobilien in Stuttgart verharrt seit 2017 auf niedrigem Niveau. Eigentumswohnungen im Wiederverkauf verteuerten sich 2020 auf 4330 Euro je Quadratmeter, ein Plus von 10 Prozent. Neu erstellte Eigentumswohnungen legten im Schnitt um 6 Prozent zu auf 6995 Euro je Quadratmeter. Auch die Preise für Eigenheime stiegen 2020 kräftig weiter: Für ein gebrauchtes Eigenheim musste durchschnittlich 859.000 Euro bezahlt werden (+8 Prozent). Ein Einfamilienhaus kostete 2020 durchschnittlich 917.000 Euro und ein Reihenhaus durchschnittlich 611.000 Euro. Somit haben auch Haushalte mit mittleren Einkommen nur geringe Chancen auf bezahlbares Wohneigentum.

Nach wie vor hoher Bedarf an Sozialmietwohnungen

Der Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen ist in Stuttgart hoch. Angesichts des Wohnraummangels und der hohen Mieten sind einkommensschwache Haushalte in Stuttgart oft auf geförderte Wohnungen und die Hilfe der Stadt angewiesen. Aber auch immer mehr Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, haben Probleme, sich ausreichend und angemessen mit Wohnraum am freien Wohnungsmarkt zu versorgen. Die Landeshauptstadt investiert in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Bau von Sozialmietwohnungen, den Mietwohnungsbau für die Mittelschicht und fördert die Bildung von Wohneigentum, um junge Familien in der Stadt zu halten. Dennoch steht der anhaltend hohen Nachfrage im mittleren und unteren Preissegment ein rückläufiges Angebot preisgünstiger Wohnungen gegenüber, da Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung fallen. Alexander Pazerat, Leiter der Abteilung Wohnen, sagt zum geförderten Wohnungsmarkt: „Ein Indikator dafür, dass insbesondere günstige Wohnungen fehlen, ist die städtische Vormerkdatei für Wohnungssuchende. Ende 2020 waren 4634 Haushalte für eine Sozialmietwohnung in Stuttgart vorgemerkt, 23 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Davon waren 41 Notfälle und 2868 Dringlichkeitsfälle. In den letzten fünf Jahren konnten durchschnittlich rund 830 Wohnungen neu vermittelt werden. 2020 waren es jedoch nur 654 Wohnungen.“

Die Zahl der Sozialmietwohnungen in Stuttgart ist in den letzten zehn Jahren um etwa 2000 Einheiten gesunken. Ende 2020 umfasste der Bestand an geförderten Wohnungen 16.250 Wohnungen, darunter waren 14.274 Sozialmietwohnungen, 582 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 1394 geförderte Wohnungen im selbstgenutzten Eigentum. Die Ziele im geförderten Wohnungsbau werden noch nicht erreicht. Aus den zurückliegenden Programmjahren 2014 bis 2020 wurden insgesamt 1600 geförderte Wohneinheiten bezogen. 147 geförderte Wohnungen wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt. Die städtischen Belegungsrechte sind im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 19.320 Belegungsrechten konstant geblieben.

Wohnungsengpässe auch in weiten Teilen der Region

Wie die meisten wirtschaftlich dynamischen Großstadtregionen steht auch die Region Stuttgart unter Wachstumsdruck. Kennzeichnend für den regionalen Wohnungsmarkt sind zwei gegenläufige Tendenzen: Auf der einen Seite ist seit Anfang der 2000er- Jahre der Wunsch nach zentralen und gut erschlossenen Wohnstandorten gestiegen, auf der anderen Seite weichen die Stuttgarter Einwohner infolge des hohen Miet- und Kaufpreisniveaus seit 2012 vermehrt in die Region aus. Vor allem junge Familien befriedigen ihre Wohnbedürfnisse zunehmend an Wohnstandorten im Stuttgarter Umland und nehmen für eine finanzierbare Wohnung auch Abstriche hinsichtlich der Lage in Kauf.

