Krankenkassen-Wechsel kann sich lohnen

Krankenkassenwechsel kann sich lohnen – und wie! Laut des Vergleichsportals Check24 haben gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland 2020 mehrere Milliarden Euro verschenkt – weil sie ihrer Kasse treu geblieben sind.

Ein Rechenbeispiel: Im Schnitt verlangen gesetzliche Krankenkassen in diesem Jahr einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,10 Prozent. “Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent gewechselt, hätten sie insgesamt 5,4 Milliarden Euro gespart”, heißt es bei den Experten. Weil ab dem kommenden Jahr mit steigenden Zusatzbeiträgen gerechnet wird, sollten Verbraucher dringend prüfen, ob sie durch einen Wechsel ihre Kosten senken können.

Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gilt ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist: Auch ohne Sonderkündigungsrecht können Verbraucher dann alle zwölf Monate ihre Gesetzliche wechseln. Bisher waren es 18 Monate.

Verbraucher können je nach Bundesland aus mindestens 42 öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen auswählen. Vom Wettbewerb profitierten 2020 Versicherte in Bayern, Hessen und Niedersachsen am deutlichsten. Dort verlangt die günstigste Kasse 0,39 Prozent Zusatzbeitrag, bei der teuersten sind 2,20 Prozent fällig.

Nach Adam Riese sparte ein gesetzlich Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2020) also durch einen Wechsel bis zu 509 Euro im Jahr. Wichtig sind neben dem Zusatzbeitrag aber auch die individuellen Leistungen wie die Übernahme von professioneller Zahnreinigung oder Osteopathie. Deshalb ist vor der Kündigung ein akribischer Vergleich angebracht.

Rudolf Huber / glp

Damit der Weihnachtsbaum auch sicher steht

Erst ein Weihnachtsbaum verleiht dem Fest der Liebe den richtigen Rahmen. Nicht nur, wenn echte Kerzen zum Einsatz kommen, muss der Baum sicher stehen. Der Handel bietet verschiedene Christbaumständer-Systeme an. Doch was taugen sie?

Sehr beliebt sind Produkte mit Seilzugtechnik. Dabei wird der Baum in ein Drahtseil mit Klemmen gespannt, das über einen Fußhebel festgezogen wird. Ralf Diekmann, Experte für Produktprüfung bei TÜV Rheinland: “Der Christbaumständer sollte auf die Größe des Baumes angepasst sein. Einem großen, schweren Baum, muss entsprechende Masse entgegengesetzt werden, um ein Kippen zu verhindern.”

Detaillierte Angaben zur maximalen Baumhöhe finden sich auf der Umverpackung. Um ein Austrocknen des Baumes über die Feiertage zu verhindern, verfügen die meisten Modelle auch über einen Wasserbehälter mit integrierter Wasserstandsanzeige. Diese gibt an, ob und wieviel der Baum gegossen werden muss.

Wichtig: Nicht nur wenn kleine Kinder oder Tiere im Haushalt sind, sollte man immer darauf achten, dass das Seilzugsystem sicher verriegelt werden kann, um ein unbeabsichtigtes Öffnen und ein plötzliches Kippen des Baumes zu verhindern, betonen die Experten vom TÜV Rheinland.

Beim Kauf gilt es genau hinzuschauen. Ist der Christbaumständer mit einem Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen, zeigt dies, dass das Produkt von einem unabhängigen und dafür vom Gesetzgeber autorisierten Testhaus auf seine Sicherheit hin überprüft wurde.

Auf der Umverpackung oder auf dem Christbaumständer müssen der Hersteller oder Importeur erkennbar sein sowie alle sicherheitsrelevanten Bedien-, Aufstell- und Pflegehinweise vermerkt sein. Und zwar vollständig, nachvollziehbar und in deutscher Sprache.

