Klimawandel und Hautkrebs: Verdopplung der Fälle bis 2030 erwartet

Bis 2030 soll es infolge des Klimawandels und der damit verbundenen Verstärkung der UV-Strahlung zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle kommen. Die Krankenkasse Knappschaft rät zu regelmäßigen Hautkrebsscreenings.

Durch den Klimawandel steigen die Temperaturen weltweit an, auch die Anzahl der warmen Tage im Jahr und der Sonnenstunden pro Tag erhöhen sich beständig. Ebenfalls wird die Stärke der UV-Strahlung durch den Klimawandel beeinflusst. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz führt der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht zu einem Anstieg der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke um ungefähr sieben Prozent im Winter und Frühling sowie ungefähr vier Prozent in Sommer und Herbst.

Prof. Dr. Rolf-Markus Szeimies, Chefarzt der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Klinikum Vest und Experte im medizinischen Kompetentnetz der Knappschaft: “Studien zeigen, dass es durch die Folgen des Klimawandels zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle bis 2030 kommen kann. Der richtige Umgang mit der Sonne ist daher wichtiger denn je. Hohe Lichtschutzfaktoren bei der Sonnencreme, auch im Winter, sind mittlerweile ein ‘Muss’. Außerdem sollte man sich öfter im Schatten aufhalten und die Sonne am Nachmittag meiden.”

Neben ausreichendem Sonnenschutz werden Früherkennungsuntersuchungen, wie
ein regelmäßiges Hautkrebsscreening, immer wichtiger. Sie können das persönliche Hautkrebsrisiko ermitteln, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
“Wird Hautkrebs früh erkannt, ist er in den meisten Fällen heilbar. Vorsorgeuntersuchungen, wie das Hautkrebsscreening, sind daher sehr wichtig. Zudem sollte jeder seine Haut im Auge behalten und auf mögliche Veränderungen regelmäßig untersuchen”, so Prof. Dr. Szeimies.

Eine Auswertung der Knappschaft zeigt, dass die Anzahl der Versicherten, die ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren gesunken ist. Waren es 2019 noch knapp über 37 Prozent der Versicherten, so waren es im Jahr 2021 nur noch knapp über 33 Prozent der Versicherten, die den ganzen Körper von geschulten Hautärzten haben verdachtsunabhängig untersuchen lassen.

“Hautkrebsscreening tut nicht weh. Es ist eine harmlose Untersuchung mit großem Effekt”, erklärt Prof. Dr. Szeimies. Hautärzte würden sich jede Hautveränderung genau anschauen und direkt sehen, ob es sich um eine Krebsvorstufe oder um ein harmloses Muttermal handele. Daraufhin könne vor Ort entschieden werden, ob eine Therapie, beispielsweise das Entfernen des Muttermals, notwendig sei.

Der Gesetzgeber sieht kostenlose Screenings ab dem 35. Lebensjahr vor. Die Knappschaft appelliert, sich schon frühzeitig regelmäßig untersuchen zu lassen und bietet daher alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebsscreening für alle Altersgruppen an.

red / mp / asg

Maßnahmen gegen Hitzetote: Sozialverbände verlangen umgehende Umsetzung von Schutzplänen

Vor dem ersten Gespräch zwischen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Experten zu einem bundesweiten Hitzeplan kritisieren Sozialverbände, dass dieser zu spät komme. “Was früher ein `Jahrhundertsommer` war, ist heute Normalität”, sagte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), dem Nachrichtenportal T-Online. Der SoVD begrüße Lauterbachs Pläne, habe aber schon in der Vergangenheit immer wieder Anstrengungen zum Schutz von besonders Gefährdeten gefordert.

“Jeder Hitzetote ist einer zu viel.” Auch der Sozialverband VdK kritisiert, dass der Hitze-Aktionsplan sowie Lauterbachs Treffen mit Experten am Montag “deutlich zu spät” komme. “So schnell wie möglich müssen dem Plan jetzt Taten folgen, denn jede Verzögerung geht auf Kosten der besonders Betroffenen”, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele T-Online.

