Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Straßen diese Woche gesperrt sind

Mit nachfolgenden Verkehrsbehinderungen in Ludwigsburg aufgrund Baustellen bzw. Straßensperrungen müssen Verkehrsteilnehmer rechnen. Gültig ab Montag, 19. Oktober.

Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd Ostrampe / L 1140
Wegen Umbaumaßnahmen an der Ostrampe der Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd und an der L 1140 ist die Autobahnauffahrt in Richtung Heilbronn gesperrt. Die L 1140 ist in beide Richtungen nur einspurig befahrbar.

Gebiet Altach
Hier besteht bis Ende Oktober eine abschnittsweise Sperrung der Feldwege zwischen der Hirschbergschule und der Kläranlage Eglosheim sowie zwischen der Tammer Straße und der Autobahnmeisterei Ludwigsburg. Die Zufahrt zur Kläranlage und zur Hirschbergschule bleibt eingeschränkt frei; die Zufahrt zur Tammer Straße ist für Anlieger ebenfalls eingeschränkt frei.
 
Sperrung Bärenwiese
Datum:                           Sperrzeiten:                     Parkfläche:
19. bis 23. Oktober      7.00 bis 11.00 Uhr         West

Brahmsweg (Schlösslesfeldschule)
Es besteht bis voraussichtlich Ende April 2021 eine Vollsperrung auf Höhe des Gebäudes Brahmsweg 30/2.

Bönnigheimer Straße
Hier besteht eine Vollsperrung mit einer örtlichen Umleitung bis voraussichtlich Mitte November.
 
Dieselstraße
Hier besteht voraussichtlich bis Anfang November zwischen der Römeraue und der Friedenstraße eine halbseitige Sperrung in den jeweiligen Bauabschnitten.

Einsteinstraße
Hier kommt es zwischen der Einsteinstraße 17 und der Daimlerstraße zu halbseitigen Sperrungen in den jeweiligen Bauabschnitten bis voraussichtlich bis Mitte November.
 
Friedrichstraße Nordseite
Hier steht bis voraussichtlich März 2021 zwischen der Solitudestraße und der Stuttgarter Straße nur jeweils eine Fahrspur in jeder Richtung zur Verfügung.

Gänsfußallee
Es besteht voraussichtlich bis Ende November eine halbseitige Sperrung der Gänsfußallee zwischen der Grönerstraße/Hoferstraße und der Brenzstraße mit Einbahnstraßenregelungen (Fahrrichtung von der Hoferstraße in Richtung Schwieberdinger Straße).

Heilbronner Straße /B 27
Hier wird die äußerste Fahrspur wegen Instandsetzungsarbeiten an der Stützwand außerhalb der Hauptverkehrszeiten abschnittsweise gesperrt.

Johannesstraße
Hier besteht eine Vollsperrung im ersten Bauabschnitt zwischen Mörikestraße und Wernerstraße, eine Vollsperrung im Kreuzungsbereich Wernerstraße führt zu einer Sackgassenregelung. Der Anlieger- und Andienungsverkehr ist frei. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.
 
Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudestraße und dem Zentralen Omnibus-bahnhof (ZOB) für den Individualverkehr gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt – die Verkehrsführung erfolgt stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße.

Karl-Hüller-Straße
Es besteht eine Vollsperrung der Karl-Hüller-Straße bis voraussichtlich Ende Oktober.

Katharinenstraße
Hier besteht eine halbseitige Sperrung bis voraussichtlich Anfang/Mitte November.
 
Metterstraße
Hier kommt es zu Beeinträchtigungen im Baustellenbereich bis voraussichtlich Mitte November.

Neckarhalde
Hier besteht auf Höhe der Neckarhalde 39 bis voraussichtlich Ende Dezember eine Vollsperrung für den Kfz-, Fußgänger- und Radverkehr. Es besteht eine Umleitung über: Neckarhalde – Herrmann-Wißmann-Straße – Steinäckerstraße.
 
Neißestraße / Pregelstraße
Es besteht eine Vollsperrung der Neißestraße ab der Abzweigung Pregelstraße bis voraussichtlich Ende Februar 2021.
 