Beim Kauf sollte man auch den eigenen Sinnen vertrauen: Sind scharfe Ecken oder Kanten erkennbar? Wie ist die Materialanmutung oder die Verarbeitung? Auch sollte man den Mechanismus inklusive Verriegelung einmal ausprobieren dürfen. Da insbesondere Christbaumständer mit Schraubtechnik wenig bedienerfreundlich sind, empfiehlt sich für das Justieren des Baumes eine zweite Person als Helfer. Einer hält den Baum in der Waage, einer schraubt.

Ralf Loweg / glp

Achtung Kostenfalle

Untergeschobene Verträge, überzogene Inkassoforderungen, Fluglinien, die trotz Verspätung nicht zahlen wollen: Verbraucher haben im Alltag mit vielen Kostenfallen und Abzocke zu kämpfen.

Bisweilen sind die Ärgernisse für sich betrachtet relativ klein. In Summe verursachen sie jedoch Milliardenschäden und untergraben damit das Vertrauen der Verbraucher in die soziale Marktwirtschaft. Die Verbraucherschützer fordern von der Politik konkrete Schritte, um Verbraucher besser zu schützen.

“Durch Kostenfallen und hemmungslose Abzocke entstehen den Verbrauchern jedes Jahr große Schäden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unnötig”, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Die Politik könnte einige Kostenfallen aus dem Weg räumen. Nötig wären dafür laut Klaus Müller zum Beispiel ein Kostendeckel für Inkassoschreiben, kürzere Laufzeiten bei Fitness- oder Handy-Verträgen sowie die Pflicht für Unternehmen, sich am Telefon geschlossene Verträge schriftlich vom Verbraucher bestätigen zu lassen.

Ralf Loweg

Einbruchsschutz: Das sollten Mieter wissen

 Auch in den eigenen vier Wänden gibt es keine Garantie auf Sicherheit. Dreiste Einbrecher lassen sich immer neue Tricks einfallen, um an das Eigentum anderer Menschen zu gelangen. Was also tun – vor allem, wenn man nur zur Miete wohnt?

Eine Wohnung beispielsweise durch Sicherheitsschlösser oder einen Türspion sicherer zu machen, ist grundsätzlich als Modernisierung zu betrachten, die den Wohnwert erhöht. Und damit kann auch die Miete steigen. Bis zu acht Prozent der Kosten für die Modernisierung darf der Vermieter nach Auskunft der ARAG-Experten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Auch Mieter dürfen auf eigene Kosten in puncto Sicherheit tätig werden, ohne dass der Vermieter ein Veto einlegen darf. Zumindest, wenn die Maßnahmen sich im Rahmen bewegen. Allerdings weisen die ARAG-Experten darauf hin, dass der Vermieter durchaus verlangen darf, dass alle nachträglich eingebauten Gegenstände bei Auszug wieder zurückgebaut werden. Und das kann teuer werden.

Andererseits ist es allerdings auch möglich, dass der Vermieter den ausziehenden Mietern einen Abstand für die Sicherheitseinbauten zahlt. Um Ärger zu vermeiden, raten Experten zu einer schriftlichen Vereinbarung. Darin können Umfang von Baumaßnahmen, Kostenübernahme oder auch Abstandszahlungen geregelt werden.

Ralf Loweg

“Können Sie mir bitte Ihre IBAN nennen?”

Dreist, dreister, Telefonbetrüger: Sanfte Zurückhaltung zeichnet Kriminelle nicht aus, die ihre Mitmenschen um ihr Geld erleichtern wollen. Wenn das per Telefon vonstatten gehen soll, sind miese Tricks an der Tagesordnung.

Stromanbieter, Gewinnspiele und falsche Polizisten – Telefonbetrüger versuchen mit einer Vielzahl von Tricks, ahnungslose Gesprächspartner um ihr Hab und Gut zu bringen. Aufmerksame Angerufene können jedoch schnell erkennen, ob sie betrogen werden sollen. Experte Thomas Wrobel von Clever Dialer weiß, was nur Telefonbetrüger fragen.