Als rasche Maßnahmen fordert der VdK Klimaanlagen in Einrichtungen für Senioren und Kinder. “Altersheime, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser müssen mit Klimaanlagen ausgerüstet werden”, so Bentele. Dabei müssten klimafreundliche Varianten gewählt werden, um den Klimawandel nicht zusätzlich zu verstärken.

Außerdem müssten in städtischen Gebieten dringend gekühlte Räume eingerichtet werden, in denen sich Senioren tagsüber abkühlen und vor Hitze schützen könnten. Auch Hitzeschutzpläne speziell für Hochalte und Pflegebedürftige seien erforderlich.

red

Personalnot verschärft sich: Deutschland braucht bis 2035 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte

Mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen droht sich die Personalnot von Pflegeheimen und -diensten in Deutschland bald noch deutlich zu verschärfen: Allein bis zum Jahr 2035 werden deswegen voraussichtlich mindestens 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte benötigt. Das zeigt eine neue Bedarfsprognose, die ein Verbändebündnis unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Grundlage amtlicher Bevölkerungsdaten erstellt hat und über die die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Zugleich sind überproportional viele der derzeit 655.000 Beschäftigten in der Altenpflege älter als 50 Jahre, wie die Analyse weiter zeigt.

Mehr als ein Drittel erreiche bis zur Mitte des kommenden Jahrzehnts das Rentenalter und müsse deshalb durch Nachwuchskräfte ersetzt werden. Schon heute gilt die Altenpflege als eines der Berufsfelder mit den größten Personalengpässen. Der voraussichtliche Mehrbedarf an Altenpflegekräften unterscheidet sich allerdings stark je nach Bundesland, so die Prognose: Während etwa in Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2035 nur knapp 12 Prozent mehr Pflegestellen geschaffen und besetzt werden müssten, seien es in Nordrhein-Westfalen gut 17 Prozent und in Bayern sogar 25 Prozent.

Zu dem Bündnis, das als “Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform” auftritt, gehören neben dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) etwa die Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.

red

Stammzellenforscher: Geklonte Menschen sind in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich

Münster – Der Stammzellforscher Hans Schöler glaubt nicht, dass es in absehbarer Zukunft geklonte Menschen geben wird. “Ich bin der festen Überzeugung: Bevor nicht eine Maus auf diese Weise auf die Welt kommt, müssen wir keine Angst vor dem Menschen aus dem Labor haben”, sagte er der “Zeit”. “Meines Erachtens wird es den geklonten Menschen nicht geben.”

Die Hürden seien einfach zu hoch, so Schöler. Amerikanischen und israelischen Forschern war es zuletzt gelungen, aus menschlichen Körperzellen im Labor frühe Embryonen heranzuziehen. Die Forscher sprechen bei ihren Erfolgen von einem menschlichen Embryonenmodell, das sie im Labor geschaffen haben.

Sie wollen an diesem Modell die frühe Embryonalentwicklung studieren, individuelle Zelltherapien für Patienten entwickeln oder Fehlgeburten vermeiden helfen.

red

Zuzahlungs-Meister: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen jährlich durchschnittlich 1.500 Euro

Nicht alle ärztlichen Behandlungen werden in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Auch nach einer möglichen Erstattung durch die GKV bezahlen Versicherte häufig dazu. Das geht aus dem großen Zuzahlungsreport hervor, den die Generali Deutschland Krankenversicherung erstmals veröffentlicht hat. Dafür wurden die Leistungsfälle der Kunden hinsichtlich der Kosten untersucht, die nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung von den Versicherten selbst zu zahlen sind.

