So sichert man sich gegen Fake-Shops ab

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Geiz ist geil – und vernebelt manchmal den gesunden Menschenverstand. Denn wenn Schnäppchen winken, werden beim Shoppen im Internet Vorsichtsmaßnahmen gerne mal komplett über Bord geworfen. Dabei kann man sich absichern, um nicht in die Falle zu tappen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Impressum und Kontaktmöglichkeiten kontrollieren: Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden: auf keinen Fall bestellen.

Bewertungen kritisch hinterfragen: Bewertungen sind gut und schön, können aber gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

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Gütesiegel auf Echtheit prüfen: Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es der Online-Shop rechtmäßig verwendet. Unter internet-guetesiegel.de sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

Sichere Zahlungsmethoden wählen: Nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse zahlen, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren.

Günstige Preise hinterfragen: Kopf einschalten! Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.

Bestellbutton muss korrekt sein: Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift “Zahlungspflichtig bestellen”, “Jetzt kaufen” oder “Zahlungspflichtig buchen” beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur “Anmelden” oder “Bestellen” heißen, ist Vorsicht geboten.

Vorsicht bei vergriffener Ware: Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop.

Sollten Sie doch in die Falle tappen, sollten Sie Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei Ihrem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Denn das ist wenige Stunden nach einer Onlinebestellung meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Dazu gilt: Alle Beweise für Ihren Online-Kauf – ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails – sichern.

Andreas Reiners