In der Folge hat sich das Wachstum zuletzt wieder stärker in das Umland verschoben. Im Gegensatz zur klassischen Suburbanisierung des letzten Jahrhunderts profitieren von den aktuellen Suburbanisierungstendenzen vor allem die Mittelzentren und verkehrstechnisch gut erschlossene Mittelstädte entlang der Schnellstraßen und S-Bahn-Straßen im nahen und mittleren Umland der Stadt. Dementsprechend ist die stadtregionale Einwohnerdynamik nicht als neuerlicher Trend zu Ungunsten der Kernstadt zu interpretieren, sondern als Konsequenz des starken Wachstums der vergangenen Jahre, das zunehmend weniger von der Stadt Stuttgart alleine bewältigt werden kann. Die erhöhte Nachfrage im polizentralen Umland führt dort ihrerseits zu Wohnungsknappheit sowie Miet- und Immobilienpreissteigerungen, auch im Corona-Jahr 2020.

Ausblick

Trotz der eingetrübten konjunkturellen Rahmenbedingungen zeigt sich der Stuttgarter Wohnungsmarkt in der Pandemie robust. Die Auswirkungen der Pandemie halten die Zinsen für Immobiliendarlehen weiter auf einem sehr niedrigen Niveau und die weiter kletternden Kaufpreise zeigen, dass Wohneigentum nach wie vor stark nachgefragt ist. Die Einschränkungen der Pandemie könnten den Wunsch der privaten Haushalte nach Wohneigentum noch verstärkt haben.

Wenn auch die Dynamik des Mietpreiswachstums nachlässt, und die Einwohnerzahl infolge der Pandemie spürbar gesunken ist, deuten die aktuellen Entwicklungen nicht auf eine grundlegende Entspannung am Stuttgarter Wohnungsmarkt hin. Weiterhin trifft eine hohe Nachfrage auf ein knappes Angebot.

Gleichzeitig ist der Markt durch verschiedene Ausgleichsmechanismen gekennzeichnet. So zeigen die Wanderungsdaten der vergangenen Jahre, dass Wohnungsengpässe innerhalb Stuttgarts zum Teil durch Abwanderungen in das Umland kompensiert werden. Noch ist es jedoch zu früh, aus den Entwicklungen der vergangenen Monate abzuleiten, inwieweit die Pandemie den Fortzugstrend zugunsten des gut angebundenen Umlands (unter anderem durch mehr Homeoffice- Tage) weiter verstärkt. Auf der anderen Seite könnte eine erhöhte Auslandszuwanderung wie nach der Finanzkrise dafür sorgen, dass der Wachstumsdruck in Stuttgart wieder zunimmt.

Angesichts der nach wie vor vorhandenen Anziehungskraft Stuttgarts ist davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt in den nächsten Jahren im gleichen Maß wächst, wie netto neue Wohnungen geschaffen werden. Wegen der geringen Wohnbauflächenpotenziale dürfte Stuttgart in den nächsten Jahren weder sein Einwohnerpotenzial in vollem Umfang ausschöpfen, noch die Knappheit am Wohnungsmarkt komplett beseitigen können.

red

Junge Leute und der Trend zum Sparen

Viele Bundesbürger haben wegen der Corona-Pandemie ihre Ausgaben deutlich zurückgefahren und in den vergangenen Monaten Geld zur Seite gelegt. Ein Trend: Vor allem junge Menschen wollen für ihre großen Träume mehr sparen, dabei sind ihnen Sicherheit und Flexibilität wichtig.

Zur Generation Z zählen die heute 14- bis 29-Jährigen. Für sie ist die Corona-Pandemie die erste wirtschaftliche Krise, die sie bewusst miterleben und die sie mitten in ihrer beruflichen Ausbildung oder dem Studium trifft. Laut dem Vermögensbarometer 2020 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) haben 42 Prozent von ihnen ihre Konsumausgaben zurückgefahren – in keiner anderen Altersgruppe ist dieser Anteil höher. Außerdem gaben rund 78 Prozent der Befragten 14- bis 29-Jährigen an, mehr sparen zu wollen.