Schillerstraße
Die Schillerstraße ist für den Fahrzeugverkehr in Richtung Westen befahrbar. Der Radverkehr bleibt in beide Richtungen aufrecht erhalten. Der Fußgängerverkehr wird über den Gehweg auf der Südseite geführt. Diese Verkehrsregelung gilt für die Dauer der Bauarbeiten bis voraussichtlich Ende 2022.   
 
Schmiedgässle / Kronenstraße
Es besteht eine Vollsperrung in den jeweiligen Bauabschnitten bis voraussichtlich
März 2021.
 
Schwieberdinger Straße /Keplerstraße/ Friedrichstraße
Hier steht pro Richtung im Baufeld nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Die Zu- und Abfahrt aus den Nebenrichtungen ist eingeschränkt oder teilweise nicht möglich. Die Zu- und Abfahrt aus der Pflugfelder Straße in die Schwieberdinger Straße ist aufgrund der dortigen Baustelle nicht möglich. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Seeschlossallee / Lichtäcker
Der Feldweg zwischen der Seeschlossallee und Lichtäcker 36 ist voraussichtlich bis Ende November im betroffenen Bereich voll gesperrt.
 
Steinbeisstraße
Es besteht eine halbseitige Sperrung der Steinbeisstraße zwischen der Schwieberdinger Straße und der Karl-Haußmann-Straße in den jeweiligen Bauabschnitten. Die Fahrt in Richtung Schwieberdinger Straße bleibt möglich.
 
Uferwiesen II
Hier besteht eine Vollsperrung der Anlegestelle. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Untere Kasernenstraße – Parkplatz Untere Stadt
Der Parkplatz Untere Stadt ist im Zuge der Umgestaltung des Walckerparks bis voraussichtlich Mitte/Ende Dezember gesperrt. Im Bereich der Unteren Kasernenstraße, der Oberen Kasernenstraße und der Bietigheimer Straße sind daher die öffentlichen Stellplätze in Anwohnerparkplätze umgewandelt (Bewohnerparkbereich 1).
 
Waldäcker III
Hier sind temporäre Einschränkungen bei der Nutzung des Radweges entlang der Schwieberdinger Straße möglich. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Quelle: Stadt Ludwigsburg

82-Jähriger wird nach Wohnungsbrand reanimiert und weitere Meldungen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Bietigheim-Bissingen: 82 Jahre alter Bewohner bei Brand lebensgefährlich verletzt

Aus bislang ungeklärter Ursache ist am Samstagmittag in einem Mehrfamilienhaus in der Sucystraße ein Brand ausgebrochen. Ein Anwohner bemerkte gegen 14:25 Uhr das akustische Signal eines Rauchmelders in einer Wohnung im 1. Obergeschoss. Da die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits stark verraucht war, konnte sie von dem Brandentdecker sowie den am Brandort eintreffenden Polizeibeamten nicht mehr betreten werden. Der 82 Jahre alte Wohnungsinhaber konnte schließlich von der Feuerwehr leblos aus der Wohnung gerettet werden. Er wurde vom Rettungsdienst, der mit zwei Rettungsfahrzeugen und einem Notarzt im Einsatz war, vor Ort reanimiert und anschließend mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehren aus Bietigheim-Bissingen und Besigheim waren mit insgesamt elf Fahrzeugen und 47 Einsatzkräften vor Ort. Der entstandene Sachschaden beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf etwa 75.000 Euro. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden vom Kriminaldauerdienst übernommen.

Kornwestheim: Rotlicht missachtet und Unfall verursacht

Am Samstag kam es gegen 12 Uhr an der Kreuzung der Stuttgarter Straße zur Zeppelinstraße in Kornwestheim zu einem Verkehrsunfall. Ein 78-jähriger Mann fuhr mit seinem Mercedes-Benz von der Johannesstraße kommend an die Kreuzung heran und hielt an der zunächst rot zeigenden Ampel an. Als die Ampel für ihn grün anzeigte fuhr er los. Im selben Moment fuhr ein 36 Jahre alter BMW-Fahrer über die Stuttgarter Straße in Fahrtrichtung Ludwigsburg in die Kreuzung ein. Nach bisherigen Ermittlungen missachtete er die rot zeigende Lichtzeichenanlage. Bei der Kollision wurde keiner der Beteiligten verletzt. Beide Fahrzeuge waren jedoch anschließend nicht mehr fahrbreit und mussten geborgen werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 18.000 Euro.