“Können Sie mir bitte Ihre Kontonummer nennen?” Das ist ein Satz, der sofort die Alarmglocken ertönen lassen muss. Denn der Anrufer verspricht meist einen Gewinn, etwa eine Reise im Wert von 500 Euro – doch die ist an ein Zeitschriften-Abo gekoppelt. Und dafür wird natürlich die Bankverbindung benötigt. Alles Betrug, den Gewinn gibt es nicht, die Betrogenen bleiben auf dem Abonnement sitzen.

Ob Gewinnspiel-Sieger oder Lottoausschüttung – Telefonbetrüger locken häufig mit attraktiven Belohnungen. “Allerdings hat das große Glück häufig einen Haken”, so Wrobel. “Die Anrufer versuchen ihre Gesprächspartner dazu zu bringen, eine bestimmte Geldsumme auf ein Bankkonto zu überweisen.” Diese Forderung werde oft mit einer Bearbeitungsgebühr für die Ausschüttung des vermeintlichen Gewinns begründet.

Auch in Zusammenhang mit einem angeblich günstigen Stromtarif ist bei der Weitergabe persönlicher Daten am Telefon Vorsicht geboten. Denn diese Angaben können verwendet werden, um falsche Verträge in dem Namen der Angerufenen zu erstellen oder um Betrüger mit den privaten Informationen zu versorgen.

Oft gaukeln Kriminelle am Telefon einen Notfall vor, weswegen dringend Wertgegenstände in Sicherheit gebracht werden müssten. Sie geben sich als Polizisten aus und behaupten, dass sich ein Verbrecher in der Nachbarschaft aufhielte. Um einen Diebstahl zu verhindern, werde ein Bote klingeln und Wertgegenstände in Sicherheit bringen. Wrobel: “In Wahrheit jedoch ist die angebliche Notsituation frei erfunden und die abgegebenen Objekte wandern direkt in die Hände der Telefonbetrüger.”

Der Experte rät:

– Bei Unsicherheit, ob der eingegangene Anruf seriös ist, ist immer Auflegen die beste Option.

– Hinweise für unseriöse Anrufe sind die Aufforderung, persönliche Daten, wie auch die eigenen Bankdaten, preiszugeben oder etwa Vorab-Überweisungen zu tätigen.

– Sobald ein zunächst gefühlt seriöses Gespräch damit endet, dass ein Bote angekündigt wird, sollte es sofort abgebrochen werden

Rudolf Huber

Schlaflos in die Abo-Falle

Die enthusiastischen Schilderungen klingen in den strapazierten Ohren schlafloser Eltern wie eine echte Glücksverheißung: Auch die Rezensenten hätten wochenlang kaum Schlaf bekommen, weil sich das weinende Baby nicht beruhigen lassen wollte. Doch seit sie die unschlagbaren Profi-Tipps aus den E-Books anwenden würden, sei das Problem quasi über Nacht verschwunden.

Klingt gut – ist aber ein gemeiner Trick, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn wer den Link zum E-Book-Ratgeber anklickt, lande meist direkt auf Webseiten wie baby-endlich-schlafen.de oder endlich-windelfrei.de – und damit in einer Abo-Falle.

Zunächst offeriert laut der Experten “der Anbieter TrainingDigital360 Ltd für eine begrenzte Zeit Ratgeber-E-Books zu einem vermeintlich sehr günstigen und deutlich reduzierten Preis von einem Euro an”. Wer diese bestelle, tappe unwissentlich in eine Abo-Falle. Auf der Kreditkartenabrechnung fänden sich statt einer einmaligen Abbuchung von einem Euro monatliche Belastungen von 37 Euro.

“Der Hinweis auf das Abo war so versteckt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihn bei der Bestellung kaum wahrnehmen konnten”, so Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. “Derartige Geschäftspraktiken sind rechtswidrig.”

Denn Webseiten-Betreiber sind verpflichtet, vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren. Verstecken Anbieter wichtige Informationen über einen Abo-Vertrag, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Und: Betroffene können die unrechtmäßigen Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückholen lassen.