Beim Vermögensaufbau sind den jungen Leuten vor allem Flexibilität und Sicherheit wichtig: Studierende oder Auszubildende möchten sich oft nicht auf ein Sparziel festlegen – schließlich wissen viele noch nicht, wo es sie beruflich oder privat einmal hin verschlägt. Gleichzeitig bevorzugt die Generation Z Sparformen ohne Risiken – nach Angaben des Kantar-Trendindikators 2020 würden nur 28 Prozent von ihnen auf Anlageprodukte setzen, die Kursschwankungen unterliegen.

LBS-Expertin Monika Grave rät jungen Leuten daher zum Abschluss eines Bausparvertrags: “Er kombiniert Planungssicherheit mit größtmöglicher Flexibilität und lässt sich jederzeit an die individuellen Lebensumstände und Ziele anpassen.”

Rudolf Huber / glp

Bundesverwaltungsgericht: Ludwigsburg muss mehr für saubere Luft tun – Diesel-Fahrverbot nicht endgültig vom Tisch

VON UWE ROTH

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig hat am Freitag (28. Mai) Ludwigsburg quasi zu Bewährung verurteilt. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ist nicht endgültig vom Tisch, aber vorerst auf eine zumindest längere Bank geschoben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte als Vorinstanz ein unmittelbares Verbot gefordert. Eine solche Anordnung wäre jedoch „unverhältnismäßig“, entschieden die Richter. Im Kern jedoch ist das Urteil der höchsten Gerichtsinstanz zumindest eine Teilniederlage für die Stadtverwaltung und das Land Baden-Württemberg. Beide hatten sich vor der Verhandlung am Mittwoch (26. Mai) hoffnungsvoll gezeigt, das Gericht davon überzeugen zu können, dass ihre Vorschläge zur Luftreinhaltung ausreichend seien, um den NO2-Schadstoffwert dauerhaft in den Griff zu bekommen. Noch im letzten Moment wollte die Stadt größtenteils vom Land bezahlte XXL-Luftfilter an der Schlossstraße gegenüber dem Residenzschloss aufstellen lassen, um dem Gericht ihre Anstrengungen zu belegen. Ludwigsburg24 berichtete.

Das BVerwG hat sich von dieser Aktion anscheinend nicht beeindrucken lassen. Es ist laut seiner Stellungnahme nicht davon überzeugt, dass die Stadt mit den beschlossenen Maßnahmen ihr Planziel erreichen könne. Bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem Urteil vor zwei Jahren die Planprognose als fehlerhaft beanstandet. Das BVerwG teilt nun diese Ansicht über eine fehlerhafte Planprognose „insbesondere hinsichtlich der erwarteten Minderung der NO2-Belastung aufgrund einer Erneuerung der Ludwigsburger Fahrzeugflotte“. Weil dem so ist, sind nun die Beklagten gerichtlich aufgefordert, den Luftreinhalteplan für Ludwigsburg zeitnah nachzubessern. Wie das geschehen soll, lässt das Gericht allerdings offen. Da sind nun die Stadt und insbesondere das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart gefordert nachzuliefern. Das RP ist zuständig für den Luftreinhalteplan.

Aus der Sicht der Stadtverwaltung ist dieses Urteil „ein Teilerfolg“. Das BVerwG gestatte, Fahrverbote auszuschließen, wenn alternative Maßnahmen zur Verfügung stünden, heißt es dazu in einer ersten Stellungnahme aus dem Rathaus. Voraussetzung sei, so die Lehren für die Stadt aus dem Urteil, mit einem Gutachten werde nachgewiesen, dass durch zusätzliche Maßnahmen der Grenzwert endgültig eingehalten werden könne. Einen verbindlichen Zeithorizont gebe das BVerwG nicht vor. Die Stadt interpretiert das Urteil so: Das RP Stuttgart könne sich in der Neuauflage des Luftreinhalteplans prinzipiell für Fahrverbote entscheiden, sei dazu aber nicht gezwungen.

