Krankes Kind mit zur Arbeit nehmen: Geht das wirklich?

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Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht. Auch nicht in der Probezeit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg (AZ: 3 Ca 642/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jetzt berichtet.

Folgender Fall hatte sich abgespielt: Die Frau arbeitete als Altenpflegefachkraft in der Probezeit. Als ihre Kinder erkrankten und betreut werden mussten, nahm sie sie zeitweise mit zur Arbeit. Einige Tage später erkrankte die Mutter selbst an Grippe. Ihr Arzt schrieb sie krank.

Der Frau daraufhin wurde fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass sie ihre Kinder mit zur Arbeit genommen habe. Dies sei ihr verboten gewesen. Gegen die fristlose Kündigung klagte die Frau. Sie verlangt die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

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Mit Erfolg. Der Arbeitgeber durfte ihr nicht fristlos kündigen. Dafür habe es keinen Grund gegeben, so das Arbeitsgericht. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei die Mitnahme der Kinder zur Arbeit problematisch; auch wegen der Ansteckungsgefahr für die älteren Patienten. Daher liege eine Pflichtverletzung vor. Dies sei jedoch kein Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich reiche in einem solchen Fall eine Abmahnung.

Ralf Loweg