Warnstreik am Montag in Stuttgart: Arbeitsgericht erlaubt Arbeitsniederlegung

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Stuttgart – Am bevorstehenden Montag, dem 13. November, dürften die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigungen in städtischen Einrichtungen rechnen, da die von der Gewerkschaft ver.di ausgerufene Arbeitsniederlegung durch das Arbeitsgericht Stuttgart im Eilverfahren als rechtmäßig eingestuft wurde.

Die Gewerkschaft setzt sich mit dem Warnstreik dafür ein, den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV-BW) zu weiteren Verhandlungen über den Tarifvertrag zur Altersteilzeit (TV FlexAZ) zu bewegen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Antrag der kommunalen Arbeitgeber auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zurückgewiesen.

Für die Stuttgarter bedeutet dies potenzielle Störungen in verschiedenen städtischen Einrichtungen, darunter die städtische Abfallwirtschaft AWS, städtische Kindertagesstätten, Schülerhäuser und Einrichtungen der Ganztagesschule. Am Montagmorgen ist es ratsam, sich darüber zu informieren, ob diese Einrichtungen geöffnet sind. Die gewöhnlichen Schulstunden sind von dem Streik nicht betroffen.

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red