Die kostenlose Kostenfalle

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Nichts ist umsonst. Auch Kostenloses hat seinen Preis – oft einen zu hohen. Die Verbraucherzentrale hat Angebote untersucht, die nur scheinbar kostenlos sind. Hierzu haben die Markexperten der Verbraucherzentrale Bayern im Netz Vermittlungsplattformen für Flüge, Übernachtungen, Mobilfunk, Strom und Kredite untersucht.

Soviel vorab: Trotz ihres großen Potentials als Wegweiser im Angebotsdschungel sind sie nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn Vermittlungsplattformen bieten ihre Dienste nur vermeintlich gratis an.

Die meisten Vermittlungsplattformen verlangen zwar kein direktes Entgelt für ihre Leistungen. Verbrauchern können bei der Nutzung dennoch Kosten entstehen: beispielsweise durch die mögliche Verwertung persönlicher Daten oder durch Preise, die höher sind als beim Anbieter direkt. Die erhöhten Preise ergeben sich etwa dadurch, dass Provisionszahlungen der Anbieter an die Plattformen eingespeist werden.

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Auch die Reihenfolge der Suchergebnisse auf Vermittlungsplattformen kann von Provisionszahlungen beeinflusst sein. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher für sie ungünstige oder teurere Angebote wählen. Nur vier von 28 untersuchten Plattformen dokumentieren zumindest in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie die Reihenfolge zustande kommt. Zwei Plattformen geben dabei an, dass Provisionszahlungen die Listung der Ergebnisse beeinflussen können.

“Die Auswirkungen der Provisionen auf das Ranking sind für Verbraucher nur schwer festzustellen”, sagt Tatjana Halm, Teamleiterin “Marktwächter Digitale Welt” in der Verbraucherzentrale Bayern. Deshalb sehe man sie besonders kritisch.

Bei der Buchung von Dienstleistungen über Vermittlungsplattformen kommen mehrere Verträge zustande. Zunächst mit der Vermittlungsplattform selbst und dann mit dem Anbieter, der die Dienstleistung für den Verbraucher erbringt. Dies ist für Verbraucher intransparent: Bei keiner der 30 untersuchten Seiten wurde während der Buchung erläutert, welcher Vertragspartner welche Rolle hat und wofür er zuständig ist.

Nach Ansicht der Verbraucherschützerin können Vertragsverhältnisse im Reklamationsfall dafür sorgen, dass Anbieter und Plattform sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und der Verbraucher am Ende der Leidtragende ist.

Lars Wallerang