Nun hängt alles davon ab, was diese „alle anderen Maßnahmen“ sein könnten, um noch an das Ziel zu kommen, Grenzwerte einzuhalten. Der Stadtverwaltung ist laut eigener Einschätzung klar, dass dies „schnellstmöglich“ passieren muss. Sollten die zusätzlichen Anstrengungen nicht fruchten, könnte in letzter Konsequenz das RP ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge anordnen.

Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht sagte am Freitag über das Urteil: „Es handelt sich hier um eine kurze, vorläufige Einschätzung. Wir müssen die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, um ins Detail zu gehen.“ Ludwigsburg habe in der Vergangenheit gemeinsam mit dem Regierungspräsidium umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Luftqualität in der Stadt zu verbessern. „Daran werden wir konsequent weiterarbeiten“, versicherte er. Die Messwerte für Stickstoffdioxid (NO2) seien kontinuierlich gesunken – nur an der viel befahrenen Schlossstraße werde der Grenzwert „noch punktuell“ überschritten. Mit den XXL-Filtern soll dieses Problem, so seine Hoffnung, beseitigt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klage vorangetrieben hat, wird Ludwigsburg weiter im Visier haben. Wie Geschäftsführer Jürgen Resch gegenüber Ludwigsburg24 betont hat, sei seine Organisation bereit, gemeinsam mit der Stadt und dem Land über weitere Schritte zur Luftreinhaltung zu beraten. Ein schnelles Fahrverbot sei nicht im Sinn der DUH. Ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen hat das Land laut Resch bislang jedoch abgelehnt. Nun hofft die DUH, dass das Urteil zu einem Umdenken führe.

FDP-Stadträtin Stefanie Knecht, Mitglied im Ausschuss Mobilität, Technik und Umwelt (MTU), versicherte am Freitag in ihrer Stellungnahme zum Urteil, konstruktiv an weiteren Verbesserungen arbeiten zu wollen. „Eine besondere Rolle spielt dabei eine intelligente Verkehrssteuerung. Weniger Stop-and-Go und weniger unnötige Standzeiten an Ampeln leisten hier einen weiteren großen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen“, teilte sie mit. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Christian Jung im Landtag erklärte: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt flächendeckende Fahrverbote prinzipiell ab. Deshalb begrüßen wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, dass es in Ludwigsburg kein Diesel-Fahrverbot geben wird.“

Regionale Unterschiede bei Corona-Krankschreibungen

Die massiven regionalen Unterschiede bei den Krankschreibungen wegen Corona bleiben bestehen. Laut einer Barmer-Analyse waren in der zweiten Maiwoche 2021 in Sachsen 605 von 100.000 Versicherten der Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld wegen einer Covid-19-Erkrankung arbeitsunfähig gemeldet. Damit war ihr Anteil fünfmal so hoch wie in Schleswig-Holstein mit 121 je 100.000 erkrankten Anspruchsberechtigten.

Die massiven regionalen Unterschiede bei den Corona-Fällen und die daraus resultierenden Krankschreibungen haben laut Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer, unterschiedliche Ursachen: “Sie reichen von der Nähe zu ausländischen Hotspots über die Besiedelungsdichte bis hin zu unterschiedlich hoher Akzeptanz der Abstands- und Hygieneregeln.”

Bundesweit waren im fraglichen Zeitraum 274 von 100.000 Anspruchsberechtigten wegen Covid-19 krankgeschrieben. In den beiden Wochen zuvor waren es 282 beziehungsweise 288 Betroffene zwischen 15 und 64 Jahren. “Wir bekommen die Corona-Pandemie nach und nach in den Griff. Wenn die Impfungen zügig voranschreiten und die AHA-Regeln eingehalten werden, wird die Zahl der Erkrankungen und Krankschreibungen weiter sinken”, ist Marschall überzeugt.