Großbottwar: Verkehrsunfall mit schwerverletztem Radfahrer

Schwere Verletzungen zog sich ein 80-jähriger Mountainbikefahrer zu, der am Samstagnachmittag gegen 15:55 Uhr im Kurvenbereich eines Feldwegs zwischen Winzerhausen und Großbottwar alleinbeteiligt stürzte. Er wurde durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus verbracht. Am Fahrrad entstand augenscheinlich kein Schaden. Zur Unfallaufnahme befanden sich eine Streife des Polizeireviers Marbach sowie eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg im Einsatz.

Verkehrsunfallflucht in Marbach a.N., Ortsteil Hörnle – Zeugenaufruf

In der Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens wurde ein in der Makenhofstraße auf einem Stellplatz geparkter Audi durch einen bislang unbekannten Fahrzeugführer beschädigt. Der Sachschaden im Bereich des Kotflügels beträgt etwa 3.000 Euro. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/9000, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Höchste Pandemiestufe ab Montag in Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Ministerpäsident Winfried Kretschmann ruft aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober in Kraft. Das gab die Landesregierung am Samstag bekannt.

Die stark steigenden Infektionszahlen veranlasst die baden-württembergische Landesregierung, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig, heißt es in der Pressmitteilung. Dazu wird die Corona-Verordnung entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Ministerpräsident Kretschmann: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Deshalb hat das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Diese definiert zusätzliche, weitergehende  Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten. Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen.“

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Was bedeutet die Ausrufung der dritten Pandemiestufe?

Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

  • Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
  • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
  • Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
  • Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.
  • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
  • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

red

Neuinfektionen im Landkreis: Bietigheim und Ludwigsburg an der Spitze

Die Lage am SAMSTAG (17.10.) im Landkreis Ludwigsburg:

Im Landkreis Ludwigsburg sind die Neuinfektionszahlen binnen 24 Stunden weiter deutlich gestiegen. Die meisten Neuinfektionen wurden erneut wie bereits am Vortag in Bietigheim-Bissingen (19 Neuinfektionen) und für die Stadt Ludwigsburg (16 Neuinfektionen) gemeldet. (Details siehe Tabelle unten).

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis Ludwigsburg hat sich am Samstag im Vergleich zum Vortag zwar weiter deutlicher erhöht, jedoch nich so stark wie am Vortag. Nach dem am Freitag 166 Neuinfektionen gemeldet wurden, hat das Landratsamt in Ludwigsburg für Samstag weitere 89 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet. (Stand: 17.10. 16Uhr).

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner hat sich am Samstag auf einen neuen Rekordwert von 72,5 erhöht. Am Vortag lag der Wert bei 68 (Stand:17.10.) Damit liegt der Landkreis weiterhin sehr deutlich über der kritischen Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner erreicht.

Nach dem am Mittwoch der Grenzwert von 50 Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner im Landkreis Ludwigsburg überschritten wurde, gilt der Kreis zum Risikogebiet. Das Landratsamt hat aufgrund dieser Entwicklung eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit Donnerstag (15.10.) gültig ist. In der Innenstadt der Stadt Ludwigsburg gilt zusätzlich seit dem 15. Oktober eine Maskenpflicht.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 3.549 Menschen im Kreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Das sind 89 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich nach Angaben der Behörde nicht verändert und bleibt bei 73 Fällen.  Mindestens 2.804 (+48) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen des Gesundheitsamts überstanden. (Stand: 17.10.)

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 17.10.)

