Wer zahlt, wenn’s Auto brennt?

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Allein in Berlin sind im Jahr 2019 schon mehr als 300 Autos in Flammen aufgegangen – Tendenz steigend, wie generell in deutschen Großstädten. Aber wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter zugeschlagen hat?

“Im schlimmsten Fall der Fahrzeug-Eigentümer selbst, sofern er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat”, heißt es bei der R+V Versicherung. “Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto”, so Experte Christoph Röttger. Das gelte auch dann, wenn der Wagen völlig ausgebrannt ist.

Der Autobesitzer bekommt dann üblicherweise den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs erstattet, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. “Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird”, so die Assekuranz.

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Wenn das Feuer auf andere Autos oder auf Gebäude übergreift, sind der Autohalter und dessen Versicherung nicht in der Pflicht. Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos hafte nicht für Folgeschäden, so Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des zusätzlich beschädigten Wagens oder die Gebäudeversicherung. mid/rhu