Silvester-Quittung: Rekordhoch bei Feinstaubwerten

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Der Preis für die Silvesterböllerei ist hoch. Die Feinstaubwerte in Stuttgart lagen am 01. Januar bei 126 Mikrogramm pro Kubikmeter. Im Laufe der Woche haben sich die Werte zwar deutlich verbessert, doch weil für dieses Wochenende ein geringer Luftaustausch erwartet wird, muss mit weiteren Überschreitungen gerechnet werde. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat daher zum ersten mal in neuen Jahr Feinstaubalarm ausgelöst.

Von Sonntag gilt in Stuttgart wieder: Die Autos stehen sollten stehen gelassen werden. Für die Besitzer von Komfortkaminen gilt sogar ab heute ein Verbot zu befeuern.

Info: Die gesetzliche Mindestgrenze liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter
Beginn:

ab Sonntag, 12. Januar, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Samstag,11.Januar, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens Mittwoch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

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Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.