Die meisten und auch die teuersten Zuzahlungsleistungen decken dabei wichtige und medizinisch sinnvolle Behandlungsfelder ab. Das macht gesetzlich Krankenversicherte zu Zuzahlungs-Meistern: Im Durchschnitt kosteten die zusätzlichen Behandlungen pro Person im Jahr 2021 knapp 1.500 Euro. Betroffen war davon im Schnitt fast jeder fünfte Versicherte (Zuzahlungsquote von 17,6 Versicherten mit Leistungen pro 100 Einwohner).

Den deutlich überwiegenden Anteil aller Extrakosten für Gesundheitsleistungen (mehr als 60 Prozent) stemmen Menschen, die 50 Jahre oder älter sind. Dabei steigen die Kosten pro Person mit zunehmendem Alter: Krankenversicherte ab 50 Jahren zahlen im Schnitt 2.100 Euro pro Jahr dazu. Ab 70 Jahren liegt dieser Betrag bereits bei 3.500 Euro und ab 80 Jahren sogar bei 4.800 Euro pro Jahr.

Allerdings zeigt sich insbesondere bei den Kosten für stationäre Behandlungen und für Zahnbehandlungen schon in jüngeren Jahren eine erhebliche Zuzahlungsleistung: Bei den unter 50-Jährigen beträgt sie bis zu 1.100 Euro bzw. 1.035 Euro durchschnittlich pro Jahr.

“Zusatzleistungen sind für viele Menschen medizinisch notwendig und zudem eine echte finanzielle Herausforderung”, sagt Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland. Diese nicht kalkulierbaren Kosten würden einen Privathaushalt empfindlich belasten. Das beträfe vor allem die über 50-Jährigen, insbesondere Rentner, die solch hohe Ausgaben aufgrund fehlender Einnahmen nicht kompensieren könnten.

Mit 50 Prozent entfallen die meisten Versicherten mit Zusatzleistungen auf den Bereich der Zahnzusatzversicherung. Häufigster Kostenfaktor für rund die Hälfte aller Versicherten: Zahnbehandlung. Direkt danach folgen die Versicherten, die für Zahnersatz zugezahlt haben.

Mit einem Anteil von 40 Prozent an allen erfassten Versicherten mit Leistungen wird im ambulanten Bereich am zweihäufigsten privat zugezahlt. Vor allem Zahlungen für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen (48 Prozent), fallen häufig an. Stationäre Leistungen wie die privatärztliche Behandlung oder Zuschläge für Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer machen rund neun Prozent aller Zusatzzahlenden aus.

mp/asg

Aufgepasst: Kurkuma , Roter Reis & Co. – die häufigsten Irrtümer über Kräuter, Tees und Gewürze

Kräuter, Tees, Gewürze – sie gelten als Apotheke der Natur und erfreuen sich großer Beliebtheit. Was in kleiner Dosis gut und unproblematisch ist, kann in größeren Mengen jedoch schaden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt über landläufige Irrtümer auf.

Irrtum 1: Kurkuma – viel hilft viel: Kurkuma hat positive Wirkungen auf die Verdauung, sprich leichte Beschwerden wie Blähungen oder Völlegefühl nach dem Essen können durch Kurkuma (als Gewürz) abgemildert oder vermieden werden. Je nach individueller Empfindlichkeit, Art des Extrakts und Höhe der Dosierung sind bei größeren Mengen unerwünschte Wirkungen wie Durchfall möglich. Langfristig sollten nicht mehr als drei Milligramm Curcumin pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufgenommen werden. Schwangere und Stillende sowie Patienten mit Gallensteinen sollten auf Kurkuma-Nahrungsergänzungsmittel verzichten.

Irrtum 2: Salz aus dem Himalaya als Allheilmittel: Fast 70 Prozent der Frauen und 80 Prozent der Männer hierzulande essen mehr als die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlenen sechs Gramm Salz (ca. ein Teelöffel) täglich. Das meiste Salz unserer Ernährung steckt in verarbeiteten Lebensmitteln und nicht im heimischen Salzstreuer. Teures Salz kann in Haptik und Geschmack Vorteile haben, ist jedoch nicht besser oder gesünder als günstiges. Entscheidender ist Jodsalz zu wählen, denn mit unserer Jodversorgung ist es nicht so gut bestellt.