Grundsätzlich rät Heitkämper, misstrauisch zu sein und sich nicht von der glänzenden Fassade eines professionell gestalteten Instagram- oder Facebook-Auftritts blenden zu lassen: “Dahinter stecken Profis, die wissen, wie sie andere Nutzer täuschen können – manipulierte Kommentare und Bewertungen natürlich inbegriffen.”

Rudolf Huber

Wer zahlt für die Sturmschäden?

 Hier ein zerdelltes Auto, dort ein abgedecktes Dach und daneben reihenweise kaputte Fenster. Wenn ein Sturmtief wie “Sabine” übers Land zieht, hinterlässt es oft große Verwüstungen. Sind Betroffene gegen die finanziellen Folgen abgesichert – und wer zahlt? Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps.

“Wichtig ist, die Schäden der richtigen Versicherung zu melden und auch schnell zu handeln”, so Versicherungsexperte Sascha Straub. Sein Tipp: Alles, was kaputtgegangen ist, sollte mit Fotos oder Videos möglichst detailliert festgehalten werden. Das weitere Vorgehen sollte laut des Juristen am besten mit der Versicherung abgesprochen werden.

Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein, bei Schäden am Haus-Inventar ist die Hausratversicherung zuständig. Wenn der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geweht oder sonstige Beschädigungen angerichtet hat, kommt normalerweise die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Für manche Schäden durch Naturereignisse tritt allerdings nur eine Elementarschadenversicherung ein, etwa bei Hochwasser oder Starkregen. “Immobilienbesitzer sollten im Hinblick auf künftige Naturereignisse in ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken nachsehen, ob auch die Elementarschäden erwähnt sind”, rät Straub.

Rudolf Huber

Internatskosten: Das sollten Eltern wissen

 Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für die schulischen Angelegenheiten, dann kann dieser auch die Schulform eigenverantwortlich festlegen. Soll das Kind beispielsweise ein Internat besuchen, kann vom anderen Elternteil die Beteiligung an den Kosten als Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Die höheren Kosten müssen allerdings angemessen sein. Auch dürfen andere schulische Möglichkeiten nicht den gleichen Erfolg versprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Mai 2019 (AZ: 20 UF 105/18).

Ralf Loweg

Vorsicht: Abzocke durch telefonischen Computer-Support

Im elektronischen Zeitalter brauchen Menschen bei ihrem Computer manchmal die Hilfe von Profis. Doch da ist Vorsicht geboten. Derzeit kursieren wieder verschiedene Maschen, bei denen Verbraucher bei angeblichen Computer-Problemen geholfen werden soll. Dabei wollen die dreisten Abzocker aber nur an die Daten des Verbrauchers und an dessen Geld. Die Verbraucherzentrale rät: Angebliche Support-Gespräche sofort beenden und keine Software installieren.

Die Verbraucherzentrale war sogar selbst von einem solchen Anruf betroffen. Der Anrufer gab in gebrochenem Deutsch vor, dass der Computer des Mitarbeiters gehackt worden sei und durch Dritte versucht würde, die IP-Adresse zu missbrauchen.

Der Mitarbeiter würde zu einer Microsoft-Sicherheitsfirma gehören, die bei der Problembehebung unterstützt. Anschließend forderte der Anrufer den VZB-Mitarbeiter auf, die Ereignisanzeige auf seinem Computer aufzurufen. Dort aufgeführte Fehlermeldungen sollten ihm die Dringlichkeit des Anrufs aufzeigen.

Nach Schilderungen betroffener Verbraucher ist bisher bekannt, dass die Abzocker im Anschluss versuchen, den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Fernsteuerungs-Software zu installieren. Über diese Software versuchen die Anrufer Schadsoftware zu platzieren oder auch persönliche Daten abzugreifen.

Derzeit melden sich auch Verbraucher, denen durch ein Pop-up-Fenster während des Besuchs einer Internetseite dringender Handlungsbedarf vermittelt wird. Die Verbraucher rufen die angegebene Telefonnummer an und werden wiederum aufgefordert, eine Fernsteuerungs-Software zu installieren. Anschließend erhalten Betroffene Rechnungen für die Behebung der angeblichen Computer-Probleme sowie für vermeintlich abgeschlossene Wartungsverträge.

