Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

Das sollte man beim Autoverkauf beachten

Ein Autoverkauf ist keine alltägliche Sache, man sollte ihn deshalb penibel vorbereiten. Es gibt zahlreiche Dinge, die Sie beachten sollten, damit es keine böse Überraschung gibt, denn es lauern durchaus Fallen, sowohl juristischen als auch finanzielle. Welche Regeln Sie befolgen sollten, erklären die Experten.

Vorab gilt: Sie sollten den Wert ihres Autos ermitteln. Hier bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an. Oder man investiert 10 Euro für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste. Auch Gutachter wie DEKRA, TÜV und ADAC führen gebührenpflichtige Fahrzeugbewertungen durch.

Klar sollte zudem sein, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht. Heißt: Komplettreinigung und Politur, auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren. Tipp: Vermeiden sollten Sie aufdringliche Duftbäume.

Nach der Reinigung und Politur des Autos sollten Sie eine Serie von Fotos von dem Auto anfertigen, inklusive Innenraum, Felgen, Kofferraum sowie auch Schäden und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen.

Für den Verkauf sollte das Auto ganz generell in den bestmöglichen Zustand versetzt werden. Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden.

Gut zu wissen: Kfz-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos an – Sie sollten deshalb gewerbliche Autohändler meiden. Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen.

Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug – aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.

Setzen Sie generell einen 20 bis 30 Prozent höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalie für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen.

Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet verfügbar. Geben Sie den Kfz-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn wer den Brief besitzt, gilt als Eigentümer des Autos.

Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger.

Andreas Reiners

Arzt-Rechnung an Arbeitgeber: Ist das erlaubt?

Ein Arzt darf seine Rechnung nicht über den Arbeitgeber an den Patienten versenden. Dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019 (AZ: 8 U 164/19).

Im konkreten Fall behandelte der Arzt im Kosmetikstudio seiner Ehefrau eine Patientin mit zwei Botoxspritzen. Die Frau bezahlte die Rechnung nicht vollständig. Sie beanstandete, dass kein anhaltender Effekt eingetreten sei. Die dritte Mahnung sendete der Arzt per Fax über den Arbeitgeber der Patientin an sie. Die Frau verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.

Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zu. Bei der Bemessung komme es allein auf die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht an. Eine Mitarbeiterin des Arbeitgebers habe die Mahnung erhalten. Damit seien Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, anderen zugänglich gewesen. Dass die Rechnung von einem Kosmetikstudio gekommen sei, ändere daran nichts.

Letztlich gehe es um eine ärztliche Behandlung. Dieser Umstand sei mit dem Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro angemessen berücksichtigt. Die Frau müsse auch nicht den restlichen Betrag der Behandlung bezahlen, da diese in einem Kosmetikstudio rechtswidrig gewesen sei.

Ralf Loweg

Wenn Parken zum Glücksspiel wird

Viele Autofahrer haben so ihre Probleme mit dem Parken. Das liegt aber nicht immer am Fahrvermögen. Denn manche Stellplätze sind einfach nicht auf immer größer werdende Autos ausgelegt und daher recht schmal. Einparken und Aussteigen werden dann zum Glücksspiel.

Besonders ärgerlich ist ein zu enger Parkplatz aber dann, wenn dieser zu einer Eigentumswohnung gehört und der Besitzer für den Stellplatz auch noch viel Geld ausgegeben hat. ARAG-Experten weisen jetzt jedoch darauf hin, dass man unter Umständen einen Teil der Kosten vom Bauträger zurückverlangen kann.

In einem konkreten Fall maß ein neu gebauter Tiefgaragenstellplatz an der breitesten Stelle nur 2,50 Meter. Zu schmal, um mit einem Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse mühelos einzuparken. Und mit 20.000 Euro zu teuer, um nicht genutzt zu werden.

Als der Käufer, gleichzeitig Eigentümer der dazugehörigen Wohnung, daraufhin zwei Drittel des Geldes vom Bauträger zurückhaben wollte, lehnte dieser ab. Begründung: Der Platz sei nach aktueller Verordnung des Landes Niedersachsen erbaut worden.

Doch das war in diesem Fall unerheblich. Denn auch ein unabhängiger Gutachter schaffte es nicht, vorwärts einzuparken. Und ein aufwändiges Wendemanöver oder eine Rückwärtsfahrt durch die Tiefgarage bis zum Stellplatz, um rückwärts einzuparken, war auch seiner Ansicht nach unzumutbar und daher ein Mangel.

Die Folge: Eine Wertminderung von zwei Dritteln des Kaufpreises ging daher in Ordnung (Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 8 U 62/18).

Ralf Loweg

Haus geerbt? Das sollten Sie wissen

er würde nicht gerne etwas erben? Doch Vorsicht: Es gibt einige Fallstricke, die für ein böses Erwachen sorgen können. Daher sollte sich jeder vorher schlaumachen, um das Erbe unbeschwert zu genießen.