Irrtum 3: Zimt bei Diabetes: Als Gewürz und in Maßen für Süßspeisen oder Gebäck ist auch das leberschädliche Cumarin im Cassia-Zimt kein Problem. Anders sieht es bei Zimtkapseln aus. Einige enthalten verkapseltes Zimtpulver, andere wässrige Zimt-Extrakte. Standardisiert sind sie nicht und wirken nach aktueller Studienlage auch eher nicht positiv auf den Blutzuckerspiegel bei Menschen mit Diabetes. Vorsicht ist geboten, weil bei Zimtkapseln wegen der höheren Zimtmengen mehr als üblich Unverträglichkeiten möglich sind. Bei Magen- und Darmgeschwüren sollten die Produkte generell nicht eingenommen werden. Und wer an Diabetes leidet, sollte besser geprüften Medikamenten vertrauen.

Irrtum 4: Roter Reis gut gegen Cholesterin: Nahrungsergänzungsmittel mit Rotem Reis versprechen oft, ganz natürlich den Cholesterinspiegel zu senken. Doch das kann riskant sein, denn Red Rice oder auch Rotschimmel-Reis ist ein mit einem roten Schimmelpilz fermentierter Reis. Während der Fermentation entsteht Monacolin K, ein Stoff, der den Cholesterinspiegel senkt. Dieser Stoff ist identisch mit dem verschreibungspflichtigen Arzneistoff Lovastatin. Beide können erhebliche Nebenwirkungen wie Muskelschmerzen und -krämpfe, Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Schwäche, Hautausschläge sowie Störungen der Nieren- und Leberfunktion auslösen. Außerdem sind Wechselwirkungen mit einer Vielzahl von Medikamenten möglich, unter anderem mit Blutgerinnungshemmern. Auch der Blutzuckerspiegel kann erhöht werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mehr als drei Milligramm Monacolin pro Tagesdosis enthalten. Red Rice ist nicht geeignet für Schwangere, Stillende, Menschen unter 18 und über 70 Jahren.

Irrtum 5: Grüner Tee schützt vor Alzheimer: Grüner Tee soll vor Krebs schützen, Immunsystem und Gedächtnis stärken, Cholesterin- und Blutzuckerspiegel senken und durch Fettabbau die Gewichtsreduktion unterstützen. Internetblogs lobpreisen darüber hinaus die heilende Wirkung bei zahlreichen Erkrankungen bis hin zur Neubildung von Gehirnzellen. Begründet wird das alles mit der starken antioxidativen Wirkung der Inhaltsstoffe, vor allem der Polyphenole und des Epigallocatechingallat (EGCG). Echte Beweise fehlen. Aber auch hier gilt: Zu viel ist ein Problem. Das betrifft nicht den Grüntee selbst – drei bis vier Tassen pro Tag sind völlig okay. Problematisch sind vielmehr Kapseln und Pulver bzw. Extrakte. Bei (konzentrierten) Grüntee-Extrakten wurden Leberschädigungen bis hin zu Leberversagen, erhöhter Blutdruck und erhöhter Augeninnendruck gemeldet. Deswegen hat die EU zum 01.01.2023 den EGCG-Gehalt von Grüntee-Extrakten (die nicht für Tee gedacht sind) auf maximal 800 mg pro Tag beschränkt. Was schon auf dem Markt war, darf noch bis zum 21. Juni 2023 verkauft werden. Auch hier gilt: Schwangere, Stillende und Personen unter 18 Jahren sollten diese Produkte nicht nehmen. Und alle anderen nicht auf nüchternen Magen.

mp/asg

440,6 Milliarden Euro: Gesundheitsausgaben steigen auf Rekordwert

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind im Corona-Jahr 2020 auf einen neuen Höchststand von 440,6 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 5.298 Euro je Einwohner, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Damit stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf erstmals seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1992 auf einen Wert über 5.000 Euro.