Rudolf Huber / glp

Lockerungen ab Montag: Inzidenzwert für Landkreis Ludwigsburg fünften Tag in Folge unter 100er-Marke

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Samstag leicht gestiegen, liegt jedoch bereits den fünften Tag hintereinander deutlich unter der maßgeblichen 7-Tages-Inzidenz von 100. Die Regelungen der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes und der Bundesnotbremse sehen vor, dass die Inzidenz fünf Werktage in Folge stabil unter 100 liegen muss, damit Lockerungen möglich werden. Corona-Lockerungen für den Landkreis Ludwigsburg treten somit ab kommenden Montag in Kraft.

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert bei 53,5 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Freitag hatte der Inzidenzwert bei 51,2 gelegen und genau vor einer Woche waren es 105,2(Stand – 29.05. – 16Uhr)

Innerhalb eines Tages wurden 60 Neuinfektionen registriert. Das ist 1 mehr als vor genau einer Woche. Gestern waren es 42 Corona-Fälle. Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert  bei mindestens 495. Rund 25.128 (+116) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Laut der RKH-Klinik beträgt die Zahl der COVID-19 Patienten, die in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg liegen, 27. Auf der Normalstation werden 19 Patienten behandelt. Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen beatmet werden. (Stand: 29.05.)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 29.05.)

Affalterbach ( 161 | 0 )
Asperg ( 722 | 1 )
Benningen am Neckar ( 253 | 0 )
Besigheim ( 645 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.452 | 7 )
Bönnigheim ( 540 | 2 )
Ditzingen ( 1.183 | 3 )
Eberdingen ( 297 | 0 )
Erdmannhausen ( 176 | 3 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 600 | 2 )
Freudental ( 161 | 0 )
Gemmrigheim ( 259 | 1 )
Gerlingen ( 711 | 0 )
Großbottwar ( 344 | 0 )
Hemmingen ( 316 | 1 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 271 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 364 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 844 | 1 )
Kornwestheim ( 1.960 | 4 )
Löchgau ( 290 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.808 | 12 )
Marbach am Neckar ( 697 | 1 )
Markgröningen ( 750 | 3 )
Möglingen ( 662 | 7 )
Mundelsheim ( 136 | 0 )
Murr ( 251 | 0 )
Oberriexingen ( 123 | 0 )
Oberstenfeld ( 378 | 3 )
Pleidelsheim ( 306 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.209 | 0 )
Sachsenheim ( 1.013 | 3 )
Schwieberdingen ( 457 | 0 )
Sersheim ( 298 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 472 | 1 )
Tamm ( 426 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.449 | 5 )
Walheim ( 139 | 1 )

red

Die Deutschen fahren gerne mal schnell

Wie sehen die Deutschen ihr eigenes Fahrverhalten? Dieser Frage ging eine repräsentative Studie der Tankstellenkette HEM nach. Beachtliche 79 Prozent der 2.674 Befragten geben dabei zu, hin und wieder über dem erlaubten Tempolimit zu fahren. Allerdings beschreibt der Großteil der Befragten den eigenen Fahrstil als vorausschauend (56 Prozent) und schnell, aber sicher (37 Prozent).

Weitere schlechte Angewohnheiten beim Autofahren sind unter anderem das Nichteinhalten des Mindestabstands zum Vordermann (21 Prozent) sowie das Fahren trotz großer Müdigkeit mit 15 Prozent.

Auch wenn die Ergebnisse zur Einschätzung des eigenen Fahrverhaltens relativ ausgeglichen sind: Interessant ist, dass sich vor allem die über 60-Jährigen als besonders gute Fahrer einstufen. Jeder Zehnte über 60 würde sich sogar Bestnoten für seinen Fahrstil geben, in den jüngeren Altersgruppen trauen sich dies lediglich fünf Prozent der Befragten zu.

In Bezug auf die Angewohnheiten anderer Verkehrsteilnehmer geht deutlich hervor, dass dichtes Auffahren (75 Prozent), das Schneiden eines anderen Fahrzeuges (65 Prozent), zu langsames Fahren (62 Prozent) und das Nicht-Setzen des Blinkers (59 Prozent) die Verhaltensweisen sind, die im Verkehr am meisten stören.