( Bestätigte Fälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 24 | 0 )
Asperg ( 88 | 1 )
Benningen am Neckar ( 51 | 2 )
Besigheim ( 55 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 409 | 19 )
Bönnigheim ( 55 | 0 )
Ditzingen ( 144 | 2 )
Eberdingen ( 49 | 6 )
Erdmannhausen ( 35 | 1 )
Erligheim ( 12 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 87 | 4 )
Freudental ( 44 | 0 )
Gemmrigheim ( 26 | 1 )
Gerlingen ( 110 | 1 )
Großbottwar ( 42 | 0 )
Hemmingen ( 55 | 1 )
Hessigheim ( 14 | 0 )
Ingersheim ( 38 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 32 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 134 | 5 )
Kornwestheim ( 236 | 4 )
Löchgau ( 33 | 1 )
Ludwigsburg ( 611 | 16 )
Marbach am Neckar ( 95 | 2 )
Markgröningen ( 86 | 1 )
Möglingen ( 68 | 0 )
Mundelsheim ( 18 | 0 )
Murr ( 41 | 1 )
Oberriexingen ( 21 | 0 )
Oberstenfeld ( 53 | 3 )
Pleidelsheim ( 56 | 2 )
Remseck am Neckar ( 154 | 1 )
Sachsenheim ( 146 | 6 )
Schwieberdingen ( 53 | 1 )
Sersheim ( 57 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 72 | 0 )
Tamm ( 61 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 167 | 1 )
Walheim ( 16 | 3 )

red

Verkehrsunfall weil Autolenker Katze nicht überfahren will und weitere Meldungen aus Ludwigsburg

Korntal-Münchingen: Katze verursacht Unfall mit hohem Sachschaden

Am Freitagmorgen, gegen 07:30 Uhr, befuhr der 27-jährige Fahrer eines VW die Lembergstraße in Richtung Ostheimer Weg. Aufgrund einer plötzlich die Straße querenden Katze, wich der VW-Fahrer nach rechts aus und prallte gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Anhänger, wobei beide Fahrzeuge durch den Aufprall in den Grünstreifen geschoben wurden und geborgen werden mussten. Am PKW sowie am Anhänger entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 21.500 Euro. Die Katze blieb unversehrt und konnte ihren Spaziergang fortsetzen.

Gem. Mundelsheim: Auffahrunfall fordert drei Verletzte und rund 33.000 Euro Sachschaden

Gegen 10:20 Uhr kam es auf der L 1115 zwischen Mundelsheim und Ottmarsheim zu einem Verkehrsunfall, bei dem drei Personen leicht verletzt wurden. Eine 26-Jährige Audi-Fahrerin fuhr aus Richtung der Anschlussstelle Mundelsheim in Richtung Ottmarsheim und übersah auf Höhe eines Parkplatzes einen verkehrsbedingt stehenden Renault Twingo. Die Fahrerin fuhr dem Renault von hinten auf und kam in der Folge in den Gegenverkehr ab. Dort touchierte sie einen entgegenkommenden Pkw Mitsubishi. Der Audi überschlug sich daraufhin und blieb schließlich auf dem Dach liegen. Die Audi-Fahrerin, die 74-jährige Beifahrerin des Renault und die 30-jährige Beifahrerin des Mitsubishi wurden jeweils leicht verletzt. Zwei davon wurden anschließend ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Alle drei Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbreit. An ihnen entstand Sachschaden in Höhe von rund 33.000 Euro. Neben zwei Streifenwägen der Polizei waren die freiwillige Feuerwehr Mundelsheim und der Rettungsdienst mit jeweils zwei Fahrzeugen im Einsatz.

Ludwigsburg: Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss verursacht Unfälle

Am späten Freitagabend, gegen 23:50 Uhr, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Ludwigsburg auf der Holsteiner Straße ein auffällig fahrendes Fahrzeug festgestellt. Als dieses kontrolliert werden sollte, missachtete der Fahrer jedoch zunächst die Anhaltesignale. Das Fahrzeug konnte aber kurze Zeit später im Stadtteil Ludwigsburg-Oßweil festgestellt werden. Bei der Kontrolle konnte bei dem 30-jährigen Lenker des VW, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, zudem Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Es wurde festgestellt, dass er auf seiner Fahrt bereits Schäden an einer Gartenmauer, an einem Verkehrsschild und an einem geparkten PKW in Höhe von gesamt circa 8.500 Euro verursacht hatte. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

