Luftverschmutzung: Feinstaubalarm in Stuttgart

ANZEIGE
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 21. Oktober, zum ersten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn:
ab Mittwoch, 23. Oktober, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Dienstag, 22. Oktober, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens Mittwoch und Donnerstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Ab Mittwoch ist stabileres Hochdruckwetter vorhergesagt. Dies führt zu überwiegend sonnigen und trockenen Tagen mit wenig Wind. Die stärkere nächtliche Abkühlung trägt mit Bodeninversionen zu einem schlechteren Luftaustausch bei. Die Konzentration von Feinstaub, aber auch von Stickstoffdioxid in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

ANZEIGE