ARAG-Experten raten Kindern, die von ihren Eltern eine Immobilie erben und mit dem Gedanken spielen, selbst dort einzuziehen, dies besser schnell zu tun. Denn nur, wenn sie unverzüglich die geerbten vier Wände beziehen, müssen sie keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Selbst dann nicht, wenn der Wert der Immobilie über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt. Ansonsten hält das Finanzamt die Hand auf und kassiert Erbschaftssteuer. Und zwar ohne Berücksichtigung der Steuerbefreiung für ein Familienheim.

In einem konkreten Fall hatte ein Mann zu lange gezögert und erst rund sechs Monate nach seiner Eintragung ins Grundbuch Angebote von Baufirmen für den Umbau seines Elternhauses eingeholt. Die Bauarbeiten begannen etwa zwei Monate später. Zu spät für jegliche Steuerbefreiung, wie die Richter befanden (Bundesfinanzhof, Az.: II R 37/16).

Ralf Loweg

Fitnessstudios: So kommt man aus den Verträgen raus

Die zahlreichen guten Vorsätze treiben die Menschen im neuen Jahr in Scharen in die Fitnessstudios. Doch sind wir ehrlich: Viele halten nicht lange durch. Doch was macht man, wenn feststellen muss, dass das Fitnessstudio doch nicht der richtige Ort für einen ist? Experten des Versicherers ARAG erklären, wie man gegebenenfalls aus den Verträgen wieder herauskommt.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wird es bei Fitnessstudioverträgen im Regelfall nicht geben. Für die fristgerechte Kündigung des Vertrages ergibt sich die Kündigungsfrist aus den AGB des Sportstudios. Es gibt aber Möglichkeiten für eine außerordentliche Kündigung, zum Beispiel nach einer Erkrankung, die eine Benutzung des Fitnessstudios dauerhaft ausschließt. Das Fitnessstudio darf die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen, jedoch nicht die Konsultation eines bestimmten Arztes verlangen.

Eine Möglichkeit: Eine Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Fitnessstudiobetreiber, wenn zum Beispiel ein Kurs ersatzlos wegfällt, der für den Kunden aber wichtig war. Vorher muss man sich allerdings beschwert und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

Ein Wohnortwechsel des Mitglieds ist dagegen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 nicht mehr per se ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Gründe für einen Umzug – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden. Bei einer Schwangerschaft wird von manchen Gerichten nur das beitragsfreie Ruhen des Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft angenommen.

Die Experten weisen darauf hin, dass man den Vertrag aber auch aus wichtigem Grund in der Regel nur innerhalb einer angemessenen Frist von maximal 14 Tagen ab Kenntnis vom Vorliegen des Kündigungsgrundes kündigen kann.

Andreas Reiners

 

Ende von Windows 7 oft ignoriert

Rund ein Drittel aller PC-Nutzer verwenden noch das alte Betriebssystem “Windows 7”. Doch jetzt hat Microsoft den Support dafür eingestellt. Außerdem unterstützt der Konzern künftig auch nicht mehr die Server-Betriebssysteme Microsoft Server 2008 und 2008 R2, teilt das Computermagazin “IT-Business” mit.

“Wer weiterhin die drei Dinosaurier im Einsatz hat, muss mit gravierenden Folgen für die Sicherheit seiner Daten beziehungsweise seines Unternehmens rechnen”, sagte Sicherheitsexperte Thomas Uhlemann von Eset im Gespräch mit der Fachzeitung. “Entfallen die regelmäßigen Sicherheitspatches, werden bekanntgewordene Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen.”

Die Schwachstellen des Systems, die künftig nicht mehr kostenlos geflickt werden, könnten Cyberangriffe erleichtern, warnte Eset. Entwickler von Schadprogrammen hätten bereits gezielt Schadcodes für bekannt gewordene Windows-Schwachstellen programmiert. “Der Umstieg auf ein modernes Betriebssystem ist für Unternehmen und Privatanwender unausweichlich”, sagte Uhlemann. “Cyberkriminelle warten nur darauf, nicht mehr geschlossene Sicherheitslücken bei Windows 7 auszunutzen.

Lars Wallerang

3,7 Milliarden ungenutztes Sparpotenzial bei Krediten

Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Das gilt für sehr viele Bereiche des Lebens. Auch für Ratenkredite, wie das Kreditportal in einer Bilanz des vergangenen Jahres vorrechnet. Hätten alle Kreditnehmer im letzten Jahr ihren Kredit über ein Kreditportal abgeschlossen, hätten sie insgesamt 3,7 Milliarden Euro sparen können.