“Masken und Menschen” – Ein Gastbeitrag von Joachim Kölz

Die Corona-Pandemie hat innerhalb weniger Monate unser Leben, so wie wir es gewöhnt waren, wie wir es geliebt haben, auf den Kopf gestellt. An die leider notwendigen Einschränkungen unseres täglichen Lebens haben sich zumindest die meisten von uns gewöhnt – auch wenn ein Lebensmitteleinkauf oder eine Shoppingtour mit Maske weniger Spaß macht – und ich meinen Kolleginnen und Kollegen auf den Fluren im Rathaus gerne ins (ganze) Gesicht schauen würde, um zu sehen, ob Sie ein Lächeln oder Probleme mit sich herumtragen. Und ein Jahr fast ohne Urlaubsreisen und mit weniger Besuchen in Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen schont zwar das Portemonnaie, hebt aber gerade beim jetzigen herbstlichen Schmuddelwetter die Stimmung nicht ins Unermessliche.

Und trotzdem müssen wir uns alle darauf einstellen, dass der Spuk noch lange nicht vorbei ist, dass die neuen Regeln notwendig sind und diese, wenn wir einen zweiten Lockdown vermeiden wollen, umgesetzt werden müssen. Wir alle dürfen, zum Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern, nicht nachlassen in unserem Bemühen, diese Einschränkungen mitzumachen – und müssen sie auch mittragen und für ihre Notwendigkeit werben. Die gerade auf uns zurollende zweite Infektionswelle zeigt uns schmerzlich auf, dass wir nicht zu schnell wieder in alte Verhaltensweisen zurückfallen dürfen, weil das Virus dann genauso schnell wieder die Krankenhäuser füllen wird – auch mit schweren Fällen und tödlichen Verläufen.

Menschlichkeit heißt in diesen Zeiten, zuerst an die Mitmenschen zu denken und erst in zweiter Linie an sich selbst, gerade diejenigen zu schützen, die eine Infektion nicht so leicht wegstecken werden, vor allem die alten und kranken Menschen, die jetzt unseren besonderen Schutz brauchen. In den letzten Jahren hat der Egoismus in unserer Gesellschaft spürbar zugenommen – vielleicht hilft uns Corona dabei, wieder mehr an andere zu denken als an uns selbst.

Gerade deshalb muss es uns gelingen, dieses neue Leben mit dem Coronavirus auch zu einer neuen Normalität werden zu lassen. Wir alle werden noch viel mehr als bisher lernen müssen, mit den Einschränkungen, die die Pandemie von uns verlangt, in unserem Alltag umzugehen und unser Leben um diese Regeln herum ein Stück weit neu zu erfinden. Dazu gehört auch, dass wir uns – immer unter Beachtung der Regeln, der Abstände, der Hygiene – nicht verstecken müssen. Unsere Kommunen und unsere Wirtschaft brauchen auch in Pandemiezeiten Menschen, brauchen Kunden, brauchen Mitarbeiter und brauchen auch Konsumenten, die aktiv sind. Die in der Gemeinschaft mit ihren Familien und ihrem Umfeld eine neue Normalität gestalten und weiter am öffentlichen Leben teilhaben, sich einbringen und sich engagieren. Nur dann wird es auch gelingen, in der vermutlich noch viele Monate dauernden Phase coronabedingter Restriktionen unser Gemeinwesen und unsere Wirtschaft am Leben zu erhalten. Denn beides muss sein – und darf sich auch nicht ausschließen: Einerseits die nötige Vorsicht und ein andererseits ein Leben, das sich nicht nur im Wartestand auf einen Impfstoff befindet.

Gerade für unsere vor Kraft strotzende Region Stuttgart mit ihren starken Städten und Gemeinden ist es dabei eminent wichtig, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu dieser neuen Lebensweise finden, die sie trotz allem glücklich und zufrieden macht – lassen Sie uns gemeinsam versuchen, diese vielen kleinen Schritte zu machen, die es braucht, um dem Virus, wenn wir es schon nicht von heute auf Morgen besiegen können, zwar mit viel Respekt, aber auch mit Selbstvertrauen, mit der nötigen Ruhe und Gelassenheit und manchmal auch mit einem Augenzwinkern zu begegnen.