Die Gesundheitsausgaben waren 2020 insgesamt 26,8 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als 2019. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2020 bei 13,1 Prozent und damit 1,2 Prozentpunkte höher als 2019. Nur nach der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 war ein vergleichbarer Anstieg festzustellen, als der Anteil gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte gestiegen war. Die Anstiege gingen in beiden Jahren mit einem Rückgang des nominalen BIP (2009: -4,0 Prozent; 2020: -3,0 Prozent) einher. Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatten im Jahr 2020 einen großen Einfluss auf die Gesundheitsausgaben.

Sie trugen wesentlich dazu bei, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte um 73,4 Prozent oder 13,0 Milliarden Euro auf 30,7 Milliarden Euro stiegen. Der Anteil der öffentlichen Haushalte an den Gesundheitsausgaben belief sich damit auf 7,0 Prozent. Im Jahr 2019 hatte der Anteil noch bei 4,3 Prozent gelegen.

Allein über den Gesundheitsfonds wurden rund 12,2 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgegeben. Diese Ausgaben hat der Bund größtenteils erstattet. Mit einem Ausgabenanteil von 54,8 Prozent war die gesetzliche Krankenversicherung auch im Jahr 2020 größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen, so die Statistiker weiter.

Ihre Ausgaben beliefen sich auf 241,5 Milliarden Euro und lagen somit 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro über denen des Jahres 2019. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck waren 2020 mit 57,1 Milliarden Euro oder 13,0 Prozent der Gesundheitsausgaben zweitgrößter Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Ausgabenrückgang um 0,9 Prozent beziehungsweise 536 Millionen Euro auf. Die soziale Pflegeversicherung hatte einen Anteil von 10,7 Prozent an den Gesundheitsausgaben.

Im Vergleich zu 2019 verzeichnete sie mit einem Plus von 12,0 Prozent oder 5,1 Milliarden Euro auf 47,2 Milliarden Euro den stärksten Ausgabenanstieg nach den öffentlichen Haushalten. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 2,2 Prozent oder 774 Millionen Euro auf 35,4 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 8,0 Prozent der Ausgaben.

18,2 Milliarden Euro der Gesundheitsausgaben im Jahr 2020 standen als laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Darunter bildeten mit 14,0 Milliarden Euro oder 77,1 Prozent Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beispielsweise der Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Heilmittelerbringer sowie Corona-Prämien den größten Ausgabenposten. Weitere 1,37 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent der ausgewiesenen Corona-Ausgaben wurden für Tests im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder Tests beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxen ausgegeben.

Nicht darin enthalten sind sogenannte Selbsttests, die Privathaushalte im Einzelhandel oder Drogeriemärkten gekauft haben. Die Ende Dezember 2020 begonnene Impfkampagne verursachte bis zum Jahresende 2020 Ausgaben von 2,65 Millionen Euro. Neben den laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden 2020 unter anderem rund 700,6 Millionen Euro für Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser für die Bereitstellung von intensivmedizinischen Betten und Beatmungsgeräten ausgegeben.

Für das Jahr 2021 wird auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte ein weiterer Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 465,7 Milliarden Euro geschätzt, so das Bundesamt. Das wären 25,1 Milliarden Euro oder 5,7 Prozent mehr als im Jahr 2020. In Bezug auf die Corona-Pandemie werden insbesondere die Ausgaben für Testungen und die Impfkampagne einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Gesundheitsausgaben haben.

red / dts

Hautkrebsbehandlungen in Krankenhäusern steigt um 81 Prozent

Die Zahl der Hautkrebsbehandlungen in Deutschland hat in den vergangenen 20 Jahren fast stetig zugenommen. Im Jahr 2020 wurden 81 Prozent mehr Menschen mit Hautkrebs im Krankenhaus stationär behandelt als im Jahr 2000, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. An Hautkrebs starben im Jahr 2020 etwa 4.000 Menschen.

