Teures Vergnügen: Rauchen in der Mietwohnung

ANZEIGE

Viele Menschen bezeichnen es als eine ihrer größten Leistungen, mit dem Rauchen aufgehört zu haben. Nicht alle schaffen es, denn laut Statistik ist die Rückfall-Quote enorm.

Der 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Ein Grund, sich über das Rauchen in Mietwohnungen Gedanken zu machen. Wer im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung die Luft mit Nikotin- und Teerschwaden verunreinigt, darf das auch nur in einem Maße tun, das Nachbarn und Miteigentümer nicht einschränkt.

Darf man in der eigenen Wohnung rauchen? Grundsätzlich ja. Das Rauchen in einer Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Ein starker Raucher kann bei Auszug allerdings von seinem Vermieter auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

ANZEIGE

Im konkreten Fall, der bis zum Bundesgerichtshof ging, hatte der Vermieter zu Recht die Kaution gegen Schadensersatzansprüche aufgerechnet, weil Decken, Wände und Türen durch den Zigarettenrauch stark vergilbt waren und sich der Rauch in die Wände “gefressen” hatte (BGH, Az.: VIII ZR 37/07). mp/rlo