Und wenn dann ein lautes Lachen unter der Maske die Brille beschlagen lässt, ist es allemal besser als ein griesgrämiges Dreinschauen ohne das Stück Stoff vor Mund und Nase!

RKI meldet: Corona-Zahlen in Deutschland steigen weiter

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist weiter deutlich angestiegen und hat ein neues Allzeithoch erreicht. So meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Samstagmorgen +7.830 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden, so viele Neuinfektionen an einem Tag wie noch nie seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie. Im Vergleich zum Freitag ist das eine Steigerung um rund 500 neue Fälle. (Stand: 17.10.). Am Donnerstag wurden 6.638 Fälle registriert.

Allerdings sind die jetzigen Werte kaum mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, weil wesentlich mehr getestet wird – und damit auch mehr Infektionen entdeckt werden. Die Zahl der Corona-Tests schwankt seit Mitte August 2020 zwischen rund 1,1 Millionen und 1,2 Millionen pro Woche. Die Rate der positiven Tests ist nach RKI-Angaben jedoch deutlich gestiegen: von 0,74 Prozent Ende August auf 2,48 Prozent in der Woche vom 5. bis 11. Oktober 2020. In mehreren Labors gebe es einen Rückstau, einige gaben laut RKI Lieferschwierigkeiten für Reagenzien an.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 356.387 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.767. Das sind 33 mehr als ein Tag zuvor. Rund 290.000 (+2.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 17.10.)

red

Anhänger verliert Auto auf der Autobahn und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

BAB 81/Asperg: Auto rutscht von Anhänger

Eine leichtverletzte Person und Sachschaden von etwa 29.000 Euro sind die Bilanz eines Unfalls am Freitag gegen 8.15 Uhr auf der Bundesautobahn 81 zwischen den Anschlussstellen Ludwigsburg-Süd und Ludwigsburg-Nord. Ein 44 Jahre alter VW-Lenker befuhr den mittleren Fahrstreifen in Richtung Heilbronn. Auf einem Anhänger hatte er einen weiteren PKW geladen. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über das Gespann, der Anhänger begann zu schlingern und brach aus. In der Folge rutschte der PKW vom Anhänger und der 44-Jährige prallte gegen die Leitplanken auf der linken Fahrbahnseite. Die 41-Jährige Beifahrerin wurde hierbei leicht verletzt. Für die Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten mussten der mittlere und der linke Fahrstreifen in Richtung Heilbronn kurzzeitig gesperrt werden.

Kirchheim am Neckar: Auffahrunfall mit nicht zugelassenem Auto

Am Donnerstag gegen 20:15 Uhr befuhr ein 20-Jähriger mit einem Fiat die Besigheimer Straße in Kirchheim am Neckar in Richtung Lauffen am Neckar. Auf der Höhe einer dortigen Pizzeria wollte er nach links in einen Parkplatz abbiegen und bremste verkehrsbedingt ab. Der 37-jährige Lenker eines BMW, der hinter dem Fiat-Lenker fuhr, erkannte dies zu spät und bremste mutmaßlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit zu spät ab. Er fuhr dem Vorausfahrenden auf. Der 20-Jährige wurde leicht verletzt vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von 14.000 Euro. Der BMW war weder zugelassen, noch konnte der Fahrer die Besitzverhältnisse erklären. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

Steinheim an der Murr: Jugendliche bei Sachbeschädigung ertappt

Zwei 14 Jahre alte Jungs werden sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen, nachdem sie am Donnerstag gegen 13.00 Uhr in der Murrer Straße in Steinheim an der Murr die Rücklehnen zweier Sitze in einem Linienbus beschädigten. Eine Lehne beschmierten sie mit Schriftzügen und Symbolen, die andere schlitzen sie mit einem Messer auf. Als sie vom Busfahrer bemerkt wurden, stiegen sie fluchtartig aus und setzten ihre Fahrt in einem anderen Bus fort. Der Busfahrer jedoch ließ sie nicht so leicht entkommen. Er stieg in seinen privaten PKW und nahm die Verfolgung auf. Mittlerweile verständigte Polizeibeamte konnten die Jugendlichen an der Bushaltestelle “Blattert” in Murr vorläufig festnehmen. Dabei stellten sie ein Messer und Graffiti-Utensilien in einem Rucksack der beiden sicher. Die Jugendlichen wurden hierauf zum Polizeiposten Steinheim an der Murr gebracht und dort von Erziehungsberechtigten abgeholt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 500 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