Das waren 53 Prozent mehr als im Jahr 2000 mit 2.600 solcher Todesfälle. Neben Krankheiten der Haut ist auch der sogenannte Volumenmangel immer häufiger die Ursache für Krankenhausaufenthalte und Todesfälle – vor allem für ältere Menschen. Unter Volumenmangel versteht man Austrocknung infolge von unzureichender Flüssigkeitsaufnahme oder erhöhtem Flüssigkeitsverlust.

Etwa 108.000 Menschen wurden im Jahr 2020 deswegen im Krankenhaus behandelt – ein Anstieg um 177 Prozent gegenüber dem Jahr 2000. Noch stärker stieg die Zahl der Todesfälle durch Flüssigkeitsmangel: Sie hat sich innerhalb von 20 Jahren mehr als verachtfacht (+708 Prozent) und lag bei knapp 3.300 im Jahr 2020. Von Flüssigkeitsmangel und Hautkrebs sind ältere Menschen besonders häufig betroffen.

Deren Zahl hat in den vergangenen 20 Jahren zugenommen. Der Anstieg der Krankenhausbehandlungen und Todesfälle bei diesen Diagnosen ist somit teilweise auch altersbedingt, so die Statistiker. Schäden durch Hitze und Sonnenlicht führten im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2020 zu 1.519 Krankenhausbehandlungen und zu 19 Todesfällen jährlich.

53 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2020 lag die Zahl der im Krankenhaus behandelten Schäden durch Hitze und Sonnenlicht im Jahr 2015 mit 2.322 Fällen. Im selben Jahr waren 60 Todesfälle auf die Hitze oder zu starkes Sonnenlicht zurückzuführen – mehr als dreimal so viele wie im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2020. 2015 war ein Jahr mit vergleichsweise vielen Hitzetagen in Deutschland: Durchschnittlich 17,6 solche Tage mit einer Temperatur von 30 Grad Celsius oder mehr zählte der Deutsche Wetterdienst. Die meisten Krankenhausbehandlungen (2.600) und vergleichsweise viele Todesfälle (41) durch Hitze oder zu starkes Sonnenlicht gab es 2003 – ebenfalls ein Jahr mit vielen Hitzetagen in Deutschland (19,0).

Im Jahr 2019 mit 17,0 Hitzetagen wurden gut elf Prozent mehr hitzebedingte Behandlungen (1.692) und mehr als doppelt so viele Todesfälle (39) als im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2020 gezählt.

red / dts

Fast 2,5 Millionen weniger Krankenhausbehandlungen in 2020

Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 deutliche Auswirkungen auf die Zahl der stationären Behandlungsfälle und Operationen in den deutschen Krankenhäusern: Insgesamt wurden 16,4 Millionen Patientinnen und Patienten in den allgemeinen Krankenhäusern stationär behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 13 % beziehungsweise fast 2,5 Millionen Fälle weniger als im Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang in der ersten Corona-Welle im April 2020 mit über einem Drittel (-35 %) weniger stationärer Behandlungsfälle als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Operationen ging im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 6,4 Millionen zurück. Mit oder wegen einer Corona-Infektion wurden 176 100 Menschen behandelt. Ein Drittel (33 %) davon waren über 80-Jährige, ein weiteres gutes Drittel (36 %) war 60 bis 80 Jahre alt.

Viele Behandlungen ausgesetzt, nur wenige Fachgebiete mit steigenden Fallzahlen

Die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen war im Jahr 2020 in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten. Am stärksten waren die Rückgänge in der Rheumatologie (-21,5 %), der Hals-, Nasen-Ohren-Heilkunde (-21,2 %) und der Pädiatrie (-20,5 %). Steigende Fallzahlen wiesen lediglich die Fachabteilungen Kardiologie (+3,0 %), Gastroenterologie (+2,6 %) und Geburtshilfe (+0,7 %) auf.