Andreas Reiners / glp

So wichtig ist der Auslands-Krankenschutz

 Mit jeder Impfung steigen laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Chancen, im Sommer 2021 wieder in Europa reisen zu können. Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte sich aber unbedingt ergänzend gegen eine plötzliche Krankheit versichern. Denn sonst drohen im Ernstfall hohe Kosten für Arztbehandlungen und Rückflüge.

“Die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung übernehmen möglicherweise nicht alle Kosten in einem fremden Land”, warnen die Verbraucherschützer. In der Regel würden nur Kosten für notwendige und unaufschiebbare Behandlungen erstattet. Und im außereuropäischen Ausland bestehe grundsätzlich keine Deckung durch die Krankenkasse.

“Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr verschieden. Dies kann bedeuten, dass die Leistungen im Ausland nicht so umfangreich ausfallen wie in Deutschland, oder dass ein Eigenanteil an der Behandlung zu zahlen ist”, so Versicherungsexperte Philipp Wolf. Auch wenn ein Versicherter durch Europa reise, akzeptiere nicht unbedingt jeder Arzt die elektronische Gesundheitskarte.

Diese Karte dient auch als europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), mit der Behandlungen in der EU und einigen Nachbarländern erstattet werden. So erhalten Versicherte im Krankheitsfall die gleichen Leistungen wie die Einwohner des Gastlandes, maximal werden Leistungen wie in Deutschland gewährt.

Doch speziell ein unvorhergesehener Rücktransport kann teuer werden. Die Kosten für einen solchen Transport aus dem Ausland werden nämlich in keinem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Leistungen, die national nicht erstattet werden, werden mit Privatrechnung abgerechnet, gegebenenfalls drohen wesentlich höhere Gebühren als in Deutschland. Deshalb, so die Verbraucherzentrale, sei auch in europäischen Ländern eine private Auslandskrankenversicherung mit guten Versicherungsbedingungen “dringend zu empfehlen”.

Rudolf Huber / glp

So kommt eigener Strom in die Steckdose

Schon lange ist Solarstrom preisgünstiger als Strom aus dem Netz. Doch nicht jeder kann sich eine große Photovoltaik-Anlage aufs Dach setzen. Stecker-Solargeräte bieten einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in das Thema “grüne” Energie. Mit den Geräten können nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter ihren eigenen Strom auf dem Balkon oder der Terrasse produzieren. Doch worauf muss man dabei achten? Die Verbraucherzentrale Brandenburg klärt über Stecker-Solargeräte auf.

Deren wesentlicher Vorteil besteht darin, dass sie sich unkompliziert installieren lassen und auch bei einem Umzug schnell ab- und wieder angebaut sind. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für Anbringung oder Aufstellung in Frage.

Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne geneigt und einfach in eine normale Steckdose oder eine spezielle Einspeisesteckdose gesteckt. “Damit sind sie bislang die einzige Technologie, mit der auch Mieter wirklich selbst erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch erzeugen können”, so Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. “Aber auch für Hausbesitzer können solche Geräte eine interessante Anschaffung für einen Einstieg in die eigene Stromerzeugung sein”, so der Experte weiter.

Die Kosten eines Stecker-Solargeräts betragen nur einen Bruchteil von denen einer “klassischen” Solaranlage. Je nach Größe handelt es sich um etwa 300 bis 1.000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt bei 200 bis 500 Kilowattstunden. “Bei einem Strompreis von 32 Cent lassen sich dadurch 64 bis 160 Euro pro Jahr an Stromkosten sparen. Die Anschaffungskosten sind damit bereits nach fünf bis neun Jahren wieder drin”, rechnet der Experte vor. Dabei lassen sich die Geräte 20 Jahre und länger nutzen.

Mieter müssen vor der Inbetriebnahme die Erlaubnis des Vermieters einholen. Stecker-Solargeräte müssen außerdem beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) angemeldet werden.

“Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss oder verlangen unzulässige Entgelte für den gegebenenfalls notwendigen Zählertausch”, so Jahn. Den Betrieb verbieten dürfen sie aber nicht. Treten Probleme auf, kann eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Rudolf Huber / glp

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