So schädlich sind LED-Lampen

LED-Lampen sorgen dafür, dass wir immer und überall den perfekten Durchblick behalten. Doch bei Skeptikern stehen sie im Verdacht, die Augen zu schädigen. Auch wenn es dafür keine wissenschaftlichen Belege gibt, sollte man ein paar Regeln im Umgang mit LED-Lampen beachten. Das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” bringt etwas Licht ins Dunkel.

Vor allem eine mögliche Gefahr für die Netzhaut hat ein Komitee von Wissenschaftlern im Auftrag der Europäischen Kommission untersucht. Fazit: Es gibt für gesunde Menschen beim Gebrauch von LEDs in Lampen oder Monitoren keinen Nachweis für gesundheitsschädliche Wirkungen.

Um dennoch mögliche Risiken von LED- und anderen Lampen von vorneherein auszuschließen, empfiehlt Dr. Monika Asmuß vom Bundesamt für Strahlenschutz folgende Regeln: Lampen sollten so angebracht werden, dass man nicht ständig aus kurzem Abstand hineinsieht. Darüber hinaus sollten Wand- und Tischlampen weniger hell sein als Deckenlampen.

Bei LED-Panels sollten die einzelnen LEDs nicht als helle Lichtpunkte sichtbar sein. Asmuß rät außerdem, das richtige Licht zur richtigen Zeit zu nutzen. Das heißt: abends in Wohnräumen warmweißes Licht, in Arbeitsräumen eher eine kühlere Lichtfarbe.

Ralf Loweg / glp

Scheiden tut weh: Wer kriegt das Haus?

Wenn Ehen in die Brüche gehen, tobt oft ein erbitterter Streit. Dabei dreht sich vieles um die Finanzen. Wer darf im Haus wohnen bleiben, wer muss gehen? Wer muss in welcher Höhe den Baukredit abbezahlen? Oder lohnt sich womöglich der Verkauf? Experten klären auf.

Existiert kein Ehevertrag, ist eine Ehe eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung unter den Eheleuten ausgeglichen wird. Dabei ist unerheblich, wer wie viel zum Vermögenszuwachs beigesteuert hat. Bei einer Scheidung muss derjenige Partner, der mehr erwirtschaftet hat, die Differenz zum Vermögenszuwachs des anderen hälftig ausgleichen.

Hat das Ehepaar während der Ehe ein Haus erworben, gehört diese Immobilie selbstverständlich als Vermögenswert zum Zugewinn. Wenn allerdings Erbschaften oder Schenkungen an den einen Ehepartner in die Hausfinanzierung mit einfließen, raten die Experten dringend dazu, diese Summen notariell zu fixieren. So kann im Scheidungsfall gewährleistet werden, dass das Geld bei der Berechnung des Zugewinns nur dem Beschenkten in voller Höhe angerechnet wird.

Ob das Haus im Scheidungsfall besser verkauft, von einem der beiden Ehepartner weiterhin bewohnt oder gar als Wohngemeinschaft behalten werden soll, muss das Paar gemeinsam entscheiden. Beide haben das Recht, im Haus wohnen zu bleiben. Selbst, wenn nur einer der Partner im Grundbuch steht, darf er vor der Scheidung nicht eigenständig bestimmen, was mit der Immobilie geschieht.

Bleibt einer der Partner im Haus wohnen, muss er den anderen ausbezahlen. Ob in einer Summe oder in Raten, bleibt den Beteiligten überlassen. Bis es soweit ist, erhält derjenige, der seinen Anteil übertragen hat, als Sicherheit einen Vollstreckungsanspruch. Überschrieben wird die Immobilie erst, wenn der ehemalige Partner komplett ausbezahlt wurde.

Ralf Loweg / glp

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