Menschen ab 60 Jahren besonders häufig mit oder wegen COVID-19 im Krankenhaus – 176 100 Menschen mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär behandelt 

Mit oder wegen einer COVID-19-Infektion wurden insgesamt 176 100 Patientinnen und Patienten behandelt. Jüngere Menschen waren davon deutlich weniger betroffen als ältere: 33 % der Menschen, die aufgrund einer COVID-19- Diagnose im Krankenhaus behandelt wurden, waren über 80 Jahre alt. 60 bis 80-Jährige machten 36 % dieser Patientinnen und Patienten aus, 31 % waren jünger. In den Monaten November (54 282 Fälle), Dezember (49 990 Fälle) und Oktober (23 919 Fälle) wurden die meisten Behandlungen mit oder wegen einer COVID-19-Infektion durchgeführt, in den Monaten Januar (61 Fälle), Februar (312 Fälle) und Juli (1 949 Fälle) die wenigsten. Die tatsächliche Zahl der COVID-19-Behandlungsfälle im November und Dezember ist dabei höher als die angegebenen Zahlen, da in die Statistik für das Jahr 2020 nur diejenigen Fälle eingehen, die bis zum Jahresende entlassen wurden. Patientinnen und Patienten, die über den Jahreswechsel im Krankenhaus waren, fließen in die Statistik für das Jahr 2021 ein.

Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren am häufigsten am Darm operiert

6,4 Millionen der 16,4 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland behandelten Personen im Jahr 2020 wurden operiert. Das waren 39,4 % der stationär behandelten Patientinnen und Patienten. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Operationen um 9,7 % oder 690 000 Fälle zurück. Mehr als die Hälfte (53 %) der Personen, die sich 2020 während ihres Krankenhausaufenthaltes einer Operation unterziehen mussten, waren 60 Jahre und älter. Dabei wird eine Person mehrfach gezählt, wenn sie mehrmals operiert wurde.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe der ab 60-Jährigen zählten mit 262 250 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt werden (-8,0 % zum Vorjahr). Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (216 502, +0,2 %) und das Einsetzen von Hüftgelenk-Prothesen (191 956, -6,3 %).

red

Kinder-Impfung: Stiko als wichtigster Ratgeber

Kinder gegen Corona impfen oder nicht? Diese Frage spaltet die deutsche Elternschaft. 17 Prozent möchten ihr Kind impfen lassen, 28 Prozent auf keinen Fall. 43 Prozent würden erst einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) folgen. Wenn die Stiko diese ausspräche, wäre sogar die Hälfte der Eltern für eine Impfpflicht. So steht es in der Studie “Familien in der Krise” der pronova BKK, für die 1.000 Menschen mit mindestens einem Kind im Haushalt befragt wurden.

Derzeit sind mit den Corona-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna zwei Präparate für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Empfohlen wird die Immunisierung aber nur bei bestimmten Vorerkrankungen. Für jüngere Kinder gibt es aktuell noch keine zugelassenen Vakzine. Die Studie zeigt, dass die Impfbereitschaft in Familien bei 60 Prozent liegt – allerdings nur für den Fall, dass die Stiko eine Impfempfehlung auch für alle Kinder ausspricht.

“Wir sehen einmal mehr, wie groß das Vertrauen der Eltern in die Stiko ist. Sie ist die Instanz, auf die Eltern ihre Entscheidungen beim Thema Impfen in vielen Fällen stützen”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK.

Die Sorgen vor Nebenwirkungen der Impfung sind bei 58 Prozent der Befragten größer als vor einer Ansteckung mit dem Virus, einem schweren Krankheitsverlauf und auch vor Spätfolgen wie Long Covid. Deutliche Mehrheiten sind dafür, zuerst solche Personengruppen zu impfen, die ein höheres Risiko haben, schwer an Covid zu erkranken.

Rudolf Huber / glp

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