“All diese Maschen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Daten des Verbrauchers abgreifen und Geld erlangen”, so Michele Scherer, Referentin Digitale Welt bei der VZB. Die angebotene Hilfe ist immer nur ein Vorwand. So schickt Microsoft nach eigenen Angaben unaufgefordert weder E-Mails noch fordern Mitarbeiter per Telefon oder Hinweis am PC persönliche Daten an.

“Wir raten allen Betroffenen, solche Anrufe schnellstmöglich zu beenden”, so Scherer weiter. Verbraucher sollten auf keinen Fall persönliche Daten von sich preisgeben und keine Fernsteuerung des Computers zulassen. “Haben die angeblichen Support-Mitarbeiter bereits Zugriff darauf erhalten, sollten Verbraucher den PC sofort vom Internet trennen und Passwörter und Zugangsdaten ändern”, rät die Verbraucherschützerin. Auch eine anschließende Untersuchung des Computers auf schädliche Software durch einen Experten ist wichtig.

Ralf Loweg

Schulranzen: Darauf kommt es beim Kauf an

Das Thema Einschulung wird bereits ein halbes Jahr vorher aktuell. Denn die große Frage für die Eltern lautet: Welcher Schulranzen ist der richtige? Das Informations- und Produktangebot ist riesig und oft verwirrend, Verunsicherung macht sich deshalb breit. Die Aktion Gesunder Rücken e. V. erklärt, worauf es wirklich ankommt.

Grundsätzlich gilt: Um den Kinderrücken gut zu unterstützen, ist eine rutschfeste, atmungsaktive und ergonomische Konturierung des Rückenteils wichtig. Ebenso hilfreich sind gut gepolsterte Tragegurte, um das Gewicht der Schultasche optimal auf den Schultern zu verteilen. Eine leichte S-Form der Gurte spart den Nackenbereich aus und verhindert so Druckstellen. Am besten sind sie rund 4 cm breit und bestehen ebenfalls aus rutschfestem Material. Sinnvoll ist auch ein Brustgurt, der den Ranzen/Rucksack optimal am Körper fixiert und ein Verrutschen der Träger verhindert.

Eine ebenfalls oft gestellte Frage: Schulranzen oder Schulrucksack? Gute Schulrucksäcke stehen einem guten Ranzen in nichts nach. Aus diesem Grund gibt es bereits für Schulanfänger spezielle Schulrucksäcke, die allen ergonomischen Anforderungen gerecht werden. Wichtig beim Schulrucksack: Er muss einen (abnehmbaren) und weich gepolsterten Becken-/Hüftgurt besitzen. Dieser sorgt dafür, dass das Gewicht optimal von den Schultern auf den hinteren, oberen Beckenkamm verlagert wird.

Was ist mit einer Überlastung des Kinderrückens? Die Kid-Check Studie der Universität des Saarlandes zeigte, dass gesunde Kinder ein Tragegewicht von bis zu 20 Prozent ihres Körpergewichts problemlos schultern können. Denn ein angemessenes Gewicht übt einen wichtigen Trainingsreiz auf die sich entwickelnden Muskeln und Knochen aus.

Beim Einstellen des Ranzens kommt es darauf an, dass er nah an den Schulterblättern und nicht zu hoch oder zu tief am Rücken sitzt. Eine leicht handhabbare Rückenlängenanpassung macht es möglich die Höhe des Schulrucksacks individuell über eine Größenskalierung einzustellen. Eine sinnvolle Fächeraufteilung sorgt zudem dafür, dass schwere Gegenstände nah am Rücken platziert werden können – so wird die Wirbelsäule nicht zu stark belastet. Zusätzlicher Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur das Nötigste in die Schultasche packt.

Ebenfalls wichtig: Vor dem Kauf ist es unbedingt nötig, unterschiedliche Schulranzen auszuprobieren, anzupassen und zu testen.

Ralf Loweg

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