Denn: Ratenkredite sind 2019 insgesamt teurer geworden. Im Bundesdurchschnitt stiegen die Zinsen im zweiten Jahr in Folge. Auf Kreditportalen im Internet wurden sie jedoch günstiger.

Das Problem: Die Mehrheit der Kreditinteressenten hat kein Bewusstsein für Zins- und damit verbundenen Preisunterschiede. Viel Mühe geben sich die Verbraucher nicht, denn laut Schufa werden vor einem Kreditabschluss im Schnitt nur 2,7 Angebote verglichen.

Wichtig zu wissen, obwohl es eigentlich logisch ist: Banken wollen ihre eigenen Kredite verkaufen. Diese Kredite sind nicht automatisch die günstigsten. Wer ausschließlich auf die Empfehlungen einzelner Banken vertraut, riskiert daher, zu viel für seinen Kredit zu zahlen.

Für Kreditnehmer zahlt sich der Vergleich aus: Kredite, die 2019 zum Beispiel über smava abgeschlossen wurden, waren im Schnitt 39 Prozent günstiger als im Bundesdurchschnitt.

Ralf Loweg

Hausbesitzer: Das alles ändert sich 2020

Hauseigentümer und Bauherren müssen sich 2020 auf einige Änderungen einstellen. Wie diese aussehen, erklärt Schwäbisch-Hall-Experte Ralf Oberländer.

Steuervergünstigung für energetische Sanierungen: Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden steuerlich gefördert. Davon profitiert, wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder Dach, Keller und Außenwände dämmt.

Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro, können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden. Die Voraussetzungen: Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt. “Zusätzlich können Eigentümer weiterhin von den etablierten Förderprogrammen für energetische Sanierungen profitieren, etwa von der KfW”, sagt Experte Ralf Oberländer.

Abwrackprämie für die Ölheizung: Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, zum Beispiel eine Luft-Wärmepumpe oder eine Holz-Pelletheizung, erhält eine Förderung vom Bund. Derzeit laufen in Deutschland rund 5,6 Millionen Heizanlagen mit Öl, das ist jede vierte Heizung.

Die Anschaffung einer Heizanlage, die erneuerbare Energieformen nutzt, zahlt sich nicht nur wegen der sogenannten Abwrackprämie aus: Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe über Zertifikate kompensiert werden. Der Preis pro Tonne CO2 soll bei 25 Euro liegen und in den Folgejahren weiter ansteigen. Er wird auf den Öl- und Gaspreis umgelegt. Laut einer Berechnung der TU Dortmund erhöhen sich dadurch die Heizkosten für eine durchschnittliche Wohnung mit 70 Quadratmetern um 134 Euro.

Baukindergeld: Förderung noch bis Ende 2020: Das Baukindergeld fördert Familien, die selbst in ihre erste eigene Immobilie einziehen: Förderberechtigte Eltern können von der KfW-Bank über zehn Jahre verteilt insgesamt 12.000 Euro pro Kind für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Achtung: Wer den Zuschuss erhalten will, muss den Kaufvertrag bis Ende 2020 beim Notar unterzeichnet haben.

Austauschpflicht für den Kamin: Kaminöfen mit Baujahr 1994 und älter müssen Ende 2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hintergrund ist das Gesundheitsrisiko durch Feinstaubbelastung. Bei Fragen zur Nachrüstung sind die Schornsteinfeger für Hauseigentümer die richtige Adresse.

Ralf Loweg


Keine Ausreden mehr für Falschparker

Üblicherweise kommt ein Falschparker-Knöllchen von der Polizei oder vom Ordnungsamt. Aber nicht immer. Auch private Dienstleister können Parksünder abstrafen. Und dann heißt es zahlen.

Viele private Parkplatzbetreiber engagieren Aufpasser, die etwa vor Krankenhäusern oder Supermärkten für einen geregelten Betrieb sorgen und unerlaubt langes Parken verhindern sollen. Ein Bußgeld können diese Firmen zwar nicht ausstellen, sie sind ja keine Behörde. Bei ihnen heißt es stattdessen Vertragsstrafe. Und den Vertrag hat der Fahrer abgeschlossen, indem er sein Fahrzeug auf den privat betriebenen Parkplatz abstellte.

Laut ARAG-Experten können sich Ertappte auch nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht selbst das Auto abgestellt hätten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Schließlich könne die Überwachungsfirma meist nur den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen. “Wer das Auto tatsächlich gesteuert und falsch geparkt hat, bleibt den Privat-Sheriffs in der Regel verborgen”, so die Fachleute.

Wenn der Halter bestreitet, der Parksünder zu sein, muss er als Folge des Grundsatzurteils in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Macht er das nicht, bleibt er selbst auf der Vertragsstrafe sitzen, entschied das Gericht (BGH, Az.: XII ZR 13/19).

Rudolf Huber

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